Vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird am Berufskolleg Bocholt-West ab dem Schuljahr 2022/2023 der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Assistentin/staatliche geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ nach Anlage B3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) eingerichtet.
Rechtsgrundlage:
§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG
NRW)
Sachdarstellung:
Über die Errichtung des neuen Bildungsganges wurde bereits mit
Sitzungsvorlage Nr. 0101/2021/Kreis beraten. Alle politischen Gremien hatten
der Errichtung zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 zugestimmt, zuletzt der
Kreistag in seiner Sitzung am 24.06.2021.
Zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurde leider die geforderte
Mindestzahl der Anmeldungen nicht erreicht, so dass der Bildungsgang nicht
eingerichtet werden konnte. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Münster als
obere Schulaufsichtsbehörde ist die Errichtung des neuen Bildungsganges für das
kommende Schuljahr erneut zu beantragen und ein entsprechender politischer
Beschluss zu fassen.
Am 26.01.2021 hat das Berufskolleg Bocholt-West gegenüber dem
Schulträger die Einrichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte
Assistentin/staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung,
Schwerpunkt Service“ beantragt. Die Schulkonferenz des Berufskollegs Bocholt-West
hat in ihrer Sitzung am 07.10.2020 über die Antragstellung beraten und dem
Vorhaben zugestimmt.
Das Bildungsangebot stellt ein stark praxisorientiertes Angebot dar, was
auch lernschwachen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, sich
beruflich und allgemein schulisch weiterzubilden.
Weiterhin stellt das Angebot eine berufliche Weiterqualifizierung u.a.
für junge Frauen dar. Mit der gleichzeitig erreichbaren, abgeschlossenen
Berufsausbildung ist ein direkter Übertritt ins Berufsleben, aber auch eine
Anrechnung auf die duale Ausbildung bzw. Verkürzung der Ausbildung zur
Restaurantfachfrau/zum Restaurantfachmann bzw. Hotelfachfrau/ Hotelfachmann
möglich.
Es wird ein steigendes Interesse von Schülerinnen und Schülern (z.B. der
Internationale Förderklassen, Einjährige Berufsfachschule,
Ausbildungsvorbereitung) und Betrieben an weiteren Bildungsangeboten im Bereich
Ernährung und Versorgungsmanagement festgestellt. Aufgrund des
Fachkräftemangels im Dienstleistungsbereich besteht seitens der Betriebe ein
großes Interesse an der Nachwuchsgewinnung. Die Schülerinnen und Schüler haben
ein Interesse an dem Bereich Ernährung und möchten mit diesem beruflichen
Schwerpunkt weitere, allgemeinbildende Abschlüsse erreichen.
Der nächstgelegene Standort des Bildungsgangs ist das Berufskolleg Paul
Spiegel in Dorsten. Aufgrund der Entfernung wird nicht von einer Auswirkung
einer Neuerrichtung auf dieses Angebot ausgegangen
Die Einrichtung des Bildungsganges wurde mit der Bezirksregierung
Münster im Vorfeld abgestimmt und wird von Seiten der Schulaufsicht
unterstützt.
Für den Schulträger ergeben sich durch die Einrichtung des neuen
Bildungsganges keine finanziellen Auswirkungen. Insbesondere entsteht kein
zusätzlicher Raumbedarf. Die räumlichen Voraussetzungen sind am Berufskolleg
Bocholt-West vorhanden.
Im Rahmen des regionalen Abstimmungsverfahrens der
Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern und privaten
Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7 SchulG NRW) wurden keine Bedenken gegen das
Vorhaben geltend gemacht.
Der Beschluss des Schulträgers zur Einrichtung des Bildungsganges bedarf
der anschließenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Die Einrichtung
des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Assistentin/staatlich geprüfter
Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ am Berufskolleg
Bocholt-West wird abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle Auswirkungen
in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE