Betreff
Sachstand Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken
Vorlage
0175/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen.

1.      Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen

Die Dynamik der dritten Welle hat auch den Kreis Borken nicht verschont. Nach stark steigenden Infektionszahlen ab Anfang März 2021 verzeichnete der Kreis über rd. 2 Wochen zunächst im landesweiten Vergleich überdurchschnittliche Inzidenzwerte bis auf Werte zwischen 150 und 200. Das Infektionsgeschehen war und ist weniger durch besondere Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit einzelnen Orten oder Einrichtungen als vielmehr durch eine insgesamt diffuse Lage gekennzeichnet, die flächendeckend sehr heterogen und wechselhaft ist. Seit etwa Mitte April stagnierte dann zunächst das Infektionsgeschehen auf einem Niveau von knapp unter 150, seit Ende April kann eine (leicht) sinkende Tendenz festgestellt werden. Am 04.05.2021 liegt die Inzidenz bei 121,7. Am 07.05.2021 lag der Inzidenzwert erstmals seit langem wieder unter 100.

Zur Einordnung der Entwicklung im landesweiten Vergleich: In NRW weisen aktuell (Stand 04.05.2021) 8 Kreise/kreisfreie Städte einen 7-Tages-Inzidenzwert von über 200 auf, 21 Gebietskörperschaften einen Wert von 150-200 und nur 5 von unter 100. Der Landesdurchschnittswert beträgt 153,7. Seit Inkrafttreten der sog. Bundesnotbremse unterliegt der Kreis Borken mit einem Inzidenzwert von über 100 den bundesrechtlichen Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes (v.a. nächtliche Ausgangssperre, eingeschränkte Angebote von Läden, Kultur, Sport etc.).

Die Dynamik des Infektionsgeschehens war in der Vergangenheit vor allem von einer Vielzahl an Einträgen/Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäuser geprägt. Aus diesem Grunde lag bei den Impfpriorisierungen durch Bund und Land hier ein besonderer Schwerpunkt zu Beginn der Impfkampagnen.

Das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen wird daher auch im Kreis Borken besonders aufmerksam verfolgt. Aufgrund des zügigen Impffortschritts in den Einrichtungen/Dienste (Pflege/Eingliederungshilfe) im Kreisgebiet hat sich das Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen seit März deutlich reduziert. Es sind inzwischen keine Ausbruchsgeschehen mehr, sondern allenfalls noch Einzelinfektionen von Bewohnern/innen und Beschäftigten zu verzeichnen.

Viele Kräfte gebunden, und zwar in den Fachbereichen Gesundheit sowie Bildung, Schule, Kultur und Sport, hat das Infektionsgeschehen in den Schulen und Kitas.

Bei den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen Klassen-/Gruppen. In der weit überwiegenden Anzahl waren die Infektionsgeschehen auf wenige Einzelfälle in den Einrichtungen reduziert. Für Grund-/Förderschule und Kita/Tagespflege kann diese Erkenntnis auch mit dem seit Anfang März erfolgten umfangreichen Impfangebot für die Beschäftigten in diesen Bereichen sowie die regelmäßigen Antigen-(Selbst-)Tests im Zusammenhang gesehen werden.

In Folge der hohen und stark steigenden Infektionszahlen waren auch die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern – landesweit, aber auch im Kreisgebiet – zunehmend angespannt.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

2.      Infektionsmanagement

Kontaktnachverfolgung

Die zurückgehenden Fallzahlen ermöglichen auch eine intensivere Kontaktverfolgung. In der Hochphase ließen sich die Neuinfektionen im Kreis Borken nur noch schwer nachvollziehen. Alle gesellschaftlichen Gruppen waren gleichermaßen betroffen und die Infektionsketten ließen sich nur sehr schwer durchbrechen.

Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung entspricht derzeit den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Der Kreis ist hier gut aufgestellt.

Entwicklung seit der letzten Kreistagssitzung:

·         Das Infektionsgeschehen im Allgemeinen lässt sich nur schwer eingrenzen. Hier sind keine größeren Cluster oder Herde erkennbar.

·         Seit Jahresbeginn haben die Virusmutationen den bis dahin vorherrschenden Wildtypus zunehmend verdrängt und insbesondere die britische Virusmutation dominiert. Weitere Virusvarianten sind derzeit im Kreis nicht bekannt.

·         Damit einher geht eine deutlich gesteigerte Aggressivität des Virus, die vor allem dazu führt, dass die Angehörigen einer häuslichen Gemeinschaft sich nahezu komplett (folge-)infizieren. Dies trägt auch zum vergleichsweise hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen unter den Infizierten bei. 

Die allgemeine Kontaktnachverfolgung erhält intensive Unterstützung von den jeweils betroffenen Fachbereichen des Hauses. Zu nennen sind insbesondere die Fachbereiche „Tiere und Lebensmittel“, „Bildung, Schule, Kultur und Sport“, „Soziales“ sowie „Jugend und Familie“. Hier ein Beispiel, wie die Zusammenarbeit abläuft: Der Fachbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport hat in enger Absprache mit dem Fachbereich Gesundheit die Rückverfolgung der Corona-Fälle in den Schulen ab Anfang November 2020 im Kreisgebiet Borken übernommen. Gemeinsam mit den Schulleitungen wurde eine Risikoeinschätzung vorgenommen. Die einzuleitenden Maßnahmen wurden mit dem Fachbereich Gesundheit abgestimmt. Im Regelfall wurden bei infizierten Schüler*innen oder infiziertem Schulpersonal die unmittelbaren Kontakte identifiziert (z.B. Sitznachbarn, OGS-Kontakte, Fahrgemeinschaften) und diesen dringlich empfohlen, sich bis zum Vorliegen des negativen PCR-Test-Ergebnisses in häusliche Absonderung zu begeben. Die konkreten Quarantäneverpflichtungen wurden dann auf Vorgabe des Fachbereichs Gesundheit von den örtlich zuständigen Ordnungsämtern ausgesprochen. Auch die Verfahren im Zusammenhang mit den seit Ostern im Schul- und Kitabereich landesseits eingeführten Selbsttests wurden eng unter den Beteiligten abgestimmt.

Quarantänemanagement

Auf Basis der zum 01.12.2020 neu gefassten Quarantäne-Verordnung des Landes NRW sind die Quarantäne Zeiträume gesetzlich definiert und entsprechend der Erkenntnisse aus dem Infektionsmanagement einheitlich auf 14 Tage ohne Möglichkeit einer vorzeitigen „Freitestung“ festgesetzt. Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen gut kommuniziert. Für Geimpfte und Genesene hat es zum Quarantänemanagement Ende April und Anfang Mai neue verbindliche Vorgaben im Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen gegeben.

Hotline

Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich drei Schichten a 7 Mitarbeiter*innen betrieben. Zurzeit sind hier 28 Personen im Einsatz.

Abstrichstelle Stadtlohn

Die Abstrichstelle arbeitet unverändert eine hohe Zahl von PCR Testungen zur Bestätigung von Verdachtsfällen ab. Es gab gerade zu den Oster-Feiertagen ein gutes Zusammenspiel zwischen Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster, um auch hier Testbedarfe abzusichern. Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 150.000 PCR Testungen durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen statt. Der Vorteil ist hier, dass die Ergebnisse am nächsten Tag durch das Labor des CVUA in Münster vorliegen.

3.      Aufbau einer Schnelltest-Infrastruktur

Seit Anfang März 2021 wurde im Kreis Borken innerhalb kürzester Zeit eine flächendeckende Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen geschaffen. Stand 04.05.2021 gab es in allen 17 Städten und Gemeinden des Kreises Bürger-Teststellen. Insgesamt sind aktuell 161 Teststellen (78 Private Teststellen, 20 Apotheken und 63 Arztpraxen) an diesen Testungen beteiligt. Die Inanspruchnahme ist im landesweiten Vergleich weit überdurchschnittlich und hat in einem großen Maße dazu beigetragen, dass Infektionen – gerade bei symptomlosen infizierten Personen – frühzeitig erkannt und Infektionsketten damit schnell unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests in Schule und Kita sowie den verbindlichen Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber, den Testungen für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe hat sich die Struktur der Bürgerteststellen inzwischen als weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement des Kreises etabliert. Sowohl vor dem Hintergrund der Nutzung bestimmter Angebote im kulturellen Bereich, für das Einkaufen in bestimmten Geschäften und des öffentlichen Lebens mit negativem Testergebnis als auch den landesrechtlich eingeführten Test- und Nachweispflichten für Grenzübertritte ist die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von kostenlosen Bürgertestungen von großer Bedeutung.  

Seit der Einführung am 10.3.2021 wurden im Kreis bereits über 500.000 Schnelltestungen durchgeführt, inzwischen wöchentlich über 100.000 Testungen. Die Inanspruchnahme liegt damit rund 3-mal höher als im Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner). Lag in den ersten Wochen die Quote von positiven Schnelltests bei rd. 0,4 %, ging sie seit Ende April auf rd. 0,2 % zurück. Die Positivquote lag zuletzt deutlich geringer als im Landesdurchschnitt.  Zwischen 50 und 60 Prozent der positiven Schnelltest-Befunde werden durch einen PCR-Test definitiv als Infektionsfall bestätigt. Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in den vergangenen Wochen ist damit im Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der Schnelltestungen zurückzuführen gewesen. Um das Schnelltestgeschehen in diversen Einrichtungen der Altenpflege, Behindertenhilfe und in den Krankenhäusern zu bewältigen, haben in der Zeit vom 11.01. – 25.04.2021 auf Anforderung des Kreises Borken Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wertvolle Unterstützungsdienste geleistet.

4.      Corona-Impfzentrum für den Kreis Borken

Das Vorgehen des Kreises Borken im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig ist, erfolgt auf der Basis der vom Bund und den Ländern abgestimmten Maßgaben. Dazu hat das Land NRW dann einen landesweit geltenden, zwingend von der KVWL und uns einzuhaltenden “Fahrplan” vorgegeben, der aufgrund der am Jahresanfang noch sehr begrenzt ausgelieferten Impfdosen eine Prioritätenliste beinhaltet. Diese Prioritätenliste wird vom Land entsprechend der verfügbaren Impfmengen ständig angepasst und erweitert, gegenwärtig jedoch noch nicht freigegeben. Die Impfungen erfolgen in den 4 Säulen: Impfzentrum, mobile Teams, Krankenhäuser und Arztpraxen. Als nächster Schritt ist vom Bund für Anfang Juni die Einbindung von Betriebsärzten in die Impfstrategie vorgesehen. Mit einer Gesamtzahl von über 150.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand 04.05.2021) hat der Impffortschritt zuletzt eine sehr gute Entwicklung im Kreisgebiet genommen und es konnten zuletzt täglich rund 1% der Bevölkerung geimpft werden. Die Impfquote bezogen auf die Erst-Impfungen lag am 04.05.2021 bei landesweit überdurchschnittlichen 32 Prozent. 

Seit Beginn des Impfstarts am 27.12.2020 wurden zunächst vorrangig im Januar und Februar vor allem allen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und der Behinderteneinrichtungen mit den mobil aufsuchenden Teams Impfungen durchgeführt. 

Das medizinische Personal in den Krankenhäusern wurde beginnend Mitte Januar sukzessive in den Krankenhäusern geimpft.

Gemäß der Impfstrategie des Landes haben die Impfzentren – und damit auch das Impfzentrum für den Kreis Borken in Velen – Anfang Februar mit dem Impfen begonnen. Vorrangig geimpft wurden zunächst laut Land die über 80-Jährigen, die zuhause leben. Daran schlossen sich im Laufe der weiteren Wochen weitere höchst prioritär zu impfende Gruppen wie der Rettungsdienst und dann weitere Alters- und Berufsgruppen an. Für Beschäftigte in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, in Kitas und Kindertagespflege sowie für Lehrkräfte und weiteres Personal an Grund- und Förderschulen wurden im März und April die von Bund und Land zugelassenen vorrangigen Impfungen vor Ort mit mobilen Teams in den Kommunen organisiert.

Das Impfgeschehen wirkt sich zunehmend auf das Infektionsgeschehen, gerade in den Einrichtungen, aus. Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen – dort mit zum Teil drastischen Auswirkungen bis hin zu einer größeren Zahl an Todesfällen – hat es erfreulicherweise seit etwa Mitte Februar nicht mehr gegeben, seitdem die Mitarbeiterschaft und die Bewohner weitgehend geimpft worden sind. Auch das Infektionsgeschehen in den Kitas ist seit einigen Wochen inzwischen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Dort sind überwiegend Einzelinfektionsfälle und regelmäßig keine nennenswerte Anzahl von Folgeinfektionen oder gar Ausbrüche zu verzeichnen. Gleiches gilt für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Der Bund und das Land planen die Impfzentren bis zum 30.09.2021 zu finanzieren. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen der überwiegende Teil der Erst- und Zweiimpfungen gegen Covid-19 abgeschlossen sein.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

5.      Auswirkungen der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen – Bescheinigung des Kreises

Landes- und bundesgesetzliche Regelungen sehen in verschiedener Ausprägung Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete vor. An dieser Stelle wird auf die Ausführung von Einzelheiten verzichtet, da sich die Vorgaben ständig ändern. Mit Inkrafttreten der Erleichterungen auf Landesebene durch die neue Coronaschutzverordnung am 03.05.2021 hat der Kreis allen Indexfällen, die im Zeitraum 01.11.20 – 02.04.21 einen positiven Befund hatten, unaufgefordert eine Bescheinigung des PCR Nachweises zugesandt. Diese Bescheinigung können die Betroffenen dann entsprechend einsetzen. Für folgende Zeiträume ab dem 03.04.2021 werden wöchentlich weitere Bescheinigungen versandt. Mit der Durchimpfung der Bevölkerung wird sich dieses Thema dann aber schnell erledigen.

6.      Rechtliche Entwicklung

Die Rechtslage für die einschränkenden Pandemiemaßnahmen ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit ständigen Ergänzungen und Änderungen. Akteure sind hier auch im wechselnden Maße

-          der Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung, Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,

-          das Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung, Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Coronaeinreiseverordnung NRW sowie

-          zwischenzeitlich der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten Allgemeinverfügungen. 

Der Schwerpunkt der einschränkenden Pandemiemaßnahmen ergab sich bisher im Wesentlichen aus den o.a. landesrechtlichen Rechtsverordnungen. Dies änderte sich jedoch mit der zum 23.04.2021 in Kraft getretenen sog. Bundesnotbremse grundlegend. Durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund nun bundesweit einheitlich unmittelbar Einschränkungen ab Überschreiten der 100-Inzidenz in dem jeweiligen Kreisgebiet angeordnet (so auch im Kreis Borken ab dem 24.04.2021). Als wesentliche inhaltliche Neuerung für NRW war damit bei Eingreifen der sog. Bundesnotbremse die Geltung der allgemeinen Maßnahmen auch im privaten Bereich und eine Ausgangssperre von 22 (bzw. 24) Uhr bis 05.00 des nächsten Tages verbunden. Zusätzlich ist nun ebenfalls bundesweit verbindlich festgelegt, dass ab einer Überschreitung des Inzidenzwert von 150 in den meisten Geschäften (Ausnahme Lebensmittel, Tankstellen, Drogerien und diverses andere; vgl. § 28b Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 IfSchG) nur noch das Abholen bestellter Waren zulässig ist und ab einer Überschreitung des Inzidenzwert von 165 die Schulen zwingend in den Distanzunterricht gehen müssen.

Neben den aus der Bundesnotbremse unmittelbar geltenden Einschränkungen bleiben landesrechtliche Regelungen (u.a. CoronaSchVO), die weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen, gültig. Dies führt in einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade die Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur „Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.

Entscheidungsalternative(n):

Nein

Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      )


  


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE