1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird entsprechend der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschläge beschlossen.
2. Der Entwurf des Landschaftsplanes „Velen” wird in der Zeit vom 29.05.2006 bis 29.06.2006 öffentlich ausgelegt (§ 27 c LG NW).
Rechtsgrundlage:
§§ 27 a bis 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NW-)
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 16.05.2002 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Velen” beschlossen. Der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der westmünsterländischen Parklandschaft. Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender und –gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus. Der Landschaftsplan enthält daneben die notwendigen Schutzfestsetzungen, (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.
Die Erarbeitung des Planentwurfes erfolgte durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken.
Die für diesen Landschaftsplan eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich in gemeinsamen Sitzungen am 22.02.2005 und 20.09.2005 mit dem Landschaftsplan “Velen” befasst. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. In der Arbeitsgruppe wirkten die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, die Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, die Untere Forstbehörde, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, die Städte Borken, Gescher, Heiden, Reken und Velen sowie je zwei Vertreter des Umweltausschusses und des Landschaftsbeirates mit.
Der Vorentwurf des Planes wurde dem Ausschuss für Umweltschutz am 20.10.2005 und dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde am 09.11.2005 vorgestellt. Ein Exemplar des Planentwurfes wurde den Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz im November 2005 übersandt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von Mitte November 2005 bis Ende Dezember 2005.
Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 beigefügt. Hierüber ist zu beschließen.
Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27 b LG NW in Form eines zweiwöchigen Bürgerbüros durchgeführt. Der Landschaftsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.11.2005 bis 09.12.2005 jeweils eine Woche in der Gaststätte “Rappers” in Nordvelen und im Rathaus Ramsdorf vorgestellt.
Aufgrund der eindeutigen Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung schlägt die Verwaltung die als Anlage 2 beigefügten Ergänzungen vor
Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen soll der Landschaftsplan “Velen” in der Zeit vom 29.05. bis zum 29.06.2006 gemäß § 27 c LG NW öffentlich ausgelegt werden. Die Bürger haben innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die örtliche Umsetzung des Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2007 Mittel bereit zu stellen. Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.
Anlagen:
Beschlussfassung über die Hinweise, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1)
Beschlussfassung über die Vorschläge der Unteren Landschaftsbehörde aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Anlage 2)