Betreff
Mobilitätskonzept - Zielkonzept für die Mobilitätsentwicklung im Kreis Borken
Vorlage
0191/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Ausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung über das Mobilitätskonzept im Kreis Borken zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft aus Vertretern des Ausschusses für Verkehr und Bauen einzurichten, die für die Beschlussfassung in den politischen Gremien die vorgeschlagenen Konkretisierungen des Mobilitätskonzeptes des Kreises Borken vorbereitet. 


Sachdarstellung:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für den Kreis Borken unter Einbindung der Politik mit Hilfe der interfraktionellen Arbeitsgruppe ÖPNV beschlossen. Im Juli desselben Jahres wurde im Kreistag dem Verfahren zugestimmt. Im Oktober 2019 wurde die Ergebnisse im Kreistag präsentiert.

In seinem Mobilitätskonzept hat der Kreis Borken seine Ziele und Aufgaben für sämtliche Mobilitätsangebote identifiziert und einen Maßnahmenkatalog entwickelt, den dieser sukzessive fortschreibt und umsetzt.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Ziele:

1.    Die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger des Kreises soll – unabhängig von Einkommen, Alter und körperlicher Beeinträchtigung - verbessert und erleichtert sowie ein Verzicht auf den motorisierten Individualverkehr ermöglicht werden.

2.    Die Unfallzahlen sollen gesenkt werden.

3.    Durch die Verringerung verkehrsbedingter Emissionen soll ein wirkungsvoller Beitrag zum Klimaschutz und einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden.

Zur Erreichung dieser Ziele hat der Kreis Borken vier Handlungsfelder definiert, in denen dieser Maßnahmen und Aktionen plant.

  1. Gutes Verbindungsnetz für Fußgänger, Radfahrer, MIV und ÖPNV

(Radwege, Straßen, Schienenverbindungen, Haltestellen, Busspuren …)

  1. Starker ÖPNV

(Taktungen, Beschleunigung von Verbindungen, Anschlusssicherung, elektrischen Ticketing, Echtzeitdaten …)

  1. Gute Verknüpfung der Verkehrsangebote

(Mobilstationen, Fahrradabstellanlagen, Mobilitäts-App)

  1. Sonstiges

(autonomes Fahren, Schulungen zur Unfallverhütung)

Die Maßnahmen werden aktuell in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Das Mobilitätskonzept hat der Kreis Borken als aktives Werk konzipiert, um auf aktuelle Entwicklungen im Mobilitätsbereich reagieren und diese in das Mobilitätskonzept integrieren zu können. Im Fachausschuss wird regelmäßig über den Bearbeitungsstand der einzelnen Maßnahmen berichtet und über die Maßnahmen gesprochen, die als erledigt gestrichen oder als neue Maßnahmen ergänzt werden können. 

Im Zusammenhang mit der Bewerbung für das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ ist die Struktur des Mobilitätskonzeptes mit seinen Zielen, Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen verschriftlicht worden. 

In den Übersichten der Handlungsfelder werden weiterhin die Entwicklungen der Maßnahmen dargestellt, die auf das gleiche strategische Ziel ausgerichtet sind. Darüber hinaus ist vorgesehen, wesentliche Maßnahmen und die hierfür erforderlichen Umsetzungsschritte in Steckbriefen detaillierter zu beschreiben. Auf diese Weise möchte der Kreis Borken die Vielfalt seiner Mobilitätsprojekte umfassender und transparenter kommunizieren. Exemplarisch wird der Steckbrief „Knotenpunktsystem“ beigefügt.

Für die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen wird die Aufnahme von Zielindikatoren angeregt. Hierbei handelt es sich um vornehmlich quantitative Daten, die von der Verwaltung erhoben und hinsichtlich des Zielerreichungsgrades überprüft werden können. Die Zielindikatoren sollen unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Klimaschutzprogrammes des Kreises Borken festgelegt werden. Geplant ist es, dafür aus Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Bauen eine Arbeitsgruppe einzurichten.

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE