1.
Die
Vertreterinnen und Vertreter wirken auf eine moderate Preiserhöhung in den
M-Preisstufen hin. Dabei sollte eine durchschnittliche Erhöhung von bis zu 2 %
nicht überschritten werden.
2.
Die
Vertreterinnen und Vertreter setzen sich intensiv für die Einführung des eTarif
Westfalen zum 1. Dezember 2021 ein.
3.
Die
Vertreterinnen und Vertreter setzen sich intensiv für die Überführung des
JobTicket Piloten in den Regelbetrieb zum 1. August 2022 ein.
4.
Die
Vertreterinnen und Vertreter setzen sich intensiv für eine nutzerfreundliche
Vereinfachung des Tarifangebotes ein.
Sachdarstellung:
Im Tarifraum Westfalen werden die Merkmale der Bus- und
Bahn-Tickets und ihrer Preise grundsätzlich zum 1. August eines Jahres
angepasst. Neben Preisen und Beförderungsbedingungen betrifft dies auch
strukturelle Änderungen wie z. B. räumliche Geltungsbereiche, zeitliche
Geltungsdauer oder ganz neue Ticketarten.
Der Umsetzung einer Tarifmaßnahme geht eine Beschlusskette
voraus, die in den regionalen Tarifgremien im Frühjahr des Vorjahres ihren
Anfang nimmt und grundsätzlich mit einem Beschluss im Dezember des Vorjahres in
den Tarifausschüssen der Tarifgemeinschaft Münsterland und Ruhr-Lippe sowie auf
gesamtwestfälischer Ebene im Tarifausschuss der WestfalenTarif GmbH beendet
wird. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Monate Januar und Februar des
Tarifjahres allerdings noch für Nachverhandlungen genutzt. Ab März des
Tarifjahres erfolgt die zeitaufwändige Neuprogrammierung von Bordcomputern und
Ticketautomaten und der Genehmigungsprozess bei der Bezirksregierung Detmold.
Die Zahl der mitwirkenden Institutionen ist enorm groß. Zu
nennen sind Kreise, kreisfreie Städte, der Zweckverband Nahverkehr
Westfalen-Lippe (NWL), die Aufsichtsräte der WVG-Gruppe (RVM, RLG und VKU) der
Stadtwerke Münster und Hamm sowie zahlreicher privater Verkehrsunternehmen,
kurzum alle Institutionen, die Einnahmeverantwortung tragen. Die
Tarifgemeinschaft Münsterland und Ruhr-Lippe (TG) zählt alleine 28 Partner und
die Beschlüsse über eine Tarifmaßnahme mit unmittelbarem Einfluss auf die
wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Unternehmen müssen in der
Tarifausschuss-Sitzung der TG einstimmig beschlossen werden. Diese Partner
sowie die Kreistage als Bus-Aufgabenträger und Bus-Einnahmenverantwortliche
können im Münsterland unmittelbar nur über die Preisstufen 0M bis 5M bestimmen.
Dieses gilt auch für Tickets der Preisstufen 7M und 9M welche nicht dem
Stammsortiment des WestfalenTarifs angehören (z.B. SchulWegMonatsTickets). Für
Tickets im Stammsortiment in den Preisstufen W6 bis W10 des Westfalentarifs,
die dann zum Tragen kommen, wenn man innerhalb von Westfalen über die
Tarifgrenzen hinausfährt, ist der WestfalenTarifausschuss der WestfalenTarif
GmbH zuständig. Die Kreise als erlösverantwortliche Partner haben über ihre TG
und den NWL auch in diesem Gremium Sitz und Stimme.
Zu den Tarifmaßnahmen der letzten Jahre gab es in den
Münsterlandkreisen sowie in der Stadt Münster erhebliche politische
Diskussionen. Das Tarifsystem wurde als viel zu kompliziert und die Fahrpreise
als zu teuer kritisiert. Die Menschen würden damit vom ÖPNV ferngehalten und
die Verkehrswende behindert. Vom Grundsatz wurde gefordert:
·
die Fahrpreise abzusenken,
·
den räumlichen Geltungsbereich der Tickets zu vergrößern und zu
vereinfachen,
·
die Mitfahrt in Bus und Bahn für die Kundinnen und Kunden zu
vereinfachen.
Die politischen Vertreterinnen und Vertreter im ZVM gaben
2019 selbst ein Fachgutachten in Auftrag, um einen Entwurf für ein stark
vereinfachtes und preislich günstigeres Tarifsystem zu erarbeiten. Eine Umsetzung
des Gutachtens erwies sich allerdings als sehr teuer und das Thema wurde auch
angesichts der Coronakrise zurückgestellt.
Um die strukturellen Verbesserungswünsche, welche unter
anderem aus der Politik geäußert wurden umzusetzen, arbeiten verschiedenen Fachgremien
der Tarifgemeinschaft sowie der WestfalenTarif GmbH an den unten genannten drei
Themenblöcken. Der große Vorbereitungs- und Abstimmungsaufwand führt dazu, dass
eine flächendeckende Einführung nicht immer zeitnah umsetzbar ist:
Strukturelle Verbesserung |
Voraussichtliche Umsetzung |
Westfalenweites
pauschales SchülerTicket |
Pilot
startete Anfang 2021 mit mehreren Schulträgern |
Einführung
eines elektronischen Tarifes im Check-In Check Out – Verfahren |
Umsetzung
ist für den 1. Dezember 2021 geplant |
Ein
JobTicket mit vereinfachten Preisstufen und günstigeren Preisen |
Umsetzung
mit der Tarifmaßnahme zum 1. August 2022 geplant |
Strukturell
verbessertes Zeitkartenangebot |
Umsetzung
mit der Tarifmaßnahme zum 1. August 2023 |
Ungeachtet der erheblichen, parteiübergreifenden
Diskussionen wurden in den vergangenen Jahren von den politischen
Vertreterinnen und Vertretern den jeweils ausgehandelten Tariferhöhungen
zugestimmt, da
·
die Fahrpreiserhöhungen deutlich moderater ausfielen, als
insbesondere die eigenwirtschaftlich fahrenden Verkehrsunternehmen zunächst
gefordert hatten,
·
strukturelle Maßnahmen wie die Umwandlung des MonatsTickets in ein
30-TageTicket, der Pilot zur Einführung des SchülerTickets und die
Vereinfachung bei den Tickets für die Fahrradmitnahme ansonsten nicht umgesetzt
worden wären
·
Tarifvergünstigungen wie z.B. das 9 Uhr Tagesticket im Münsterland
(- 20 % ) an das Tarifpaket gekoppelt wurden.
Die Bemühungen der vergangenen Jahre zeigten am Rande, dass
bei Tarifabsenkungen wohl ein finanzieller Ausgleich durch die Aufgabenträger
an die eigenwirtschaftlich fahrenden Verkehrsunternehmen zu zahlen ist, welcher
rechtlich als Beihilfe eingestuft werden könnte. Dadurch müssen derartige
Maßnahmen nach dem EU-Recht entweder als Allgemeine Vorschrift erlassen oder
von der EU vorab notifiziert werden. Das Notifizierungsverfahren verlangt eine
Vorlaufzeit von vielen Monaten und verursacht entsprechende Kosten für anwaltliche
Unterstützung.
Aufgrund der Diskussionen in den vergangenen Jahren und der
damit verbundenen Unsicherheit soll es in diesem Jahr eine strukturierte
Abfolge von Verhandlungsgesprächen geben. Auf der Basis frühzeitig zu
treffender Beschlüsse sollen die kommunale RVM und die einnahmeverantwortlichen
Kreise des Münsterlandes in die Verhandlungen mit den anderen Partnern der
Tarifgemeinschaft gehen können. Auf dieser Basis wird dann ein abschließend
abgestimmter Vorschlag für eine Beschlussfassung der Kreistage im Dezember für
eine Tarifmaßnahme 2022 ermöglicht.
Neben
den Kreisen / kreisfreien Städten muss auch die NWL-Zweckverbandsversammlung in
dieser Situation eine Entscheidung zur Tarifmaßnahmen 2022 treffen. Inhaltlich
hat sich der NWL wie folgt positioniert: Wie auch die Kreise im Gebiet
Ruhr-Lippe sieht der NWL, dass eine Preissteigerung - gerade mit Blick auf die
Probleme im Rahmen der Corona-Krise – die Gefahr birgt, dass Kunden abwandern.
Dennoch möchte man mit einer moderaten Tariferhöhung von maximal 2 Prozent den
Partnern in der Tarifgemeinschaft entgegenkommen, die auf inflationsbedingt
gestiegene Preise bei den Lohnkosten, Treibstoff- und Anschaffungskosten von
Bussen verweisen. Damit möchte der NWL die weitere Umsetzung der o.g. aktuellen
Tarifprojekte ermöglichen.
Zudem
weist der NWL darauf hin, dass ohne Tariferhöhungen zukünftig nicht mehr:
·
ÖPNV-Leistungen ausgeweitet und
·
ein Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe sowie Maßnahmen zur
Digitalisierung finanziert werden könnten.
Das entsprechend §4 Abs. 6 der Gesellschaftervereinbarung
der TG Münsterland – Ruhr-Lippe vorgesehene Verfahren sieht bei der
Vorbereitung der Tarifmaßnahme vor, die Inflationsentwicklung (Indexwerte des statistischen Bundesamtes mit den
Komponenten Lohnkosten, Treibstoff- bzw. Energiekosten, sowie
Anschaffungskosten für Schienenfahrzeuge und Busse im geeigneten Verhältnis) sowie eine Erlöskomponente einfließen zu lassen.
Der aktuelle Wert für die Inflationsentwicklung im Vergleichszeitraum 2018 bis
2020 beträgt 0,82%. Für den Zeitraum 2019 bis 2021 (Werte bis April
2021) beträgt der Wert 1,56%.
Sofern in der Gesellschafterversammlung
der TG Münsterland / Ruhr-Lippe keine Einigung zu einer Tarifmaßnahme
beschlossen wird, kommt das Verfahren nach §5 des Gesellschaftsvertrages zum
Tragen. Hierzu müsste ein erlösverantwortlicher Partner einen Antrag auf eine
Tariferhöhung gemäß derzeitigem Indexwert der Preissteigerungen von
Verkehrsdienstleistungen stellen. Alle vorhandenen Tickets müssten dann gemäß
diesem Indexwert fortgeschrieben werden. Strukturelle Änderungen, wie die
geplante Einführung eines neuen JobTickets nach Ablauf des Piloten, wären dann
nicht umsetzbar.
Falls auch einem solchen Antrag in Indexhöhe durch ein oder
mehrere Partnerunternehmen nicht zugestimmt würde, müssten die ablehnenden
Partnerunternehmen den beantragenden Partnerunternehmen die (aus der Ablehnung)
entstehenden Mindereinnahmen ausgleichen. Hierfür würde dann der Indexwert für
den Zeitraum, in dem die Tarifmaßnahme wirkt (01.08.2022 bis 31.07.2023),
herangezogen werden müssen. Eine Abschätzung, in welcher Höhe sich der Index
entwickeln wird, ist derzeit seriös nicht möglich.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Dem
Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE