Der Sachstand zum Bewerbungsverfahren Öko-Modellregion wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Natur, Umwelt, Landwirtschaft und
Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen, dass
auf eine gemeinsame Bewerbung als Öko-Modellregion mit den anderen Münsterlandkreisen
und der Stadt Münster hingewirkt und ein Bewerbungskonzept vom Münsterland e.V.
erstellt werden soll. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung sollte die
geförderte Personalstelle beim Münsterland e.V. angesiedelt werden. Ähnliche
Beschlüsse wurden auch in anderen Münsterlandkreisen getroffen.
Zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung waren die konkreten Förderbedingungen noch nicht bekannt.
Inzwischen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Aufruf zur Einreichung
von Konzepten zur Einführung von drei Öko-Modellregionen in NRW veröffentlicht.
Das Verfahren
zur Auswahl und Förderung der Öko-Modellregionen ist zweistufig. In der ersten
Stufe wird anhand eingereichter Konzepte durch ein Gutachtergremium eine
Rangliste erstellt. Die Konzepte müssen kurzfristig bis zum 14.06.2021 beim
Land eingereicht werden. In der zweiten Stufe bildet diese Rangliste die
Grundlage für die Aufforderung, vollständige Anträge einzureichen. Es ist vorgesehen,
die Regionen mit den drei erstplatzierten Konzepten zur Antragseinreichung
aufzufordern.
Laut dem Förderaufruf
ist es vorrangiges Ziel von Öko-Modellregionen, über die bessere Erschließung
von regionalen Absatzpotentialen das Umstellungsinteresse und damit den Anteil
an ökologisch bewirtschafteter Fläche zu steigern. Der Fokus liegt demnach auf
der Nachfrageseite.
Das Land wird dazu in den drei ausgewählten Regionen die
Kosten für ein Öko-Regionalmanagement mit einem Anteil von bis zu 80 Prozent über
eine Laufzeit von zunächst bis zu drei Jahren bezuschussen. Das
Öko-Regionalmanagement soll insbesondere die Zusammenarbeit organisieren,
Erzeugung, Lebensmittelhandwerk, Handel, Gastronomie und Verbraucher
zusammenbringen, den Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten initiieren und
begleiten sowie Förderlotse sein und eine Erzeuger-Verbraucher-Kommunikation
aufbauen.
Vor dem Hintergrund dieser in erster Linie
nachfragebezogenen Ausrichtung soll das Vorhaben fortan im Ausschuss für
Wirtschaft, Kreisentwicklung und Digitalisierung beraten werden. In der Sitzung
am 18.05.2021 wird der Münsterland e.V. über den aktuellen Stand eines
münsterlandweiten Bewerbungskonzeptes informieren.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE