Betreff
MobiTicket - Bericht 2021 und Prognose über Entwicklung 2021 bis 2023
Vorlage
0203/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Bericht über die Entwicklung des MobiTickets in 2021 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung des MobiTickets zu berichten.


Rechtsgrundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)

Sachdarstellung:

Zum 01.01.2016 wurde das Sozialticket (genannt „MobiTicket“) nach dem Kreistagsbeschluss vom 25.06.2015 im Kreis Borken eingeführt. Bereits im ersten Jahr wurde das Sozialticket, auf die Preisstufen 2M und 3M ausgeweitet, um es attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu erhöhen. Damit erhielten die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, in die nächst größere Stadt oder Gemeinde zu fahren. Durch die Einführung der Preisstufen 2M und 3M konnte zunächst ein stetiger Zuwachs der Nutzerzahlen verzeichnet werden.

Wahlweise werden dem anspruchsberechtigten Kundenkreis heute folgende Fahrkarten zu einem vergünstigten Preis angeboten:

-       FunAbo

-       9 Uhr MonatsAbo, Preisstufe 1M, 2M, 3M, Gesamt in Bocholt

-       MonatsAbo, Preisstufe 1M, 2M, 3M, Gesamt in Bocholt

-       60plusAbo Netz Kreis Borken

-       60plusAbo Netz Münsterland

Die Weiterführung des MobiTickets stand nach den jeweiligen Kreistagsbeschlüssen unter dem Vorbehalt der auskömmlichen Landesförderung. Dieser wurde dahingehend konkretisiert, dass die fiktiven positiven Effekte durch den Erwerb des MobiTickets bei der RVM Berücksichtigung finden sollten. Des Weiteren soll der Kreis Borken prüfen, ob die kalkulierten Ausgaben des Kreises für zwei Kalenderjahre die Förderung des Landes zuzüglich der positiven Effekte bei der RVM übersteigen bzw. nicht ausschöpfen. Die Verwaltung wurde auch beauftragt, für die kommenden Jahre entsprechende Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des MobiTickets zu stellen.

Ab dem 01.09.2019 lag der Kreisanteil beim MobiTicket bei 60 %. Seit diesem Zeitpunkt wurden zunächst steigende Ticketverkäufe verzeichnet. Aufgrund des seit Mitte März pandemiebedingt eingetretenen starken Fahrgastrückgangs wurde der Kreisanteil an den jeweiligen Ticketpreisen für das MobiTicket ab dem 01.08.2020 auf 70 % angehoben.

Auch im Frühjahr 2021 hält sich die Anzahl der ausgegebenen Tickets auf einem niedrigen Niveau. Jedoch fällt der Kreis Borken seit dem 16.05.2021 nicht mehr unter die geltende Bundesnotbremse. Durch die momentan vorherrschende stabile Inzidenz von unter 100 gelten nach der CoronaSchutzVerordnung des Landes NRW einige Erleichterungen und Lockerungen für das Kreisgebiet (1. Stufe), die sich auch auf die Mobilität im ÖPNV auswirken können.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage im Kreis Borken (7-Tage-Inzidenz: 59,5/100.000 Einwohner, Stand: 17.05.2021), der Entwicklung der Erstimpfungen (161.442, Stand: 16.05.2021) und Folgeimpfungen (39.783, Stand: 16.05.2021) sowie der angebotenen Schnelltestmöglichkeiten werden weitere wesentliche Lockerungen und damit eine verstärkte Nutzung des ÖPNV erwartet. Daher wird angenommen, dass sich die Entwicklung des MobiTickets im Laufe des Jahres 2021 normalisieren wird.

Anhand dieser Annahmen wurde bei der Prognoseberechnung 2021 (siehe Anlage) eine Fortschreibung der monatlich zu tragenden Kreisanteile von Juni bis Dezember mit einer im Durchschnitt knapp 6 %igen Steigerung zu Grunde gelegt. Ab August wird mit einer Tariferhöhung von ca. 1 % gerechnet. Aufgrund der sich aktuell abzeichnenden beweglichen Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes unter 50 (2. Stufe), wird für 2021 ein insgesamt 10 %iger Sicherheitszuschlag auf die MobiTicket-Anteile des Kreises gerechnet, der diesen beschriebenen günstigen Entwicklungsfaktor auffangen soll.

Für die Folgejahre 2022 und 2023 wurden die jeweiligen Prognosewerte der Vorjahre fortgeschrieben (exklusive des 10 %igen Sicherheitszuschlages für 2021). Mögliche Tariferhöhungen (ca. 1 - 2 %) zu August eines jeden Jahres wurden ebenfalls miteinbezogen.

Es ist anzumerken, dass aufgrund der bekannten Dynamik im Infektionsgeschehen Prognosen generell nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzen. Besonders diese, die sich über mehrere Monate/Jahre erstrecken. Deshalb wird eine weitere Senkung der Eigenanteile trotz leicht überschüssiger Fördermittel nicht empfohlen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE