Betreff
Sachstandsbericht zur COVID-19-Pandemie
Vorlage
0268/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

./.

Sachdarstellung:

Auf die Berichterstattung zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Jugendhilfe in den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 26.05.2020, 10.09.2020, 01.12.2020 09.02.2021 und 20.05.21 wird Bezug genommen.

Die Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie hat auf die Aufgabenbereiche des Kreisjugend­amtes unterschiedliche Auswirkungen. Diese lassen sich wie folgt beschreiben:

 

 

Situation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

Die vom hiesigen Fachbereich Jugend und Familie betreuten Familien haben die Schulöffnungen und den Neustart des Präsenzunterrichts noch vor Beginn der Sommerferien 2021 herbeigesehnt. Der wiederkehrende geregelte Alltag bietet nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern Sicherheit und eine wiedergewonnene Normalität. Besonders die Motivation der pubertierenden Jugendlichen sich auf das tägliche Homeschooling einzulassen, ließ im Verlauf deutlich nach. Die Familien schildern, dass die Kinder sehr von der Rückkehr in ihren Klassenverband und das Erleben von Klassengemeinschaft profitieren.

Mit der Rückkehr zum Wechsel- bzw. Präsenzunterricht nach den Osterferien bis zu den Sommerferien haben den hiesigen Fachbereich von Schulen und Kindertageseinrichtungen vereinzelt Mitteilungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen in bisher unbekannten Familien erreicht. Abzuwarten bleibt, wie sich die Situation nach den Sommerferien darstellt und sich die Anzahl der Meldungen gem. § 8a SGB VIII entwickelt.

Die Falllaufzeiten in Familien, in denen intensive Unterstützung durch einen freien Träger erforderlich ist, verlängern sich aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen, da Zielvereinbarungen nicht umgesetzt werden konnten.

Positiv zu bewerten ist, dass nur wenige Eltern der dem ASD bekannten Familien aufgrund der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben.

 

 

Auswirkungen aus Sicht des Pflegekinderdienstes

Die Corona-Pandemie und der Wegfall von geregelten Tagesabläufen mit Kindergarten- und/oder Schulbesuch hat die Pflegefamilien und insbesondere die dort lebenden Pflegekinder stark herausgefordert. Viele Pflegefamilien waren nach den Osterferien erleichtert, als zunächst der Wechselunterricht in der Schule und kurz vor den Sommerferien ein fast normaler Präsenzunterricht wieder möglich wurde. Das Homeschooling wird auch rückblickend von den Pflegfamilien als sehr anstrengend und kräftezehrend beschrieben. Die tendenziell eher verletzlichen und fragilen Beziehungen und Bindungen zwischen Pflegekindern zu ihren Pflegeeltern wurden in dieser Zeit auf die Probe gestellt.

Viele Pflegekinder haben die schulischen Leistungsanforderungen im Rahmen des Homeschooling nicht erfüllen können. Sie zeigen nach Rückkehr in den normalen Schulbetrieb deutliche Lernrückstände, die es langsam aufzuholen gilt.

Die Bewerberseminare zur Vorbereitung und Auswahl von Pflegeeltern finden mit den notwendigen Hygieneauflagen wieder statt.

Die für den Kreis Borken tätigen Bereitschaftspflegeeltern, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt voll belegt sind, haben im Mai 2021 das Impfangebot des Kreises genutzt.

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kinder- und Jugendarbeit

Durch die langanhaltenden Einschränkungen und Verbote für Präsenzangebote war nicht abzuschätzen, ob die Jugendarbeit in ihrer ursprünglichen Form für Kinder und Jugendliche noch lebensweltkonform und damit auch attraktiv ist.

Doch im Mai dieses Jahres zeigte sich bereits ein klares Bild im Arbeitsfeld der Jugendarbeit. Die langsame Öffnung von Angeboten in Präsenz fand einen starken Zuspruch durch Kinder und Jugendliche und auch Eltern.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit konnte besonders durch ihre hauptamtlich besetzte Personalstruktur kontinuierlich ihre Angebote nach den gültigen Bestimmungen ausbauen und perspektivisch optimistisch planen.

Die Jugendverbandsarbeit hatte es an dieser Stelle zu Beginn deutlich schwerer. Die Anforderungen an Hygienemaßnahmen und Gruppengrößen ließen einen Start in die Präsenzangebote nur verzögert zu. Das konzeptionelle Planen und Umsetzen von möglichen Angeboten und das Beachten der geltenden Hygieneschutzauflagen, sprengte an vielen Stellen die ehrenamtlichen Kapazitäten.

An dieser Stelle setzte die Abteilung Kinder- und Jugendförderung an und wurde durch digitale Informationsveranstaltungen, Austauschtreffen, eigene Projekte und ein proaktives Beratungsangebot zu einer wichtigen und konstanten Kontaktstelle.

Die große Frage und damit auch größte Herausforderung, die seit Mai in der Kinder- und Jugendarbeit, besonders in der Jugendverbandsarbeit, bestand war: „Können und dürfen Ferienangebote stattfinden und wenn ja zu welchen Bedingungen?“

Dieser Aufgabe hat sich die Abteilung Kinder- und Jugendförderung in besonderem Maße angenommen:

Ø  Informationsbroschüren für Akteure in der Jugendarbeit

Ø  Veranstaltungen zu finanziellen Fördermöglichkeiten und Umsetzungsbestimmungen für die Ferien

Ø  Begleiten und Beraten bei der Erstellung von Hygieneschutzkonzepten

Ø  Entwickeln von flexiblen Strukturen für Ferienmaßnahmen mit Jugendvereinen und –verbänden

Ø  Erarbeiten von Handlungsstrategien bei möglichen positiven Corona-Testergebnissen (Handlungsleitfaden in Kooperation mit dem Gesundheitsamt)

Ø  Sammlung und Bereitstellung von Corona-Selbsttests für die Jugendverbandsarbeit

Ø  Das Einrichten einer Hotline-Nummer bei Coronafragen im Ferienlager über die gesamten Sommerferien

 

Im Fokus stand ebenfalls das „Übersetzen“ der Coronaschutzverordnung NRW. Die ständig wechselnden Bestimmungen und Änderungen forderten die Organisatoren von Ferienan­ge­bo­ten, besonders von Ferienlagern mit Übernachtungen heraus.

Die Angebotspalette der Jugendarbeit in den Sommerferien 2021 im Kreis Borken ist sehr vielseitig und flächendeckend. In allen Bezirken bieten die Jugendwerke aus dem Zuständig­keitsbereich der Abteilung Kinder- und Jugendförderung ein abwechslungsreiches Ferien­angebot für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters an. Dazu gehören unter anderem Skateworkshops, Zirkusprojekte, Ausstellungen wie das Pop-Up Planetarium, erlebnispädagogische Aktionen oder kreative Aktionen im Sozialraum.

Ergänzt werden diese Angebote durch die Vielzahl von aktiven Vereinen und Verbänden, die von Tagesaktionen über Ferienspielen bis Ferienlagern vor Ort und auch extern die Freizeit von Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien 2021 gestalten.

Sicherlich ist nicht die Vielzahl von Ferienangeboten wie vor der Corona-Pandemie erreicht, aber durch den Mut und Einsatz vieler Akteure und durch ein aktives Zusammenarbeiten der Jugendverbandsarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit der Unterstützung der Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Kreises Borken konnten viele Kinder und Jugendliche an Ferienaktionen im Kreis Borken teilnehmen.

Die Corona-Pandemie hat in der Jugendarbeit auch an anderer Stelle ihre Auswirkungen gezeigt. Kooperation, Austausch und ein gemeinsames Miteinander werden stärker in den Blick genommen und somit die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich in den Fokus gerückt. Dieser Ansatz wird perspektivisch in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung durch weitere übergreifende Projekte und fachliche Angebote aufgegriffen und gefördert.

 

 

Situation in der Kindertagesbetreuung

Seit dem 07.06.2021 sind die Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb zurückgekehrt und der seit dem 14.12.2020 bestehende „Lockdown“ („eingeschränkter Pandemie-/ Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung“) wurde beendet. Die Kindertagespflege war aufgrund des kleineren Betreuungssettings bereits zuvor wieder im regelmäßigen Betrieb.

Im Verlauf der Corona-Pandemie seit Jahresbeginn haben sich die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände wiederholt zum Erlass von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung abgestimmt, um die Eltern aufgrund der Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung zu entlasten und die Eindämmungsmaßnahmen in der Pandemie zu unterstützen. Nach der letzten JHA-Sitzung wurde eine weitere Entlastung um einen halben Monatsbeitrag verhandelt. Im Ergebnis haben sich Land und Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für alle Beitragspflichtigen in der Kita-Betreuung und in der Kindertagespflege für 3,5 Monate im Zeitraum ab Januar zu erlassen. Das gilt auch für Eltern, die das eingeschränkte Betreuungsangebot in der Kita und Kindertagespflege in dieser Zeit in Anspruch genommen haben. Das Land hat dabei grundsätzlich vorgeschlagen, entsprechend der Intensität der Einschränkungen die Monatsbeiträge Januar und Februar vollständig und die Monatsbeiträge März bis Mai jeweils zur Hälfte zu erlassen. Der Ertragsausfall wird vom Land und den Kommunen jeweils zur Hälfte übernommen. Für eine schnelle, unbürokratische Unterstützung der Eltern hat die Verwaltung die Zahlung der Elternbeiträge jeweils zunächst vorläufig gestoppt und über die Medien, den Jugendamts­elternbeirat und die Betreuungsanbieter darüber informiert.

Der JHA hat den Erlass der Elternbeiträge für Januar in der Sitzung am 09.02.2021 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Verzicht unter gleichen Konditionen zu verlängern. Der Kreistag hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 11.03.2021 bestätigt. Das Kreisjugendamt hat bezogen auf die einzelnen Monate den Landesvorschlag umgesetzt.

Der Ertragsausfall beträgt für den Kreisjugendamtsbezirk pro Monat rund 400 T-EUR, somit für 3,5 Monate rund 1,4 Mio. EUR, von denen das Land 700 T-EUR trägt. Das Land hat nun Anfang August das konkrete Erstattungsverfahren für diesen Anteil veröffentlicht. Der Anteil des Kreises wird nach dem NKF-CIG bilanziell isoliert. Über die umlagewirksame Auflösung wird sich der Kreis mit den Städten und Gemeinden im Jugendamtsbezirk abstimmen.

Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich ebenfalls darauf verständigt, sich bei künftigen Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung durch die Corona-Pandemie an dieser Verfahrensweise bei den Elternbeiträgen zu orientieren.

Seit Mitte April stehen für Beschäftigte und Kinder in Kindertagesbetreuung wöchentlich zwei Selbsttests vom Land NRW zur Verfügung. Die Lieferungen erfolgen direkt an die Kitas und für die Tagespflegepersonen an das Jugendamt zur Weiterleitung. Zwischenzeitlich wurde für die Kindertagesbetreuung auf sog. „Lollitests“ gewechselt, die für die Anwendung bei Kindern besser geeignet sind. Nach anfänglichen Problemen bei den Lieferungen hat sich dies bis zu den Sommerferien stabilisiert. Es standen so viele Tests zur Verfügung, dass viele Kitas im Juli aufgrund der Sommerferien auf Testlieferungen verzichtet haben. Das Land hatte zuvor die Bedarfe im Juli abgefragt, um das Problem der Anlieferung während der Schließzeiten der Einrichtungen und die geringeren Bedarfe in den Sommerferien zu berücksichtigen. Neben den vom Land bereitgestellten Tests sind die Kita-Träger nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung (aktuell gültig bis 10.09.2021) verpflichtet, den Beschäftig­ten wöchentlich zwei Tests anzubieten. Darüber hinaus stehen auch weiterhin die Bürger­test­stellen zur Verfügung.

In der zweiten Märzhälfte sind an den Wochenenden die Tätigen in Kindertagesbetreuung priorisiert in der Kategorie II in mobilen Impfstellen in den Kommunen mit dem Wirkstoff der Firma AstraZeneca geimpft werden. Bis Mitte Juni konnten dann die Zweitimpfungen wahlweise mit den Wirkstoffen der Firmen AstraZeneca oder Biontech abgeschlossen werden.

Nach Rückkehr zum Regelbetrieb sind die Kinder bis zu den Sommerferien nahezu vollständig wieder in die Tagesbetreuung gekommen. Dies zeichnet sich auch zu Beginn des neuen Kindergartenjahres nach dem Ende der Sommerferien ab. Auch die Personalausfälle sind zu Beginn des neuen Kindergartenjahres nach der landesweiten Erhebung, an der sich auch viele Kitas aus dem Kreisjugendamtsbezirk beteiligen, gering.

Das Infektionsgeschehen in der Kita-Betreuung wie in der Kindertagespflege ist in dem Zeitraum seit der letzten JHA-Sitzung unauffällig. Nur in sehr wenigen Einzelfällen ist es zu Einschränkungen gekommen. Dies spiegelt den Gesamtverlauf in der Corona-Pandemie und die Rahmenbedingungen der hohen Impfbereitschaft unter den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung wie in der Gesamtbevölkerung wider. Die Auswirkungen des wieder zunehmenden Infektionsgeschehens bleiben nun abzuwarten.

Für weitergehende Schutzmaßnahmen wurden die Kita-Träger über die Bundesförder­programme für stationäre raumlufttechnische Anlagen und mobile Luftfilter­geräte informiert.

Zum Start des neuen Kindergartenjahres sind die Regelungen bei Rückkehr aus dem Urlaub teilweise auch für Kinder unter 6 Jahren relevant. Zwar sind Kinder unter 6 Jahren von der Nachweispflicht (Testnachweis, Genesenennachweis, Impfnachweis) nach der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ausgenommen. Allerdings gilt auch für sie die Anmelde­pflicht, wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die BRD in einem als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben. Gleiches gilt für die Absonderungspflicht (Quarantäne) nach der CoronaEinreiseV.

 

 

 

Ausblick:

 

Programm des Bundes und Landes „Aufholen nach Corona in Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesregierung hat ein Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ beschlossen. Eine Vereinbarung mit dem Land NRW wurde inzwischen unterzeichnet.

Die Gesamtsumme wird in drei Säulen aufgeteilt. In der Säule I werden für die Schulträger in NRW mit insgesamt 180 Mio. EUR berücksichtigt, um Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern zu begegnen.

Für die Fördersäulen 2 und 3 sind für NRW 93 Mio. EUR vorgesehen. Für das Kreisjugendamt Borken sind für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 232.856,99 EUR und für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 465.713,97 EUR vorgesehen. Erste Informationen zu den Förderschwerpunkten liegen vor.

Die Fördermittel sind in Säule II vorgesehen für:

  • Angebote der Jugendsozialarbeit
  • Angebote der sozialen Arbeit an Schulen
  • Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
  • Zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit

Die Fördermittel sind in Säule III vorgesehen für:

  • Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens
  • Jugendfreizeitangebote
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Wochenend- und Ferienfreizeiten
  • Nichtkommerzielle Jugendreisen

 

Zusätzlich werden von der Bundesstiftung Mittel im Rahmen der Frühen Hilfen in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR ausgeschüttet. Das Kreisjugendamt Borken erhält 9.314 EUR für das Haushaltsjahr 2021 und 22.651 EUR für das Haushaltsjahr 2022.

Die Jugendverbände erhalten in NRW für beide Haushaltsjahre 4 Mio. EUR.

Bei der Mittelverteilung im Kreisjugendamtsbezirk werden die Erkenntnisse der deutschlandweiten Jugendamtsumfrage „Wie Jugendämter die Auswirkungen der Corona-Pandemie einschätzen und welchen Handlungsbedarf sie sehen“, an der das Kreisjugend­amt Borken ebenfalls teilgenommen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0171/2021 vom 20.05.2021) hat, einfließen.