Betreff
Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnung 2004 des Kreises Borken und Entlastung des Landrates
Vorlage
0060/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.      Der Kreistag nimmt Kenntnis von dem Bericht der Revision des Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09. Februar 2006 zu seinem Schlussbericht erklärt hat.

 

Auf die Auslegung des Schlussberichtes und Möglichkeit zur Einsichtnahme ist im Amtsblatt des Kreises hinzuweisen (§ 101 Abs. 4 GO).

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 mit folgendem Ergebnis beschlossen:

 

Bezeichnung

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt

226.669.571,21

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt

32.480.186,60

Summe Soll-Einnahmen

259.149.757,81

+   neue Haushaltseinnahmereste

0,00

./.  Abgang alter Haushaltseinnahmereste

310.000,00

./.  Abgang alter Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt

524.146,38

./.  Abgang alter Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt

2.572.738,39

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

255.742.873,04

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt

223.514.048,95

Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

18.747.062,27

(darin enthaltener Überschuss = 0,00 €)

 

Summe Soll-Ausgaben

242.261.111,22

+   neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt

3.120.451,46

+   neue Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt

10.897.137,07

./.  Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt

489.075,58

./.  Abgang alter Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt

46.751,13

./.  Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

255.742.873,04

etwaiger Unterschied

0,00

 

 

I.       Vermögen einschließlich aller Rücklagen (i.S. des § 38 GemHVO)

                                                                                                                              T€

Stand 31.12.2003/01.01.2004                                                                        47.672

Zugang 2004                                                                                                    5.665

Abgang 2004                                                                                                    6.851

Stand am 31.12.2004/01.01.2005                                                                 46.486

 

II.      Schulden

                                                                                                                           T€

Stand 31.12.2003/01.01.2004                                                                        18.314

Zugang 2004                                                                                                    4.500

Abgang 2004                                                                                                    2.125

Stand am 31.12.2004/01.01.2005                                                                 20.689

 

2.      Die Kreistagsmitglieder beschließen, dem Landrat für das Haushaltsjahr 2004 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Rechtsgrundlage:

§§ 94 und 101 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 53 Kreisordnung (KrO) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

 

Sachdarstellung:

Der Kreistag beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrech­nung; seine Mitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrates (§ 94 Abs. 1 GO i.V.m. § 53 KrO).

Die Revision des Kreises Borken hat die Jahresrechnung 2004 auftragsgemäß geprüft und das Ergebnis im Prüfungsbericht vom 28.12.2005 niedergelegt. Zu den einzelnen Prüfungsbeanstandungen nahm die Verwaltung ausführlich Stellung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 die Jahresrechnung gemäß § 101 GO geprüft und beraten und den Prüfungsbericht zu seinem Schlussbericht erklärt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis im Kreistag vortragen.

Des weiteren hat der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 GO beschlossen, dass keine getroffenen Prüfungsfeststellungen der vertraulichen Behandlung bedürfen, die die Aufnahme in einen gesonderten Berichtsband erfordert. Der Schlussbericht stellt somit den allgemeinen Berichtsband dar. Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb des Kreises Borken sind berechtigt, diesen allgemeinen Berichtsband einzusehen (§ 101 Abs. 3 GO).

Auf diese Einsichtnahme wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Auch der Beschluss über die Jahresrechnung 2004 und die Entlastung des Landrats ist öffentlich bekannt zu machen.

Im Anschluss an diese Bekanntmachungen wird sowohl der allgemeine Berichtsband als auch die Jahresrechnung mit dem Geschäftsbericht während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung im Kreishaus Borken zur Einsicht ausgelegt.