Betreff
Frage der Zuständigkeit für Familien mit behinderten Kindern im Kreis Borken Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2006
Vorlage
0019/2006
Art
Antrag CDU-Fraktion

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhebung zu erstellen, welche Stellen im Kreis Borken Familien mit behinderten Kindern Unterstützung und Beratung geben können.

In erster Linie geht es hierbei um Fragen

- der Familien- und Erziehungsberatung

- der Schullaufbahnberatung

-  der familienentlastenden Hilfen

- in speziellen gesundheitlichen Angelegenheiten.

Außerdem soll geprüft werden, wie diese Angebote finanziert werden können.



Sachdarstellung:

Familien mit behinderten Kindern haben neben speziellen Fragen oft die gleichen Probleme wie andere Familien. Vielfach fühlen sich die Jugendämter oder andere Stellen mit der Beratung von Familien mit einem behinderten Kind überfordert, und die Familien erhalten nicht die richtigen Hilfen.

Durch die Behinderung des Kindes wird die Familie häufig auf die Sozialhilfe verwiesen. Die Sozialhilfe ist aber ein individueller Ansatz, sie kann den systemischen und familienumfassenden Ansatz der Jugendhilfe nicht bieten. Auch im Rahmen der Vereinbarungen zur Frühförderung (Sozialhilfe) sind die familienorientierten Ansätze der Beratung und Unterstützung auf ein Minimum reduziert worden.