Die in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024
festzulegenden Beträge zur Finanzierung der Pensionslasten werden zunächst dem
von den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zum 01.10.2020 aufgelegten
kvw-Versorgungsfonds Chance zugeführt. Nach Auswertung der jeweiligen
Wertentwicklungen soll über die künftige Aufteilung der Zuführungshöhen in den
kvw-Versorgungsfonds Klassik und Chance entschieden.
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Rechtsgrundlage:
§ 4 der Richtlinie für
Kapitalanlagen des Kreises Borken vom 21.02.2019
§ 75 Abs. 6 GO NRW
Sachdarstellung:
1. Finanzierung
künftiger Pensionslasten
Der Kreis Borken
hat gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellungen in seiner Bilanz auszuweisen. Durch die
Bilanzierung werden bestehende Verpflichtungen für künftig anfallende Pensions-
und Beihilfezahlungen gegenüber allen aktiv Bediensteten, allen Pensionären und
allen Hinterbliebenen nachvollziehbar. Mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006
wurden die bis dahin entstandenen Pensions- und Beihilfebelastungen mit 100,8
Mio. Euro erstmals in Form der Pensions- und Beihilferückstellungen
transparent. Die Pensions- und Beihilferückstellungen belaufen sich inzwischen
zum 31.12.2020 auf ca. 183,1 Mio. Euro (Barwert mit Rechnungszinsfuß von 5
Prozent). Im Rahmen der Rückstellungsbildung werden die absehbaren
Versorgungslasten als Aufwand aber nicht den Haushaltsjahren zugeordnet, in denen
die Lasten zu zahlen sind, sondern verursachungsgerecht den Haushaltsjahren, in
denen die Beamtinnen und Beamten aktiv tätig sind. Insofern bilden die
Rückstellungen nur den jeweils aktuellen Stand der Versorgungsverpflichtungen
ab, lösen aber nicht die Frage der Finanzierung dieser Versorgungsleistungen.
Allerdings ist der Kreis Borken verpflichtet, die notwendige Liquidität zur
Auszahlung der anfallenden Pensions- und Beihilfezahlungen auch in den nächsten
Jahrzehnten sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 6 GO NRW).
Zur Finanzierung
dieser zukünftigen Pensionszahlungen des Kreises Borken hat der Kreistag vor
diesem Hintergrund am 21.07.2011 beschlossen, jeweils im Zuge der jährlichen
Haushaltsberatungen festgelegte Finanzmittel in den Versorgungsfonds der Kommunalen
Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) anzulegen. Seit 2011 wird deshalb
jährlich in den Haushaltsberatungen unter Beachtung der jeweiligen
Liquiditätslage über die Erhöhung der Liquiditätsvorsorge neu entschieden. In
der Richtlinie für Kapitalanlagen des Kreises Borken vom 24.09.2015 (zuletzt
geändert am 21.02.2019) wurde festgelegt, dass die Höhe der jährlichen
Zuführungen zum Versorgungsfonds möglichst mindestens dem positiven Saldo aus
der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen und der
Inanspruchnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen durch
Versorgungsauszahlungen („Nettozuführung zu den Pensions- und
Beihilferückstellungen“) entsprechen soll, sofern hierdurch die dauerhafte
Leistungsfähigkeit des Kreises Borken nicht gefährdet wird. Bis zum 31.12.2020
hat der Kreis Borken Einzahlungen von rund 65,1 Mio. EUR in den
kvw-Versorgungsfonds geleistet. Der Marktwert des kvw-Versorgungsfonds betrug
zum letzten Bilanzstichtag ca. 71,4 Mio. Euro. D.h. fast 39 Prozent der aktuell
bilanzierten Pensions- und Beihilfebelastungen sind mit Liquidität hinterlegt.
2. Bisherige Entwicklung des
kvw-Versorgungsfonds
Die Entscheidung
eine Liquiditätsvorsorge durch regelmäßige Einlagen in den kvw-Versorgungsfonds
zu betreiben, erfolgt mit dem Ziel, ein langfristiges und sicheres
Anlagevermögen in Geld zu schaffen, das in Zukunft zweckgebunden für die
erforderlichen Liquiditätsabflüsse bereitsteht. Neben der sicheren Anlage und
der flexiblen Gestaltung von Ein- und Auszahlungen ist auch die Erzielung eines
angemessenen Ertrages von Belang. Diesen Zielsetzungen wird der
kvw-Versorgungsfonds als langfristig ausgerichteter Fonds mit konservativer
Anlagestrategie (Strategische Vermögensaufteilung: Aktienquote 14 Prozent,
Rentenquote 63,5 Prozent, alternative Investments 17,5 Prozent, Liquidität 5
Prozent) insgesamt gerecht. Eine breite Streuung über verschiedene
Anlagesegmente entspricht der risikobegrenzenden Anlagephilosophie des
Versorgungsfonds. Zur weiteren Risikobegrenzung ist der kvw-Versorgungsfonds
zusätzlich mit einer Wertuntergrenze ausgestattet, die aktuell auf 94 Prozent
des Fondspreises vom letzten Werktag des alten Jahres festgelegt ist.
Diese
Wertsicherung kam 2020 deutlich zum Tragen. Auch der kvw-Versorgungsfonds
konnte sich im ersten Quartal 2020 nicht dem Kursverfall an den internationalen
Kapitalmärten entziehen und befand sich seit Mitte März 2020 in der
Wertsicherung. Aufgrund dieser Wertsicherung konnte der kvw-Versorgungsfonds
bis Ende 2020 keine neuen risikobehafteteren Investitionen vornehmen und daher
nicht von der nachfolgenden positiven Entwicklung profitieren. Der Fonds
beendete somit das Jahr 2020 mit einem Wertverlust in Höhe von 7,19 Prozent,
nach einer Wertsteigerung im Vorjahr von noch 9,3 Prozent.
Die
Wertentwicklung des kvw-Versorgungsfonds des Kreises Borken bis zum 31.12.2020
stellt sich wie folgt dar:
Seit Beginn des Jahres
2021 steht durch die Neujustierung der Wertuntergrenze und fortgeführten
Erholung des Fondspreises wieder ein „Risikobudget“ zur Verfügung, um
sukzessive die strategische Vermögensaufteilung des Fonds wiederaufzubauen. Am
Ende des 1. Quartals 2021 entspricht die Wertentwicklung des
kvw-Versorgungsfonds noch -0,75 Prozent, zum Schluss des 2. Quartals 2021
beträgt der Wertzuwachs bereits +0,84 Prozent und per Ende August (27.08.2021)
+2,35 Prozent.
3. Modifizierung in den
kvw-Versorgungsfonds
Da jegliche
Maßnahmen zur Einhaltung einer Wertsicherungsgrenze Kosten verursachen, die
immer zu Lasten der Fondsperformance gehen, hat die kvw zum 01.10.2020 neben
dem bisherigen kvw-Versorgungsfonds, der in kvw-Versorgungsfonds Klassik umbenannt wurde, als Ergänzung den
neuen kvw-Versorgungsfonds Chance
aufgelegt, um das Risiko einer erneuten temporären „Glattstellung“ in der
Zukunft zu reduzieren. Die wesentlichen Unterschiede des neuen Fonds im
Vergleich zum kvw-Versorgungsfonds Klassik sind:
- kein fixes Risikobudget, d. h. keine
Wertsicherungsgrenze
- eine höhere strategische Quote an Aktien und
alternativen Investments (wie z.B. Immobilienspezialfonds) zu Lasten der
Quote von niedrig verzinslichen Rentenpapieren.
Der neue kvw-Versorgungsfonds
Chance verfolgt eine moderate Anlagestrategie (Strategische
Vermögensaufteilung: Aktienquote 20 Prozent, Rentenquote 46,5 Prozent,
alternative Investments 32,5 Prozent, Liquidität 1 Prozent).
Abbildung:
Strategische Vermögensaufteilung in den beiden kvw-Versorgungsfonds
Der kvw-Versorgungsfonds Chance startete am
01.10.2020 zunächst mit kvw-eigenen Mitteln und steht seit Anfang 2021 für alle
kvw-Mitglieder zur Verfügung. Der neue Fonds erzielte im 1. Quartal 2021 eine
Rendite in Höhe von +0,43 Prozent und im 2. Quartal lag die Wertentwicklung bei
+3,4 Prozent und per Ende August (27.08.2021) bei 5,69 Prozent.
Die
Kreisverwaltung schlägt vor, ergänzend zum jetzigen kvw-Versorgungsfonds
Klassik auch den modifizierten kvw-Versorgungsfonds Chance zur Finanzierung
künftiger Pensionslasten zu nutzen. Im Sinne der Risikostreuung bietet der kvw-Versorgungsfonds Chance bei einer
moderaten Anlagestrategie einerseits die Aussicht, auch in einem schwierigen Marktumfeld
ohne Budgetbegrenzung an nachfolgenden positiven Marktentwicklungen ohne
Zeitverzögerung zu partizipieren, andererseits gibt es bei einem weiter
anhaltend schwierigen Marktumfeld keine festgelegte sichernde Wertuntergrenze.
Beim kvw-Versorgungsfonds Klassik
steht hingegen bei einem schwierigen Marktumfeld die Wertsicherungsgrenze und
die dann folgenden Sicherungsmaßnahmen („Gegenpositionen“) im Vordergrund mit
der Konsequenz, erst mit Verzögerungen an einer anschließenden positiven
Entwicklung der Märkte teilzuhaben. Wegen der hohen Bedeutung der Wertsicherung
bei der risikobegrenzenden Anlagephilosophie des kvw-Versorgungsfonds Klassik
soll dieser auch weiterhin hauptsächlich für die Finanzierung künftiger
Pensionslasten dienen. Daher sollen zunächst nur die in den Haushaltsjahren
2022 bis 2024 festzulegenden Zuführungsbeträge von vorläufig ca. 18,9 Mio. Euro
ausschließlich in den kvw-Versorgungsfonds Chance eingelegt werden. Nach
Auswertung der jeweiligen Wertentwicklungen und Risikolagen in den
Haushaltsjahren 2022 bis 2024 soll über die weitere Aufteilung der
Zuführungshöhen in den kvw-Versorgungsfonds Klassik und Chance entschieden
werden. Hierzu wird über die Entwicklung der beiden Versorgungsfonds jährlich
in den Controllingberichten zum 30.06. und 30.09. sowie im Anhang des
Jahresabschlusses berichtet.
4. Nachhaltigkeit in den
kvw-Versorgungsfonds Klassik und Chance
Die Verwaltung der kvw-Versorgungsfonds übernimmt seit Jahren die ODDO
BHF Asset Management GmbH. Diese sorgen nicht nur für eine rentable, sichere
und liquide Kapitalanlage, sondern berücksichtigen auch Nachhaltigkeitsaspekte.
Hierzu finden
neben norm- und sektorbasierten Unternehmensausschlüssen auch sog. ESG-Ratings
sowie die Ergebnisse des regelmäßigen Dialogs von Fondsgesellschaft mit
einzelnen Unternehmen zu individuellen ESG-Themen im Kapitalanlageprozess
Berücksichtigung. Ab 2021 wird in einem expliziten vierteljährlichen
Report über die Struktur der kvw-Versorgungsfonds Klassik und Chance auch unter
Nachhaltigkeitsaspekten berichtet.
Entscheidungsalternative(n):
Ja, die in
den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 festzulegenden Beträge zur Finanzierung der
Pensionslasten werden weiterhin dem von den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe
aufgelegten kvw-Versorgungsfonds Klassik
zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
Produkt
Nr./Bezeichnung: 11.06.01 Haushaltswesen
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung: 27-Auszahlungen für den
Erwerb von Finanzanlagen
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(siehe Sachdarstellung)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich