Betreff
Bericht zum vorläufigen Jahresabschluss 2020 für das Budget 02
Vorlage
0149/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 Kreisordnung (KrO NRW)

Sachdarstellung:

Unterjährig wird in zwei Controllingberichten über die Mittelbewirtschaftung im Budget 02 berichtet. Mit dem zweiten Controllingbericht zum 30.09.2020 wurde eine Verschlechterung für das Jahr 2020 in Höhe von 1,5 Mio. EUR prognostiziert.

Aufgrund der Daten zum vorläufigen Jahresergebnis 2020 zeichnet sich nunmehr eine Verschlechterung im Budget 02 in Höhe von 1.008.000 EUR gegenüber der Haushaltsplanung ab.

Das vorläufige Jahresergebnis wird von COVID-19-bedingten finanziellen Schäden bereinigt ausgewiesen. Durch den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen im Zuge der COVID-19-Pandemie ist ein Minderertrag entstanden, der nach Abzug der Ausgleichszahlungen des Landes 872 T-EUR beträgt. Hierfür musste entsprechend des NKF-COVID-19-Isolierungs­gesetzes (NKF-CIG) ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 872 T-EUR gebildet werden. Insofern wird der pandemiebedingte Schaden saldiert ergebnisneutral ausgewiesen. Der außerordentliche Ertrag in Höhe von 872 T-EUR wird zukünftig aufwandswirksam abzuschreiben sein und stellt damit eine Belastung für die zukünftige Jugendamtsumlage dar.

Die wesentlichen Veränderungen zu den Haushaltsplansätzen sowie die jeweiligen Ursachen sind in der Anlage 1 nach Produkten gegliedert dargestellt (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung). Überdies sind die wesentlichen Veränderungen bei den Kennzahlen vorangestellt.


Finanzielle Auswirkungen:            

Das Jahresdefizit wird nach der Feststellung gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW an die Städte und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirkes entsprechend den Umlagegrundlagen 2020 weitergeleitet. Die vorläufige Höhe ist der Anlage 2 zu entnehmen.