Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und UWG/Stadtpartei v. 11.06.2021
Der Kreistag möge
beschließen:
§ 4 Abs. 3 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken wird wie folgt neu gefasst:
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
a) die
Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder ein/e von Ihr/ihm
bestellte/r Vertreter/in;
b) die
Leiterin/der Leiter des Kreisjugendamtes oder deren Vertretung;
c) eine
Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes
oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der Präsidentin/dem
Präsidenten des Landgerichtes in Münster bestellt wird;
d) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der
Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Coesfeld bestellt wird;
e) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Oberen
Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) bestellt wird;
f) eine
Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat des Kreises Borken
als Kreispolizeibehörde bestellt wird;
g) eine Vertretung
der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und
muslimischen Kultusgemeinden, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk
des Kreisjugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaften bestellt;
h) eine/r in
der Jugendhilfe erfahrene/r oder tätige/r ausländische/r Einwohnerin/Einwohner,
die/der auf Vorschlag der Integrationsagenturen vom Kreistag bestellt wird;
i) eine
Vertreterin/ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat
Für die Mitglieder
c) bis i) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen oder zu wählen.
Sachdarstellung:
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken ist
aktuell geregelt: „Auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses kann der Kreistag
eine Vertreterin/einen Vertreter einer großen Gruppe von Ausländern als
beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss bestellen.“ Diese Regelung hat sich
bei der Neubildung des Jugendhilfeausschusses als problematisch erwiesen, da
der Kreis der vorschlagenden Institutionen aktuell de facto auf die Türkisch-Islamische
Union der Anstalt für Religion (DITIB) reduziert ist. Eine Neufassung der
Regelung ist daher geboten, um ausländischen Einwohner*innen, die an einer
Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss interessiert sind, eine unkomplizierte und
neutrale Basis zu ermöglichen.
Die Integrationsagenturen sind ideal qualifiziert und bestens vernetzt,
um Ansprechpartner und Vorschlagende für ausländischen Einwohner*innen zu sein,
die an einer Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss interessiert sind. Aufgrund
ihres vielfältigen Aufgabenspektrums mit dem Ziel, die gesellschaftliche
Teilhabe von zugewanderten Menschen zu verbessern und das friedliche und
respektvolle Miteinander zu stärken, arbeiten sie mit Gemeinden, Behörden,
Einrichtungen und sozialen Diensten sowie mit Initiativen und Einzelpersonen
zusammen. Auf diese Weise können sie sowohl Qualifikation als auch Engagement
potentiell interessierter Personen gut beurteilen und qualifizierte Vorschläge
unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Jörg von
Borczyskowski