1.
Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem Bericht der
Revision des Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2004, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09. Februar 2006
zu seinem Schlussbericht erklärt hat.
Auf die Auslegung des Schlussberichtes und Möglichkeit zur Einsichtnahme ist im Amtsblatt des Kreises hinzuweisen (§ 101 Abs. 4 GO).
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird
über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 mit folgendem Ergebnis
beschlossen:
Bezeichnung
|
€ |
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
226.669.571,21 |
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt |
32.480.186,60 |
Summe Soll-Einnahmen |
259.149.757,81 |
+ neue
Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
./. Abgang alter
Haushaltseinnahmereste |
310.000,00 |
./. Abgang alter
Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt |
524.146,38 |
./. Abgang alter
Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt |
2.572.738,39 |
Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
255.742.873,04 |
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
223.514.048,95 |
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt |
18.747.062,27 |
(darin enthaltener Überschuss = 0,00 €) |
|
Summe Soll-Ausgaben |
242.261.111,22 |
+ neue
Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt |
3.120.451,46 |
+ neue
Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt |
10.897.137,07 |
./. Abgang alter
Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt |
489.075,58 |
./. Abgang alter
Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt |
46.751,13 |
./. Abgang alter
Kassenausgabereste |
0,00 |
Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
255.742.873,04 |
etwaiger Unterschied |
0,00 |
I. Vermögen einschließlich aller
Rücklagen (i.S. des § 38 GemHVO)
T€
Stand
31.12.2003/01.01.2004 47.672
Zugang
2004 5.665
Abgang
2004 6.851
Stand
am 31.12.2004/01.01.2005 46.486
II. Schulden
T€
Stand
31.12.2003/01.01.2004 18.314
Zugang
2004 4.500
Abgang
2004 2.125
Stand
am 31.12.2004/01.01.2005 20.689
2.
Die Kreistagsmitglieder beschließen, dem Landrat für
das Haushaltsjahr 2004 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§§ 94 und 101 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 53 Kreisordnung (KrO) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung
Sachdarstellung:
Der Kreistag beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung; seine Mitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrates (§ 94 Abs. 1 GO i.V.m. § 53 KrO).
Die Revision des Kreises Borken hat die Jahresrechnung 2004 auftragsgemäß geprüft und das Ergebnis im Prüfungsbericht vom 28.12.2005 niedergelegt. Zu den einzelnen Prüfungsbeanstandungen nahm die Verwaltung ausführlich Stellung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 die Jahresrechnung gemäß § 101 GO geprüft und beraten und den Prüfungsbericht zu seinem Schlussbericht erklärt.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis im Kreistag vortragen.
Des weiteren hat der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 GO beschlossen, dass keine getroffenen Prüfungsfeststellungen der vertraulichen Behandlung bedürfen, die die Aufnahme in einen gesonderten Berichtsband erfordert. Der Schlussbericht stellt somit den allgemeinen Berichtsband dar. Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb des Kreises Borken sind berechtigt, diesen allgemeinen Berichtsband einzusehen (§ 101 Abs. 3 GO).
Auf diese Einsichtnahme wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Auch der Beschluss über die Jahresrechnung 2004 und die Entlastung des Landrats ist öffentlich bekannt zu machen.
Im Anschluss an diese Bekanntmachungen wird sowohl der allgemeine Berichtsband als auch die Jahresrechnung mit dem Geschäftsbericht während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung im Kreishaus Borken zur Einsicht ausgelegt.