Betreff
Umsetzung SGB II im Kreis Borken – aktueller Sachstand
Vorlage
0157/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den SGB II-Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

SGB II, SGB III

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Entwicklung

1.1       Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt

Die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Borken ist trotz der Corona-Pandemie gesunken. Mit 8.288 offiziell als Arbeitslosen gemeldeten Menschen gab es 183 weniger als im Vormonat und sogar 339 weniger als im April des Jahres 2020. Die Arbeitslosenquote lag im April bei 3,8% (-0,1% zum Vormonat; -0,2% zum Vorjahresmonat). Die Quote ist weiterhin eine der niedrigsten in NRW. Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt setzt sich damit weiterhin fort, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist sie allerdings etwas geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor.

Betrachtet man nur die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (als Teil der Arbeitslosen insgesamt), so ist diese Zahl im April erneut leicht gestiegen (+47). Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen sorgen in diesem Jahr bislang für eine ausbleibende Frühjahrsbelebung. Auf der anderen Seite scheint der Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr robuster zu reagieren, da die starken Anstiege des letzten Frühjahrs in diesem Jahr nicht zu beobachten sind.

In der Summe führt dies zu stagnierenden Zahlen im laufenden Jahr, aber zu einem durchaus positiven Vorjahresvergleich. Gegenüber dem Vorjahresmonat April 2020 liegt die Zahl der Arbeitslosen im SGB II um 180 Personen höher. Dieser Vorjahresvergleich fiel im März noch deutlich negativer aus (+448 zum Vorjahresmonat).

1.2       Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II

In 2020 sind die Fallzahlen nach dem starken Anstieg von März bis April deutlich abgeflacht - von Juni bis Dezember waren sinkende Fallzahlen zu beobachten.

Im Januar und Februar 2021 sind die Fallzahlen saisontypisch angestiegen. Seit März bleiben die Zahlen relativ stabil. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Arbeitsmarkt weiterhin entwickelt und sich dann ggf. zeitversetzt auf den SGB II-Hilfebedarf auswirkt.

Insgesamt stellt sich die Entwicklung bis dato wie folgt dar:

2.      Leistungsbereich

2.1    Leistungsberechtigte im SGB II

Im April 2021 erhielten 14.088 Personen Leistungen nach dem SGB II; darunter 3.056 Menschen mit Fluchthintergrund.

¢  Anders als bei den Leistungsberechtigten insgesamt hat die Corona-Krise im Frühjahr 2020 in dieser Zielgruppe zu keinem deutlich höheren Fallbestand geführt

¢  Vom aktuellen Rückgang des Hilfebedarfes profitieren weiterhin auch die Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund.

¢  Insgesamt 9.758 der Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt 46%, der Anteil der Frauen 54 %.

¢  Mit Blick auf die Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 18%.

2.2    Erleichterter Zugang zum SGB II:

Das Sozialschutzpaket III wurde am 05.03.2021 vom Bundesrat verabschiedet mit folgenden wesentlichen Regelungen:

§  Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen im SGB II und SGB XII wird bis zum Jahresende verlängert.

§  Somit werden im Jahr 2021 u.a. weiterhin nur erhebliches Vermögen berücksichtigt und für einen Zeitraum von 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als angemessen akzeptiert.

§  Die Sonderregelung für eine dezentrale Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen bleibt möglich, so lange die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt. Spätestens enden diese Sonderregelungen am Ende des Jahres.

§  Im Mai 2021 erhalten alle Empfänger der Regelbedarfsstufen 1, 2 und 3 eine Einmalzahlung von 150 Euro.

3.      Eingliederungsaktivitäten

Die Kundensteuerung in den örtlichen Jobcentern erfolgt weiterhin über Terminvergaben. Der Zugang zu den Ansprechpersonen sowohl in der Leistungsgewährung als auch im Fallmanagement ist jedoch durch telefonische Erreichbarkeit zu den regulären Öffnungszeiten gewährleistet. Damit ist sichergestellt, dass die Menschen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.

Dazu gehört auch, in wichtigen Fällen persönliche Kundenkontakte unter Wahrung der Hygienevorschriften zu ermöglichen. Aber auch alternative Kommunikationsformen, wie z.B. die Video-Beratung, werden immer mehr eingesetzt, um den Kontakt mit den Kund/innen zu halten und zu intensivieren.

Insgesamt gelingt die Kommunikation mit den Kund/innen sehr unterschiedlich; einige Kund/innen sind nicht bzw. nur schwer erreichbar und/oder ziehen sich aus den unterschiedlichsten Gründen zurück. Vor diesem Hintergrund leidet auch die Nutzung der Angebote und Maßnahmen.

3.1    Maßnahmen und Angebote

Auch in 2021 setzt sich der Rückgang in der Inanspruchnahme der Eingliederungsaktivitäten Corona-bedingt weiter fort.

§  Seit Mitte Dezember sind erneut alle Präsenzangebote untersagt, so dass abermals ein kompletter Wechsel zu digitalen Formaten erforderlich war.

Die Bildungsträger können aktuell zwar auf ihre Erfahrungen in der Nutzung digitaler Formate aus dem ersten Lockdown zurückgreifen. Die Inanspruchnahme der Maßnahmen wird jedoch – wie bereits im Frühjahr – sehr abhängig sein von der Zielgruppe und den Maßnahmeinhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation letztlich auf die Durchführung und Nutzung der Angebote auswirkt.

§  Der bereits in 2020 erkennbare Einbruch Im Bereich „Förderung der Beschäftigung“ setzt sich in 2021 weiter fort. So konnten z.B. zum Stand 30.04.2021 lediglich rd. 21 Beschäftigungsaufnahmen mit einem Eingliederungszuschuss gefördert werden (37% der Neufälle des Vergleichsmonats in 2019).

§  Arbeitsgelegenheiten können seit April 2020 nur unter Einhaltung bestimmter Arbeitsschutzstandards stattfinden. Aufgrund dessen können seitdem nicht alle Arbeitsplätze angeboten werden. Zudem haben viele Beschäftigte Bedenken im Hinblick auf Infektionsrisiken während der Beschäftigung. Der aktuelle Besetzungsstand liegt bei rd. 36% des Vergleichsmonats in 2019.

Die Entwicklung der Maßnahme-Teilnahmen stellt sich zum 30.04.2021 wie folgt dar:

¢  Zum Vergleich „Stand 31.12.2020“: 1.375 TN, davon 577 TN mit Fluchthintergrund.

Aufgeteilt nach einzelnen Förderbereichen ergibt sich folgendes Bild:

Bei den Daten zu den Maßnahmeteilnahmen, insbesondere den Sprachangeboten, ist zu berücksichtigen, dass die Angebote während der Lockdown-Phasen „pausiert“ haben, die gemeldeten Personen aber weiterhin als Teilnehmende gelten.

Angebote zur Förderung der Beschäftigung wurden bislang wie folgt in Anspruch genommen:


3.2    Integrationen in den Arbeitsmarkt

Zum Stichtag 30.04.2021 wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]

¢  Zum Vergleich „Stand 31.12.2020“:

-        1.738 sv-pflichtige Beschäftigungen, darunter 434 Personen mit Fluchthintergrund;

-        838 geringfügige Beschäftigungen, darunter 189 Personen mit Fluchthintergrund.

Im Vergleich zum Ergebnis 2020 können die Integrationsdaten wie folgt differenziert werden:


Entscheidungsalternative(n):

Nein



[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE