Einer Umsetzung des Projekts 5G-Telerettung im Rahmen des BMVI Innovationswettbewerbs wird vorbehaltlich der Projektförderung zugestimmt.
Sachdarstellung:
Ausgangssituation:
Mitte 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) den sog. 5G-Innovationswettbewerb ausgerufen, an dem sich
der Kreis Borken ausgehend von seinen Aktivitäten zur Verbesserung der
Mobilfunkversorgung im Kreisgebiet mit dem Vorhaben „5G-Telerettung“ beteiligt
hat. Der Bund fördert im Zuge des Wettbewerbs innovative 5G-Pilotprojekte in
Pionierregionen. Diese Projekte dienen der Entwicklung und Erprobung konkreter
5G-Anwendungen und Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen vor Ort in den
kommunalen Gebietskörperschaften. Damit sollen Chancen und Möglichkeiten des
5G-Mobilfunks aufgezeigt und in realistischen Einsatzsituationen erlebbar
gemacht werden.
In Zusammenarbeit der Bereiche Kreisentwicklung, Rettungsdienst und
Leitstelle hat sich der Kreis Borken mit dem Vorhaben „5G-Telerettung –
5G-Potenziale für die Telemedizin am Beispiel des Rettungsdienstes im Kreis
Borken als ländlich-kleinstädtisch geprägter Raum“ im Förderwettbewerb
beworben. Hierzu wurde in einer ersten Stufe ein Projektkonzept entwickelt und
im Spätsommer 2020 eingereicht. Auf dieser Basis erfolgte nach Vorauswahl und
Aufforderung des Fördergebers dann im Juni 2021 die eigentliche Antragsstellung
zur Gewährung einer Umsetzungsförderung für das Projekt. Es wurde eine
Vollförderung (100%) der Aufwendungen beantragt. Anfang September wurde seitens
des Fördergebers mitgeteilt, dass die beantragten Leistungen des Kreises Borken
mit einem Fördersatz von 65% bezuschusst werden können. Ob der Kreis Borken
hiervon Gebrauch machen will ist gemeinsam mit weiteren förderrechtlichen
Formalien zeitnah gegenüber dem Fördergeber zu erklären. In diesem Zusammenhang
wurde der Ablehnung einer Vollförderung des Projektes nach telefonischer
Rücksprache mit dem Fördergeber am 07.09.2021 schriftlich widersprochen. Der
Fördergeber hat zugesagt, möglichst zeitnah abschließend darüber zu befinden,
ob ein Fördersatz von 65% oder 100% bewilligt werden kann.
Projektziele und
beteilige Partner:
Im Kreis Borken
wird aktuell das Telenotarztsystem eingeführt, mit dem Rettungskräfte vor Ort
LTE-basiert (4G) durch einen zentralen Telenotarzt unterstützt werden. Aus
Sicht der Projektpartner – einem Konsortium aus öffentlicher Hand, Hochschulen
und Unternehmen unter Federführung des Kreises Borken – eröffnet 5G das
Potential, durch Einbindung neuer Sensorik- und Diagnostiklösungen das
Einsatzspektrum des Telenotarztes signifikant zu erweitern. Dies kann – bei
gleichzeitiger Entlastung knapper Notarztressourcen – die notärztliche
Versorgung gerade im ländlichen Raum deutlich verbessern.
Vor diesen
Hintergrund sollen im Projekt 5G-Telerettung die konkreten Potenziale des
5G-Standards für eine Weiterentwicklung des Telenotarztsystems untersucht
werden. Insbesondere der Einsatz von Sonographie-Verfahren (Ultraschall) in der
Notfallmedizin soll dabei im Speziellen zeigen, wie 5G als Trägertechnologie
die Anwendungsfähigkeit anspruchsvoller Diagnostikverfahren im Rettungsdienst
ermöglichen kann. Das technische System im Rettungswagen sowie die
Übertragungseinheit (Peeq-Box) sollen zunächst in einer idealtypischen
5G-Campusumgebung entwickelt und erprobt werden (IoT-Ansatz) und nachher im realen
Mobilfunkumfeld und unter Einsatzbedingungen getestet werden
(Reallabor-Ansatz). Daneben sollen VR/AR-Brillen zur Remote-Unterstützung des
Rettungspersonals und andererseits für Schulungszwecke zum Einsatz kommen –
auch dieses sind Entwicklungsbausteine des Projektes, die das 5G-Campusnetz
nutzen sollen.
Hierzu wird eine
5G-Testumgebung benötigt, die 5G als Trägertechnologie vollständig abbilden
kann. Die Testumgebung soll am Standort Bocholt der Westfälischen Hochschule
bzw. in der Maschinenhalle sowie auf Test-Fahrwegen im angrenzenden
Technologiepark für den Rettungswagen realisiert werden.
Zur Umsetzung der
vielfältigen und fachlich komplexen Fragestellungen im Projekt hat sich ein
beachtliches Projektkonsortium zusammengefunden. Neben dem Kreis Borken als
Lead Partner (Kreisentwicklung, Rettungsdienst/Leitstelle) sind dies folgende
Akteure:
·
Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile
Sicherheit
·
Fachhochschule Südwestfalen
·
Klinikum Westmünsterland
·
L2R GmbH
·
Oculavis GmbH
·
umlaut telehealthcare GmbH
·
Weinmann Emergency Medical Technology GmbH + Co. KG
·
Westfälische Hochschule Bocholt
·
Feuerwehr- und Rettungsakademie Bocholt
(assoziierter Partner)
·
InnoCent GmbH (Unterstützerin)
·
Stadt Bocholt (Unterstützerin)
Das Projekt
verspricht verschiedene Mehrwerte für spätere Nutzer und Begünstigte. Primäre
Nutzer des entwickelten Konzeptes sind der Rettungsdienst,
Ausbildungseinrichtungen wie die Feuerwehr- und Rettungsakademie Bocholt und
die Kliniken im Kreis Borken. Zu den Begünstigten des Projektes zählt
perspektivisch primär die Bevölkerung des Kreis Borken, da durch das Projekt
vor allem eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung erzielt werden soll.
Durch die angestrebte Übertragbarkeit des entwickelten Ansatzes auf andere
Regionen, erweitert sich potenziell der Kreis der Nutzer und Begünstigten
entsprechend. Die im Rahmen des Projektes vorgesehene Einrichtung eines
5G-Campusnetzes für Forschungszwecke in Bocholt würde einen bedeutenden Schritt
zur Stärkung des Forschungs-, Studien- und Wirtschaftsstandortes bedeuten.
Perspektivisch könnten weitere Forschungsgebiete für 5G in den Fachbereichen
der Hochschule identifiziert und Anwendungen z. B. aus der Wirtschaft auf dem
Campus in einer echten 5G-Umgebung erprobt und weiterentwickelt werden. Ein
solcher 5G-Forschungscampus böte damit für die gesamte Region des
Westmünsterlandes einen Mehrwert.
Die vorgesehene Zusammenarbeit aus Forschungseinrichtungen, Anwendern
und Unternehmen im Projektkonsortium eröffnet neben den Potenzialen zur
Verbesserung der Daseinsvorsorge gerade für die beteiligten Fachbetriebe auch
konkrete unternehmerische Chancen. Durch die Entwicklung neuer
telemedizinischer Lösungen ergeben sich neue Produktfelder und
Leistungsspektren für Unternehmen in Bereichen der Medizingerätetechnik, der
Augmented Reality, der Datenverarbeitung, der medizinischen Ausbildung/Schulung
und des Mobilfunks.
Damit ist mit dem von den Projektpartnern gemeinsam entwickelten Projekt
ein wichtiges Thema der 5G-Strategie des Bundes angesprochen, das für die
Zukunftsfähigkeit von Regionen von großer Bedeutung ist. Das Projekt hat
Relevanz und Modellcharakter für alle Regionen, in denen eine räumliche
Arbeitsteilung und Spezialisierung in der Gesundheitsversorgung aus gesundheitsökonomischen
Gründen erforderlich ist.
Finanzielle
Auswirkungen und weiteres Verfahren:
Die
Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Der formale Startzeitpunkt soll bereits im
Oktober 2021 liegen.
Die Projektpartner
stellen jeweils für ihren Projektbeitrag einen eigenen Förderantrag.
Beispielsweise ist die Westfälische Hochschule Antragstellerin für die
Einrichtung und den Betrieb des 5G-Campus. Dem Kreis Borken soll die
Koordination des Projektkonsortiums einschließlich des operativen
Projektmanagements (Kreisentwicklung) sowie die fachliche Begleitung und
Steuerung (Rettungsdienst und Leitstelle) obliegen.
Insgesamt wurde über die gesamte Projektlaufzeit für alle Partner ein
Projektvolumen von rund 4,2 Mio. Euro kalkuliert, von dem rund 3,5 Mio. Euro
gefördert werden sollen.
Auf den Kreis Borken entfallen vom Projektvolumen rund 0,7 Mio. Euro. Es
werden eine Stelle in der Projektkoordination und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
(Kreisentwicklung) sowie 1,2 Stellen in der fachlichen Begleitung
(Rettungsdienst/Leitstelle: Anteile ärztl. Leitung, med. Fachpersonal,
Verwaltung Rettungsdienst) kalkuliert, die im Falle einer Förderung zeitnah für
die Projektdauer zu besetzen wären. Hinzu kommen verschiedene Sachkosten, u.a.
im Zuge von Schulungen im Bereich des Rettungsdienstes und für die
Öffentlichkeitsarbeit.
Sofern der Fördergeber keine Vollförderung aussprechen sollte, müssten
35% der Aufwendungen durch den Kreis Borken getragen werden. Über die
Projektlaufzeit würden sich bei einem Gesamteigenanteil von rund 246 T-EUR
jährlich folgende Auswirkungen ergeben:
2021 – rund 11 T-EUR
2022 – rund 86 T-EUR
2023 – rund 95 T-EUR
2024 – rund 54 T-EUR
Die Aufwendungen im laufenden Haushaltsjahr wären im Budget
Kreisentwicklung deckbar. Die Aufwendungen der Folgejahre würden im Falle einer
Zustimmung zum Vorhaben in den Haushaltsplanungen 2022 ff. berücksichtigt.
Einzelheiten zum Vorhaben werden in der Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung am 14.09.2021 vorgestellt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Einer Umsetzung des Projekts 5G-Telerettung im Rahmen des
BMVI Innovationswettbewerbs wird nicht zugestimmt
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE