Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Erhebung zu erstellen, welche Stellen im Kreis Borken Familien
mit behinderten Kindern Unterstützung und Beratung geben können.
In erster Linie geht es
hierbei um Fragen
- der Familien- und
Erziehungsberatung
- der Schullaufbahnberatung
- der familienentlastenden Hilfen
- in speziellen
gesundheitlichen Angelegenheiten.
Außerdem soll geprüft werden,
wie diese Angebote finanziert werden können.
Sachdarstellung:
Familien mit behinderten Kindern haben neben speziellen Fragen oft die gleichen Probleme wie andere Familien. Vielfach fühlen sich die Jugendämter oder andere Stellen mit der Beratung von Familien mit einem behinderten Kind überfordert, und die Familien erhalten nicht die richtigen Hilfen.
Durch die Behinderung des Kindes wird die Familie häufig auf die Sozialhilfe verwiesen. Die Sozialhilfe ist aber ein individueller Ansatz, sie kann den systemischen und familienumfassenden Ansatz der Jugendhilfe nicht bieten. Auch im Rahmen der Vereinbarungen zur Frühförderung (Sozialhilfe) sind die familienorientierten Ansätze der Beratung und Unterstützung auf ein Minimum reduziert worden.