Betreff
Vertrag über Organisation und Aufwendungsersatz für den Schülersonderlinienverkehr des Schulzweckverbands Horstmar-Schöppingen
Vorlage
0204/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Landrat wird beauftragt, den Vertrag über die Organisation und den Aufwendungsersatz für den Schülersonderlinienverkehr des Schulzweckverbands Horstmar-Schöppingen abzuschließen.

  1. Der Landrat wird ermächtigt, Änderungen und Anpassungen an diesem Vertrag vorzunehmen, wenn diese dazu dienen, die Leistungen im Orts- und Stadtverkehr klarzustellen und zu konkretisieren.


Rechtsgrundlage:

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW); 3. Nahverkehrsplan Kreis Borken

Sachdarstellung:

Die kreisnagehörigen Städte und Gemeinden tragen die Kosten für ihre lokalen Verkehre. Sie dürfen diese daher nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Nach § 3 Abs. 1 und 2 ÖPNVG i.V.m. der VO (EG) Nr. 1370/2007 kann jedoch nur der Kreis Borken diese Verkehrsleistungen, wozu auch der Schülersonderlinienverkehr gehört, in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die RVM einbeziehen. Daher regelt der vorliegende Vertrag die Organisation und die Refinanzierung des Schülersonderlinienverkehrs des Schulzweckverbandes Horstmar-Schöppingen.

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Der Schulzweckverband leistet Aufwendungsersatz in Höhe der ungedeckten Kosten. Der Vertrag belastet damit nicht den Kreishaushalt.


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE