1. Der Bericht zur aktuellen Situation der Plätze in den Kindergärten wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem mit der Gemeinde Raesfeld abgestimmten Verfahren zur gemeindespezifischen Bedarfsabfrage wird zugestimmt.
3. Den Richtlinien zur Tagespflege wird zugestimmt.
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Rechtsgrundlage:
§§ 22, 22a, 23, 24, 90 SGB VIII
Sachdarstellung:
a) Aktuelle Platzsituation der Plätze in Kindergärten
b) Umfrage in der Gemeinde Raesfeld
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2006 die Betreuungsbedarfsplanung beschlossen, die eine fortlaufende Information über die Entwicklung und erzielten Ergebnisse einschließt.
In der Jugendhilfeausschusssitzung wird zur aktuellen Situation der Plätze in Kindergärten mündlich informiert.
Des Weiteren wird das mit der Gemeinde Raesfeld abgestimmte Verfahren der gemeindespezifischen Bedarfsabfrage ebenfalls mündlich dargestellt.
c) Zustimmung zu den Richtlinien Tagespflege
Durch das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde die Gleichrangigkeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege festgelegt. Gemäß §§ 22 und 22 a Sozialgesetzbuch VIII gelten die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen auch für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege. Dabei soll nicht nur der quantitativ ausreichende Ausbau gewährleistet sein, sondern auch die qualitative Eignung der Kindertagespflege für das jeweilige Kind. Es geht wie in Kindertageseinrichtungen um Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsleistungen.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2006 im Rahmen der Beschlussfassung zur Betreuungsbedarfsplanung die Grundsätze für die Tagespflege festgelegt. In diesem Rahmen sind Richtlinien für die Umsetzung der Förderung von Kindern in Tagespflege entwickelt worden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2006 im Rahmen der Beschlussfassung zur Betreuungsbedarfsplanung die Grundsätze für die Tagespflege festgelegt. Hier wurden die finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Grundsätzlich gilt, dass für 2006 im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel die bedarfsgerechte Betreuung ausgebaut werden soll.
Durch die Verabschiedung der Richtlinien zur Tagespflege und damit der pädagogischen und finanziellen Gleichstellung von Kinderbetreuung in Tagespflege oder in Kindertageseinrichtungen ist von einem Anstieg der Tagespflege auszugehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung für 2006 ist ein solcher Anstieg der Fallzahlen bereits zu Grunde gelegt worden (insges. 75 Fälle).
Der Aufwand ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Die konkreten Auswirkungen auf die Folgejahre hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.
· die Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe vor Ort,
· die Entwicklung von Betreuungsbedarfen von unter 3-Jährigen sowie von über 3-Jährigen,
· die demografischen Faktoren,
· die Situation auf dem Arbeitsmarkt und
· die landespolitischen Entscheidungen.
Auf Grund dieser Unsicherheitsfaktoren lassen sich für die Zukunft die finanziellen Auswirkungen nicht verlässlich berechnen.