Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt
den SGB II-Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II, SGB III
Sachdarstellung:
1. Aktuelle Entwicklung
1.1 Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt
Die Zahl der Arbeitslosen
im Kreis Borken ist trotz der Corona-Pandemie gesunken. Mit 8.288 offiziell als
Arbeitslosen gemeldeten Menschen gab es 183 weniger als im Vormonat und sogar
339 weniger als im April des Jahres 2020. Die Arbeitslosenquote lag im April
bei 3,8% (-0,1% zum Vormonat; -0,2% zum Vorjahresmonat). Die Quote ist
weiterhin eine der niedrigsten in NRW. Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt
setzt sich damit weiterhin fort, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist
sie allerdings etwas geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor.
Betrachtet man nur die Arbeitslosen
im Rechtskreis SGB II (als Teil der Arbeitslosen insgesamt), so ist diese
Zahl im April erneut leicht gestiegen (+47). Die Auswirkungen der
Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen sorgen in diesem Jahr
bislang für eine ausbleibende Frühjahrsbelebung. Auf der anderen Seite scheint
der Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr robuster zu reagieren, da die starken
Anstiege des letzten Frühjahrs in diesem Jahr nicht zu beobachten sind.
In der Summe führt dies zu
stagnierenden Zahlen im laufenden Jahr, aber zu einem durchaus positiven
Vorjahresvergleich. Gegenüber dem Vorjahresmonat April 2020 liegt die Zahl der
Arbeitslosen im SGB II um 180 Personen höher. Dieser Vorjahresvergleich fiel im
März noch deutlich negativer aus (+448 zum Vorjahresmonat).
1.2 Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II
In 2020 sind die Fallzahlen
nach dem starken Anstieg von März bis April deutlich abgeflacht - von Juni bis
Dezember waren sinkende Fallzahlen zu beobachten.
Im Januar und Februar 2021
sind die Fallzahlen saisontypisch angestiegen. Seit März bleiben die Zahlen
relativ stabil. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Arbeitsmarkt weiterhin
entwickelt und sich dann ggf. zeitversetzt auf den SGB II-Hilfebedarf auswirkt.
Insgesamt stellt
sich die Entwicklung bis dato wie folgt dar:
2. Leistungsbereich
2.1 Leistungsberechtigte im SGB II
Im April 2021 erhielten
14.088 Personen Leistungen nach dem SGB II; darunter 3.056 Menschen mit
Fluchthintergrund.
¢ Anders als bei den
Leistungsberechtigten insgesamt hat die Corona-Krise im Frühjahr 2020 in dieser
Zielgruppe zu keinem deutlich höheren Fallbestand geführt
¢ Vom aktuellen
Rückgang des Hilfebedarfes profitieren weiterhin auch die Leistungsberechtigten
mit Fluchthintergrund.
¢ Insgesamt 9.758 der
Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt
46%, der Anteil der Frauen 54 %.
¢ Mit Blick auf die
Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten
Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 18%.
2.2 Erleichterter Zugang zum SGB II:
Das Sozialschutzpaket III wurde am 05.03.2021 vom Bundesrat
verabschiedet mit folgenden wesentlichen Regelungen:
§ Der vereinfachte
Zugang zu den Grundsicherungssystemen im SGB II und SGB XII wird bis zum
Jahresende verlängert.
§ Somit werden im Jahr
2021 u.a. weiterhin nur erhebliches Vermögen berücksichtigt und für einen
Zeitraum von 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als angemessen
akzeptiert.
§ Die Sonderregelung
für eine dezentrale Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für
behinderte Menschen bleibt möglich, so lange die Feststellung einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt. Spätestens enden diese
Sonderregelungen am Ende des Jahres.
§ Im Mai 2021 erhalten
alle Empfänger der Regelbedarfsstufen 1, 2 und 3 eine Einmalzahlung von 150
Euro.
3. Eingliederungsaktivitäten
Die Kundensteuerung in den
örtlichen Jobcentern erfolgt weiterhin über Terminvergaben. Der Zugang zu den
Ansprechpersonen sowohl in der Leistungsgewährung als auch im Fallmanagement
ist jedoch durch telefonische Erreichbarkeit zu den regulären Öffnungszeiten
gewährleistet. Damit ist sichergestellt, dass die Menschen die Unterstützung
bekommen, die sie benötigen.
Dazu gehört auch, in
wichtigen Fällen persönliche Kundenkontakte unter Wahrung der
Hygienevorschriften zu ermöglichen. Aber auch alternative Kommunikationsformen,
wie z.B. die Video-Beratung, werden immer mehr eingesetzt, um den Kontakt mit
den Kund/innen zu halten und zu intensivieren.
Insgesamt gelingt die Kommunikation mit den
Kund/innen sehr unterschiedlich; einige Kund/innen sind nicht bzw. nur schwer
erreichbar und/oder ziehen sich aus den unterschiedlichsten Gründen zurück. Vor
diesem Hintergrund leidet auch die Nutzung der Angebote und Maßnahmen.
3.1 Maßnahmen und Angebote
Auch in 2021 setzt sich der
Rückgang in der Inanspruchnahme der Eingliederungsaktivitäten Corona-bedingt
weiter fort.
§
Seit Mitte Dezember sind erneut alle Präsenzangebote untersagt, so dass
abermals ein kompletter Wechsel zu digitalen Formaten erforderlich war.
Die Bildungsträger können
aktuell zwar auf ihre Erfahrungen in der Nutzung digitaler Formate aus dem
ersten Lockdown zurückgreifen. Die Inanspruchnahme der Maßnahmen wird jedoch –
wie bereits im Frühjahr – sehr abhängig sein von der Zielgruppe und den
Maßnahmeinhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation letztlich auf
die Durchführung und Nutzung der Angebote auswirkt.
§
Der bereits in 2020 erkennbare Einbruch Im Bereich „Förderung der
Beschäftigung“ setzt sich in 2021 weiter fort. So konnten z.B. zum Stand
30.04.2021 lediglich rd. 21 Beschäftigungsaufnahmen mit einem
Eingliederungszuschuss gefördert werden (37% der Neufälle des Vergleichsmonats
in 2019).
§ Arbeitsgelegenheiten können
seit April 2020 nur unter Einhaltung bestimmter Arbeitsschutzstandards
stattfinden. Aufgrund dessen können seitdem nicht alle Arbeitsplätze angeboten
werden. Zudem haben viele Beschäftigte Bedenken im Hinblick auf
Infektionsrisiken während der Beschäftigung. Der aktuelle Besetzungsstand liegt
bei rd. 36% des Vergleichsmonats in 2019.
Die Entwicklung der
Maßnahme-Teilnahmen stellt sich zum 30.04.2021 wie folgt dar:
¢ Zum Vergleich „Stand
31.12.2020“: 1.375 TN, davon 577 TN mit Fluchthintergrund.
Aufgeteilt nach einzelnen
Förderbereichen ergibt sich folgendes Bild:
Bei
den Daten zu den Maßnahmeteilnahmen, insbesondere den Sprachangeboten, ist zu
berücksichtigen, dass die Angebote während der Lockdown-Phasen „pausiert“
haben, die gemeldeten Personen aber weiterhin als Teilnehmende gelten.
Angebote zur Förderung der
Beschäftigung wurden bislang wie folgt in Anspruch genommen:
3.2 Integrationen in den Arbeitsmarkt
Zum Stichtag 30.04.2021
wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]
¢
Zum Vergleich „Stand 31.12.2020“:
-
1.738 sv-pflichtige Beschäftigungen, darunter 434 Personen mit
Fluchthintergrund;
-
838 geringfügige Beschäftigungen, darunter 189 Personen mit
Fluchthintergrund.
Im Vergleich zum
Ergebnis 2020 können die Integrationsdaten wie folgt differenziert werden:
Entscheidungsalternative(n):
Nein
[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE