Der Jugendhilfeausschuss nimmt den 1. Controllingbericht 2021 zum Stichtag 30.06.2021 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Zum 30.06.2021 wurde der erste Controllingbericht des Jahres
2021 erstellt.
Der Kreis Borken nimmt für 13
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben der Jugendhilfe wahr und
erhebt hierfür eine Jugendamtsumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW. Gemäß § 56 Abs.
5 KrO können bei der Jugendamtsumlage Differenzen zwischen Plan und Ergebnis
des laufenden Haushaltsjahres im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Dieser
Ausgleich der Differenz zwischen Plan und Ergebnis im Budget 02 – Jugend und
Familie – erfolgt haushaltsmäßig im Budget 99 durch entsprechend zu verbuchende
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den 13 Kommunen. Die sich im
laufenden Haushaltsjahr nach jetzigem Planungsstand abzeichnenden
Verschlechterungen in Höhe von rd. 3.12 Mio. EUR sind im Budget 99 als
Verbindlichkeiten in gleicher Höhe berücksichtigt und beeinflussen daher nicht
das Gesamtergebnis des Kreishaushaltes.
Eine detaillierte Übersicht zum ersten Controllingbericht ist der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 1). Die wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2021 sind nachfolgend zusammengefasst:
Produkt 02.01.01: Kinder- und Jugendarbeit (+100 T-EUR)
Die erwartbaren Einschränkungen auf Grund
der COVID-19-Pandemie haben in der Planungs- und Buchungsphase von
Ferienmaßnahmen zu einer verhalteneren Nachfrage geführt (+70 T-EUR). Zudem
führen Stellenvakanzen bei mehreren Trägern der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit zu erhöhten Rückforderungen von Betriebskostenzuschüssen (+30
T-EUR).
Der Anteil des Bundes- und Landesprogramms
„Aufholen nach Corona in Kinder- und Jugendhilfe“ wird für 2021 mit 233 T-EUR
in Ertrag und Aufwand ausgewiesen und verteilt sich auf die Produkte Kinder-
und Jugendarbeit 70 T-EUR und Familienunterstützende Hilfen 163 T-EUR (siehe
auch gesonderte JHA-Vorlage Sachstandsbericht Covid-19-Pandemie).
Produkt 02.02.01: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege (-1,28 Mio. EUR)
Bei den Betriebskostenzuschüssen ergibt sich deutlicher Mehraufwand. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die aktualisierten erkennbaren Veränderungen aus der Umsetzung der Betreuungsplanung für die Kita-Jahre 2020/21 und 2021/22 (-1,5 Mio. EUR; siehe KiBiz-Planung JHA vom 11.03.2021). Die anteilige landesseitige Erstattung führt zu höheren Erträgen bei der Position Landeszuweisung Betriebskosten Tageseinrichtungen/Kindertagespflege (+750 T-EUR). Hierin enthalten ist insbesondere das fortgesetzte Corona-Hilfsprogramm "Alltagshelfer", wonach je Kita 14.700 EUR zusätzlich für Personalassistenzkräfte sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen weitergeleitet werden.
In der Kindertagespflege ist ein Mehrbedarf zu erwarten, der sich aus der Weiterentwicklung der Förderrichtlinien ergibt (-300 T-EUR; siehe Beschluss des JHA v. 20.05.2021).
Die Landeszuweisung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für das Haushaltsjahr 2021 mit den Anteilen aus den Kita-Jahren 2020/21 und 2021/22 wurde in der Planung zu hoch angesetzt. Hieraus resultiert ein geringerer Ertrag im Haushaltsjahr 2021 (-133 T-EUR).
Aus der Endabrechnung für das Kita-Jahr 2018/19 sowie aus der Rückzahlung zum ersten Teilzeitraum des Alltagshelferprogramms ergeben sich höhere Rückzahlungen durch Kita-Träger, die erhöhte Rückzahlungen des Kreisjugendamtes an das Land bedingen (saldiert: +50 T-EUR).
[Der COVID-19-bedingte Ertragsausfall bei den
Elternbeiträgen beträgt 1,4 Mio. EUR. Die Monate Januar und Februar sind
vollständig und die Monate März bis Mai jeweils zur Hälfte beitragsfrei
gestellt worden. Die Hälfte des Ertragsausfalls trägt das Land NRW. Der
verbleidende Anteil wird auf Grund der Vorschriften zum NKF-CIG als
Corona-bedingter Schaden durch Ausweisung eines außerordentlichen Ertrags
isoliert. Die saldierten Auswirkungen sind insofern im Haushaltsjahr 2021
ergebnisneutral.]
Produkt 02.03.03: Hilfen außerhalb der Familie (-2,28 Mio. EUR)
Die gegenüber dem Plan höhere Fallzahl im Bereich der gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (+9 | -1,3 Mio. EUR) wird erhebliche Mehraufwendungen verursachen. Aufgrund dieser besonderen Steigerung sind die Entwicklung in dieser Hilfeform und die rechtlichen Veränderungen gesondert in der Anlage 2 aufbereitet.
Ebenso führt ein Fallzahlanstieg bei den stationären Hilfen in Heimerziehung / betreuten Wohnformen bei eigener Kostenträgerschaft (ohne Fremdunterbringung) zu einem deutlich erhöhten Transferaufwand (+18 | -1,14 Mio. EUR).
Eine über Planniveau liegende Fallzahl bei der Vollzeitpflege ohne Kostenerstattung lässt ebenfalls Mehraufwand erwarten (+5 | -140 T-EUR).
Die durchschnittliche Zahl in Obhut genommener Kinder und Jugendlicher ist in 2021 stark rückläufig. Dabei ist sowohl eine geringere Zahl durchgeführter Inobhutnahmen als auch eine kürzere Verweildauer in dieser Hilfeart zu konstatieren. Insgesamt wir derzeit mit drei anstelle der ursprünglich kalkulierten sechs Fällen gerechnet. Unter Ausklammerung der landesseitigen Erstattung bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist ein Minderaufwand erwartbar (+140 T-EUR).
Bei den eigenen Kostenerstattungsfällen ist ebenfalls mit Minderaufwand zu rechnen (+170 T-EUR). Hierbei handelt es sich um Hilfen, die durch andere Jugendämter gewährt werden (=Fremddurchführung), für die jedoch eine laufende Kostenerstattungspflicht durch das Kreisjugendamt besteht. Während eine rückläufige Zahl der kostenintensiven Fälle in Heimerziehung / betreuten Wohnformen zu verzeichnen ist (-3), muss mit einem Anstieg bei den Vollzeitpflegefällen kalkuliert werden (+3).
Produkt 02.03.05: Eingliederungshilfe (+243 T-EUR)
Bei den ambulanten Eingliederungshilfen ist mit Minderaufwand zu rechnen (-15 | +280 T-EUR) während bei den stationären Eingliederungshilfen voraussichtlich Mehraufwand zu verzeichnen sein wird. Ursächlich hierfür sind höher als geplant anzusetzende Fallkosten (+8 Prozent) sowie die unterjährige Fallzahlentwicklung (+1 | -140 T-EUR). Hohe Kostenbeiträge in zwei Einzelfällen lassen bei den sonstigen Transfererträgen einen Ergebnissprung erwarten (+103 T-EUR).
Dezentrale Kosten / Interne Leistungsverrechnung (+53 T-EUR)
Aus den Veränderungen bei den zentral
verwalteten Aufwendungen, die nach Verteilschlüsseln den einzelnen Budgets
zugeordnet werden, ergibt sich für das Jugendamtsbudget nach derzeitiger
Prognose eine Verbesserung in Höhe von rd. 53 T-EUR.