Betreff
Aktueller Stand der Integrationsarbeit und der Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Vorlage
0179/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen. 


Sachdarstellung:

Wie in der letzten Sitzungsvorlage (SV 0028/2021/KREIS) angekündigt, wird diese Vorlage regelmäßig fortgeschrieben, um so einen Gesamtüberblick über den Stand der Integrationsarbeit und die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zu ermöglichen.

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

1.1.            Zuweisung / Statistik

Zum 30.04.2021 haben sich im Kreis Borken 16.738 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 3.871 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

*nur Ausländerbehörde Kreis Borken

                       

30.04.2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.819

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

2.666

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Afrika*

1.204

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

6.256

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon Syrien

3.819

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

davon Irak

1.015

1.008

995

951

924

922

262

davon Afghanistan

737

730

719

698

697

689

575

Zum Stichtag 30.04.2021 waren im Kreis Borken 1.197 Personen ausreisepflichtig, hiervon 153 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.197 ausreisepflichtigen Personen sind 947 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 82 wohnhaft in Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.094 Personen, hiervon 159 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 62,2 % (Stand 09.05.2021) erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 2.200 Personen. Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden und eine Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.

Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 88,7% (Stand 09.05.2021). Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 100 Personen.

Bei Zuweisungen aus Unterkünften des Landes wird durch organisatorische Maßnahmen und Testungen vor Transfer der Gefahr einer Infektionsausbreitung Rechnung getragen. In den kommenden Monaten ist mit weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen zu rechnen. 

1.2.            Abschiebungen und freiwillige Ausreisen

Im Kreis Borken sind seit 2016 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

 

2017

2018

2019

2020

30.04.2021

 

Kreis Borken

davon

Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Abschiebungen

201

36

226

44

121

17

61

1

20

2

freiwillige Ausreise

321

13

86

15

37

5

53

0

14

0

Rückführungen in Summe

522

49

312

59

158

22

114

1

34

2

Quelle: Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Abschiebungen aktuell nur sehr eingeschränkt möglich.

1.3.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 10.05.2021 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 31 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 48.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Von den insgesamt 31 volljährig gewordenen Jugendlichen werden 6 in einer Wohngruppe, 2 in einer Pflegefamilie und 15 in einer Verselbstständigungswohnung unterstützt. Außerdem werden 8 junge Volljährige durch eine Erziehungsbeistandschaft ambulant nachbetreut.

 


Altersverteilung:

Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten:

Stichtag: 01.01.2021

Stichtag: 01.01.2021

Alter

Anzahl

Nationalität

Anzahl

11

0

Afghanistan

2

12

0

Albanien

6

14

0

Bangladesch

1

15

0

Cote d' Ivoire

0

16

2

Eritrea

1

17

3

Gambia

2

18

7

Ghana

1

19

14

Guinea

9

20

5

Irak

0

Gesamt

31

Iran

2

Marokko

1

Sierra Leone

2

Somalia

1

Sudan

2

Syrien, Arabische Republik

1

Gesamt

31

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 10.05.2021 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

31

 48

Stadtjugendamt Ahaus

 0

 11

Stadtjugendamt Bocholt

 7

 20

Stadtjugendamt Borken

 5

 13 (Stand 1/21)

Stadtjugendamt Gronau

 6

 13

Gesamt

49

105

Kostenerstattung

Der Fachbereich 51 hat seit Herbst 2015 bis heute insgesamt 178 UMA betreut. Es liegen 177 Kostenanerkenntnisse des LWL vor. In keinem Fall wurde die Kostenerstattung durch den LWL abschließend abgelehnt.

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

In enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen ist ein Integrationskonzept aufgestellt worden, das die Grundlage für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) des Kreises Borken bildet. Schwerpunkte sind dabei in dem Bereich Zugang zur Bildung und Arbeit gesetzt worden. Konsequenterweise wurde das KI daher an den Fachbereich Bildung und Schule verortet.

Durch diese Einrichtung ist der Kreis Borken in der Rolle eines Moderators aktiv, um erforderliche regionale Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige fachliche Expertise in die Gestaltungsprozesse miteinzubringen sowie Transparenz über Verfahren und überregionale Angebote herzustellen. Vor dem Hintergrund, dass die konkreten Integrationsangebote in den 17 Kommunen vor Ort stattfinden, ist die enge Abstimmung insbesondere bei der Umsetzung der landesgeförderten Programme wichtig.

Die Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden, die in den unterschiedlichen Bereichen wichtige Integrationsarbeit vorhalten, findet insbesondere im Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland des Kreis Borken statt.

Derzeit werden in Zusammenarbeit mit dem interkulturellen Netzwerk Zugänge für Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen, um Informationen zum Thema Testen und Impfungen bezogen auf die Corona-Pandemie barrierefrei aufzuarbeiten und zielgerichtet in die entsprechenden Gruppen zu verteilen.

3.      Landesgeförderte Strukturen

3.1.            Kommunales Integrationszentrum (KI)

Beim Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land (re-)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).

Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept.

Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:

      Zugang zu formeller und informeller Bildung

      Erfüllung der Schulpflicht

      Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen

      Sprache und Integration

      Interkulturelle Kompetenz

      Gesellschaftliche Teilhabe

3.2.            Fördermittel KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten

Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in 2021 fortgesetzt. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Das KI ist zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms.

3.3.            Sprachmittlerpool

Der durch das KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche Sprachmittler*innen wird mit steigenden Zahlen nachgefragt. Die Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von Beratungsgesprächen bei Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen sowie weiteren Einrichtungen im Kreis Borken, zum Einsatz. Der Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI unterstützt. Das KI ist dabei verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung und Einsatzplanung der Sprachmittler*innen. Im Sprachmittlerpool sind inzwischen rd. 140 Sprachmittler*innen für 45 Sprachen und Dialekte im Einsatz.

Bis Mai 2021 wurden bereits 270 Anfragen für Präsenz oder alternativ Telefon- und Videokonferenzen an den Sprachmittlerpool gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch. Insgesamt wurden 77 individuelle schriftliche Übersetzungen angefertigt. Dazu gehören insbesondere auch Gespräche und Übersetzungen zur Information bezüglich der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie, wie z.B. Test- und Impfangebote.

3.4.  Förderprogramm für Geduldete und Gestattete „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden.  Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen beantragt und die Bewilligung für den Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2022 erhalten. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 80%. Es muss ein Eigenanteil von 20% übernommen werden, der gemeinsam vom Kreis Borken und den Kommunen finanziert wird.

Im Kreis Borken werden folgende 4 Bausteine angeboten:

1.       Förderbaustein 1 – Coaching:  Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern. 

Die Coachingstellen wurden per Interessensbekundungsverfahren an Träger vergeben:

·         Region Ahaus : BBS (1,0 Stellenanteil)

·         Region Bocholt: Ewibo (1,0 Stellenanteil)

·         Region Borken: DRK (1,7 Stellenanteil)

·         Gronau: GEBA (1,0 Stellenanteil)

Teilweise sind die Stellenanteile noch nicht vollständig besetzt. Dennoch kann seit dem 01.03.2021 kreisweit das Coaching angeboten werden. Die Gewinnung von Teilnehmenden findet in enger Abstimmung mit den Kommunen statt.

Darüber hinaus wurden 1,3 Stellen für den Schwerpunkt „Coachingangebote für Frauen“ bewilligt. Die Weiterleitungsverträge wurden mit einer 0,5 Stelle bei der BBS in Ahaus und einer 0,8 Stelle bei der Ewibo in Bocholt geschlossen. Das Coachingangebot für Frauen wird ebenfalls seit dem 01.03.2021 umgesetzt.

2.       Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.

3.       Förderbaustein 3 - Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.

4.       Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln Ein Vorbereitungskurs mit Elementen der Deutschförderung, der theoretischen und praktischen Berufsorientierung und des Bewerbungstrainings ist in Kooperation mit der BBS am Standort Ahaus geplant. Der Kurs wird über 12 Wochen laufen und beinhaltet 30 Wochenstunden. Beginn ist flexibel möglich, sobald es die Pandemiebedingungen zulassen.

3.5.            Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken

Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer Integrationsarbeit unterstützen.

Das Programm soll flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Dabei sollen bis Ende 2022 folgende Bausteine realisiert werden:

·         In Baustein I wird die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen mit Kommunalen Integrationszentren (KI) umgesetzt.

·         In Baustein II wird ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management / Fallmanagement für die die operative Basis des KIM eingerichtet.

·         Baustein III fokussiert die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden

Vorgehen im Kreis Borken

Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen eingerichtet werden sollen. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den (zunächst) beteiligten Städten.

Baustein I

Zur Umsetzung des Baustein 1 soll in 2021 das Konzept dahingehend entwickelt werden, dass bei der Kreisverwaltung im ersten Jahr mit 1,0 Stellen der Koordinierung sowie der 0,5 Stelle der Verwaltungsassistenz gestartet werden kann. Der mögliche weitere Aufbau ergibt sich je nach der Weiterentwicklung des Projektes.

