Der Sachstand zum neu angebotenen SchülerTicket Westfalen wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Das SchülerTicket Westfalen ist
ein neues Tarifangebot des WestfalenTarifs, mit dem die Schüler nicht nur den
Schulweg, sondern auch Bus und Bahn im Nahverkehr rund um die Uhr und im
gesamten Netz Westfalen nutzen können – unabhängig davon, ob es sich um einen
schulischen Grund oder eine Freizeitfahrt handelt. Das Ticket wird vom
Schulträger bestellt und – je nach gewähltem Modell – mit oder ohne einen
geringen Eigenanteil an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Damit soll
die Mobilität der Schülerinnen und Schüler erhöht und das ÖPNV-System durch
eine enge Bindung der Nahverkehrskunden von morgen nachhaltig gestärkt werden.
Das Ticket umfasst einen zusätzlichen Nutzen gegenüber dem heutigen
SchulwegMonatsTicket, indem es generell westfalenweit und auch in der Freizeit
genutzt werden kann. Das SchülerTicket Westfalen wird in unterschiedlicher Art
und Weise gemeinsam durch die Nutzer, Schulträger, Eltern und
Verkehrsunternehmen finanziert.
Grundsätzlich ist das
SchülerTicket Westfalen ein Tarifangebot für Schulträger mit Sitz im Netz
Westfalen. Ein Schulträger kann dabei einen Vertrag mit einem
Verkehrsunternehmen abschließen. Das SchülerTicket Westfalen wird in zwei
Varianten angeboten, die sich darin unterscheiden, ob der Schüler / die
Schülerin einen Anspruch auf ein Ticket für die Fahrt von/zur Schule haben
(Anspruchsberechtigte), oder nicht (Nichtanspruchsberechtigte). § 97
Schulgesetz und die Schülerfahrtkostenverordnung differenziert Schüler /
Schülerinnen je nachdem wie weit oder beschwerlich der Schulweg eingeschätzt
wird in die beiden o.g. Fallgruppen.
Den Schulträgern wird das
SchülerTicket Westfalen im Grundsatz in zwei Ausprägungen angeboten. In beiden
Ausprägungen übernimmt der Schulträger wie bisher den Grundbetrag (bisherige
Aufwendungen SchulwegMonatsTicket) für die Beförderung der
anspruchsberechtigten Schüler:
·
Beim Fakultativmodell
wird das SchülerTicket Westfalen an Anspruchsberechtigte ausgegeben, die dafür
einen Eigenanteil bezahlen. Für Nichtanspruchsberechtigte kann ein
vergünstigtes Ticket angeboten werden.
·
Beim Solidarmodell
erhalten alle Schüler eines Schulträgers ein Ticket.
Damit wird das
SchülerTicket-Angebot im WestfalenTarif für Schülerinnen und Schüler wesentlich
attraktiver gestaltet und ein deutlicher Anreiz für die Nutzung von Bus und
Bahn gesetzt. Der Freizeitnutzen entspricht preislich dem FunAbo Westfalen (PS
10W) zum Preis von aktuell 30,10 €. Hinzu kommt der Schulnutzen, wo derzeit im
Tarifraum ML-RL Ticketpreise zwischen 37,90 € bis 214,40 € berechnet werden.
Die Erfahrungen aus ähnlichen
Modellen z. B. dem Schoko-Ticket im VRR zeigen, dass Nachfragesteigerungen im
Schul- und Freizeitverkehr zu erwarten sind. Die Verkehrsunternehmen müssen dadurch
voraussichtlich mehr Kapazitäten zur Verfügung stellen, was mehr Kosten
verursacht. Auf der anderen Seite werden Mehreinnahmen durch die größere Menge
an verkauften Tickets erzielt.
Das Finanzierungsmodell ist
folgendermaßen aufgebaut:
Im Fakultativmodell
·
werden die Eigenanteile der anspruchsberechtigten
Schüler/Schülerinnen (12 € für das 1. Kind, 6 € für das 2. Kind, 0 € für das 3.
Kind, Grundschüler frei) im Abo-Verfahren erhoben.
·
Nichtanspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen können das SchülerTicket
zu einem Preis von 33 €/Monat im Abo-Verfahren erwerben.
Im Solidarmodell erhalten alle Schüler/Schülerinnen ein Ticket. Die
Kosten werden individuell für jeden Schulträger ermittelt und setzen sich wie
folgt zusammen:
·
Eigenanteile der anspruchsberechtigten Schüler/Schülerinnen (12 €
für das 1. Kind, 6 € für das 2. Kind, 0 € für das 3. Kind, Grundschüler frei)
werden mit 50 % berücksichtigt.
·
Die Kosten für nichtanspruchsberechtigte Schüler/Schülerinnen
werden mit einem Reduzierungsfaktor auf Basis des Referenzpreises (33 €/Monat,
nur weiterführende Schulen) berechnet.
Das SchülerTicket Westfalen ist
als ein Pilotvorhaben im WestfalenTarif eingerichtet, beantragt und von der
Bezirksregierung in Detmold genehmigt worden. Damit steht es im Grundsatz jedem
Schulträger im Raum Münsterland bzw. Westfalen zur Verfügung. Die Entscheidung
über eine dauerhafte Einführung soll nach intensiver Auswertung und Bewertung
im Herbst 2023 auf westfälischer Ebene getroffen werden.
Der Kreis Borken hat in Gesprächen
mit der Tarifgemeinschaft erörtert, welche Mengenrabatte möglich wären, wenn
sowohl bei Fakultativ- als auch beim Solidarmodell sämtliche Schulen des
Kreises Borken in das Modell einsteigen würden. Die Werte werden differenziert
für die Summe der öffentlichen und der privaten Schulträger des Kreises
ausgewiesen. Zusätzlich zu den heute bereits geleisteten Pauschalbeträgen
entstünden jährlich folgende weitere Kosten:
|
Öffentliche
Schulträger |
Öffentliche
und private Schulträger |
Solidarmodell |
4,827
Mio. € |
5,660
Mio. € |
Fakultativmodell |
1,316
Mio. € |
1,628
Mio. € |
Hinweis: Die
dargestellten Beträge basieren auf Schülerzahlen des statistischen Landesamtes
des Jahres 2018/2019. Im Falle eines Vertragsschlusses müssen die Werte ggf.
angepasst werden.
Im Solidarmodell erhalten alle
Schüler und Schülerinnen ein SchülerTicket Westfalen. Im Fakultativmodell
erhalten die anspruchsberechtigten Schüler des Kreises ein SchülerTicket
Westfalen. Kreis bzw. Schulträger übernehmen hier die sonst anfallenden
Eigenanteile für anspruchsberechtigte Schüler von 12 € bzw. 6 €. Für nicht
anspruchsberechtigte Schüler reduziert sich der Preis von 33 € auf 21 €. Dieser
Betrag wird von den nichtanspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen auf
freiwilliger Basis im Rahmen eines Abo-Vertrages übernommen.
Die Verkehrsunternehmen können
aus den Ticketeinnahmen ihren für die Mehrleistung erforderlichen betrieblichen
Mehraufwand finanzieren und den Minderverkauf heutiger Ticketangebote für Schüler/Schülerinnen
(FreizeitTicket und KinderTickets sowie preislich teilweise teurere
SchülerTickets) auffangen. Eventuell entstehende zusätzliche Einnahmen können
im Rahmen der Kostendeckungsverträge mit der kommunalen RVM gegengerechnet
werden. Diese Option ist in der Gesamtbetrachtung noch nicht
berücksichtigt.
Als Pilotprojekte wurden erste
Anwendungsfälle unter anderem in der Stadt Ibbenbüren bereits Anfang 2021
umgesetzt. Dadurch, dass in Ibbenbüren, die im Bruttoverkehr bei der RVM
anfallenden Mehreinnahmen der Stadt gegengerechnet werden können und
eingesparte Verwaltungsaufwendungen von den Gesamtkosten abgezogen wurden,
ergab sich in diesem Fall eine sehr geringe Gesamtberechnung der zusätzlichen
Kosten für die Stadt Ibbenbüren als Schulträger. Zudem geht die RVM im Fall von
Ibbenbüren von keinem signifikanten Fahrzeug- und Personalmehrbedarf aus.
Jeder Schulträger kann für sich
auf Basis der von der Tarifgemeinschaft vorliegenden Konditionen entscheiden,
ob er das SchülerTicket Westfalen für seine Schülerinnen und Schüler einführen
möchte. Um die Kommunen möglichst umfassend über das neue Angebot zu
informieren, hat der Kreis die Kommunen am 11.02.2021 zu einer Videokonferenz
eingeladen, in deren Rahmen der Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft
Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH das SchülerTicket Westfalen präsentiert und alle
offenen Fragen dazu beantwortet hat. Dabei zeigte sich, dass einige Schulträger
im Südkreis aufgrund positiver, aber auch negativer Erfahrungen mit dem
vergleichbaren Schoko-Ticket des VRR eine Einführung des SchülerTickets
Westfalen sich wohl nicht vorstellen können. Auch sind die Interessen der
Kommunen damit für eine kreisweite Lösung zu unterschiedlich.
Entscheidungsalternative(n):
Nein.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE