Betreff
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe, hier: Vredener Georgspfadfinder e.V.
Vorlage
0065/2006
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreisjugendhilfeausschuss erkennt die Vredener Georgspfadfinder e.V. als Träger der freien Jugendhilfe an.


Rechtsgrundlage:

§ 75 Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) i.V. mit § 25 AG KJHG


Sachdarstellung:

Zweck des Vereines ist die zum einen die Erziehungs- und Bildungsaufgaben der internationalen Pfadfinderbewegung  zu unterstützen, zum anderen die Jugendpflege in Vreden sowie die Beschaffung und Verwaltung der hierzu erforderlichen Geldmittel und Sachwerte zu fördern. Der Verein widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecken.

Ausdrücklich wird in der Satzung eine enge Kooperation mit dem DPSG-Stamm Vreden festgeschrieben.

Zweifel an einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit und einer sachgerechten und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel bestehen nicht.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Verein hat und wird weiterhin über die Richtlinien der Kinder- und Jugendarbeit finanzielle Mittel zur Unterstützung der Arbeit beantragen.