Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement
des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie
die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten
des Kreises wird Bezug genommen.
1. Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen
Die Dynamik der
dritten Welle hat auch den Kreis Borken nicht verschont. Nach stark steigenden
Infektionszahlen ab Anfang März 2021 verzeichnete der Kreis über rd. 2 Wochen
zunächst im landesweiten Vergleich überdurchschnittliche Inzidenzwerte bis auf
Werte zwischen 150 und 200. Das Infektionsgeschehen war und ist weniger durch
besondere Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit einzelnen Orten oder
Einrichtungen als vielmehr durch eine insgesamt diffuse Lage gekennzeichnet, die
flächendeckend sehr heterogen und wechselhaft ist. Seit etwa Mitte April
stagnierte dann zunächst das Infektionsgeschehen auf einem Niveau von knapp
unter 150, seit Ende April kann eine (leicht) sinkende Tendenz festgestellt
werden. Am 04.05.2021 liegt die Inzidenz bei 121,7. Am 07.05.2021 lag der
Inzidenzwert erstmals seit langem wieder unter 100.
Zur Einordnung der
Entwicklung im landesweiten Vergleich: In NRW weisen aktuell (Stand 04.05.2021)
8 Kreise/kreisfreie Städte einen 7-Tages-Inzidenzwert von über 200 auf, 21
Gebietskörperschaften einen Wert von 150-200 und nur 5 von unter 100. Der
Landesdurchschnittswert beträgt 153,7. Seit Inkrafttreten der sog.
Bundesnotbremse unterliegt der Kreis Borken mit einem Inzidenzwert von über 100
den bundesrechtlichen Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes (v.a.
nächtliche Ausgangssperre, eingeschränkte Angebote von Läden, Kultur, Sport
etc.).
Die Dynamik des
Infektionsgeschehens war in der Vergangenheit vor allem von einer Vielzahl an
Einträgen/Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der Altenpflege und
Behindertenhilfe sowie in Krankenhäuser geprägt. Aus diesem Grunde lag bei den
Impfpriorisierungen durch Bund und Land hier ein besonderer Schwerpunkt zu
Beginn der Impfkampagnen.
Das
Infektionsgeschehen in den Einrichtungen wird daher auch im Kreis Borken
besonders aufmerksam verfolgt. Aufgrund des zügigen Impffortschritts in den
Einrichtungen/Dienste (Pflege/Eingliederungshilfe) im Kreisgebiet hat sich das
Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen seit März deutlich reduziert. Es
sind inzwischen keine Ausbruchsgeschehen mehr, sondern allenfalls noch
Einzelinfektionen von Bewohnern/innen und Beschäftigten zu verzeichnen.
Viele
Kräfte gebunden, und zwar in den Fachbereichen Gesundheit sowie Bildung,
Schule, Kultur und Sport, hat das Infektionsgeschehen in den Schulen und Kitas.
Bei
den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind in den vergangenen Monaten
eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext
Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes
risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen
Klassen-/Gruppen. In der weit überwiegenden Anzahl waren die
Infektionsgeschehen auf wenige Einzelfälle in den Einrichtungen reduziert. Für
Grund-/Förderschule und Kita/Tagespflege kann diese Erkenntnis auch mit dem
seit Anfang März erfolgten umfangreichen Impfangebot für die Beschäftigten in
diesen Bereichen sowie die regelmäßigen Antigen-(Selbst-)Tests im Zusammenhang
gesehen werden.
In Folge der hohen
und stark steigenden Infektionszahlen waren auch die Behandlungs- und
Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern – landesweit, aber auch im
Kreisgebiet – zunehmend angespannt.
In der Sitzung wird ergänzend der dann
aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
2. Infektionsmanagement
Kontaktnachverfolgung
Die zurückgehenden
Fallzahlen ermöglichen auch eine intensivere Kontaktverfolgung. In der
Hochphase ließen sich die Neuinfektionen im Kreis Borken nur noch schwer
nachvollziehen. Alle gesellschaftlichen Gruppen waren gleichermaßen betroffen
und die Infektionsketten ließen sich nur sehr schwer durchbrechen.
Die Zahl der
Beschäftigten in der Kontaktverfolgung entspricht derzeit den Anforderungen an
das Infektionsgeschehen. Der Kreis ist hier gut aufgestellt.
Entwicklung seit der letzten
Kreistagssitzung:
·
Das
Infektionsgeschehen im Allgemeinen lässt sich nur schwer eingrenzen. Hier sind
keine größeren Cluster oder Herde erkennbar.
·
Seit
Jahresbeginn haben die Virusmutationen den bis dahin vorherrschenden Wildtypus
zunehmend verdrängt und insbesondere die britische Virusmutation dominiert.
Weitere Virusvarianten sind derzeit im Kreis nicht bekannt.
·
Damit
einher geht eine deutlich gesteigerte Aggressivität des Virus, die vor allem
dazu führt, dass die Angehörigen einer häuslichen Gemeinschaft sich nahezu
komplett (folge-)infizieren. Dies trägt auch zum vergleichsweise hohen Anteil
von Kindern und Jugendlichen unter den Infizierten bei.
Die allgemeine Kontaktnachverfolgung erhält
intensive Unterstützung von den jeweils betroffenen Fachbereichen des Hauses.
Zu nennen sind insbesondere die Fachbereiche „Tiere und Lebensmittel“,
„Bildung, Schule, Kultur und Sport“, „Soziales“ sowie „Jugend und Familie“.
Hier ein Beispiel, wie die Zusammenarbeit abläuft: Der Fachbereich Bildung,
Schule, Kultur und Sport hat in enger Absprache mit dem Fachbereich Gesundheit
die Rückverfolgung der Corona-Fälle in den Schulen ab Anfang November 2020 im
Kreisgebiet Borken übernommen. Gemeinsam mit den Schulleitungen wurde eine
Risikoeinschätzung vorgenommen. Die einzuleitenden Maßnahmen wurden mit dem
Fachbereich Gesundheit abgestimmt. Im Regelfall wurden bei infizierten
Schüler*innen oder infiziertem Schulpersonal die unmittelbaren Kontakte
identifiziert (z.B. Sitznachbarn, OGS-Kontakte, Fahrgemeinschaften) und diesen
dringlich empfohlen, sich bis zum Vorliegen des negativen PCR-Test-Ergebnisses
in häusliche Absonderung zu begeben. Die konkreten Quarantäneverpflichtungen
wurden dann auf Vorgabe des Fachbereichs Gesundheit von den örtlich zuständigen
Ordnungsämtern ausgesprochen. Auch die Verfahren im Zusammenhang mit den seit
Ostern im Schul- und Kitabereich landesseits eingeführten Selbsttests wurden
eng unter den Beteiligten abgestimmt.
Quarantänemanagement
Auf Basis der zum 01.12.2020 neu gefassten
Quarantäne-Verordnung des Landes NRW sind die Quarantäne Zeiträume gesetzlich
definiert und entsprechend der Erkenntnisse aus dem Infektionsmanagement
einheitlich auf 14 Tage ohne Möglichkeit einer vorzeitigen „Freitestung“
festgesetzt. Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen gut
kommuniziert. Für Geimpfte und Genesene hat es zum Quarantänemanagement Ende
April und Anfang Mai neue verbindliche Vorgaben im Rahmen der bundes- und der
landesrechtlichen Regelungen gegeben.
Hotline
Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger
Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im
Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen
Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu
Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen
Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und
Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich
drei Schichten a 7 Mitarbeiter*innen betrieben. Zurzeit sind hier 28 Personen
im Einsatz.
Abstrichstelle Stadtlohn
Die Abstrichstelle arbeitet unverändert eine
hohe Zahl von PCR Testungen zur Bestätigung von Verdachtsfällen ab. Es gab gerade
zu den Oster-Feiertagen ein gutes Zusammenspiel zwischen Kreis,
DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster, um auch hier Testbedarfe
abzusichern. Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 150.000 PCR Testungen
durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas,
Schulen und anderen Einrichtungen statt. Der Vorteil ist hier, dass die
Ergebnisse am nächsten Tag durch das Labor des CVUA in Münster vorliegen.
3.
Aufbau
einer Schnelltest-Infrastruktur
Seit
Anfang März 2021 wurde im Kreis Borken innerhalb kürzester Zeit eine
flächendeckende Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen
geschaffen. Stand 04.05.2021 gab es in allen 17 Städten und Gemeinden des
Kreises Bürger-Teststellen. Insgesamt sind aktuell 161 Teststellen (78 Private
Teststellen, 20 Apotheken und 63 Arztpraxen) an diesen Testungen beteiligt. Die
Inanspruchnahme ist im landesweiten Vergleich weit überdurchschnittlich und hat
in einem großen Maße dazu beigetragen, dass Infektionen – gerade bei symptomlosen
infizierten Personen – frühzeitig erkannt und Infektionsketten damit schnell
unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests in Schule und Kita sowie den
verbindlichen Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber,
den Testungen für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege und der
Eingliederungshilfe hat sich die Struktur der Bürgerteststellen inzwischen als
weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement des Kreises etabliert. Sowohl
vor dem Hintergrund der Nutzung bestimmter Angebote im kulturellen Bereich, für
das Einkaufen in bestimmten Geschäften und des öffentlichen Lebens mit
negativem Testergebnis als auch den landesrechtlich eingeführten Test- und
Nachweispflichten für Grenzübertritte ist die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit
von kostenlosen Bürgertestungen von großer Bedeutung.
Seit der Einführung am 10.3.2021 wurden im Kreis bereits über
500.000 Schnelltestungen durchgeführt, inzwischen wöchentlich über 100.000
Testungen. Die Inanspruchnahme liegt damit rund 3-mal höher als im
Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner). Lag in den ersten Wochen
die Quote von positiven Schnelltests bei rd. 0,4 %, ging sie seit Ende April
auf rd. 0,2 % zurück. Die Positivquote lag zuletzt deutlich geringer als im
Landesdurchschnitt. Zwischen 50 und 60
Prozent der positiven Schnelltest-Befunde werden durch einen PCR-Test definitiv
als Infektionsfall bestätigt. Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in
den vergangenen Wochen ist damit im Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme
der Schnelltestungen zurückzuführen gewesen. Um das
Schnelltestgeschehen in diversen Einrichtungen der Altenpflege,
Behindertenhilfe und in den Krankenhäusern zu bewältigen, haben in der Zeit vom
11.01. – 25.04.2021 auf Anforderung des Kreises Borken Soldatinnen und Soldaten
der Bundeswehr wertvolle Unterstützungsdienste geleistet.
4.
Corona-Impfzentrum
für den Kreis Borken
Das
Vorgehen des Kreises Borken im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig
ist, erfolgt auf der Basis der vom Bund und den Ländern abgestimmten Maßgaben.
Dazu hat das Land NRW dann einen landesweit geltenden, zwingend von der KVWL
und uns einzuhaltenden “Fahrplan” vorgegeben, der aufgrund der am Jahresanfang
noch sehr begrenzt ausgelieferten Impfdosen eine Prioritätenliste beinhaltet.
Diese Prioritätenliste wird vom Land entsprechend der verfügbaren Impfmengen
ständig angepasst und erweitert, gegenwärtig jedoch noch nicht freigegeben. Die
Impfungen erfolgen in den 4 Säulen: Impfzentrum, mobile Teams, Krankenhäuser
und Arztpraxen. Als nächster Schritt ist vom Bund für Anfang Juni die
Einbindung von Betriebsärzten in die Impfstrategie vorgesehen. Mit einer
Gesamtzahl von über 150.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand
04.05.2021) hat der Impffortschritt zuletzt eine sehr gute Entwicklung im
Kreisgebiet genommen und es konnten zuletzt täglich rund 1% der Bevölkerung
geimpft werden. Die Impfquote bezogen auf die Erst-Impfungen lag am 04.05.2021 bei
landesweit überdurchschnittlichen 32 Prozent.
Seit
Beginn des Impfstarts am 27.12.2020 wurden zunächst vorrangig im Januar und
Februar vor allem allen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der
(teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und der Behinderteneinrichtungen mit den
mobil aufsuchenden Teams Impfungen durchgeführt.
Das
medizinische Personal in den Krankenhäusern
wurde beginnend Mitte Januar sukzessive in den Krankenhäusern geimpft.
Gemäß
der Impfstrategie des Landes haben die Impfzentren – und damit auch das Impfzentrum für den Kreis Borken in Velen
– Anfang Februar mit dem Impfen begonnen. Vorrangig geimpft wurden zunächst
laut Land die über 80-Jährigen, die zuhause leben. Daran schlossen sich im
Laufe der weiteren Wochen weitere höchst prioritär zu impfende Gruppen wie der
Rettungsdienst und dann weitere Alters- und Berufsgruppen an. Für Beschäftigte
in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, in Kitas und
Kindertagespflege sowie für Lehrkräfte und weiteres Personal an Grund- und
Förderschulen wurden im März und April die von Bund und Land zugelassenen
vorrangigen Impfungen vor Ort mit mobilen Teams in den Kommunen organisiert.
Das
Impfgeschehen wirkt sich zunehmend auf das Infektionsgeschehen, gerade in den
Einrichtungen, aus. Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen – dort mit zum Teil
drastischen Auswirkungen bis hin zu einer größeren Zahl an Todesfällen – hat es
erfreulicherweise seit etwa Mitte Februar nicht mehr gegeben, seitdem die
Mitarbeiterschaft und die Bewohner weitgehend geimpft worden sind. Auch das
Infektionsgeschehen in den Kitas ist seit einigen Wochen inzwischen auf einem
vergleichsweise niedrigen Niveau. Dort sind überwiegend Einzelinfektionsfälle
und regelmäßig keine nennenswerte Anzahl von Folgeinfektionen oder gar
Ausbrüche zu verzeichnen. Gleiches gilt für die Einrichtungen der
Eingliederungshilfe.
Der
Bund und das Land planen die Impfzentren bis zum 30.09.2021 zu finanzieren. Bis
zu diesem Zeitpunkt sollen der überwiegende Teil der Erst- und Zweiimpfungen
gegen Covid-19 abgeschlossen sein.
In der Sitzung wird ergänzend
der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
5.
Auswirkungen
der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von
Schutzmaßnahmen – Bescheinigung des Kreises
Landes- und bundesgesetzliche
Regelungen sehen in verschiedener Ausprägung Erleichterungen für Geimpfte,
Genesene und Getestete vor. An dieser Stelle wird auf die Ausführung von
Einzelheiten verzichtet, da sich die Vorgaben ständig ändern. Mit Inkrafttreten
der Erleichterungen auf Landesebene durch die neue Coronaschutzverordnung am
03.05.2021 hat der Kreis allen Indexfällen, die im Zeitraum 01.11.20 – 02.04.21
einen positiven Befund hatten, unaufgefordert eine Bescheinigung des PCR
Nachweises zugesandt. Diese Bescheinigung können die Betroffenen dann
entsprechend einsetzen. Für folgende Zeiträume ab dem 03.04.2021 werden
wöchentlich weitere Bescheinigungen versandt. Mit der Durchimpfung der
Bevölkerung wird sich dieses Thema dann aber schnell erledigen.
6.
Rechtliche
Entwicklung
Die Rechtslage für die einschränkenden
Pandemiemaßnahmen ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit
ständigen Ergänzungen und Änderungen. Akteure sind hier auch im wechselnden
Maße
-
der
Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung,
Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,
-
das
Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO),
Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung,
Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Coronaeinreiseverordnung NRW sowie
-
zwischenzeitlich
der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten
Allgemeinverfügungen.
Der Schwerpunkt der einschränkenden
Pandemiemaßnahmen ergab sich bisher im Wesentlichen aus den o.a.
landesrechtlichen Rechtsverordnungen. Dies änderte sich jedoch mit der zum
23.04.2021 in Kraft getretenen sog. Bundesnotbremse grundlegend. Durch
Anpassung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund nun bundesweit einheitlich
unmittelbar Einschränkungen ab Überschreiten der 100-Inzidenz in dem jeweiligen
Kreisgebiet angeordnet (so auch im Kreis Borken ab dem 24.04.2021). Als
wesentliche inhaltliche Neuerung für NRW war damit bei Eingreifen der sog.
Bundesnotbremse die Geltung der allgemeinen Maßnahmen auch im privaten Bereich
und eine Ausgangssperre von 22 (bzw. 24) Uhr bis 05.00 des nächsten Tages
verbunden. Zusätzlich ist nun ebenfalls bundesweit verbindlich festgelegt, dass
ab einer Überschreitung des Inzidenzwert von 150 in den meisten Geschäften
(Ausnahme Lebensmittel, Tankstellen, Drogerien und diverses andere; vgl. § 28b
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 IfSchG) nur noch das Abholen bestellter Waren zulässig ist
und ab einer Überschreitung des Inzidenzwert von 165 die Schulen zwingend in
den Distanzunterricht gehen müssen.
Neben den aus der Bundesnotbremse
unmittelbar geltenden Einschränkungen bleiben landesrechtliche Regelungen (u.a.
CoronaSchVO), die weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen, gültig. Dies führt in
einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade die
Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer
möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die
für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen
örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in
ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter
Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur „Corona-Rechtsfragen“
etabliert worden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein )
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE