Betreff
Förderprojekt 5G-Telerettung
Vorlage
0315/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Einer Umsetzung des Projekts 5G-Telerettung im Rahmen des BMVI Innovationswettbewerbs wird vorbehaltlich der Projektförderung zugestimmt.


Sachdarstellung:

 

Ausgangssituation:

Mitte 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den sog. 5G-Innovationswettbewerb ausgerufen, an dem sich der Kreis Borken ausgehend von seinen Aktivitäten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Kreisgebiet mit dem Vorhaben „5G-Telerettung“ beteiligt hat. Der Bund fördert im Zuge des Wettbewerbs innovative 5G-Pilotprojekte in Pionierregionen. Diese Projekte dienen der Entwicklung und Erprobung konkreter 5G-Anwendungen und Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen vor Ort in den kommunalen Gebietskörperschaften. Damit sollen Chancen und Möglichkeiten des 5G-Mobilfunks aufgezeigt und in realistischen Einsatzsituationen erlebbar gemacht werden.

In Zusammenarbeit der Bereiche Kreisentwicklung, Rettungsdienst und Leitstelle hat sich der Kreis Borken mit dem Vorhaben „5G-Telerettung – 5G-Potenziale für die Telemedizin am Beispiel des Rettungsdienstes im Kreis Borken als ländlich-kleinstädtisch geprägter Raum“ im Förderwettbewerb beworben. Hierzu wurde in einer ersten Stufe ein Projektkonzept entwickelt und im Spätsommer 2020 eingereicht. Auf dieser Basis erfolgte nach Vorauswahl und Aufforderung des Fördergebers dann im Juni 2021 die eigentliche Antragsstellung zur Gewährung einer Umsetzungsförderung für das Projekt. Es wurde eine Vollförderung (100%) der Aufwendungen beantragt. Anfang September wurde seitens des Fördergebers mitgeteilt, dass die beantragten Leistungen des Kreises Borken mit einem Fördersatz von 65% bezuschusst werden können. Ob der Kreis Borken hiervon Gebrauch machen will ist gemeinsam mit weiteren förderrechtlichen Formalien zeitnah gegenüber dem Fördergeber zu erklären. In diesem Zusammenhang wurde der Ablehnung einer Vollförderung des Projektes nach telefonischer Rücksprache mit dem Fördergeber am 07.09.2021 schriftlich widersprochen. Der Fördergeber hat zugesagt, möglichst zeitnah abschließend darüber zu befinden, ob ein Fördersatz von 65% oder 100% bewilligt werden kann.

 

Projektziele und beteilige Partner:

Im Kreis Borken wird aktuell das Telenotarztsystem eingeführt, mit dem Rettungskräfte vor Ort LTE-basiert (4G) durch einen zentralen Telenotarzt unterstützt werden. Aus Sicht der Projektpartner – einem Konsortium aus öffentlicher Hand, Hochschulen und Unternehmen unter Federführung des Kreises Borken – eröffnet 5G das Potential, durch Einbindung neuer Sensorik- und Diagnostiklösungen das Einsatzspektrum des Telenotarztes signifikant zu erweitern. Dies kann – bei gleichzeitiger Entlastung knapper Notarztressourcen – die notärztliche Versorgung gerade im ländlichen Raum deutlich verbessern.

Vor diesen Hintergrund sollen im Projekt 5G-Telerettung die konkreten Potenziale des 5G-Standards für eine Weiterentwicklung des Telenotarztsystems untersucht werden. Insbesondere der Einsatz von Sonographie-Verfahren (Ultraschall) in der Notfallmedizin soll dabei im Speziellen zeigen, wie 5G als Trägertechnologie die Anwendungsfähigkeit anspruchsvoller Diagnostikverfahren im Rettungsdienst ermöglichen kann. Das technische System im Rettungswagen sowie die Übertragungseinheit (Peeq-Box) sollen zunächst in einer idealtypischen 5G-Campusumgebung entwickelt und erprobt werden (IoT-Ansatz) und nachher im realen Mobilfunkumfeld und unter Einsatzbedingungen getestet werden (Reallabor-Ansatz). Daneben sollen VR/AR-Brillen zur Remote-Unterstützung des Rettungspersonals und andererseits für Schulungszwecke zum Einsatz kommen – auch dieses sind Entwicklungsbausteine des Projektes, die das 5G-Campusnetz nutzen sollen.

Hierzu wird eine 5G-Testumgebung benötigt, die 5G als Trägertechnologie vollständig abbilden kann. Die Testumgebung soll am Standort Bocholt der Westfälischen Hochschule bzw. in der Maschinenhalle sowie auf Test-Fahrwegen im angrenzenden Technologiepark für den Rettungswagen realisiert werden.

Zur Umsetzung der vielfältigen und fachlich komplexen Fragestellungen im Projekt hat sich ein beachtliches Projektkonsortium zusammengefunden. Neben dem Kreis Borken als Lead Partner (Kreisentwicklung, Rettungsdienst/Leitstelle) sind dies folgende Akteure:

·         Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit

·         Fachhochschule Südwestfalen

·         Klinikum Westmünsterland

·         L2R GmbH

·         Oculavis GmbH

·         umlaut telehealthcare GmbH

·         Weinmann Emergency Medical Technology GmbH + Co. KG

·         Westfälische Hochschule Bocholt

·         Feuerwehr- und Rettungsakademie Bocholt (assoziierter Partner)

·         InnoCent GmbH (Unterstützerin)

·         Stadt Bocholt (Unterstützerin)

 

Das Projekt verspricht verschiedene Mehrwerte für spätere Nutzer und Begünstigte. Primäre Nutzer des entwickelten Konzeptes sind der Rettungsdienst, Ausbildungseinrichtungen wie die Feuerwehr- und Rettungsakademie Bocholt und die Kliniken im Kreis Borken. Zu den Begünstigten des Projektes zählt perspektivisch primär die Bevölkerung des Kreis Borken, da durch das Projekt vor allem eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung erzielt werden soll. Durch die angestrebte Übertragbarkeit des entwickelten Ansatzes auf andere Regionen, erweitert sich potenziell der Kreis der Nutzer und Begünstigten entsprechend. Die im Rahmen des Projektes vorgesehene Einrichtung eines 5G-Campusnetzes für Forschungszwecke in Bocholt würde einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Forschungs-, Studien- und Wirtschaftsstandortes bedeuten. Perspektivisch könnten weitere Forschungsgebiete für 5G in den Fachbereichen der Hochschule identifiziert und Anwendungen z. B. aus der Wirtschaft auf dem Campus in einer echten 5G-Umgebung erprobt und weiterentwickelt werden. Ein solcher 5G-Forschungscampus böte damit für die gesamte Region des Westmünsterlandes einen Mehrwert.

Die vorgesehene Zusammenarbeit aus Forschungseinrichtungen, Anwendern und Unternehmen im Projektkonsortium eröffnet neben den Potenzialen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge gerade für die beteiligten Fachbetriebe auch konkrete unternehmerische Chancen. Durch die Entwicklung neuer telemedizinischer Lösungen ergeben sich neue Produktfelder und Leistungsspektren für Unternehmen in Bereichen der Medizingerätetechnik, der Augmented Reality, der Datenverarbeitung, der medizinischen Ausbildung/Schulung und des Mobilfunks.

Damit ist mit dem von den Projektpartnern gemeinsam entwickelten Projekt ein wichtiges Thema der 5G-Strategie des Bundes angesprochen, das für die Zukunftsfähigkeit von Regionen von großer Bedeutung ist. Das Projekt hat Relevanz und Modellcharakter für alle Regionen, in denen eine räumliche Arbeitsteilung und Spezialisierung in der Gesundheitsversorgung aus gesundheitsökonomischen Gründen erforderlich ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen und weiteres Verfahren:

Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Der formale Startzeitpunkt soll bereits im Oktober 2021 liegen.

Die Projektpartner stellen jeweils für ihren Projektbeitrag einen eigenen Förderantrag. Beispielsweise ist die Westfälische Hochschule Antragstellerin für die Einrichtung und den Betrieb des 5G-Campus. Dem Kreis Borken soll die Koordination des Projektkonsortiums einschließlich des operativen Projektmanagements (Kreisentwicklung) sowie die fachliche Begleitung und Steuerung (Rettungsdienst und Leitstelle) obliegen.

Insgesamt wurde über die gesamte Projektlaufzeit für alle Partner ein Projektvolumen von rund 4,2 Mio. Euro kalkuliert, von dem rund 3,5 Mio. Euro gefördert werden sollen.

Auf den Kreis Borken entfallen vom Projektvolumen rund 0,7 Mio. Euro. Es werden eine Stelle in der Projektkoordination und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit (Kreisentwicklung) sowie 1,2 Stellen in der fachlichen Begleitung (Rettungsdienst/Leitstelle: Anteile ärztl. Leitung, med. Fachpersonal, Verwaltung Rettungsdienst) kalkuliert, die im Falle einer Förderung zeitnah für die Projektdauer zu besetzen wären. Hinzu kommen verschiedene Sachkosten, u.a. im Zuge von Schulungen im Bereich des Rettungsdienstes und für die Öffentlichkeitsarbeit.

Sofern der Fördergeber keine Vollförderung aussprechen sollte, müssten 35% der Aufwendungen durch den Kreis Borken getragen werden. Über die Projektlaufzeit würden sich bei einem Gesamteigenanteil von rund 246 T-EUR jährlich folgende Auswirkungen ergeben:

2021 – rund 11 T-EUR

2022 – rund 86 T-EUR

2023 – rund 95 T-EUR

2024 – rund 54 T-EUR

Die Aufwendungen im laufenden Haushaltsjahr wären im Budget Kreisentwicklung deckbar. Die Aufwendungen der Folgejahre würden im Falle einer Zustimmung zum Vorhaben in den Haushaltsplanungen 2022 ff. berücksichtigt.

 

 

Einzelheiten zum Vorhaben werden in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 14.09.2021 vorgestellt.

 

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Einer Umsetzung des Projekts 5G-Telerettung im Rahmen des BMVI Innovationswettbewerbs wird nicht zugestimmt

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

65%- oder 100%-Förderung – siehe Sachdarstellung

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

siehe Sachdarstellung

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE