Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Erstellung eines Gutachtens über den Ausbau von Mobilstationen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) zu stellen.
Sachdarstellung:
Die Vernetzung der Verkehrsmittel gewinnt
für die Mobilitätsentwicklung immer mehr an Bedeutung. Mobilstationen, die an
zentralen Punkten verschiedene Mobilitätsangebote verknüpfen, sollen eine hohe
Aufenthaltsqualität haben und ggf. weitere Dienstleistungen anbieten. Die
Gestaltungsoptionen für Mobilstationen sind sehr vielfältig.
Um eine Hilfestellung bei der Planung zu
geben, erstellt der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) derzeit ein
Mobilstations-Gutachten. Dies soll bis Ende 2021 den Rahmen für die Entwicklung
von Standorten für Mobilstationen und die Integration bestehender Standorte und
Planungen aufzeigen.
Die Kreise erhalten jetzt die Möglichkeit,
darauf aufbauend Mobilstations-Planungen für ihr Gebiet gefördert zu bekommen
und zwar nach den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des
Mobilitätsmanagements (FöRi-MM). Eine Antragstellung für das Förderjahr 2022
ist bis zum 01.06.2021 möglich. Damit könnten die Kommunen im Kreis Borken
zentrale Haltestellen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet als attraktive
Mobilstationen mit Unterstützung eines Fachbüros mit Fördermitteln planen.
Im Rahmen des Gutachtens sind insbesondere
die folgenden Fragen zu betrachten:
-
Welche
der vorhandenen Haltestellen eigenen sich als Mobilstationen?
-
Welche
Angebote sollten dort in welchem Umfang vorgehalten werden?
-
Welche
Erweiterungsmöglichkeiten bieten sich an?
Geboten werden je Standort u. a.:
-
konkrete
Umsetzungspläne für die zuvor ermittelten Maßnahmen und
-
eine
Kostenschätzung für die jeweiligen Maßnahmen sowie weitere für die Förder- bzw.
Finanzierungsanträge wesentliche Unterlagen.
Vorgesehen ist eine Bewertung von ungefähr
drei Haltestellen je Kommune. Auch bestehende Planungsansätze können hier gut
aufgegriffen und weiterverfolgt werden.
Der Kreis Borken hat den Städten und Gemeinden die beabsichtigte,
gutachterliche Untersuchung am 17.05.2021 in einer Informationsveranstaltung
vorgestellt. Diese haben ein Interesse an dieser Untersuchung bekundet.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Die
Beauftragung des Gutachtens über den Ausbau von Mobilstationen in den
kreisangehörigen Kommunen wird im Haushaltsjahr 2022 stattfinden.
Für eine Förderung werden je
Haltestellenstandort Kosten zwischen 1.500 – 2.000 € veranschlagt. Bei einer
Betrachtung von drei Haltestellen je Kommune werden unter Berücksichtigung
eines Sicherheitspuffers Kosten in Höhe von 120.000 € (netto) beantragt.
Der Eigenanteil für das über die FöRi-MM
geförderte Projekt liegt bei 20 % (rund 30.000 € brutto).
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: 30.000
€
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE