Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung nimmt den Controlling-Bericht des Fachbereiches 39 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 und 3 Kreisordnung
Sachdarstellung:
Im Rahmen des
unterjährigen Controllings werden
im ersten Controlling-Bericht 2021 wesentliche Planabweichungen zum
Stichtag 30.06.2021 aufgezeigt.
Hierdurch soll ein Überblick über den Stand der
Haushaltsbewirtschaftung auf Kreisebene sowie ein Einblick in die konkreten
Ursachen etwaiger Planabweichungen der jeweiligen Budgets eröffnet werden.
Die aufgeführten Abweichungen
werden in den Facheinheiten
in Zusammenhang mit
dem Fachdienst Finanzen analysiert.
Die Erkenntnisse dienen soweit möglich zur Steuerung der
Mittelbewirtschaftung im weiteren
Jahresverlauf.