Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die DRK-Kita Wunderwerk in Heek für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr 2021/22 anzumelden.

 


Rechtsgrundlage:

§ 42 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –

§§ 1 Abs. 3, 10 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)

Sachdarstellung:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat mit dem beigefügten Erlass (Anlage 1) den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2021/22 zugewiesen. Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird nach erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens verliehen. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren und wird nach einer Rezertifizierung verlängert. Die zertifizierten Familienzentren schließen mit dem Kreisjugendamt eine Kooperationsvereinbarung ab.

Auf das Kreisjugendamt Borken entfällt im Kindergartenjahr 2021/22 ein neues Förderkontingent.

Für das kommende Kindergartenjahr besteht damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familien-zentrum weiterzuentwickeln. Auch die Gewährung eines zweiten Zuschusses für ein bereits zertifiziertes Verbund-Familienzentrum ist nachrangig möglich. Landesseitig wurde im Jahr 2018 für die Ermittlung der Kontingente der bisherige „Sozialindex“ um einen Bevölkerungsindex erweitert (Kinder unter 7 Jahren und SGB II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren). Dabei wurde gleichermaßen auf demografische wie soziale Bedarfslagen abgestellt, sodass die Familienzentren grundsätzlich allen Eltern und Kindern und insbesondere benachteiligten Familien zu Gute kommen sollen. Mit der Veränderung der Verteilungskriterien sollen wieder mehr Familienzentren in der Fläche eingerichtet werden können. Nach den Vorgaben des Landes geht es grundsätzlich weiterhin darum, eine Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben als Familienzentrum erfüllen wird.

Die Vergabe innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das Landesministerium unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu "Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage 2). Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den Kommunen Heek, Heiden, Stadtlohn, Velen oder Vreden angezeigt (Anlage 3).

Mit Rundschreiben vom 15.03.2021 wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sowie deren (Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und Verwaltungs-stellen informiert und gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als neues Familienzentrum bis zum 23.04.2021 einzureichen.

Folgende Bewerbungen liegen vor:

Nr.

Ort

Name der Einrichtung/en

Träger

1

Heek

Familienzentrum „Hand in Hand“ der kath. Kitas in Heek und Nienborg (Antrag auf doppelte Förderung)

Katholische Kirchengemeinde Hl. Kreuz, Heek

2

Heek

DRK-Kita Wunderwerk

DRK soziale Service und Bildung gGmbH

3

Heiden

DRK-Kita Ludgerus

DRK soziale Service und Bildung gGmbH

4

Stadtlohn

Kitas St. Joseph und Don Bosco im Verbund

Katholische Kirchengemeinde St. Otger, Stadtlohn

5

Velen

AWO-Kita Finkenkamp, Ramsdorf

Arbeiterwohlfahr Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen

6

Vreden

DRK-Kita Henrys Kleine Welt

DRK soziale Arbeit und Bildung gGmbH

Familienzentren sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ weiterentwickeln. Weiterhin sind sie auf die Öffnung von Angeboten für Familien im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, sowie auf eine enge Mitwirkung an Präventionsangeboten auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung ausgerichtet und sollen im Besonderen die Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten.

Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt (siehe beigefügten Erlass und kleinräumige Auswahlkriterien - Anlagen 1 und 2).

In einer Kreiskarte ist der Einzugsbereich der Familienzentren inklusive der Verbund-Kitas mit einem 3km-Radius entsprechend der Soll-Vorschrift für den Umkreis von Kita-Verbünden als Familienzentrum nach § 10 Abs. 3 DVO KiBiz eingezeichnet (Anlage 4) und stellt die Grundversorgung dar. Danach zeigt sich, dass in allen Kommunen die Grundversorgung auch in den Ortsteilen abgedeckt werden kann.

Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist das Kontingent unter den Kommunen in der Reihenfolge Heek, Vreden, Stadtlohn, Heiden, Velen Stadtlohn zuzuteilen (siehe Rangwerte in der Anlage 3). Aus Heek liegen 2 Bewerbungen vor. Die Bewerbung um ein zweites Förderkontingent für ein bestehendes Familienzentrum ist nachrangig zu beurteilen. Dies soll insbesondere auch die Träger- und Konzeptvielfalt bei den Familienzentren unterstützen. Ein Träger, der bisher nicht im Angebotsspektrum der örtlichen Familienzentren vertreten ist, kann das Angebotsziel die Öffnung von Angeboten für Familien im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, breiter unterstützen.

Nach diesen Auswahlkriterien wird vorgeschlagen, der DRK-Kita Wunderwerk aus Heek den Zuschlag für das Förderkontingent als Familienzentrum zu gewähren. Die DRK-Kita ist zum 01.08.2019 zunächst in einer Übergangslösung gestartet und zum folgenden Kindergartenjahr in einem neu errichteten Gebäude im Ortsteil Heek mit drei Gruppen in Betrieb gegangen. Die Kita hat einen starken U3-Versorgungsanteil und betreut verstärkt Kinder mit Migrationshintergrund und einem erhöhten Armutsrisiko.

In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, sodass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Die Auswahl der anderen Bewerber wie auch ein Verzicht auf eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist der Verzicht auf das Förderkontingent nicht sinnvoll. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist 15.06.2021.


Finanzielle Auswirkungen:            

Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von jährlich 20.166 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet werden. Die Erstzertifizierung wird mit einem Coaching-Angebot von rund 2.500 € unterstützt.