Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt den Jahresbericht 2005 zur Umsetzung des SGB II im Kreis Borken und den Ausblick 2006 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sachdarstellung:
Aufbauend auf dem anliegenden Jahresbericht 2005 wird nachfolgend ein kurzer Ausblick auf das Jahr 2006 gegeben:
Gliederung:
I. Allgemeine Informationen
1. Budget 2006
2. Personalkonzept 2006
3. Aufbau eines „Kontrollsystems“
4. Internetauftritt des Service-Punkt ARBEIT
II. Leistungen zur Eingliederung – aktive Leistungen
1. Betreuung von Jugendlichen unter 25 Jahren
1.1. Fortführung der Initiative „Jugend in Arbeit plus“
1.2. Ausbildungssituation im Jahr 2006
2. Grenzüberschreitende Integrationsangebote
3. Kreisweite Stellenbörse
4. Arbeitsmarktmonitoring
5. Arbeitskreis Gender SGB II
I. Allgemeine
Informationen
1. Budget 2006
Zur Zeit besteht noch Unklarheit über das Integrationsbudget des Bundes für das Jahr 2006.
Ende Dezember 2005 wurde durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales die Eingliederungsmittelverordnung für 2006 erlassen. Diese
Verordnung regelt die Verteilung der im Bundeshaushalt für die Bereiche
Eingliederung und Verwaltungskosten ausgewiesenen Mittel auf die
Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften.
Bei den Verwaltungskosten fällt der Anteil des Kreises Borken geringer aus als im Jahr 2005.
Allerdings steht die Verteilungsmasse insgesamt noch nicht verbindlich fest. Ein Haushaltsentwurf der neuen Bundesregierung liegt noch nicht vor. Alle Annahmen beruhen daher auf dem Haushaltsentwurf der alten Bundesregierung vom Herbst 2005.
Auf Grundlage der im alten Haushaltsentwurf eingeplanten Mittel für Verwaltung und Eingliederung können die auf den Kreis Borken entfallenden Budgetbeträge nur unsicher geschätzt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand können sich folgende Budgetwerte ergeben:
Budget |
2005 |
2006 |
Verwaltungskosten |
7,9 Mio. € |
7,5 Mio. € |
Eingliederung |
11,6
Mio. € |
13,8 Mio. € |
Gesamt |
19,5 Mio. € |
21,3 Mio. € |
Die Mittel für Eingliederung könnten mit 13,8 Mio. € um 2,2 Mio. € höher ausfallen als 2005. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es hier im Laufe des Jahres wie im Vorjahr noch zu Kürzungen kommen kann.
Bis zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes voraussichtlich im Juli 2006 gelten die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wurden durch den Bund für Verwaltungskosten 3,4 Mio. € sowie für Leistungen der Eingliederung 10 Mio. € vorläufig freigegeben. Über diese Beträge hinaus dürfen grundsätzlich keine Mittelbindungen eingegangen werden.
2.. Personalkonzept 2006
Bei der Erstellung des Personalkonzeptes für das 1. Jahr der Option im Kreis Borken konnte Ende 2004 zu vielen Fragen nur begrenzt auf Erfahrungswerte und feste Daten zurückgegriffen werden. Dennoch hat sich im Verlauf des Jahres 2005 gezeigt, dass der Kreis Borken mit dem gewählten Personalkonzept organisatorisch und personell gut aufgestellt war. Probleme und Zusatzbelastungen für die Mitarbeiter hatten unter anderem technische Ursachen (z. B. fehlende Softwareunterstützung in der Anfangsphase). Daneben wurde bis zum 3. Quartal 2005 ein erheblicher Teil der Personalkapazitäten durch Sonderaufgaben wie z. B. die Übernahme der Fälle von der Arbeitsagentur oder der Datenerfassung für das Fallmanagement gebunden. Erst seit dem 4. Quartal 2005 kann sich bei der Sachbearbeitung und Betreuung der Kunden eine gewisse Routine einstellen.
Die Bemessung der Stellenobergrenzen der Städte und Gemeinden für Aufgaben nach dem SGB II erfolgte Ende 2004 auf Grundlage von Schätzwerten für die Bedarfsgemeinschaftszahlen. Ausgegangen wurde dabei von 7.630 Bedarfsgemeinschaften im Kreis Borken. Im Verlauf des Jahres 2005 ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber diesem Planwert in den Städten und Gemeinden des Kreises unterschiedlich stark angestiegen.
Im Januar 2006 waren 9.670 Bedarfsgemeinschaften zu betreuen.
Aufgrund dieser gegenüber dem Planwert deutlich angestiegenen Zahl ist eine Anpassung der Personalbemessung für die Zukunft erforderlich. Gleichzeitig erfolgt auf Grundlage der im Jahr 2005 gesammelten Erfahrungen eine Anpassung einzelner Gestaltungsfragen des Personalkonzeptes.
Für die Leistungsgewährung hat sich bundesweit ein Schlüssel
von 140 Bedarfsgemeinschaften je Sachbearbeiter etabliert. Dieser Schlüssel
wird zukünftig auch im Kreis Borken angewandt.
Schwieriger ist die Bemessung im Bereich Fallmanagement. Zukünftig wird der
Personalbedarf für das Fallmanagement nicht mehr wie im Jahr 2005 an der Zahl
der Bedarfsgemeinschaften festgemacht. Vielmehr muss die Zahl der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Grundlage für die Bemessung sein. Es ist jedoch
zu berücksichtigen, dass nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der
Betreuung durch einen Fallmanager bedürfen. Eine Auswertung der Personendaten
führt zu dem Ergebnis, dass ca. 35 % der erwerbsfähigen Hilfeempfänger einen
Betreuungsbedarf durch einen Fallmanager aufweisen. Diese Einschätzung wird
auch durch die Erfahrungen der Service-Punkte Arbeit vor Ort bestätigt.
Zukünftig wird daher als Maßstab für den Personalbedarf im Fallmanagement von
dieser Bedarfsquote ausgegangen. Der Betreuungsschlüssel für einen Fallmanager
soll bei 75 Personen gehalten werden.
Ausgehend von 9.670 Bedarfsgemeinschaften sowie 13.215 erwerbsfähigen Hilfeempfängern im Januar 2006 ergibt sich aktuell ein Bedarf von 69,8 Stellen (aufgerundet) für die Leistungsgewährung sowie 63 Stellen für das Fallmanagement.
Nach Aufrundung der Stellenanteile je Stadt/Gemeinde auf die nächste halbe Stelle ergibt sich auf diesem Wege ein Bedarf von 138,5 Stellen. Dies sind ca. 11,5 Stellen mehr als bisher für die Service-Punkte Arbeit bei den Städten und Gemeinden.
Zurzeit ist noch unklar, welche Budgetbeträge dem Kreis Borken aus Bundesmitteln für Verwaltungskosten und Eingliederung 2006 zur Verfügung stehen werden. Durch die inzwischen in Kraft getretene Eingliederungsmittelverordnung des Bundes wurden lediglich die Verteilungsschlüssel festgelegt. Die Verteilungsmasse ist jedoch noch unklar.
Bis zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes, voraussichtlich im Juli 2006, besteht insofern noch eine Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Ausstattung des Kreises im Jahr 2006.
Eine sofortige Umsetzung der Personalaufstockung nach dem dargestellten Konzept ist aufgrund der Ungewissheit über den Budgetrahmen 2006 nicht möglich. Mit der Umsetzung muss daher gewartet werden, bis Klarheit und Sicherheit über die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Bundesmittel gegeben sind. Bis auf weiteres gelten daher die mit der Personalbemessung 2005 festgelegten Obergrenzen.
3. Aufbau
eines Kontrollsystems
Der Service-Punkt Arbeit hat Ende 2004 mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Gemäß § 5 der Vereinbarung ist der Kreis verpflichtet, ein Verwaltungs- und Kontrollsystem einzurichten, das die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung und Zahlung der vom Bund hinsichtlich der besonderen Einrichtung des Landkreises nach § 6a Abs. 6 SGB II zu tragenden Aufwendungen sicherstellt und sein einwandfreies Funktionieren überwacht.
Mit Vorlage der Jahresschlussrechnung ist das aufgebaute Kontrollsystem zu beschreiben, eine Prüfbestätigung vorzulegen sowie über Art, Umfang und Ergebnis der durchgeführten Prüfungen zu berichten.
Prüfung der Leistungsgewährung bei den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden:
Der Service-Punkt Arbeit des Kreises führt im Rahmen
der Fachaufsicht eine Prüfung vor Ort bei den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden durch.
Geprüft wird vor Ort neben Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Leistungsgewährung auch die Abrechnung mit dem Kreis Borken.
Die Prüfung vor Ort bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird gemeinsam mit der Revision – FD 14 – durchgeführt.
Um eine effektive Prüfung mit einem kreisweit einheitlichen Qualitätsstandard zu gewährleisten, ist es erforderlich, diese Aufgabe bei allen 17 Städten und Gemeinden im Kreis durchzuführen.
Prüfungsschwerpunkte können sein:
· Leistungsgewährung
· Durchführung der Unterhaltsheranziehung
· Eingliederungsleistungen
· Organisation und Personal
· Abrechnung mit anderen Kostenträgern
· Abrechnung mit dem Kreis
Prüfung der finanztechnischen Abwicklung beim Kreis
Die Prüfung der Umsetzung der Option beim Kreis Borken
erfolgt durch die Revision – FD 14 -.
Die Prüfung kann folgende Punkte umfassen:
· Jahresabschlussrechnung
· Abrechnung sämtlicher Leistungen mit dem Bund
· Eingliederungsleistungen
· ADV
· Verwaltungskosten
4. Internetauftritt des Service-Punkt ARBEIT
Ab sofort ist der Service-Punkt Arbeit mit einem eigenen Angebot im Internet vertreten. Zu erreichen ist die Seite unter folgenden Adressen:
Das Angebot bietet neben allgemeinen Informationen zum Thema SGB II insbesondere Informationen zur Umsetzung im Kreis Borken.
Schwerpunktmäßig richtet sich das Angebot an die Bevölkerung. U.a. ist es über eine Kontaktsuche möglich, den zuständigen Ansprechpartner im Service-Punkt Arbeit vor Ort zu finden. Hierzu werden die Kontaktdaten aller Mitarbeiter des Service-Punktes ARBEIT, insbesondere der Städte und Gemeinden, zur Verfügung gestellt.
Als Downloads stehen Antragsvordrucke oder Gesetzestexte zur Verfügung.
Im Bereich Statistiken werden aktuelle Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zum Thema SGB II im Kreis Borken angeboten.
Das Angebot wird zukünftig laufend erweitert.
Es ist geplant, zukünftig eine Stellensuche auf dem „virtuellen Arbeitsmarkt“ der Arbeitsagentur, auch für Ausbildungsstellen, zu integrieren.
II. Leistungen zur Eingliederung
– aktive Leistungen
1. Betreuung von Jugendlichen unter 25 Jahren
1.1: Fortführung der Initiative „Jugend in Arbeit plus“
Die Initiative „Jugend in Arbeit plus“ hat sich in der Vergangenheit als wirkungsvolles Instrument zur Integration benachteiligter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt erwiesen.
Aufgrund der unverändert hohen Zahl arbeitsloser Jugendlicher hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW daher die Fortführung dieser Initiative ab 01.01.2006 bis zunächst 31.12.2006 beschlossen.
Der Kreis Borken tritt dabei als Antragsteller und Zuwendungsempfänger für die Fördermittel auf und ist gleichzeitig Abrechnungsstelle für die Beratungseinrichtungen.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der Rahmenbedingungen und Eckpunkte zum Inhalt und Verfahren:
(1) Zielgruppe:
§ Jugendliche, die besondere Vermittlungsprobleme am
Arbeitsmarkt haben und die zum Zeitpunkt der Zuweisung in die Initiative unter
25 Jahre alt sind sowie in den letzten 8 Monaten mindestens 6 Monate erwerbslos
waren.
§ Besonders gewünscht ist die Gewinnung von Teilnehmer/innen aus dem Kreis der Konsenslinge des Ausbildungskonsenses NRW. Zugewiesen werden können diejenigen Jugendlichen, die nach Ende des Nachvermittlungsprozesses (31.12.) weiterhin ausbildungsplatzsuchend sind, als „Altbewerber“ des Schulentlassjahres 2003 oder früher mehrfach erfolglos einen Nachvermittlungsprozess des Ausbildungskonsenses NRW durchlaufen haben und von den Konsenspartnern – als nicht in Ausbildung vermittelbar! – bewertet werden.
(2) Zielsetzung/Inhalt:
§ Die Jugendlichen werden in einer i.d.R. bis zu 6 Monate dauernden Beratungsphase persönlich von einem/r Berater/in (s. Pkt. 4) auf eine Beschäftigungsaufnahme im Rahmen der Initiative vorbereitet.
§ Gegenstand der Beratung und Begleitung ist die Aktivierung des Jugendlichen, die Beseitigung vermittlungshemmender Faktoren und die Unterstützung während der Arbeitssuche.
§ Zur Förderung des Beschäftigungsverhältnisses kann ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden i.H.v. 50% der Arbeitgeberbruttolohnkosten zzgl. 20% des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.
§ Zudem wird der Jugendliche während der geförderten Beschäftigungsphase begleitet, um bei auftretenden Problemen zwischen Unternehmen und Jugendlichen Hilfe anbieten zu können.
§ Bei der Arbeitsplatzaquise und Begleitung der Betriebe während der Beschäftigung sind die Kammerfachkräfte (Industrie- und Handelskammer/ Handwerkskammer) eingebunden. Darüber hinaus kann bei Bedarf eine berufsbegleitende Qualifizierung gefördert werden.
(3) Zuweisung:
§ Die Zuweisung von Jugendlichen zur Initiative „Jugend in Arbeit plus“ erfolgt durch die Agenturen für Arbeit, die ARGEN und die Optionskommunen. Im Kreis Borken sind dies demnach die Service-Punkte Arbeit der Städte und Gemeinden sowie die vier Geschäftsstellen der Arbeitsagentur Coesfeld.
(4) Beratungseinrichtungen:
§ Die Beratungseinrichtungen wurden in Abstimmung mit der Regionalagentur und dem Lenkungskreis Regionalagentur Münsterland ausgewählt.
Entscheidend für die Auswahl war die Empfehlung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die bereits bisher an der Initiative beteiligten Träger erneut in die Umsetzung einzubinden.
§ Im Kreis Borken sind daher folgende Beratungseinrichtungen tätig:
- EWIBO - Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH
- DRK – Deutsches Rotes Kreuz gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung mbH
- BBS – Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH
- JFB – Jugend- und Familienbildungswerk Stadtlohn e.V.
- Diakonisches Werk des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken
(5) Zusammenarbeit
zwischen zuweisender Stelle und Berater:
§ Die beteiligten Partner der Initiative – zuweisende Stellen, Berater, Kammervertreter – sind ganz besonders gehalten, Informationen über die zugewiesenen Jugendlichen auszutauschen und so im Sinne des Jugendlichen effektiv zusammenzuarbeiten.
§ Der Aufbau von Doppelstrukturen soll unbedingt vermieden werden.
(6) Förderumfang
§ Landesweit wird von einer Zuweisungszahl von 7.000 Jugendlichen ausgegangen. Die kreisscharfe Aufteilung anhand der bisherigen Zuweisungen „Jugend in Arbeit“ hat für den Kreis Borken eine Größenordnung von 209 Zuweisungen für das Jahr 2006 ergeben.
§ Insgesamt ist für die Beratungsförderung ein Volumen von 4,9 Mio. € eingeplant. Als Verpflichtungsermächtigung für 2006 wird dabei zunächst eine Anschubfinanzierung von insgesamt 1.580.000 € zur Verfügung gestellt – auf den Kreis Borken entfallen davon 47.066,38 €.
1.2: Ausbildungssituation 2006
Die Ausbildungssituation im Kreis Borken lässt sich aufgrund der zwei verschiedenen Rechtsbereiche SGB III und SGB II nicht mehr allein über die Berufsberatungsstatistik der Arbeitsagentur darstellen, da die Berufsberatung nicht jeden Jugendlichen betreut und somit auch nicht alle Jugendlichen über diese Statistik erfasst werden.
Im Jahr 2005 waren die Akteure oftmals gezwungen, auf kurzfristige Handlungsbedarfe ebenso kurzfristig zu reagieren. Die so eingestielten Maßnahmen konnten nicht detailliert vorbereitet werden und hätten mit entsprechender Vorlaufphase möglicherweise noch bedarfsgerechter und effektiver sein können.
Diese Erfahrungen hat der Kreis Borken genutzt und sich bereits zu Beginn des Jahres 2006 einen Überblick verschafft über die Anzahl der Jugendlichen aus dem SGB II-Bereich, die sich voraussichtlich im Jahr 2006 um einen Ausbildungsplatz bemühen werden.
Diese Jugendlichen werden bereits jetzt von den Fallmanagern und den Mitarbeitern des Teams 25 der Kreishandwerkerschaft angesprochen und auf mögliche Ausbildungsplatzperspektiven hin beraten und betreut.
Im Rahmen eines sog. Ausbildungsmanagements, das derzeit aufgebaut wird, sollen Fragen zu Ausbildungsreife, Berufswahl und –orientierung frühzeitig mit den Jugendlichen erarbeitet werden, damit eine sinnvolle Steuerung und evtl. Inanspruchnahme von vorhandenen Förderangeboten erfolgen kann.
Im Zuge der Erarbeitung des Ausbildungsmanagements wird derzeit ein Betreuungs- und Ausbildungskonzept erstellt, in dem die alternativen Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Zielgruppen erläutert und die entsprechenden Angebote strukturiert dargestellt werden.
Nachfolgend ein Überblick über die aktuelle Situation ausbildungssuchender Jugendlicher aus dem SGB II-Bereich:
Als ausbildungssuchend gemeldete
Jugendliche |
2. Grenzüberschreitende Integrationsangebote
Im Jahr 2005 waren sowohl der Kreis Borken als auch die im Umsetzungsprozess eingebundenen Städte und Gemeinden damit beschäftigt, Strukturen aufzubauen, um die Integration der Arbeitslosen in ein Netzwerk aller Beteiligten einzubinden und so weitestgehende Synergieeffekte zu erzielen.
Der Bereich der Vermittlung hat sich dabei zunächst auf den regionalen und z.T. überregionalen Arbeitsmarkt in Deutschland beschränkt.
Aufgrund der regionalen Lage des Kreises Borken hin zu den Niederlanden muss jedoch auch der Arbeitsmarkt des Nachbarlandes berücksichtigt werden.
Es haben daher bereits erste Gespräche mit verschiedenen Akteuren stattgefunden, um grenzüberschreitende Aktivitäten aufzubauen.
Über den weiteren Verlauf wird berichtet.
3. Kreisweite Stellenbörse
Den für die Vermittlung zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Service-Punkte ARBEIT stand neben dem Stellenangebot des virtuellen Arbeitsmarktes der Arbeitsagentur und weiterer gängiger Stellenbörsen im Internet bislang keine kreisspezifische Lösung zur Verfügung.
Aus den Rückmeldungen der VermittlerInnen wurde ein diesbezüglicher Bedarf bisher auch nicht gesehen. Einerseits erfolgen die Vermittlungsaktivitäten bewerberorientiert, andererseits wird bei Kenntnis von freien Arbeitsplätzen unmittelbar versucht, passgenau Bewerber dorthin zu vermitteln. Ein Pool freier Arbeitsstellen kann daher in größerem Umfang nicht entstehen.
Gleichwohl kommt es vor, dass in Einzelfällen eine freie Arbeitsstelle nicht aus dem Pool „eigener“ Hilfeempfänger besetzt werden kann. Ebenso sind auch die Stellen-Inserate der regionalen Presse interessant.
Aus diesem Grund wird der Kreis die technische Voraussetzung in der vorhandenen Software nutzen und probeweise in der Region Borken eine regionale Stellenbörse einrichten. Unter Beachtung eines einheitliches Verfahrens soll dieses System bei positiven Erfahrungen auf das übrige Kreisgebiet ausgeweitet werden.
4. Arbeitsmarktmonitoring
Die Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B. NRW) führt seit 1999 in verschiedensten Regionen
das Arbeitsmarktmonitoring nach der sog. Prospect-Methode durch.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Arbeitsmartkreformen hat die G.I.B. diese Methode regional angepasst und den neuen Rahmenbedingungen entsprechend ausgerichtet.
Danach ist die Zielsetzung,
§ einen profunden und aktuellen Datenbestand über regionale Unternehmen in den wichtigsten Wirtschaftssektoren zu generieren,
§ die Personal- und Wirtschaftsbedarfe dieser regionalen Unternehmen zu ermitteln,
§ die Unternehmen zu identifizieren, die einen akuten oder perspektivischen Einstellungsbedarf insbesondere im Bereich der An- und Ungelernten haben,
§ diejenigen Unternehmen herauszufiltern, die an einem persönlichen Gespräch im unmittelbaren Nachgang zur telefonischen Befragung interessiert sind, um die Personal- und Qualifizierungsbedarfe möglichst detailliert aufzunehmen und
§ ausgewählte Mitarbeiter des Service-Punktes ARBEIT in die Methodik von Prospect und seine Anwendung einzuführen.
Die Zielsetzung soll dazu führen, dass die Region einen breiteren Zugang zu kooperationsbereiten Unternehmen erhält und ein Unternehmensdatenbestand aufgebaut wird, der für die aktuelle und künftige Kontaktpflege und die Planung der Integrationsinstrumente und Vermittlungsaktivitäten hilfreich ist.
Die gewonnen Daten und Informationen können so die Eingliederungsleistungen für die Alg II-EmpfängerInnen verbessern und stellen eine wichtige Orientierunghilfe für den weiteren Umsetzungsprozess dar.
Der Ablauf des Verfahrens wird wie folgt skizziert:
1. Einführungsseminar für die MitarbeiterInnen des Service-Punktes ARBEIT, die in den Prozess eingebunden sind.
2. Portfolioanalyse durch die G.I.B. (= Auswertung regionalspezifischer Daten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter und ihre Entwicklung in den letzten fünf Jahren zur Lokalisierung geeigneter Wirtschaftssektoren) und Festlegung der Wirtschaftssektoren für die telefonische Betriebsbefragung.
3. Erstellung eines Telefonfragebogens (ca. 20 Fragen zur Unternehmens- und Personalstruktur) für rd. 2000 Unternehmen der Region.
4. Telefonbefragung bei den Betrieben durch ein professionelles Marktforschungsinstitut (Response erfahrungsgemäß von ca. 40%).
5. Statistischer Bericht und Präsentation der Befragungsergebnisse.
6. Unternehmensbesuche bei interessierten Unternehmen aus der Telefonbefragung (erfahrungsgemäß ca. 15%) zur detaillierten Ermittlung der aktuellen und perspektivischen Personal- und Qualifizierungsbedarfe, Durchführung durch die G.I.B., Begleitung durch die jeweils zuständigen Vermittler der Service-Punkte ARBEIT.
7. Auswertung und Ergebnisbericht.
8. Abschluss-Workshop.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Unternehmensverbände sollen in den Prozess eingebunden werden.
Der gesamte Prozess ist auf einen Zeitrahmen von ca. 7 Monaten angelegt. Z. Zt. wird in Zusammenarbeit mit den o. g. Akteuren abgestimmt, unter welchen Rahmenbedingungen ein solcher Prozess im Kreis Borken effektiv umsetzbar sein kann.
5. Arbeitskreis „Gender SGB II“
Bereits in der Vorlage zur Sitzung vom 05.07.2005 (zu TOP 3 Nr.9) wurde über die besonderen Erfordernisse der Chancengleichheit bei der Umsetzung des SGB II berichtet.
Auch der Gesetzestext zum SGB II beinhaltet im § 1 als Aufgabe und Ziel der Grundsicherung die besondere Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen - die Leistungen der Grundsicherung sind demnach entsprechend darauf auszurichten.
Aus diesem Anspruch heraus hat sich der „Arbeitskreis Gender SGB II“ zusammen-gefunden, der den Umsetzungsprozess im SGB II konstruktiv begleiten und insbesondere bei der Umsetzung der Querschnittsaufgabe „Gender Mainstreaming“ Unterstützung liefern wird.
Mitgliederinnen des Arbeitskreises sind Vertreterinnen aus den Bereichen Gleichstellung und der Regionalstelle Frau und Wirtschaft, die z.T auch gleichzeitig Mitarbeiterinnen örtlicher Service-Punkte ARBEIT sind. Außerdem wirken zwei Mitarbeiterinnen aus dem Service-Punkt ARBEIT des Kreises Borken mit.
Konkret beschäftigt sich der Arbeitskreis damit, gezielt auf bestimmte Zielgruppen zu blicken, die unterschiedliche Problemlagen aufgrund des Geschlechtes aufweisen, z.B. allein erziehende Frauen, junge Männer unter 25 Jahren oder auch Migranten und Migrantinnen.
Der Arbeitskreis wird Empfehlungen erstellen für die AnsprechpartnerInnen und FallmanagerInnen in den Service-Punkten ARBEIT mit folgenden Inhalten:
§ Problemlagen und Vermittlungshemmnisse spezifischer Zielgruppen
§ Aufzeigen von Beratungsangeboten außerhalb der Service-Punkte ARBEIT
§ Überprüfung des vorhandenen Maßnahmeangebotes im Hinblick auf festgestellte Bedarfe
§ Erarbeiten von Handlungsempfehlungen als Hilfestellung
§ Praxisreflexion
Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig seit Herbst letzten Jahres und beschäftigt sich aktuell mit der Zielgruppe der allein Erziehenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltsplan 2006.