Betreff
Sachstand Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken
Vorlage
0273/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen.

1.      Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen

Die Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken haben sich in den Sommermonaten weitgehend im Bundes- und Landestrend entwickelt. Die dritte Welle hatte Anfang Mai ihren Höhepunkt, danach sanken bis zum Beginn der Sommerferien Ende Juni die Inzidenzwerte flächendeckend auf einen niedrigen einstelligen Bereich. Mitte Juni erreichte der Kreis Borken die Inzidenzstufe Null. Infolge der damit verbundenen weitgehenden Lockerungen und zunehmenden Urlaubsreisen kam es seit etwa Mitte Juli zunächst wieder zu einem moderaten Anstieg von Infektionen. Zum Ende der 31. KW gewann das Geschehen deutlich an Dynamik. Die Inzidenz stieg in kurzer Zeit von 25 auf 52,5 (13.08.2021). Die gleichen Entwicklungen sind auf Landes- und Bundesebene zu beobachten. Das Infektionsgeschehen war und ist weniger durch besondere Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit einzelnen Orten oder Einrichtungen als vielmehr durch eine insgesamt diffuse und heterogene Lage ohne klar abgrenzbare „Pandemietreiber“ und wechselhaften örtlichen Entwicklungen gekennzeichnet. Infektionen standen vor allem im Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus Hochinzidenzländern wie (zeitweise) Niederlande, Spanien, Kroatien oder Türkei. Auch aus der (zeitweisen) Öffnung von Diskotheken/Clubs resultierten Infektionsketten. Betroffen von Infektionen waren vor allem die Altersgruppen der 20-39 jährigen sowie der 0-19 jährigen. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle waren Ungeimpfte (bzw. nicht vollständig Immunisierte) von Infektionen betroffen. Der Anteil an sog. „Impfdurchbrüchen“ lag Anfang August etwa bei 20% und der Krankheitsverlauf ist in diesen Fällen zumeist vergleichsweise milde und kurz. Der Kreis hat hier zuletzt mit ausführlichen Pressediensten die Öffentlichkeit zu diesen Entwicklungen informiert.

Am 19.08.2021 lag der Inzidenzwert bei 45,0. Im Vergleich lag der Wert auf Landesebene bei 71,6.

Die Dynamik des Infektionsgeschehens war bis zum Beginn der Impfungen Anfang des Jahres vor allem von einer Vielzahl an Einträgen/Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäuser geprägt. Aus diesem Grunde lag bei den Impfpriorisierungen durch Bund und Land hier ein besonderer Schwerpunkt zu Beginn der Impfkampagnen.

Bereits in den letzten Berichterstattungen ist darauf hingewiesen worden, dass aufgrund des zügigen Impffortschritts in den Einrichtungen/Diensten (Pflege/Eingliederungshilfe) im Kreisgebiet seit Jahresbeginn sich das Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen seit März deutlich reduziert. Es sind inzwischen seit mehreren Monaten keine Ausbruchsgeschehen mehr, sondern allenfalls noch sehr geringe Einzelinfektionen von Bewohnern/innen und Beschäftigten flächendeckend zu verzeichnen.

Viele Kräfte gebunden, und zwar in den Fachbereichen Gesundheit sowie Bildung, Schule, Kultur und Sport, hatte das Infektionsgeschehen in den Schulen und Kitas bis zu den Sommerferien.

Bei den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen Klassen/Gruppen. In der weit überwiegenden Anzahl waren die Infektionsgeschehen auf wenige Einzelfälle in den Einrichtungen reduziert. Für Grund-/Förderschule und Kita/Tagespflege kann diese Erkenntnis auch mit dem seit Anfang März erfolgten umfangreichen Impfangebot für die Beschäftigten in diesen Bereichen sowie die regelmäßigen Antigen-(Selbst-)Tests im Zusammenhang gesehen werden. Die PCR-Lolli-Pool-Testung in den Grund- und Förderschulen wird auch im neuen Schuljahr 2021/22 zunächst fortgesetzt. Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens im jetzt beginnenden Kita- und Schuljahr wird aufmerksam verfolgt.

Waren bis in den Juni hinein in Folge der hohen und stark steigenden Infektionszahlen auch die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern – landesweit, aber auch im Kreisgebiet – zunehmend angespannt, hat sich diese Situation in den letzten Wochen deutlich entspannt. Auch mit zuletzt wieder zunehmenden Infektionszahlen lagen die Zahlen der in den Krankenhäusern im Kreis behandelten Covid-Patienten bis Mitte August im niedrigen einstelligen Bereich.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

2.      Infektionsmanagement

Kontaktnachverfolgung

Die Fallzahlen ermöglichen auch eine intensivere Kontaktverfolgung. In       der Hochphase ließen sich die Neuinfektionen im Kreis Borken nur noch schwer nachvollziehen. Alle gesellschaftlichen Gruppen waren gleichermaßen betroffen und die Infektionsketten ließen sich nur sehr schwer durchbrechen.

Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung entspricht derzeit den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Der Kreis ist hier gut aufgestellt und kann flexibel auf die Entwicklung reagieren. Das Zusammenwirken der Fachbereiche innerhalb der Kreisverwaltung sowie im Rahmen des Risiko- und Maßnahmenmanagements mit den Schulen und Kitas hat sich gut etabliert.

Seit der letzten Kreistagssitzung haben sich darüber hinaus keine besonderen Entwicklungen ergeben, so dass auf die zuletzt gegebene Berichterstattung verwiesen wird. 

Quarantänemanagement

Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen gut kommuniziert. Das Quarantänemanagement erfolgt aufgrund der Vorgaben im Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen, die immer wieder entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Entwicklungen – etwa in Bezug auf Hochinzidenzgebiete und Reiserückkehrer – angepasst wurden und werden.

Hotline

Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich drei Schichten mit je 3 Mitarbeiter/innen betrieben. Zurzeit sind hier 12 Personen im Einsatz. Die Besetzung und der Umfang werden den aktuellen Entwicklungen flexibel angepasst. Derzeit erreichen den Kreis im Schnitt ca. 200 Anrufe pro Tag.

Abstrichstelle Stadtlohn

Die Arbeit der Abstrichstelle hat sich zur Bestätigung von Verdachtsfällen fest etabliert. Das gute Zusammenspiel zwischen Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster sowie zuletzt auch in Schüttorf hat sich bewährt und konnte alle Testbedarfe absichern. Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 156.000 PCR-Testungen durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen statt.

Aufbau einer Schnelltest-Infrastruktur

Die Entwicklung der Schnelltest-Infrastruktur ist stark abhängig von dem Impffortschritt und den geltenden rechtlichen Testverpflichtungen je nach Inzidenzstufe. Innerhalb kürzester Zeit waren seit Anfang März 2021 im Kreis Borken eine flächendeckende Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen in allen 17 Städten und Gemeinden geschaffen. In der Spitze gab es insgesamt 153 Teststellen (88 private Teststellen, 15 Apotheken und 50 Arztpraxen), die sich an diesen Testungen beteiligt. Die Inanspruchnahme war über den bisherigen gesamten Zeitraum im landesweiten Vergleich weit überdurchschnittlich und hat in einem großen Maße dazu beigetragen, dass Infektionen – gerade bei symptomlosen infizierten Personen – frühzeitig erkannt und Infektionsketten damit schnell unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests in Schule und Kita sowie den verbindlichen Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber, den Testungen für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe hat sich die Struktur der Bürgerteststellen inzwischen als weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement des Kreises etabliert.

Seit der Einführung am 10.3.2021 wurden im Kreis mehr als 2,1 Mio. Schnelltestungen durchgeführt, täglich zuletzt inzwischen rund 11.500 Testungen. Die Inanspruchnahme liegt damit rund doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner). Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in den vergangenen Monaten ist im Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der Schnelltestungen zurückzuführen gewesen.

3.      Impffortschritt und Corona-Impfzentrum im Kreis Borken

Das Vorgehen des Kreises Borken im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig ist, erfolgt auf der Basis der vom Bund und den Ländern abgestimmten Maßgaben. Die Impfungen erfolgten zunächst in den vier Säulen: Impfzentrum, mobile Teams, Krankenhäuser und Arztpraxen. Im Juni erfolgte dann zusätzlich die Einbindung von Betriebs- und Fachärzten. Der Einsatz des Impfbusses sowie Impfaktionen wie das „Impffestival“ sorgen für lokale und niedrigschwellige Impfangebote für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Kommunen.  Seit Mitte Juli wurde im Impfzentrum – als eines der ersten Impfzentren im Land NRW - auch die Impfung von 12-16jährigen zugelassen. Um ein unkompliziertes Impfangebot am Impfzentrum zu bieten, ist seitdem eine Impfung für Impfwillige auch ohne Terminbuchung möglich.

Mit einer Gesamtzahl von inzwischen über 475.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand 11.08.2021) hat der Impffortschritt im Kreis Borken in den letzten Monaten eine im landes- und bundesweiten Vergleich sehr gute Entwicklung im Kreisgebiet genommen. Zeitweise konnten täglich rund 1% der Bevölkerung geimpft werden und im Impfzentrum in der Spitze bei Vollauslastungen rd. 2.400 Impfungen täglich erfolgen. Die Impfquote bezogen auf die Vollständig Geimpften lag Anfang August 2021 bei landesweit überdurchschnittlichen 60 Prozent. Auch die differenzierten Impfquoten für einzelne Altersgruppen (12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+ Jahre) liegen im Kreis Borken weit überdurchschnittlich. Die aktuellen Impfquoten am 11.08.2021 lagen bei Erstimpfungen bei 69,1 Prozent und bei vollständig Geimpften bei 63 Prozent (ohne die bei Betriebsärzten durchgeführten Impfungen, die nicht kreisweit ausgewiesen werden).

Das Impfgeschehen wirkt sich zunehmend auf das Infektionsgeschehen, gerade in den Einrichtungen, aus. Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen – dort mit zum Teil drastischen Auswirkungen bis hin zu einer größeren Zahl an Todesfällen – hat es erfreulicherweise seit etwa Mitte Februar nicht mehr gegeben, seitdem die Mitarbeiterschaft und die Bewohner/innen weitgehend geimpft worden sind. Auch das Infektionsgeschehen in den Kitas ist seit einigen Wochen inzwischen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Dort sind überwiegend Einzelinfektionsfälle und regelmäßig keine nennenswerte Anzahl von Folgeinfektionen oder gar Ausbrüche zu verzeichnen. Gleiches gilt für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Aufgrund der außerordentlichen Impfbereitschaft der Kinder zwischen 12-16 Jahre wird die Infektionsgefahr nach den Sommerferien in den Schulen voraussichtlich verringert werden können.

Der Bund und das Land haben inzwischen entschieden, die Impfzentren bis zum 30.09.2021 zu finanzieren und danach auslaufen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen der überwiegende Teil der Erst- und Zweitimpfungen gegen Covid-19 abgeschlossen sein. Für den September sind die ersten Drittimpfungen/Auffrischimpfungen geplant. Perspektivisch soll das Impfgeschehen ab dem 1. Oktober 2021 dann planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft (sowie ggf. der Betriebsärzteschaft) übernommen werden. Gleichwohl hält das Land (wie auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und des Bundes) das zeitlich befristete ergänzende Vorhalten staatlicher Strukturen für erforderlich, um im Bedarfsfall schnellstmöglich auf eine Veränderung des Infektionsgeschehens bzw. auf die Notwendigkeit zur Durchführung erneuter Impfungen reagieren zu können. Der Schwerpunkt soll dabei auf mobilen Impfangeboten liegen, die durch die Kreise/kreisfreien Städte organisiert und in Abstimmung und mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung z.B. in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen oder in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhten Infektionsrisiken durchgeführt werden könnten. Die konkreten Planungen des Landes sind derzeit in der Erarbeitung. Voraussichtlich sollen bis Ende April 2022 dazu je Kreis/kreisfreier Stadt sog. „Koordinierende Covid-Impfeinheiten“ (KoCI) eingerichtet werden, die die Auffrischimpfungen sowie das weitere Impfgeschehen in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung koordinierend begleiten und planen. 

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

4.      Rechtliche Entwicklung

Wie bereits in den letzten Berichtsvorlagen beschrieben, ist die Rechtslage für die einschränkenden Pandemiemaßnahmen gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit ständigen Ergänzungen und Änderungen. Akteure sind hier auch im wechselnden Maße

-          der Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung, Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,

-          das Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung, Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Allgemeinverfügungen sowie

-          zwischenzeitlich der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten Allgemeinverfügungen. 

Dies führte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade die Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur „Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.

Entscheidungsalternative(n):

 Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE