Der Ausschuss für Sicherheit und
Ordnung nimmt die Ausführungen zum Modellprojekt „Ausländerbehörden als Akteure
des Integrationsmanagements in NRW stärken“ zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
./.
Sachdarstellung:
Aus dem
Modellprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ hat das Land das Handlungskonzept
zum Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) entwickelt.
Mit dem
KIM wird das Ziel verfolgt, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur
Integration von allen eingewanderten Menschen in den Kommunen zu fördern. So
sollte ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen
Behörden installiert werden, in dessen Mittelpunkt der eingewanderte Mensch
mit seinen Potenzialen und individuellen Bedarfen steht. Hierzu soll bei den
Kommunen ein Organisationsentwicklungsprozess angestoßen werden, der die strategische
Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben fördert, die im Kontext der
Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Fluchthintergrund
entstehen. Neben dem Kommunale Integrationszentrum sind auch weitere Akteure
wie die Ausländerbehörden als Baustein in das Programm einbezogen. So sollen
alle Beteiligten sich dem Thema Einwanderungsmanagement annehmen und die
Integrationsaufgabe mit umsetzen.
Die Ziele
der KIM-Strukturen spiegelt die Herausforderungen, vor denen die
Ausländerbehörden stehen, wieder. Auf Basis sich ändernder rechtlicher
Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren und der mit der Flüchtlingswelle
entstandenen sehr heterogenen Struktur der Personengruppe der Geflüchteten
befinden sich die Ausländerbehörden in einem starken Veränderungsprozess von
einer reinen Ordnungsbehörde hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.
Das vom
Land NRW initiierte Kommunale Integrationsmanagement besteht aus drei
Bausteinen, von denen der Baustein 3 die Ausländerbehörden betrifft und sie als
einen wichtigen Teil des kommunalen Integrationsmanagements macht:
Bausteine
eins und zwei werden wie das Handlungskonzept des KIM umgesetzt und
verantwortet vom Kommunalen Integrationszentrum (KI). Im Baustein drei werden
für die Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – innerhalb des
Kreises Borken seit Anfang des Jahres verortet in der Ausländerbehörde) seit
2020 zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer
Menschen mit besonderen Integrationsleistungen Stellenanteile durch das Land
finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen und 2022ff: 2,0 Stellen).
Hiermit sollen die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes
zuständigen kommunalen Behörden unterstützt und die Zusammenarbeit der
Migrations- mit der Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie der
Veränderungsprozess innerhalb der Ausländerbehörden. Die Personalstellen des
Bausteins 3 sollen mit dem strategischen Overhead (Baustein 1) und den
rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managern (Baustein 2) zusammenarbeiten,
um die abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten.
Im
Stellenplan 2021 wurden daher für den Bereich der Ausländerbehörde 1,5
landesfinanzierte Stellen neu eingerichtet. Eine halbe Stelle im Bereich der Einbürgerungen
aufgrund stark steigender Fallzahlen und eine Stelle zur Umsetzung der
Grundidee der positiven Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin.
Mit der
Einrichtung und Besetzung der Stelle der Integrationslotsin wird der
Veränderungsprozess in der stark ordnungsrechtlich geprägten Abteilung
Ausländer- und Asylwesen fortentwickelt. Die Idee, eine nach außen sichtbare
neue Funktion in der Ausländerbehörde zu implementieren, trägt nach einem ¾
Jahr bereits Früchte:
-
Von vielen Kund:innen, Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen
Begleitern und weiteren in der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen und
Gruppen wird die Funktion und Person der Integrationslotsin positiv
wahrgenommen und als Ansprechpartnerin genutzt. Der Integrationslotsin wird in
ihrer Funktion und Person Vertrauen entgegengebracht, was in der Natur der
Sache liegend den Kolleg:innen im Asylbereich der Ausländerbehörde nicht immer
entgegengebracht wird;
-
Es konnten bereits einige Fälle mit Zielvereinbarungen auf den Weg
der (aufenthaltsrechtlichen) Integration gebracht werden. Rund 80 Personen
werden aktuell auf diesem Weg begleitet. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit
mit den KI-Strukturen und je nach Fallgestaltung mit weiteren Beteiligten, um
den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und
aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen.
In den
kommenden Monaten wird es darum gehen, die Integrationslotsin und somit den
Baustein 3 des KIM eng mit den neu geschaffenen Strukturen der Bausteine 1 und
2 des KIM, den bestehenden Strukturen des KI und den externen Akteuren weiter
zu vernetzen, um die zielgerichtete Zusammenarbeit zu stärken.
Um diese
Prozesse strukturiert voranzutreiben, nimmt die Ausländerbehörde am
Modellprojekt „Ausländerbehörden als Akteure des Integrationsmanagements in NRW
stärken“ teil. Dieses Projekt wurde durch das Land NRW ausgelobt und ist durch
den europäischen Migrations- und Integrationsfonds sowie das Land NRW
finanziert. Projektträger ist die IMAP GmbH. Herr Ringmann von der IMAP GmbH wird
das Projekt in der Sitzung vorstellen.