Betreff
Mobilstationen - Beauftragung eines Gutachtens über den Ausbau von Mobilstationen in den kreisangehörigen Kommunen nach Richtlinie zur Förderung vernetzter Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)
Vorlage
0202/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Erstellung eines Gutachtens über den Ausbau von Mobilstationen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) zu stellen.


Sachdarstellung:

Die Vernetzung der Verkehrsmittel gewinnt für die Mobilitätsentwicklung immer mehr an Bedeutung. Mobilstationen, die an zentralen Punkten verschiedene Mobilitätsangebote verknüpfen, sollen eine hohe Aufenthaltsqualität haben und ggf. weitere Dienstleistungen anbieten. Die Gestaltungsoptionen für Mobilstationen sind sehr vielfältig.

Um eine Hilfestellung bei der Planung zu geben, erstellt der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) derzeit ein Mobilstations-Gutachten. Dies soll bis Ende 2021 den Rahmen für die Entwicklung von Standorten für Mobilstationen und die Integration bestehender Standorte und Planungen aufzeigen. 

Die Kreise erhalten jetzt die Möglichkeit, darauf aufbauend Mobilstations-Planungen für ihr Gebiet gefördert zu bekommen und zwar nach den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM). Eine Antragstellung für das Förderjahr 2022 ist bis zum 01.06.2021 möglich. Damit könnten die Kommunen im Kreis Borken zentrale Haltestellen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet als attraktive Mobilstationen mit Unterstützung eines Fachbüros mit Fördermitteln planen.

Im Rahmen des Gutachtens sind insbesondere die folgenden Fragen zu betrachten:

-          Welche der vorhandenen Haltestellen eigenen sich als Mobilstationen?

-          Welche Angebote sollten dort in welchem Umfang vorgehalten werden?

-          Welche Erweiterungsmöglichkeiten bieten sich an?

Geboten werden je Standort u. a.:

-          konkrete Umsetzungspläne für die zuvor ermittelten Maßnahmen und

-          eine Kostenschätzung für die jeweiligen Maßnahmen sowie weitere für die Förder- bzw. Finanzierungsanträge wesentliche Unterlagen.

Vorgesehen ist eine Bewertung von ungefähr drei Haltestellen je Kommune. Auch bestehende Planungsansätze können hier gut aufgegriffen und weiterverfolgt werden.

Der Kreis Borken hat den Städten und Gemeinden die beabsichtigte, gutachterliche Untersuchung am 17.05.2021 in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Diese haben ein Interesse an dieser Untersuchung bekundet.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Die Beauftragung des Gutachtens über den Ausbau von Mobilstationen in den kreisangehörigen Kommunen wird im Haushaltsjahr 2022 stattfinden.

Für eine Förderung werden je Haltestellenstandort Kosten zwischen 1.500 – 2.000 € veranschlagt. Bei einer Betrachtung von drei Haltestellen je Kommune werden unter Berücksichtigung eines Sicherheitspuffers Kosten in Höhe von 120.000 € (netto) beantragt.

Der Eigenanteil für das über die FöRi-MM geförderte Projekt liegt bei 20 % (rund 30.000 € brutto).

 

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                           30.000 €

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE