Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die DRK-Kita Wunderwerk in Heek für die Weiterentwicklung zum
Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr
2021/22 anzumelden.
Rechtsgrundlage:
§ 42 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –
§§ 1 Abs. 3, 10 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)
Sachdarstellung:
Das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat
mit dem beigefügten Erlass (Anlage 1)
den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im
Kindergartenjahr 2021/22 zugewiesen. Das Gütesiegel „Familienzentrum
NRW“ wird nach erfolgreichem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens
verliehen. Das Gütesiegel hat eine Gültigkeit von vier Jahren und wird nach
einer Rezertifizierung verlängert. Die zertifizierten Familienzentren schließen
mit dem Kreisjugendamt eine Kooperationsvereinbarung ab.
Auf
das Kreisjugendamt Borken entfällt im Kindergartenjahr 2021/22 ein neues
Förderkontingent.
Für das kommende Kindergartenjahr besteht
damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder
im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familien-zentrum
weiterzuentwickeln. Auch die Gewährung eines zweiten Zuschusses für ein bereits
zertifiziertes Verbund-Familienzentrum ist nachrangig möglich. Landesseitig
wurde im Jahr 2018 für die Ermittlung der Kontingente der bisherige
„Sozialindex“ um einen Bevölkerungsindex erweitert (Kinder unter 7 Jahren und
SGB II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren). Dabei wurde
gleichermaßen auf demografische wie soziale Bedarfslagen abgestellt, sodass
die Familienzentren grundsätzlich allen Eltern und Kindern und insbesondere
benachteiligten Familien zu Gute kommen sollen. Mit der Veränderung der
Verteilungskriterien sollen wieder mehr Familienzentren in der Fläche
eingerichtet werden können. Nach den
Vorgaben des Landes geht es grundsätzlich weiterhin darum, eine
Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet mit besonderem
Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben als
Familienzentrum erfüllen wird.
Die Vergabe
innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das Landesministerium
unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu "Kleinräumigen
Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage
2).
Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie
ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute
vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den
Kommunen Heek, Heiden, Stadtlohn, Velen oder Vreden angezeigt (Anlage
3).
Mit Rundschreiben vom 15.03.2021 wurden die Träger
der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sowie deren
(Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und Verwaltungs-stellen informiert und
gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als neues Familienzentrum bis zum
23.04.2021 einzureichen.
Folgende
Bewerbungen liegen vor:
Nr. |
Ort |
Name der Einrichtung/en |
Träger |
1 |
Heek |
Familienzentrum
„Hand in Hand“ der kath. Kitas in Heek und Nienborg (Antrag auf doppelte
Förderung) |
Katholische
Kirchengemeinde Hl. Kreuz, Heek |
2 |
Heek |
DRK-Kita
Wunderwerk |
DRK soziale
Service und Bildung gGmbH |
3 |
Heiden |
DRK-Kita
Ludgerus |
DRK soziale
Service und Bildung gGmbH |
4 |
Stadtlohn |
Kitas St. Joseph
und Don Bosco im Verbund |
Katholische Kirchengemeinde
St. Otger, Stadtlohn |
5 |
Velen |
AWO-Kita
Finkenkamp, Ramsdorf |
Arbeiterwohlfahr
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen |
6 |
Vreden |
DRK-Kita Henrys
Kleine Welt |
DRK soziale
Arbeit und Bildung gGmbH |
Familienzentren
sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und
Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien
unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ
weiterentwickeln. Weiterhin sind sie auf die Öffnung von Angeboten für Familien
im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, sowie
auf eine enge Mitwirkung an Präventionsangeboten auf der Grundlage der
örtlichen Jugendhilfeplanung ausgerichtet und sollen im Besonderen die
Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten.
Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt (siehe beigefügten Erlass und kleinräumige Auswahlkriterien - Anlagen 1 und 2).
In einer Kreiskarte ist der Einzugsbereich der Familienzentren inklusive der Verbund-Kitas mit einem 3km-Radius entsprechend der Soll-Vorschrift für den Umkreis von Kita-Verbünden als Familienzentrum nach § 10 Abs. 3 DVO KiBiz eingezeichnet (Anlage 4) und stellt die Grundversorgung dar. Danach zeigt sich, dass in allen Kommunen die Grundversorgung auch in den Ortsteilen abgedeckt werden kann.
Nach den kleinräumigen Auswahlkriterien ist das Kontingent unter den Kommunen in der Reihenfolge Heek, Vreden, Stadtlohn, Heiden, Velen Stadtlohn zuzuteilen (siehe Rangwerte in der Anlage 3). Aus Heek liegen 2 Bewerbungen vor. Die Bewerbung um ein zweites Förderkontingent für ein bestehendes Familienzentrum ist nachrangig zu beurteilen. Dies soll insbesondere auch die Träger- und Konzeptvielfalt bei den Familienzentren unterstützen. Ein Träger, der bisher nicht im Angebotsspektrum der örtlichen Familienzentren vertreten ist, kann das Angebotsziel die Öffnung von Angeboten für Familien im Sozialraum, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung betreut werden, breiter unterstützen.
Nach diesen Auswahlkriterien wird vorgeschlagen, der DRK-Kita Wunderwerk aus Heek den Zuschlag für das Förderkontingent als Familienzentrum zu gewähren. Die DRK-Kita ist zum 01.08.2019 zunächst in einer Übergangslösung gestartet und zum folgenden Kindergartenjahr in einem neu errichteten Gebäude im Ortsteil Heek mit drei Gruppen in Betrieb gegangen. Die Kita hat einen starken U3-Versorgungsanteil und betreut verstärkt Kinder mit Migrationshintergrund und einem erhöhten Armutsrisiko.
In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, sodass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Die Auswahl der anderen Bewerber wie auch ein Verzicht auf
eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des
qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist der Verzicht auf das
Förderkontingent nicht sinnvoll. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung
des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist
15.06.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von
jährlich 20.166 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen
weitergeleitet werden. Die Erstzertifizierung wird mit einem Coaching-Angebot
von rund 2.500 € unterstützt.