Betreff
Vorstellung des Modellprojekts „Ausländerbehörden als Akteure des Integrationsmanagements in NRW stärken“
Vorlage
0303/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen zum Modellprojekt „Ausländerbehörden als Akteure des Integrationsmanagements in NRW stärken“ zur Kenntnis.

  


Rechtsgrundlage:

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Sachdarstellung:

Aus dem Modellprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ hat das Land das Handlungskonzept zum Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) entwickelt.

Mit dem KIM wird das Ziel verfolgt, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integra­tion von allen eingewanderten Menschen in den Kom­munen zu fördern. So sollte ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Be­hörden installiert werden, in dessen Mittelpunkt der ein­gewanderte Mensch mit seinen Potenzialen und indivi­duellen Bedarfen steht. Hierzu soll bei den Kommunen ein Organisa­tionsentwicklungsprozess angestoßen werden, der die stra­tegische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Fluchthin­tergrund entstehen. Neben dem Kommunale Integrationszentrum sind auch weitere Akteure wie die Ausländerbehörden als Baustein in das Programm einbezogen. So sollen alle Beteiligten sich dem Thema Einwanderungsmanagement annehmen und die Integrationsaufgabe mit umsetzen. 

Die Ziele der KIM-Strukturen spiegelt die Herausforderungen, vor denen die Ausländerbehörden stehen, wieder. Auf Basis sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren und der mit der Flüchtlingswelle entstandenen sehr heterogenen Struktur der Personengruppe der Geflüchteten befinden sich die Ausländerbehörden in einem starken Veränderungsprozess von einer reinen Ordnungsbehörde hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.

Das vom Land NRW initiierte Kommunale Integrationsmanagement besteht aus drei Bausteinen, von denen der Baustein 3 die Ausländerbehörden betrifft und sie als einen wichtigen Teil des kommunalen Integrationsmanagements macht:

 

 

 

Bausteine eins und zwei werden wie das Handlungskonzept des KIM umgesetzt und verantwortet vom Kommunalen Integrationszentrum (KI). Im Baustein drei werden für die Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – innerhalb des Kreises Borken seit Anfang des Jahres verortet in der Ausländerbehörde) seit 2020 zur Förderung der rechtlichen Verste­tigung der Integration ausländischer Menschen mit be­sonderen Integrationsleistungen Stellenanteile durch das Land finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen und 2022ff: 2,0 Stellen). Hiermit sollen die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsan­gehörigkeitsgesetzes zuständigen kommunalen Behörden unterstützt und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie der Veränderungsprozess innerhalb der Ausländerbehörden. Die Personalstellen des Bausteins 3 sollen mit dem strategischen Over­head (Baustein 1) und den rechtskreisübergreifen­den individuellen Case Managern (Baustein 2) zu­sammenarbeiten, um die abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.

Im Stellenplan 2021 wurden daher für den Bereich der Ausländerbehörde 1,5 landesfinanzierte Stellen neu eingerichtet. Eine halbe Stelle im Bereich der Einbürgerungen aufgrund stark steigender Fallzahlen und eine Stelle zur Umsetzung der Grundidee der positiven Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin.

Mit der Einrichtung und Besetzung der Stelle der Integrationslotsin wird der Veränderungsprozess in der stark ordnungsrechtlich geprägten Abteilung Ausländer- und Asylwesen fortentwickelt. Die Idee, eine nach außen sichtbare neue Funktion in der Ausländerbehörde zu implementieren, trägt nach einem ¾ Jahr bereits Früchte:

-          Von vielen Kund:innen, Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen Begleitern und weiteren in der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen und Gruppen wird die Funktion und Person der Integrationslotsin positiv wahrgenommen und als Ansprechpartnerin genutzt. Der Integrationslotsin wird in ihrer Funktion und Person Vertrauen entgegengebracht, was in der Natur der Sache liegend den Kolleg:innen im Asylbereich der Ausländerbehörde nicht immer entgegengebracht wird;

-          Es konnten bereits einige Fälle mit Zielvereinbarungen auf den Weg der (aufenthaltsrechtlichen) Integration gebracht werden. Rund 80 Personen werden aktuell auf diesem Weg begleitet. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den KI-Strukturen und je nach Fallgestaltung mit weiteren Beteiligten, um den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen.

In den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Integrationslotsin und somit den Baustein 3 des KIM eng mit den neu geschaffenen Strukturen der Bausteine 1 und 2 des KIM, den bestehenden Strukturen des KI und den externen Akteuren weiter zu vernetzen, um die zielgerichtete Zusammenarbeit zu stärken.

Um diese Prozesse strukturiert voranzutreiben, nimmt die Ausländerbehörde am Modellprojekt „Ausländerbehörden als Akteure des Integrationsmanagements in NRW stärken“ teil. Dieses Projekt wurde durch das Land NRW ausgelobt und ist durch den europäischen Migrations- und Integrationsfonds sowie das Land NRW finanziert. Projektträger ist die IMAP GmbH. Herr Ringmann von der IMAP GmbH wird das Projekt in der Sitzung vorstellen.