Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung im Rahmen der
bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über
die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen.
1. Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen
Die Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken
haben sich in den Sommermonaten weitgehend im Bundes- und Landestrend
entwickelt. Die dritte Welle hatte Anfang Mai ihren Höhepunkt, danach sanken
bis zum Beginn der Sommerferien Ende Juni die Inzidenzwerte flächendeckend auf
einen niedrigen einstelligen Bereich. Mitte Juni erreichte der Kreis Borken die
Inzidenzstufe Null. Infolge der damit verbundenen weitgehenden Lockerungen und
zunehmenden Urlaubsreisen kam es seit etwa Mitte Juli zunächst wieder zu einem
moderaten Anstieg von Infektionen. Zum Ende der 31. KW gewann das Geschehen
deutlich an Dynamik. Die Inzidenz stieg in kurzer Zeit von 25 auf 52,5
(13.08.2021). Die gleichen Entwicklungen sind auf Landes- und Bundesebene zu beobachten.
Das Infektionsgeschehen war und ist weniger durch besondere Ausbruchsgeschehen
im Zusammenhang mit einzelnen Orten oder Einrichtungen als vielmehr durch eine
insgesamt diffuse und heterogene Lage ohne klar abgrenzbare „Pandemietreiber“
und wechselhaften örtlichen Entwicklungen gekennzeichnet. Infektionen standen
vor allem im Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus Hochinzidenzländern wie
(zeitweise) Niederlande, Spanien, Kroatien oder Türkei. Auch aus der
(zeitweisen) Öffnung von Diskotheken/Clubs resultierten Infektionsketten.
Betroffen von Infektionen waren vor allem die Altersgruppen der 20-39 jährigen
sowie der 0-19 jährigen. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle waren
Ungeimpfte (bzw. nicht vollständig Immunisierte) von Infektionen betroffen. Der
Anteil an sog. „Impfdurchbrüchen“ lag Anfang August etwa bei 20% und der
Krankheitsverlauf ist in diesen Fällen zumeist vergleichsweise milde und kurz.
Der Kreis hat hier zuletzt mit ausführlichen Pressediensten die Öffentlichkeit
zu diesen Entwicklungen informiert.
Am 19.08.2021 lag der Inzidenzwert bei 45,0. Im
Vergleich lag der Wert auf Landesebene bei 71,6.
Die Dynamik des Infektionsgeschehens war bis zum
Beginn der Impfungen Anfang des Jahres vor allem von einer Vielzahl an Einträgen/Ausbruchsgeschehen
in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäuser
geprägt. Aus diesem Grunde lag bei den Impfpriorisierungen durch Bund und Land
hier ein besonderer Schwerpunkt zu Beginn der Impfkampagnen.
Bereits in den letzten Berichterstattungen ist
darauf hingewiesen worden, dass aufgrund des zügigen Impffortschritts in den
Einrichtungen/Diensten (Pflege/Eingliederungshilfe) im Kreisgebiet seit
Jahresbeginn sich das Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen seit März deutlich
reduziert. Es sind inzwischen seit mehreren Monaten keine Ausbruchsgeschehen
mehr, sondern allenfalls noch sehr geringe Einzelinfektionen von
Bewohnern/innen und Beschäftigten flächendeckend zu verzeichnen.
Viele
Kräfte gebunden, und zwar in den Fachbereichen Gesundheit sowie Bildung,
Schule, Kultur und Sport, hatte das Infektionsgeschehen in den Schulen und
Kitas bis zu den Sommerferien.
Bei
den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind in den vergangenen Monaten
eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext
Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes
risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen
Klassen/Gruppen. In der weit überwiegenden Anzahl waren die Infektionsgeschehen
auf wenige Einzelfälle in den Einrichtungen reduziert. Für Grund-/Förderschule
und Kita/Tagespflege kann diese Erkenntnis auch mit dem seit Anfang März
erfolgten umfangreichen Impfangebot für die Beschäftigten in diesen Bereichen
sowie die regelmäßigen Antigen-(Selbst-)Tests im Zusammenhang gesehen werden.
Die PCR-Lolli-Pool-Testung in den Grund- und Förderschulen wird auch im neuen
Schuljahr 2021/22 zunächst fortgesetzt. Die weitere Entwicklung des
Infektionsgeschehens im jetzt beginnenden Kita- und Schuljahr wird aufmerksam
verfolgt.
Waren bis in den Juni hinein in Folge der hohen und
stark steigenden Infektionszahlen auch die Behandlungs- und
Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern – landesweit, aber auch im
Kreisgebiet – zunehmend angespannt, hat sich diese Situation in den letzten
Wochen deutlich entspannt. Auch mit zuletzt wieder zunehmenden Infektionszahlen
lagen die Zahlen der in den Krankenhäusern im Kreis behandelten Covid-Patienten
bis Mitte August im niedrigen einstelligen Bereich.
In
der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
2. Infektionsmanagement
Kontaktnachverfolgung
Die Fallzahlen ermöglichen auch eine intensivere
Kontaktverfolgung. In der Hochphase
ließen sich die Neuinfektionen im Kreis Borken nur noch schwer nachvollziehen.
Alle gesellschaftlichen Gruppen waren gleichermaßen betroffen und die
Infektionsketten ließen sich nur sehr schwer durchbrechen.
Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung
entspricht derzeit den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Der Kreis ist
hier gut aufgestellt und kann flexibel auf die Entwicklung reagieren. Das
Zusammenwirken der Fachbereiche innerhalb der Kreisverwaltung sowie im Rahmen
des Risiko- und Maßnahmenmanagements mit den Schulen und Kitas hat sich gut
etabliert.
Seit der letzten Kreistagssitzung haben sich
darüber hinaus keine besonderen Entwicklungen ergeben, so dass auf die zuletzt
gegebene Berichterstattung verwiesen wird.
Quarantänemanagement
Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen
gut kommuniziert. Das Quarantänemanagement erfolgt aufgrund der Vorgaben im
Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen, die immer wieder
entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Entwicklungen
– etwa in Bezug auf Hochinzidenzgebiete und Reiserückkehrer – angepasst wurden
und werden.
Hotline
Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein
in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im
Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen
Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu
Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen
Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und
Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich
drei Schichten mit je 3 Mitarbeiter/innen betrieben. Zurzeit sind hier 12
Personen im Einsatz. Die Besetzung und der Umfang werden den aktuellen
Entwicklungen flexibel angepasst. Derzeit erreichen den Kreis im Schnitt ca.
200 Anrufe pro Tag.
Abstrichstelle Stadtlohn
Die Arbeit der Abstrichstelle hat sich zur
Bestätigung von Verdachtsfällen fest etabliert. Das gute Zusammenspiel zwischen
Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster sowie zuletzt auch
in Schüttorf hat sich bewährt und konnte alle Testbedarfe absichern.
Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 156.000 PCR-Testungen
durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas,
Schulen und anderen Einrichtungen statt.
Aufbau
einer Schnelltest-Infrastruktur
Die
Entwicklung der Schnelltest-Infrastruktur ist stark abhängig von dem
Impffortschritt und den geltenden rechtlichen Testverpflichtungen je nach
Inzidenzstufe. Innerhalb kürzester Zeit waren seit Anfang März 2021 im Kreis
Borken eine flächendeckende Infrastruktur von Teststellen für sog.
Bürgertestungen in allen 17 Städten und Gemeinden geschaffen. In der Spitze gab
es insgesamt 153 Teststellen (88 private Teststellen, 15 Apotheken und 50
Arztpraxen), die sich an diesen Testungen beteiligt. Die Inanspruchnahme war
über den bisherigen gesamten Zeitraum im landesweiten Vergleich weit
überdurchschnittlich und hat in einem großen Maße dazu beigetragen, dass
Infektionen – gerade bei symptomlosen infizierten Personen – frühzeitig erkannt
und Infektionsketten damit schnell unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests
in Schule und Kita sowie den verbindlichen Schnelltest-Angeboten für
Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber, den Testungen für Besucher/innen in den
Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe hat sich die Struktur der
Bürgerteststellen inzwischen als weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement
des Kreises etabliert.
Seit der
Einführung am 10.3.2021 wurden im Kreis mehr als 2,1 Mio. Schnelltestungen
durchgeführt, täglich zuletzt inzwischen rund 11.500 Testungen. Die
Inanspruchnahme liegt damit rund doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt
(Anzahl Tests je 1000 Einwohner). Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle
in den vergangenen Monaten ist im Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der
Schnelltestungen zurückzuführen gewesen.
3.
Impffortschritt und Corona-Impfzentrum im Kreis Borken
Das Vorgehen des Kreises Borken im engen
Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die
für den medizinischen Bereich zuständig ist, erfolgt auf der Basis der vom Bund
und den Ländern abgestimmten Maßgaben. Die Impfungen erfolgten zunächst in den
vier Säulen: Impfzentrum, mobile Teams, Krankenhäuser und Arztpraxen. Im Juni
erfolgte dann zusätzlich die Einbindung von Betriebs- und Fachärzten. Der
Einsatz des Impfbusses sowie Impfaktionen wie das „Impffestival“ sorgen für
lokale und niedrigschwellige Impfangebote für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger
in den Kommunen. Seit Mitte Juli wurde im Impfzentrum – als eines
der ersten Impfzentren im Land NRW - auch die Impfung von 12-16jährigen
zugelassen. Um ein unkompliziertes Impfangebot am Impfzentrum zu bieten, ist
seitdem eine Impfung für Impfwillige auch ohne Terminbuchung möglich.
Mit einer Gesamtzahl von inzwischen über
475.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand 11.08.2021) hat der
Impffortschritt im Kreis Borken in den letzten Monaten eine im landes- und
bundesweiten Vergleich sehr gute Entwicklung im Kreisgebiet genommen. Zeitweise
konnten täglich rund 1% der Bevölkerung geimpft werden und im Impfzentrum in
der Spitze bei Vollauslastungen rd. 2.400 Impfungen täglich erfolgen. Die
Impfquote bezogen auf die Vollständig Geimpften lag Anfang August 2021 bei landesweit
überdurchschnittlichen 60 Prozent. Auch die differenzierten Impfquoten für
einzelne Altersgruppen (12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+ Jahre) liegen im
Kreis Borken weit überdurchschnittlich. Die aktuellen Impfquoten am 11.08.2021
lagen bei Erstimpfungen bei 69,1 Prozent und bei vollständig Geimpften bei 63
Prozent (ohne die bei Betriebsärzten durchgeführten Impfungen, die nicht
kreisweit ausgewiesen werden).
Das Impfgeschehen wirkt sich zunehmend auf das Infektionsgeschehen, gerade in den Einrichtungen, aus. Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen – dort mit zum Teil drastischen Auswirkungen bis hin zu einer größeren Zahl an Todesfällen – hat es erfreulicherweise seit etwa Mitte Februar nicht mehr gegeben, seitdem die Mitarbeiterschaft und die Bewohner/innen weitgehend geimpft worden sind. Auch das Infektionsgeschehen in den Kitas ist seit einigen Wochen inzwischen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Dort sind überwiegend Einzelinfektionsfälle und regelmäßig keine nennenswerte Anzahl von Folgeinfektionen oder gar Ausbrüche zu verzeichnen. Gleiches gilt für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Aufgrund der außerordentlichen Impfbereitschaft der Kinder zwischen 12-16 Jahre wird die Infektionsgefahr nach den Sommerferien in den Schulen voraussichtlich verringert werden können.
Der Bund und das Land haben inzwischen entschieden, die Impfzentren bis zum 30.09.2021 zu finanzieren und danach auslaufen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen der überwiegende Teil der Erst- und Zweitimpfungen gegen Covid-19 abgeschlossen sein. Für den September sind die ersten Drittimpfungen/Auffrischimpfungen geplant. Perspektivisch soll das Impfgeschehen ab dem 1. Oktober 2021 dann planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft (sowie ggf. der Betriebsärzteschaft) übernommen werden. Gleichwohl hält das Land (wie auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und des Bundes) das zeitlich befristete ergänzende Vorhalten staatlicher Strukturen für erforderlich, um im Bedarfsfall schnellstmöglich auf eine Veränderung des Infektionsgeschehens bzw. auf die Notwendigkeit zur Durchführung erneuter Impfungen reagieren zu können. Der Schwerpunkt soll dabei auf mobilen Impfangeboten liegen, die durch die Kreise/kreisfreien Städte organisiert und in Abstimmung und mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung z.B. in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen oder in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhten Infektionsrisiken durchgeführt werden könnten. Die konkreten Planungen des Landes sind derzeit in der Erarbeitung. Voraussichtlich sollen bis Ende April 2022 dazu je Kreis/kreisfreier Stadt sog. „Koordinierende Covid-Impfeinheiten“ (KoCI) eingerichtet werden, die die Auffrischimpfungen sowie das weitere Impfgeschehen in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung koordinierend begleiten und planen.
In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
4.
Rechtliche
Entwicklung
Wie bereits in den letzten
Berichtsvorlagen beschrieben, ist die Rechtslage für die einschränkenden
Pandemiemaßnahmen gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit
ständigen Ergänzungen und Änderungen. Akteure sind hier auch im wechselnden
Maße
-
der
Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung,
Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,
-
das
Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO),
Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung,
Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Allgemeinverfügungen sowie
-
zwischenzeitlich
der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten
Allgemeinverfügungen.
Dies führte in der Vergangenheit in
einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade die
Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer
möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die
für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen
örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in
ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter
Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur
„Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE