Betreff
Bestellung einer Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
0061/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Kreisamtfrau Sandra Bußmeier wird zur Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 4 KrO i. V. m. § 37 Abs. 1 KrO
§ 25 Abs. 1 Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises
Borken und seine Ausschüsse
Sachdarstellung:
Die Ausschüsse bestellen auf Vorschlag des Landrates einen Schriftführer/eine Schriftführerin.
Nachfolgerin des bisherigen Stelleninhabers, Kreisamtmann Burkhard Venhues, ist Kreisamtfrau Sandra Bußmeier. Sie soll daher auch die Funktion der Schriftführung für den Jugendhilfeausschuss übernehmen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?