1.
Der
Ausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung über das Mobilitätskonzept im
Kreis Borken zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft aus Vertretern des
Ausschusses für Verkehr und Bauen einzurichten, die für die Beschlussfassung in
den politischen Gremien die vorgeschlagenen Konkretisierungen des
Mobilitätskonzeptes des Kreises Borken vorbereitet.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und
Bauen hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 die Erarbeitung eines
Mobilitätskonzeptes für den Kreis Borken unter Einbindung der Politik mit Hilfe
der interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV beschlossen. Im Juli desselben Jahres
wurde im Kreistag dem Verfahren zugestimmt. Im Oktober 2019 wurde die
Ergebnisse im Kreistag präsentiert.
In seinem Mobilitätskonzept hat der Kreis
Borken seine Ziele und Aufgaben für sämtliche Mobilitätsangebote identifiziert und
einen Maßnahmenkatalog entwickelt, den dieser sukzessive fortschreibt und
umsetzt.
Konkret handelt es sich dabei um folgende
Ziele:
1.
Die
Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger des Kreises soll – unabhängig von
Einkommen, Alter und körperlicher Beeinträchtigung - verbessert und erleichtert
sowie ein Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr ermöglicht werden.
2.
Die
Unfallzahlen sollen gesenkt werden.
3.
Durch
die Verringerung verkehrsbedingter Emissionen soll ein wirkungsvoller Beitrag
zum Klimaschutz und einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden.
Zur Erreichung dieser Ziele hat der Kreis
Borken vier Handlungsfelder definiert, in denen dieser Maßnahmen und Aktionen
plant.
- Gutes Verbindungsnetz für Fußgänger, Radfahrer, MIV und ÖPNV
(Radwege, Straßen,
Schienenverbindungen, Haltestellen, Busspuren …)
- Starker ÖPNV
(Taktungen,
Beschleunigung von Verbindungen, Anschlusssicherung, elektrischen Ticketing,
Echtzeitdaten …)
- Gute Verknüpfung der Verkehrsangebote
(Mobilstationen,
Fahrradabstellanlagen, Mobilitäts-App)
- Sonstiges
(autonomes Fahren,
Schulungen zur Unfallverhütung)
Die Maßnahmen werden aktuell in einem
Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Das Mobilitätskonzept hat der Kreis Borken
als aktives Werk konzipiert, um auf aktuelle Entwicklungen im Mobilitätsbereich
reagieren und diese in das Mobilitätskonzept integrieren zu können. Im
Fachausschuss wird regelmäßig über den Bearbeitungsstand der einzelnen
Maßnahmen berichtet und über die Maßnahmen gesprochen, die als erledigt
gestrichen oder als neue Maßnahmen ergänzt werden können.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung für das
Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
„Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ ist die Struktur des Mobilitätskonzeptes
mit seinen Zielen, Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen verschriftlicht
worden.
In den Übersichten der Handlungsfelder
werden weiterhin die Entwicklungen der Maßnahmen dargestellt, die auf das
gleiche strategische Ziel ausgerichtet sind. Darüber hinaus ist vorgesehen,
wesentliche Maßnahmen und die hierfür erforderlichen Umsetzungsschritte in
Steckbriefen detaillierter zu beschreiben. Auf diese Weise möchte der Kreis Borken
die Vielfalt seiner Mobilitätsprojekte umfassender und transparenter
kommunizieren. Exemplarisch wird der Steckbrief „Knotenpunktsystem“ beigefügt.
Für die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen wird die Aufnahme von
Zielindikatoren angeregt. Hierbei handelt es sich um vornehmlich quantitative
Daten, die von der Verwaltung erhoben und hinsichtlich des
Zielerreichungsgrades überprüft werden können. Die Zielindikatoren sollen unter
Berücksichtigung der Fortschreibung des Klimaschutzprogrammes des Kreises
Borken festgelegt werden. Geplant ist es, dafür aus Mitgliedern des Ausschusses
für Verkehr und Bauen eine Arbeitsgruppe einzurichten.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Dem
Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE