Betreff
SchülerTicket Westfalen - Sachstand
Vorlage
0197/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum neu angebotenen SchülerTicket Westfalen wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Das SchülerTicket Westfalen ist ein neues Tarifangebot des WestfalenTarifs, mit dem die Schüler nicht nur den Schulweg, sondern auch Bus und Bahn im Nahverkehr rund um die Uhr und im gesamten Netz Westfalen nutzen können – unabhängig davon, ob es sich um einen schulischen Grund oder eine Freizeitfahrt handelt. Das Ticket wird vom Schulträger bestellt und – je nach gewähltem Modell – mit oder ohne einen geringen Eigenanteil an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Damit soll die Mobilität der Schülerinnen und Schüler erhöht und das ÖPNV-System durch eine enge Bindung der Nahverkehrskunden von morgen nachhaltig gestärkt werden. Das Ticket umfasst einen zusätzlichen Nutzen gegenüber dem heutigen SchulwegMonatsTicket, indem es generell westfalenweit und auch in der Freizeit genutzt werden kann. Das SchülerTicket Westfalen wird in unterschiedlicher Art und Weise gemeinsam durch die Nutzer, Schulträger, Eltern und Verkehrsunternehmen finanziert.

Grundsätzlich ist das SchülerTicket Westfalen ein Tarifangebot für Schulträger mit Sitz im Netz Westfalen. Ein Schulträger kann dabei einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen abschließen. Das SchülerTicket Westfalen wird in zwei Varianten angeboten, die sich darin unterscheiden, ob der Schüler / die Schülerin einen Anspruch auf ein Ticket für die Fahrt von/zur Schule haben (Anspruchsberechtigte), oder nicht (Nichtanspruchsberechtigte). § 97 Schulgesetz und die Schülerfahrtkostenverordnung differenziert Schüler / Schülerinnen je nachdem wie weit oder beschwerlich der Schulweg eingeschätzt wird in die beiden o.g. Fallgruppen.

Den Schulträgern wird das SchülerTicket Westfalen im Grundsatz in zwei Ausprägungen angeboten. In beiden Ausprägungen übernimmt der Schulträger wie bisher den Grundbetrag (bisherige Aufwendungen SchulwegMonatsTicket) für die Beförderung der anspruchsberechtigten Schüler:

·         Beim Fakultativmodell wird das SchülerTicket Westfalen an Anspruchsberechtigte ausgegeben, die dafür einen Eigenanteil bezahlen. Für Nichtanspruchsberechtigte kann ein vergünstigtes Ticket angeboten werden.

·         Beim Solidarmodell erhalten alle Schüler eines Schulträgers ein Ticket.

Damit wird das SchülerTicket-Angebot im WestfalenTarif für Schülerinnen und Schüler wesentlich attraktiver gestaltet und ein deutlicher Anreiz für die Nutzung von Bus und Bahn gesetzt. Der Freizeitnutzen entspricht preislich dem FunAbo Westfalen (PS 10W) zum Preis von aktuell 30,10 €. Hinzu kommt der Schulnutzen, wo derzeit im Tarifraum ML-RL Ticketpreise zwischen 37,90 € bis 214,40 € berechnet werden.

Die Erfahrungen aus ähnlichen Modellen z. B. dem Schoko-Ticket im VRR zeigen, dass Nachfragesteigerungen im Schul- und Freizeitverkehr zu erwarten sind. Die Verkehrsunternehmen müssen dadurch voraussichtlich mehr Kapazitäten zur Verfügung stellen, was mehr Kosten verursacht. Auf der anderen Seite werden Mehreinnahmen durch die größere Menge an verkauften Tickets erzielt.

Das Finanzierungsmodell ist folgendermaßen aufgebaut:

Im Fakultativmodell

·         werden die Eigenanteile der anspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen (12 € für das 1. Kind, 6 € für das 2. Kind, 0 € für das 3. Kind, Grundschüler frei) im Abo-Verfahren erhoben.

·         Nichtanspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen können das SchülerTicket zu einem Preis von 33 €/Monat im Abo-Verfahren erwerben.

Im Solidarmodell erhalten alle Schüler/Schülerinnen ein Ticket. Die Kosten werden individuell für jeden Schulträger ermittelt und setzen sich wie folgt zusammen:

·         Eigenanteile der anspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen (12 € für das 1. Kind, 6 € für das 2. Kind, 0 € für das 3. Kind, Grundschüler frei) werden mit 50 % berücksichtigt.

·         Die Kosten für nichtanspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen werden mit einem Reduzierungsfaktor auf Basis des Referenzpreises (33 €/Monat, nur weiterführende Schulen) berechnet.

Das SchülerTicket Westfalen ist als ein Pilotvorhaben im WestfalenTarif eingerichtet, beantragt und von der Bezirksregierung in Detmold genehmigt worden. Damit steht es im Grundsatz jedem Schulträger im Raum Münsterland bzw. Westfalen zur Verfügung. Die Entscheidung über eine dauerhafte Einführung soll nach intensiver Auswertung und Bewertung im Herbst 2023 auf westfälischer Ebene getroffen werden.

Der Kreis Borken hat in Gesprächen mit der Tarifgemeinschaft erörtert, welche Mengenrabatte möglich wären, wenn sowohl bei Fakultativ- als auch beim Solidarmodell sämtliche Schulen des Kreises Borken in das Modell einsteigen würden. Die Werte werden differenziert für die Summe der öffentlichen und der privaten Schulträger des Kreises ausgewiesen. Zusätzlich zu den heute bereits geleisteten Pauschalbeträgen entstünden jährlich folgende weitere Kosten:

Öffentliche Schulträger

Öffentliche und private Schulträger

Solidarmodell

4,827 Mio. €

5,660 Mio. €

Fakultativmodell

1,316 Mio. €

1,628 Mio. €

Hinweis: Die dargestellten Beträge basieren auf Schülerzahlen des statistischen Landesamtes des Jahres 2018/2019. Im Falle eines Vertragsschlusses müssen die Werte ggf. angepasst werden.

Im Solidarmodell erhalten alle Schüler und Schülerinnen ein SchülerTicket Westfalen. Im Fakultativmodell erhalten die anspruchsberechtigten Schüler des Kreises ein SchülerTicket Westfalen. Kreis bzw. Schulträger übernehmen hier die sonst anfallenden Eigenanteile für anspruchsberechtigte Schüler von 12 € bzw. 6 €. Für nicht anspruchsberechtigte Schüler reduziert sich der Preis von 33 € auf 21 €. Dieser Betrag wird von den nichtanspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen auf freiwilliger Basis im Rahmen eines Abo-Vertrages übernommen.

Die Verkehrsunternehmen können aus den Ticketeinnahmen ihren für die Mehrleistung erforderlichen betrieblichen Mehraufwand finanzieren und den Minderverkauf heutiger Ticketangebote für Schüler/Schülerinnen (FreizeitTicket und KinderTickets sowie preislich teilweise teurere SchülerTickets) auffangen. Eventuell entstehende zusätzliche Einnahmen können im Rahmen der Kostendeckungsverträge mit der kommunalen RVM gegengerechnet werden. Diese Option ist in der Gesamtbetrachtung noch nicht berücksichtigt. 

Als Pilotprojekte wurden erste Anwendungsfälle unter anderem in der Stadt Ibbenbüren bereits Anfang 2021 umgesetzt. Dadurch, dass in Ibbenbüren, die im Bruttoverkehr bei der RVM anfallenden Mehreinnahmen der Stadt gegengerechnet werden können und eingesparte Verwaltungsaufwendungen von den Gesamtkosten abgezogen wurden, ergab sich in diesem Fall eine sehr geringe Gesamtberechnung der zusätzlichen Kosten für die Stadt Ibbenbüren als Schulträger. Zudem geht die RVM im Fall von Ibbenbüren von keinem signifikanten Fahrzeug- und Personalmehrbedarf aus.

 

Jeder Schulträger kann für sich auf Basis der von der Tarifgemeinschaft vorliegenden Konditionen entscheiden, ob er das SchülerTicket Westfalen für seine Schülerinnen und Schüler einführen möchte. Um die Kommunen möglichst umfassend über das neue Angebot zu informieren, hat der Kreis die Kommunen am 11.02.2021 zu einer Videokonferenz eingeladen, in deren Rahmen der Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH das SchülerTicket Westfalen präsentiert und alle offenen Fragen dazu beantwortet hat. Dabei zeigte sich, dass einige Schulträger im Südkreis aufgrund positiver, aber auch negativer Erfahrungen mit dem vergleichbaren Schoko-Ticket des VRR eine Einführung des SchülerTickets Westfalen sich wohl nicht vorstellen können. Auch sind die Interessen der Kommunen damit für eine kreisweite Lösung zu unterschiedlich.

Entscheidungsalternative(n):

Nein.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE