Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken schlägt vor, Herrn Bernhard Kuhlage, 48712 Gescher, August-Wessing-Str. 15, zum Landschaftswart für den Dienstbezirk Gescher I zu bestellen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.05.2005
Sachdarstellung:
Derzeit ist der Dienstbezirk der Landschaftswacht Gescher I nicht besetzt. Der ehemalige Landschaftswart für diesen Dienstbezirk hatte seinen Posten kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Zwischenzeitlich ist die Stadtverwaltung Gescher von der Unteren Landschaftsbehörde gebeten worden, einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger für das Amt des Landschaftswartes vorzuschlagen.
Mit Schreiben vom 13.12.2005 schlägt die Stadtverwaltung Gescher vor, Herrn Bernhard Kuhlage, wohnhaft in 48712 Gescher, August-Wessing-Str. 15, als Landschaftswart für den Dienstbezirk Gescher I zu benennen.
Herr Kuhlage ist am 08.12.1937 geboren und hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes signalisiert.
Nach § 13 Abs. 1 LG NW sollten die Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswarte) auf Vorschlag des Beirates von der Unteren Landschaftsbehörde bestellt werden. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung dem Beirat einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger vorschlägt. Dieser Verfahrensweise hat der Beirat mehrfach in der Vergangenheit zugestimmt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?