1. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Velen“ wird um die Grundstücke Gemarkung Groß Reken, Flur 14 tlw., 15 tlw. 16 tlw., 17, 18, 19, 20 und 21 tlw. verkleinert. Sie sind nicht mehr Bestandteil dieses Landschaftsplanes.
2. Der Geltungsbereich des zu ändernden Landschaftsplanes „Rekener Berge“ wird um die Grundstücke Gemarkung Groß Reken, Flur 14 tlw., 15 tlw. 16 tlw., 17, 18, 19, 20 und 21 tlw. erweitert. Diese sind nunmehr Bestandteil des LP „Rekener Berge“.
3. Die Beschlüsse werden gem. §§ 27 und 29 LG NW ortsüblich bekannt gemacht.
Rechtsgrundlage:
§§ 27 ff. Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Sachdarstellung:
Ø Am 23.05.2002 hat der Kreistag des Kreises Borken die Aufstellung des Landschaftsplanes „Velen“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Planes erstreckt sich auf die gesamte Gemeinde Velen und aus Gründen des Lückenschlusses zu bestehenden Landschaftsplänen auf Teile der Städte Gescher (Hochmoor) und Borken (Gemen) sowie der Gemeinde Reken (Weißes Venn). Der LP „Velen“ hat aktuell den 1. Verfahrensschritt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, durchlaufen. Die Ergebnisse werden dem Umweltausschuss in seiner Sitzung am 28.03.2006 vorgestellt, dabei wird gleichzeitig der dann erforderliche Beschluss zur Offenlage durch den Kreistag (04.05.2006) vorbereitet.
Ø Der Landschaftsplan „Rekener Berge“ ist seit 1989 rechtskräftig. Die Umsetzung des Planes in der Örtlichkeit ist abgeschlossen. Seine Inhalte und Festsetzungen entsprechen nicht dem mittlerweile erarbeiteten Standard in der Landschaftsplanung des Kreises Borken. Möglichkeiten der flexiblen, freiwilligen Zusammenarbeit und vertraglicher Regelungen sind nicht ausreichend gegeben. Mit dem Ziel u.a. diese Nachteile aufzuheben hat der Kreistag am 27.05.2004 die Änderung des Landschaftsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde sein Geltungsbereich auf das durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgewiesene Naturschutzgebiet „Heubachwiesen“ ausgedehnt. Der somit zur Änderung anstehende Geltungsbereich des LP „Rekener Berge“ erstreckt sich auf Teile der Gemeinde Heiden, soweit sie östlich der BAB A31 liegen (Schwarzes Venn) und ansonsten auf das Gebiet der Gemeinde Reken.
Ø Im Zuge des Erarbeitungsverfahrens des LP „Velen“ hat die Gemeinde Reken den Wunsch vorgetragen, das gesamte Gemeindegebiet in einem Landschaftsplan zusammen zu führen. Dafür ist es notwendig, den derzeit noch im LP „Velen“ befindlichen Teil der Gemeinde Reken in den LP „Rekener Berge“ zu überführen. Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist dies sinnvoll und nach rechtlicher Prüfung und Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde möglich.
Ø Es ist daher beabsichtigt den LP „Velen“ um den Teil, der zum Gebiet der Gemeinde Reken gehört zu verkleinern und diesen in den zur Änderung anstehenden Plan „Rekener Berge“ einzufügen. Das bereits für diesen Raum im LP „Velen“ durchgeführte Beteiligungsverfahren, wird im Rahmen der Änderung zum Plan „Rekener Berge“ wiederholt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |