Betreff
Bestellung einer Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
0061/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Kreisamtfrau Sandra Bußmeier wird zur Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss bestellt.

 


Rechtsgrundlage:

 

§ 41 Abs. 4 KrO i. V. m. § 37 Abs. 1 KrO

 

§ 25 Abs. 1 Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse

 


Sachdarstellung:

Die Ausschüsse bestellen auf Vorschlag des Landrates einen Schriftführer/eine Schriftführerin.

 

Nachfolgerin des bisherigen Stelleninhabers, Kreisamtmann Burkhard Venhues, ist Kreisamtfrau Sandra Bußmeier. Sie soll daher auch die Funktion der Schriftführung für den Jugendhilfeausschuss übernehmen.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?