Betreff
Künftige Förderung der Förderschulen für geistige Entwicklung in freier Trägerschaft (Haus Hall, Gescher, Wittekindshof, Gronau, Caritasverband, Bocholt)
Vorlage
0303/2005
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreis Borken erstattet den freien Trägern der Förderschulen für geistige Entwicklung – Haus Hall, Gescher, Wittekindshof, Gronau, und Caritasverband, Bocholt –

1.    die nach dem Schulgesetz NW anfallenden Eigenleistungen

2.    die Kapitaldienste für den Schulbau und

3.    einen Pauschalbetrag pro Schüler und Jahr für die nicht etatfähigen Kosten, der für

2006 auf 200,- Euro

2007 auf 300,- Euro

2008 auf 400,- Euro und

ab 2009 auf 500,- Euro

festgesetzt wird.


Rechtsgrundlage:

§ 78 Abs. 4 und § 106 Abs. 5 in Verbindung mit § 132 Abs. 8 Schulgesetz für das Land NW


Sachdarstellung:

 

Nach der Regelung des § 78 Abs. 4 Schulgesetz NW ist der Kreis Borken verpflichteter Träger von Förderschulen für geistige Entwicklung. Dementsprechend befindet sich die Neumühlenschule in Borken in Trägerschaft des Kreises. Die drei weiteren Förderschulen für geistige Entwicklung innerhalb des Kreisgebietes, in Bocholt, Gronau und Gescher werden durch den Caritasverband Bocholt, den Wittekindshof Bad Oeynhausen sowie von Haus Hall in Gescher geführt.

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 22.05.2003 erhalten die freien Träger der Förderschulen im Kreis Borken

 

1.    die nach dem Ersatzschulfinanzgesetz anfallenden Eigenleistungen

2.    die Kapitaldienste für den Schulbau und

3.    einen Pauschalbetrag in Höhe von 100,- € pro Schüler und Jahr für nicht etatfähige Kosten.

Der Kreistagsbeschluss zu den Ziffern 1 – 2 soll unverändert bestehen bleiben. Ziffer 3 soll entsprechend den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes NW angepasst werden.

 

Mit dem neuen Schulgesetz NW wird die Eigenleistung der Träger der privaten Förderschulen schrittweise abgesenkt, beginnend 2006 bis 2009. Tragen die drei privaten Träger der Förderschulen für Geistigbehinderte im Kreis Borken bislang noch 6 % des Schulhaushaltes als Eigenleistung, wird ab 2006 jährlich eine Absenkung von 1 %-Punkt erfolgen bis ab 2009 die Eigenleistung nur noch 2 % des Schulhaushaltes betragen wird. Diese Regelung soll durch die anstehende Neufassung des Gesetzes nicht geändert werden.

 

Da der Kreis Borken als eigentlich verpflichteter Schulträger die Eigenleistung den privaten Schulträgern in voller Höhe erstattet, kommt die gesetzliche Neuregelung dem Kreis Borken zugute. Auf der Basis der Zahlen aus dem Jahr 2004 ergäbe sich eine maximale Entlastung von 194.000,- € jährlich. Bei den Ersatzschulträgern verbleiben trotz der Landesfinanzierung und der Förderung durch den Kreis Borken erhebliche Kostenanteile bei den nicht etatfähigen Kosten, die z. B. für das Jahr 2004 mit rund 170.000,- € zu beziffern sind.

 

In einem Gespräch mit Vertretern der Träger der privaten Förderschulen sind die von dort vorgelegten Kostenaufstellungen, die der zuvor genannten Zahl von rund 170.000,- €, zugrunde liegen, detailliert besprochen worden. Einvernehmlich ist festgestellt worden, dass die pauschalierte Abgeltung aller nicht etatfähigen Kosten bei den Schulträgern mit 100,- € pro Schüler und Jahr nicht annähernd diese Kosten deckt. Auf der Basis des aus der gesetzlichen Neuregelung gewonnen Spielraumes ist einvernehmlich ein Anpassungsmodus für die Abgeltung der nicht etatfähigen Kosten entwickelt worden, der in den kommenden Jahren bis 2009 angewendet werden soll:

 

Kalender-

jahr

Pauschalbetrag

je Schüler und

Jahr in €

Verbesserung

für die freien Träger der Förderschulen

jährlich

Prozentsatz der

Eigenleistung

jährliche Ermäßigung für den Kreis durch Veränderung der Eigenleistung

 

2006

 

200,-

 

35.300,- €

 

5 %

 

48.500,- €

2007

300,-

70.600,- €

4 %

97.000,- €

2008

400,-

105.900,- €

3 %

145.500,- €

2009

500,-

141.200,- €

2 %

194.000,- €

 

Dieser Vorschlag, der von den derzeitigen Schülerzahlen ausgeht, berücksichtigt einerseits, dass die Anpassung der Pauschale die nicht etatfähigen Kosten der Träger nicht voll erreicht und damit auch eine Überfinanzierung ausgeschlossen ist. Außerdem steht zu erwarten, dass der Ansatz der Förderung der freien Schulträger im Budget 05 stabilisiert werden kann, sofern nicht unerwartete und überproportionale Steigerungen der Schulhaushalte eintreten.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?