Baustein II

Die konkrete Case-Managementaufgabe soll kommunal verortet werden.  Bedarf wird insbesondere für folgende Zielgruppen gesehen:

  • Geduldete, insbesondere mit Blick auf Erwerbstätigkeit
  • Gruppe der über 27jährigen
  • Frauen, insbesondere mit Blick auf Sprache und Erwerbstätigkeit
  • Zuzug aus Süd-Ost-Europa (Arbeitsmigranten, insbesondere die Situation von Frauen)

Für das Jahr 2021 hat der Kreis Borken fachbezogene Pauschalen für neun Personalstellen zur Umsetzung des Bausteins II erhalten. Insgesamt wird von den Kommunen der Bedarf für vier Case Management Stellen gesehen. Gemäß des Handlungskonzeptes „Kommunales Integrationsmanagement im Kreis Borken“ und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, sollen vier Personalstellen zur Umsetzung des Case Managements an die Freie Wohlfahrt weitergeleitet werden.

Baustein III

Die Fachabteilung 32.2 (Ausländerbehörde des Kreises) hat mit der Einrichtung und Besetzung der Stelle einer Integrationslotsin den Baustein III bereits umgesetzt. Es ist vom Fördergeber vorgesehen, dass die Personalstelle mit dem strategischen Overhead (Baustein I) und dem individuellen Case Management (Baustein II) zusammenarbeitet, um eine abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.

Das Kommunale Integrationszentrum hat eine Antragsskizze in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen der Kreisverwaltung erstellt und den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt. Auch das Interkulturelle Netzwerk Kreis Borken, in dem die Wohlfahrtsverbände vertreten sind, wurden über die wesentlichen Eckpunkte informiert.

Der Antrag wurde am 26.02.2021 gestellt. Die Bewilligung für den Zeitraum vom 06.05.2021 bis 31.12.2021 liegt vor.

4.      Integration in Bildung und Arbeit

4.1. Kindertagesstätteneinrichtungen

 

Die Brückenprojekte sind aufgrund der zurückgegangenen Zuwanderungszahlen fast vollständig ausgesetzt. Seit der Corona-Pandemie konnte über weite Zeiträume keine Betreuung in Brückenprojekten angeboten werden bzw. wurde von den Familien mit Fluchthintergrund aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen nicht mehr nachgefragt. Für die Brückenprojekte galt vom 16.03. bis zum 13.05.2020 ein Betretungsverbot, seit dem 14.12.2020 gelten wieder strengere Schutzmaßnahmen.

Für das Jahr 2021 wurde nur noch 1 Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt. Auch für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH wurde kein neuer Förderantrag für das Jahr 2021 gestellt. Der eigens umgebaute Bus hat bislang mit 10 Betreuungsplätzen insbesondere dort Bedarfe abgedeckt, wo keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.

Viele Kinder sind zwischenzeitlich aus den Brückenprojekten in Regeleinrichtungen gewechselt bzw. werden direkt in die Regelbetreuung aufgenommen. Bei einem Anstieg der Neuzuweisungszahlen wird auch kurzfristig die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen.

Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 erfassen die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im Mai des Kindergartenjahres 2020/21 ist für 209 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 75 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind

Herkunftsländer

Kinder in Kita-Betreuung

Syrien

75

Irak

19

Türkei

19

Afghanistan

18

Iran

10

Eritrea

8

weitere Herkunftsstaaten

59

nicht bekannt

1

Gesamt

209

Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungs­kompetenz der Eltern in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungs­einrichtungen gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern, zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern im Mittelpunkt.

Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale Integrationszentrum. Insgesamt sind durch die Förderung 20 Elternbe­gleiter*innen im Einsatz. Kreisweit werden aktuell zehn Griffbereitgruppen und zwei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. Das KI arbeitet in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote nachhaltig in den Strukturen der Einrichtungen zu etablieren und weitere Angebote aufzubauen.

Da persönliche Gruppentreffen seit Beginn der Corona-Pandemie weniger stattfinden können, wurden diese Treffen seit Beginn des ersten Lockdowns als digitale Formate angeboten. Dadurch nehmen jetzt nicht nur in erster Linie Mütter mit ihren Kindern an den Treffen teil, sondern häufig die ganze Familie.

 

4.2. Schulen

Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen bei der Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen durch die etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis dreimal pro Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.

Einen Schwerpunkt im Bereich „Integration durch Bildung“ hat das KI in der Entwicklung von Sprachförderkonzepten für den Naturwissenschaftlichen Unterricht gesetzt. So unterstützt KI die Sprachförderung im PhänomexX-Schülerlabor mit sprachsensiblen Forschermaterialien und Workshops.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Für die Sommerferien sind„FIT in Deutsch“-Angebote in Gronau in Planung, für die das KI die Sprachlernbegleitungen qualifizierte.

 

4.3. Arbeitsmarkt

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund stellt sich – im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund - wie folgt dar:

Bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können folgende Aktivitäten im Jahr 2021 zusammengefasst werden:

Die Integrationen in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:

Entscheidungsalternative(n):

./.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE