Betreff
Antrag der Trianel European Energy Trading GmbH auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet
Vorlage
0038/2006
Aktenzeichen
66 62 04
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Rechtsgrundlage:

§ 11 Landschaftsgesetz NW in der aktuellen Fassung


Sachdarstellung:

Die Trianel European Energy Trading GmbH plant, die obertägigen Gasanlagen (Anlagen für die Verdichtung, Gasaufbereitung und Messung) für die Gasspeicheranlage in der Stadt Gronau, Gemarkung Epe, Flur 6, Flurstück 108 im Bohrfeld B der Salzberechtsame Epe zu errichten. Dieses Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet.

Eine Entlassung aus der Landschaftsschutzverordnung wird beantragt, da bei Realisierung des Bauvorhabens bei etwaigen Baumaßnahmen jedweder Art eine Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises erforderlich würde. Da die Flächen dauerhaft beansprucht werden, macht es verfahrenstechnisch Sinn, die Fläche vollständig aus dem Landschaftsschutz zu entlassen.

Ein anderes Grundstück als das Flurstück 108 der Flur 6 steht für das Vorhaben nicht in geeigneter Weise zur Verfügung. Im Vorfeld wurden mehrere alternative Standorte auch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bezüglich ihrer Eignung als Standort für die Obertageanlage geprüft. Die Auswirkungen auf die Umwelt wären bei den geprüften Grundstücken größer, als bei dem von der TEET präferierten.

Die Eingriffe in die Landschaft werden auch nach Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet unter Beachtung des Minimierungsgrundsatzes auf das erforderliche Maß beschränkt.

Die Verdichterhalle sowie das Gebäude für die Durchfluss- und Druckregelung werden von der Baukonstruktion so ausgeführt, dass Schallimmissionen außerhalb des Betriebsgeländes die zulässigen Werte der TA –Lärm nicht überschreiten.

Die architektonische Gestaltung der Gebäude – insbesondere ihre Fassadengestaltung – erfolgt unter Berücksichtigung der standortspezifischen Besonderheiten und in Anlehnung an die Ausführung bereits vorhandener Anlagen im Solfeld. Details werden in den Bauanträgen bzw. Sonderbetriebsplänen geregelt.

Die Obertageanlage des Erdgasspeichers Epe führt zu Versiegelungen von Flächen, wofür entsprechende Ausgleichsmaßnahmen unter Berücksichtigung des sich unmittelbar an die Obertageanlage anschließenden Landschaftsschutzgebietes durchgeführt werden, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt sind. Die dort gegebenen Hinweise zur Vermeidung bzw. Verminderung der Beeinträchtigungen werden bei der Detailplanung und Ausführungsprojektierung unter Berücksichtigung des bei der Realisierung erreichten Standes der Technik umgesetzt.

Die Größe des erworbenen Grundstückes und die vorgesehene Anordnung der technologischen Einrichtungen auf diesem Gelände beinhalten für die Eingrünung erforderliche Freiflächen. Das Betriebsgelände wird mit einer Anpflanzung von einheimischen Gehölzen entlang des Betriebszaunes umgeben.

Die geplante architektonische Ausführung der Obertageanlagen, insbesondere der Fassaden, die Auswahl von Leuchtmittel auf den Kavernenplätzen und dem Betriebsgelände und die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt so, dass eine optimale Einpassung des Erdgasspeichers in das Gelände unter besonderer Berücksichtigung des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes gewährleistet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Lage der Anlage Maßstab 1 : 5.000