Betreff
Einrichtung des neuen Bildungsganges Staatlich geprüfte Assistentin/staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service am Berufskolleg Bocholt-West
Vorlage
0300/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird am Berufskolleg Bocholt-West ab dem Schuljahr 2022/2023 der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Assistentin/staatliche geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ nach Anlage B3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) eingerichtet.


Rechtsgrundlage:

§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Sachdarstellung:

Über die Errichtung des neuen Bildungsganges wurde bereits mit Sitzungsvorlage Nr. 0101/2021/Kreis beraten. Alle politischen Gremien hatten der Errichtung zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 zugestimmt, zuletzt der Kreistag in seiner Sitzung am 24.06.2021.

Zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurde leider die geforderte Mindestzahl der Anmeldungen nicht erreicht, so dass der Bildungsgang nicht eingerichtet werden konnte. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde ist die Errichtung des neuen Bildungsganges für das kommende Schuljahr erneut zu beantragen und ein entsprechender politischer Beschluss zu fassen.

Am 26.01.2021 hat das Berufskolleg Bocholt-West gegenüber dem Schulträger die Einrichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Assistentin/staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ beantragt. Die Schulkonferenz des Berufskollegs Bocholt-West hat in ihrer Sitzung am 07.10.2020 über die Antragstellung beraten und dem Vorhaben zugestimmt.

Das Bildungsangebot stellt ein stark praxisorientiertes Angebot dar, was auch lernschwachen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, sich beruflich und allgemein schulisch weiterzubilden.

Weiterhin stellt das Angebot eine berufliche Weiterqualifizierung u.a. für junge Frauen dar. Mit der gleichzeitig erreichbaren, abgeschlossenen Berufsausbildung ist ein direkter Übertritt ins Berufsleben, aber auch eine Anrechnung auf die duale Ausbildung bzw. Verkürzung der Ausbildung zur Restaurantfachfrau/zum Restaurantfachmann bzw. Hotelfachfrau/ Hotelfachmann möglich.

Es wird ein steigendes Interesse von Schülerinnen und Schülern (z.B. der Internationale Förderklassen, Einjährige Berufsfachschule, Ausbildungsvorbereitung) und Betrieben an weiteren Bildungsangeboten im Bereich Ernährung und Versorgungsmanagement festgestellt. Aufgrund des Fachkräftemangels im Dienstleistungsbereich besteht seitens der Betriebe ein großes Interesse an der Nachwuchsgewinnung. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Interesse an dem Bereich Ernährung und möchten mit diesem beruflichen Schwerpunkt weitere, allgemeinbildende Abschlüsse erreichen.

Der nächstgelegene Standort des Bildungsgangs ist das Berufskolleg Paul Spiegel in Dorsten. Aufgrund der Entfernung wird nicht von einer Auswirkung einer Neuerrichtung auf dieses Angebot ausgegangen

Die Einrichtung des Bildungsganges wurde mit der Bezirksregierung Münster im Vorfeld abgestimmt und wird von Seiten der Schulaufsicht unterstützt.

Für den Schulträger ergeben sich durch die Einrichtung des neuen Bildungsganges keine finanziellen Auswirkungen. Insbesondere entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. Die räumlichen Voraussetzungen sind am Berufskolleg Bocholt-West vorhanden.

Im Rahmen des regionalen Abstimmungsverfahrens der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern und privaten Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7 SchulG NRW) wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht.

Der Beschluss des Schulträgers zur Einrichtung des Bildungsganges bedarf der anschließenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Die Einrichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Assistentin/staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ am Berufskolleg Bocholt-West wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE