Betreff
Überörtliche Prüfung des Kreises Borken durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) 2021/2022
Vorlage
0290/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Sachdarstellung über die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2021/2022 zur Kenntnis.

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Rechtsgrundlage:

§ 53 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 105 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Sachdarstellung:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) wird nach 2005/2006, 2011/2012 und 2015/2016 beim Kreis Borken ab September 2021 zum vierten Mal eine überörtliche Prüfung durchführen. Zeitliches Ziel der GPA NRW ist es, diese überörtliche Prüfung aller Kreise in NRW möglichst innerhalb von 15 bis 18 Monaten abzuschließen. Vor Prüfungsbeginn hat bereits am 16.08.2021 ein Vorgespräch mit dem GPA-Präsidenten Heinrich Böckelühr und dem zuständigen GPA-Prüfungsleiter Dirk Hungermann, der schon die letzte überörtliche Prüfung des Kreises Borken leitete, stattgefunden.

Die überörtliche Prüfung der GPA NRW ist Teil der allgemeinen kommunalen Aufsicht des Landes und erstreckt sich darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft und beim Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten und die zweckgebundenen Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Zudem stellt die überörtliche Prüfung fest, ob die Kommune sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch auf vergleichender Grundlage geschehen (§ 105 Abs. 1 und 3 GO NRW).

Die überörtliche Prüfungsrunde 2021/2022 aller Kreise in NRW umfasst stichwortartig die folgenden Inhalte:

·      Finanzen: Haushaltssituation, Haushaltssteuerung, Ermächtigungsübertragungen, Fördermittelmanagement, Benehmensherstellung zur Kreisumlage.

·      Tax Compliance: Aufnahme und Analyse der Ist-Situation, Identifikation von Prozessrisiken/-lücken, aber keine inhaltliche Prüfung steuerrechtlicher Themen oder einzelner steuerrechtlicher Sachverhalte.

·      Hilfe zur Erziehung: Finanzeinsatz und Fallentwicklung auf Produktebene und nach einzelnen Hilfearten, Einflussfaktoren auf die Kennzahlen einzelner, auch auffälliger Hilfen, Personaleinsatz und Steuerung in der Hilfe zur Erziehung.

·      Hilfe zur Pflege: Wirtschaftlichkeit, Organisation und Steuerung, Fach- und Finanzcontrolling

·      Bauaufsicht: Baugenehmigungsverfahren (Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Digitalisierung, Kennzahlen, Controlling), Prozessbetrachtung „Einfaches Baugenehmigungsverfahren“, Schnittstelle kreisangehörige Kommune/Kreis, Umfang und Organisation der Bauberatung.

·      Vergabewesen: Analyse von Regelungen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen, Einzelbetrachtung von fünf bis sieben Baumaßnahmen mit Schwerpunkt auf rechtlichen und formalen Fragestellungen (keine bautechnische Prüfung)

·      Verkehrsflächen: Steuerung Verkehrsflächenmanagement, Schnittstellenprozess Finanz- und Verkehrsflächenmanagement, Erhaltung der Verkehrsflächen (Alter und Zustand, Unterhaltung, Reinvestitionen).

·      Informationstechnik: IT-Kosten, IT-Betriebsmodell und IT-Steuerung, IT-Sicherheit, Umsetzungsstand der digitalen Transformation, Sachstand zur Durchführung von Prozessanalysen als Grundlage für Digitalisierungsvorhaben.

·      Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ): Bestandsaufnahme der Aktivitäten des Kreises in der Vergangenheit, Dokumentation der IKZ nach Themen und Aufgabenfeldern, Organisationsformen, Erfolgsfaktoren und Chancen, Zukünftige Aktivitäten/Planungen und damit ggf. verbundene Risiken.

·      GPA-Kennzahlen: Fortschreibung von einzelnen Kennzahlen aus vorangegangenen Prüfungen (Zahlungsabwicklung, Vermessungs- und Katasterwesen, Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Kfz-Zulassung), aber nur Darstellung und Plausibilisierung der Daten, keine weiteren Analysen.

Weiteres Verfahren

Nach der durchgeführten überörtlichen Prüfung fertigt die GPA NRW im Laufe des Jahres 2022 einen Prüfungsbericht einschließlich einer tabellarische Zusammenfassung aller Feststellungen und Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung nach §105 Abs. 6 und 7 GO NRW.

Gem. §§ 53 Abs. 1 KrO NRW, 105 Abs. 6 GO NRW wird der Landrat diesen GPA-Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegen. Der Landrat hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im GPA-Prüfungsbericht enthalten sind, Stellung zu nehmen. Eine weitere Beratungsfolge ggf. in den Fachausschüssen kann der Rechnungsprüfungsausschuss festlegen. Nach dessen abschließender Beratung unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss dann gem. § 105 Abs. 6 GO NRW den Kreistag über sein Beratungsergebnis.

Der Kreistag beschließt dann gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der GPA NRW und der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung.

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                           ca. 200.000  

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Die Kosten der überörtlichen Prüfung 2021/2022 werden nach der Gebührensatzung der GPA NRW berechnet. Die Gebühren werden nach dem in Tagewerken ausgedrückten Zeitaufwand bemessen. Die GPA NRW kalkuliert hierfür ca. 200.000 Euro. Die überörtliche Prüfung der GPA NRW soll gem. § 105 Abs. 4 GO NRW alle fünf Jahre stattfinden. Daher wurde für die anstehende überörtliche Prüfung 2021/2022 sukzessive in den letzten Jahren periodengerecht eine Rückstellung in Höhe von 245.600 Euro zum Stand 31.12.2020 gebildet.

Produkt Nr./Bezeichnung:11.06.01 - Haushaltswesen

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

 

 


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE