Erweiterung der Bedarfsgemeinschaften um Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zustimmung des Leistungsträgers als Voraussetzung für die Leistungsgewährung an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmals eine Wohnung beziehen wollen.
Alle weiteren Änderungen des SGBII wie z.B. Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages für ALG II - Bezieher, Mietkautionen (Zuschuss/Darlehen), Möglichkeit der dinglichen Sicherung von Darlehen, Einkommensberücksichtigung des nichtleiblichen Elternteils bei einem nichtleiblichen Kind
Sachdarstellung:
Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung der oben genannten Fragen. Insbesondere sind wir an den Auswirkungen für unseren Kreis interessiert. Wie viele Personen sind betroffen? Mit welchen finanziellen Ersparnissen wird gerechnet? Welche sonstigen Auswirkungen werden die Änderungen bewirken? ....etc.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Eisele