Der
Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der
Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Wie in der letzten Sitzungsvorlage (SV 0028/2021/KREIS) angekündigt,
wird diese Vorlage regelmäßig fortgeschrieben, um so einen Gesamtüberblick über
den Stand der Integrationsarbeit und die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zu
ermöglichen.
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1.
Zuweisung /
Statistik
Zum 30.04.2021 haben sich im Kreis Borken 16.738
Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 3.871 Personen auf den
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
*nur Ausländerbehörde
Kreis Borken
|
30.04.2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.819 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
2.666 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Afrika* |
1.204 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
6.256 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
3.819 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon Irak |
1.015 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
737 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
Zum Stichtag 30.04.2021 waren im Kreis Borken 1.197 Personen
ausreisepflichtig, hiervon 153 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.197 ausreisepflichtigen Personen
sind 947 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 82 wohnhaft in
Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden
sich 1.094 Personen, hiervon 159 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens
folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für
diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden
zuständig.
Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen
(anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 62,2
% (Stand 09.05.2021) erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von
100 % fehlen rund 2.200 Personen. Personen, die als Asylbewerber
zugewiesen wurden und eine Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote
angerechnet.
Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden
Asylverfahren liegen kreisweit bei 88,7% (Stand 09.05.2021). Zur Erreichung
einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 100 Personen.
Bei Zuweisungen aus Unterkünften des Landes wird durch
organisatorische Maßnahmen und Testungen vor Transfer der Gefahr einer
Infektionsausbreitung Rechnung getragen. In den kommenden Monaten ist mit
weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen
zu rechnen.
1.2.
Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen
Im Kreis Borken
sind seit 2016 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
30.04.2021 |
|||||
|
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Abschiebungen |
201 |
36 |
226 |
44 |
121 |
17 |
61 |
1 |
20 |
2 |
freiwillige
Ausreise |
321 |
13 |
86 |
15 |
37 |
5 |
53 |
0 |
14 |
0 |
Rückführungen
in Summe |
522 |
49 |
312 |
59 |
158 |
22 |
114 |
1 |
34 |
2 |
Quelle:
Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Abschiebungen aktuell nur
sehr eingeschränkt möglich.
1.3.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag
10.05.2021 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 31 unbegleitete minderjährige
Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt
bei 48.
In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Von den insgesamt 31 volljährig gewordenen Jugendlichen werden 6 in einer Wohngruppe, 2 in einer Pflegefamilie und 15 in einer Verselbstständigungswohnung unterstützt. Außerdem werden 8 junge Volljährige durch eine Erziehungsbeistandschaft ambulant nachbetreut.
Altersverteilung: |
|
Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten: |
||
Stichtag: 01.01.2021 |
|
Stichtag: 01.01.2021 |
||
Alter |
Anzahl |
|
Nationalität |
Anzahl |
11 |
0 |
|
Afghanistan |
2 |
12 |
0 |
|
Albanien |
6 |
14 |
0 |
|
Bangladesch |
1 |
15 |
0 |
|
Cote d' Ivoire |
0 |
16 |
2 |
|
Eritrea |
1 |
17 |
3 |
|
Gambia |
2 |
18 |
7 |
|
Ghana |
1 |
19 |
14 |
|
Guinea |
9 |
20 |
5 |
|
Irak |
0 |
Gesamt |
31 |
|
Iran |
2 |
|
|
|
Marokko |
1 |
|
Sierra Leone |
2 |
||
|
|
|
Somalia |
1 |
|
|
|
Sudan |
2 |
|
|
|
Syrien, Arabische Republik |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
31 |
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 10.05.2021 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
31 |
48 |
Stadtjugendamt Ahaus |
0 |
11 |
Stadtjugendamt Bocholt |
7 |
20 |
Stadtjugendamt Borken |
5 |
13 (Stand 1/21) |
Stadtjugendamt Gronau |
6 |
13 |
Gesamt |
49 |
105 |
Kostenerstattung
Der Fachbereich 51 hat seit Herbst 2015 bis
heute insgesamt 178 UMA betreut. Es liegen 177 Kostenanerkenntnisse des LWL
vor. In keinem Fall wurde die Kostenerstattung durch den LWL abschließend
abgelehnt.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
In enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen ist ein
Integrationskonzept aufgestellt worden, das die Grundlage für die Einrichtung
eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) des Kreises Borken bildet.
Schwerpunkte sind dabei in dem Bereich Zugang zur Bildung und Arbeit gesetzt
worden. Konsequenterweise wurde das KI daher an den Fachbereich Bildung und
Schule verortet.
Durch diese
Einrichtung ist der Kreis Borken in der Rolle eines Moderators aktiv, um
erforderliche regionale Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige
fachliche Expertise in die Gestaltungsprozesse miteinzubringen sowie
Transparenz über Verfahren und überregionale Angebote herzustellen. Vor dem
Hintergrund, dass die konkreten Integrationsangebote in den 17 Kommunen vor Ort
stattfinden, ist die enge Abstimmung insbesondere bei der Umsetzung der
landesgeförderten Programme wichtig.
Die Abstimmung mit
den Wohlfahrtsverbänden, die in den unterschiedlichen Bereichen wichtige
Integrationsarbeit vorhalten, findet insbesondere im Interkulturellen Netzwerk
Westmünsterland des Kreis Borken statt.
Derzeit werden in Zusammenarbeit mit dem
interkulturellen Netzwerk Zugänge für Menschen mit Migrationshintergrund
geschaffen, um Informationen zum Thema Testen und Impfungen bezogen auf die
Corona-Pandemie barrierefrei aufzuarbeiten und zielgerichtet in die
entsprechenden Gruppen zu verteilen.
3. Landesgeförderte Strukturen
3.1.
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Beim
Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land
(re-)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit
des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag
Borken verabschiedeten Integrationskonzept.
Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
3.2.
Fördermittel
KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von
Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in 2021 fortgesetzt.
Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Das KI ist
zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms.
3.3.
Sprachmittlerpool
Der durch das KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche
Sprachmittler*innen wird mit steigenden Zahlen nachgefragt. Die
Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von Beratungsgesprächen bei
Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen sowie weiteren Einrichtungen
im Kreis Borken, zum Einsatz. Der Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI
unterstützt. Das KI ist dabei verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung
und Einsatzplanung der Sprachmittler*innen. Im Sprachmittlerpool sind
inzwischen rd. 140 Sprachmittler*innen für 45 Sprachen und Dialekte im Einsatz.
Bis Mai 2021 wurden bereits 270 Anfragen für Präsenz oder alternativ Telefon- und Videokonferenzen an den Sprachmittlerpool gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch. Insgesamt wurden 77 individuelle schriftliche Übersetzungen angefertigt. Dazu gehören insbesondere auch Gespräche und Übersetzungen zur Information bezüglich der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie, wie z.B. Test- und Impfangebote.
3.4. Förderprogramm für Geduldete und Gestattete
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von
speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem
Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27
Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden. Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme
von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen beantragt und die
Bewilligung für den Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2022 erhalten. Es
handelt sich um eine Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis
zu 80%. Es muss ein Eigenanteil von 20% übernommen werden, der gemeinsam vom
Kreis Borken und den Kommunen finanziert wird.
Im Kreis Borken werden folgende 4 Bausteine angeboten:
1. Förderbaustein 1 – Coaching: Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Die Coachingstellen wurden per Interessensbekundungsverfahren an Träger vergeben:
· Region Ahaus : BBS (1,0 Stellenanteil)
· Region Bocholt: Ewibo (1,0 Stellenanteil)
· Region Borken: DRK (1,7 Stellenanteil)
· Gronau: GEBA (1,0 Stellenanteil)
Teilweise sind die Stellenanteile noch nicht vollständig besetzt. Dennoch kann seit dem 01.03.2021 kreisweit das Coaching angeboten werden. Die Gewinnung von Teilnehmenden findet in enger Abstimmung mit den Kommunen statt.
Darüber hinaus wurden 1,3 Stellen für den Schwerpunkt „Coachingangebote für Frauen“ bewilligt. Die Weiterleitungsverträge wurden mit einer 0,5 Stelle bei der BBS in Ahaus und einer 0,8 Stelle bei der Ewibo in Bocholt geschlossen. Das Coachingangebot für Frauen wird ebenfalls seit dem 01.03.2021 umgesetzt.
2. Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.
3. Förderbaustein 3 - Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.
4. Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln Ein Vorbereitungskurs mit Elementen der Deutschförderung, der theoretischen und praktischen Berufsorientierung und des Bewerbungstrainings ist in Kooperation mit der BBS am Standort Ahaus geplant. Der Kurs wird über 12 Wochen laufen und beinhaltet 30 Wochenstunden. Beginn ist flexibel möglich, sobald es die Pandemiebedingungen zulassen.
3.5.
Landesprogramm
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken
Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030
sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen
wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend
der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins
Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf
Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der
Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer
Integrationsarbeit unterstützen.
Das Programm soll flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien
Städten in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Dabei sollen bis Ende 2022
folgende Bausteine realisiert werden:
·
In Baustein I wird die Implementierung eines strategischen
Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen mit
Kommunalen Integrationszentren (KI) umgesetzt.
·
In Baustein II wird ein rechtskreisübergreifendes individuelles
Case Management / Fallmanagement für die die operative Basis des KIM
eingerichtet.
·
Baustein III
fokussiert die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen
mit besonderen Integrationsleistungen in den Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden
Vorgehen im Kreis Borken
Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau
des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen
eingerichtet werden sollen. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe
Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen
rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten
Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration
konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen
den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den
(zunächst) beteiligten Städten.
Baustein I
Zur Umsetzung des Baustein 1 soll in 2021
das Konzept dahingehend entwickelt werden, dass bei der Kreisverwaltung im
ersten Jahr mit 1,0 Stellen der Koordinierung sowie der 0,5 Stelle der
Verwaltungsassistenz gestartet werden kann. Der mögliche weitere Aufbau ergibt
sich je nach der Weiterentwicklung des Projektes.
Baustein II
Die konkrete Case-Managementaufgabe soll
kommunal verortet werden. Bedarf wird
insbesondere für folgende Zielgruppen gesehen:
- Geduldete, insbesondere mit Blick auf
Erwerbstätigkeit
- Gruppe der über 27jährigen
- Frauen, insbesondere mit Blick auf
Sprache und Erwerbstätigkeit
- Zuzug aus Süd-Ost-Europa (Arbeitsmigranten,
insbesondere die Situation von Frauen)
Für das Jahr 2021 hat der Kreis Borken
fachbezogene Pauschalen für neun Personalstellen zur Umsetzung des Bausteins II
erhalten. Insgesamt wird von den Kommunen der Bedarf für vier Case Management
Stellen gesehen. Gemäß des Handlungskonzeptes „Kommunales
Integrationsmanagement im Kreis Borken“ und in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen, sollen vier Personalstellen zur Umsetzung des Case
Managements an die Freie Wohlfahrt weitergeleitet werden.
Baustein III
Die Fachabteilung 32.2 (Ausländerbehörde des
Kreises) hat mit der Einrichtung und Besetzung der Stelle einer
Integrationslotsin den Baustein III bereits umgesetzt. Es ist vom Fördergeber
vorgesehen, dass die Personalstelle mit dem strategischen Overhead (Baustein I)
und dem individuellen Case Management (Baustein II) zusammenarbeitet, um eine
abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.
Das Kommunale Integrationszentrum hat eine
Antragsskizze in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen der
Kreisverwaltung erstellt und den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung
gestellt. Auch das Interkulturelle Netzwerk Kreis Borken, in dem die
Wohlfahrtsverbände vertreten sind, wurden über die wesentlichen Eckpunkte
informiert.
Der Antrag wurde am 26.02.2021 gestellt. Die
Bewilligung für den Zeitraum vom 06.05.2021 bis 31.12.2021 liegt vor.
4. Integration in Bildung und Arbeit
4.1.
Kindertagesstätteneinrichtungen
Die
Brückenprojekte sind aufgrund der zurückgegangenen Zuwanderungszahlen fast
vollständig ausgesetzt. Seit der Corona-Pandemie konnte über weite Zeiträume
keine Betreuung in Brückenprojekten angeboten werden bzw. wurde von den
Familien mit Fluchthintergrund aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen nicht mehr
nachgefragt. Für die Brückenprojekte galt vom 16.03. bis zum 13.05.2020 ein
Betretungsverbot, seit dem 14.12.2020 gelten wieder strengere Schutzmaßnahmen.
Für das Jahr 2021 wurde nur noch 1 Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt. Auch für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH wurde kein neuer Förderantrag für das Jahr 2021 gestellt. Der eigens umgebaute Bus hat bislang mit 10 Betreuungsplätzen insbesondere dort Bedarfe abgedeckt, wo keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.
Viele Kinder sind zwischenzeitlich aus den Brückenprojekten in Regeleinrichtungen gewechselt bzw. werden direkt in die Regelbetreuung aufgenommen. Bei einem Anstieg der Neuzuweisungszahlen wird auch kurzfristig die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen.
Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 erfassen die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Mai des Kindergartenjahres 2020/21 ist für 209 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 75 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind
Herkunftsländer |
Kinder
in Kita-Betreuung |
Syrien |
75 |
Irak |
19 |
Türkei |
19 |
Afghanistan |
18 |
Iran |
10 |
Eritrea |
8 |
weitere Herkunftsstaaten |
59 |
nicht bekannt |
1 |
Gesamt |
209 |
Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und
Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme
„Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche
Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungskompetenz der Eltern
in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungseinrichtungen
gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von
mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern,
zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern im
Mittelpunkt.
Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von
Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das
Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
(MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens
„Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale
Integrationszentrum. Insgesamt sind durch die Förderung 20 Elternbegleiter*innen
im Einsatz. Kreisweit werden aktuell zehn Griffbereitgruppen und
zwei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. Das KI arbeitet in Abstimmung mit
den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote nachhaltig in den Strukturen
der Einrichtungen zu etablieren und weitere Angebote aufzubauen.
Da
persönliche Gruppentreffen seit Beginn der Corona-Pandemie weniger stattfinden
können, wurden diese Treffen seit Beginn des ersten Lockdowns als digitale
Formate angeboten. Dadurch nehmen jetzt nicht nur in erster Linie Mütter mit
ihren Kindern an den Treffen teil, sondern häufig die ganze Familie.
4.2. Schulen
Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.
Ein
wesentlicher Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen
bei der Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen
durch die etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis
dreimal pro Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden
schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der
Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.
Einen
Schwerpunkt im Bereich „Integration durch Bildung“ hat das KI in der
Entwicklung von Sprachförderkonzepten für den Naturwissenschaftlichen
Unterricht gesetzt. So unterstützt KI die Sprachförderung im
PhänomexX-Schülerlabor mit sprachsensiblen Forschermaterialien und Workshops.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der
deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen
Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der
Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen
eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche
Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das
„FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot
erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den
Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag
anzuwenden. Für die Sommerferien sind„FIT in Deutsch“-Angebote in Gronau in
Planung, für die das KI die Sprachlernbegleitungen qualifizierte.
4.3. Arbeitsmarkt
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Die Entwicklung
der SGB II-Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund stellt sich – im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund - wie folgt dar:
Bzgl. der im
Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können folgende
Aktivitäten im Jahr 2021 zusammengefasst werden:
Die Integrationen
in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:
Entscheidungsalternative(n):
./.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE