Der Rechnungsprüfungsausschuss
nimmt die Sachdarstellung über die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
2021/2022 zur Kenntnis.
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Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 105 Gemeindeordnung NRW
(GO NRW)
Sachdarstellung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) wird nach 2005/2006, 2011/2012
und 2015/2016 beim Kreis Borken ab September 2021 zum vierten Mal eine
überörtliche Prüfung durchführen. Zeitliches Ziel der GPA NRW ist es, diese
überörtliche Prüfung aller Kreise in NRW möglichst innerhalb von 15 bis 18
Monaten abzuschließen. Vor Prüfungsbeginn hat bereits am 16.08.2021 ein
Vorgespräch mit dem GPA-Präsidenten Heinrich Böckelühr und dem zuständigen
GPA-Prüfungsleiter Dirk Hungermann, der schon die letzte überörtliche Prüfung
des Kreises Borken leitete, stattgefunden.
Die überörtliche Prüfung der GPA NRW ist Teil der allgemeinen kommunalen
Aufsicht des Landes und erstreckt sich darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft
und beim Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben
ergangenen Weisungen eingehalten und die zweckgebundenen Staatszuweisungen
bestimmungsgemäß verwendet wurden. Zudem stellt die überörtliche Prüfung fest,
ob die Kommune sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch
auf vergleichender Grundlage geschehen (§ 105 Abs. 1 und 3 GO NRW).
Die überörtliche Prüfungsrunde 2021/2022 aller Kreise in NRW umfasst
stichwortartig die folgenden Inhalte:
· Finanzen: Haushaltssituation, Haushaltssteuerung,
Ermächtigungsübertragungen, Fördermittelmanagement, Benehmensherstellung zur
Kreisumlage.
· Tax Compliance: Aufnahme und Analyse der Ist-Situation,
Identifikation von Prozessrisiken/-lücken, aber keine inhaltliche Prüfung
steuerrechtlicher Themen oder einzelner steuerrechtlicher Sachverhalte.
· Hilfe zur Erziehung: Finanzeinsatz und
Fallentwicklung auf Produktebene und nach einzelnen Hilfearten,
Einflussfaktoren auf die Kennzahlen einzelner, auch auffälliger Hilfen,
Personaleinsatz und Steuerung in der Hilfe zur Erziehung.
· Hilfe zur Pflege: Wirtschaftlichkeit, Organisation und
Steuerung, Fach- und Finanzcontrolling
· Bauaufsicht: Baugenehmigungsverfahren (Rechtmäßigkeit,
Geschäftsprozesse, Digitalisierung, Kennzahlen, Controlling),
Prozessbetrachtung „Einfaches Baugenehmigungsverfahren“, Schnittstelle
kreisangehörige Kommune/Kreis, Umfang und Organisation der Bauberatung.
· Vergabewesen: Analyse von Regelungen, Zuständigkeiten und
Verfahrensabläufen, Einzelbetrachtung von fünf bis sieben Baumaßnahmen mit
Schwerpunkt auf rechtlichen und formalen Fragestellungen (keine bautechnische
Prüfung)
· Verkehrsflächen: Steuerung Verkehrsflächenmanagement,
Schnittstellenprozess Finanz- und Verkehrsflächenmanagement, Erhaltung der
Verkehrsflächen (Alter und Zustand, Unterhaltung, Reinvestitionen).
· Informationstechnik: IT-Kosten,
IT-Betriebsmodell und IT-Steuerung, IT-Sicherheit, Umsetzungsstand der
digitalen Transformation, Sachstand zur Durchführung von Prozessanalysen als
Grundlage für Digitalisierungsvorhaben.
· Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ): Bestandsaufnahme
der Aktivitäten des Kreises in der Vergangenheit, Dokumentation der IKZ nach
Themen und Aufgabenfeldern, Organisationsformen, Erfolgsfaktoren und Chancen,
Zukünftige Aktivitäten/Planungen und damit ggf. verbundene Risiken.
· GPA-Kennzahlen: Fortschreibung von einzelnen Kennzahlen aus
vorangegangenen Prüfungen (Zahlungsabwicklung, Vermessungs- und Katasterwesen,
Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach SGB II, Kfz-Zulassung), aber nur Darstellung und
Plausibilisierung der Daten, keine weiteren Analysen.
Weiteres Verfahren
Nach der durchgeführten überörtlichen Prüfung fertigt die GPA NRW im Laufe des Jahres 2022 einen Prüfungsbericht einschließlich einer tabellarische Zusammenfassung aller Feststellungen und Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung nach §105 Abs. 6 und 7 GO NRW.
Gem. §§ 53 Abs. 1 KrO NRW, 105 Abs. 6 GO NRW wird der Landrat diesen GPA-Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegen. Der Landrat hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im GPA-Prüfungsbericht enthalten sind, Stellung zu nehmen. Eine weitere Beratungsfolge ggf. in den Fachausschüssen kann der Rechnungsprüfungsausschuss festlegen. Nach dessen abschließender Beratung unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss dann gem. § 105 Abs. 6 GO NRW den Kreistag über sein Beratungsergebnis.
Der Kreistag beschließt dann gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber
der GPA NRW und der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde abzugebenden
Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen
und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: ca.
200.000 €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Die Kosten der
überörtlichen Prüfung 2021/2022 werden nach der Gebührensatzung der GPA NRW
berechnet. Die Gebühren werden nach dem in Tagewerken ausgedrückten Zeitaufwand
bemessen. Die GPA NRW kalkuliert hierfür ca. 200.000 Euro. Die
überörtliche Prüfung der GPA NRW soll gem. § 105 Abs. 4 GO NRW alle fünf Jahre
stattfinden. Daher wurde für die anstehende überörtliche Prüfung 2021/2022
sukzessive in den letzten Jahren periodengerecht eine Rückstellung in Höhe von
245.600 Euro zum Stand 31.12.2020 gebildet.
Produkt
Nr./Bezeichnung:11.06.01 -
Haushaltswesen
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE