Betreff
Beitritt des Landkreises Emsland als Gesellschafter der FMO GmbH (Flughafen Münster / Osnabrück) und Anpassung der Stammeinlagen an § 5 Abs. 3 GmbHG
Vorlage
0072/2006
Aktenzeichen
21 34 00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die Vertreter des Kreises Borken in der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster / Osnabrück GmbH werden ermächtigt, folgende Beschlüsse mitzutragen:

 

1.    Die Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster / Osnabrück GmbH stimmt dem Beitritt des neuen Gesellschafters Landkreis Emsland mit einem Anteil von 102.300,00 Euro im Rahmen einer entsprechenden Erhöhung des Stammkapitals zu.

2.    Zur Einhaltung des § 55 Abs. 4 / § 5 Abs. 3 GmbHG (Teilbarkeit von Stammeinlagen durch 50 Euro) sollen die Anteile der anderen Gesellschafter auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Wert aufgerundet werden. Die sich daraus ergebenden Erhöhungsbeträge für jeden Gesellschafter (max. 50 Euro) werden durch Entnahme aus der jeweiligen Kapitalrücklage der einzelnen Gesellschafter finanziert. Die neuen prozentualen Anteile am Stammkapital ergeben sich aus der beiliegenden Anlage.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 lit. l Kreisordnung NRW

§ 5 Abs. 3 GmbH Gesetz

§ 55 Abs. 4 GmbH Gesetz


Sachdarstellung:

Seit Jahren bemüht sich die Geschäftsführung der FMO GmbH in Abstimmung mit den Gesellschaftern, den Landkreis Emsland als Gesellschafter zu gewinnen. Der Kreistag des Landkreises Emsland hat am 20.12.2005 beschlossen, der FMO GmbH beizutreten. Der zu zeichnende Anteil soll denen der vergleichbaren Kreise Grafschaft Bentheim, Borken und Coesfeld entsprechen. Der Kreis Borken hat einen Anteil von 102.260,00 Euro am Stammkapital der FMO GmbH gezeichnet.

 

Der Landkreis Emsland legt Wert darauf, dass die Einlage der Gesellschaft im vollen Umfang zur Verfügung steht. Daher soll der Beitritt im Rahmen einer Kapitalerhöhung und nicht durch die Übernahme von Anteilen anderer Gesellschafter erfolgen. Durch diese Kapitalerhöhung würde das Stammkapital der Gesellschaft von heute 22.560.780,00 Euro auf 22.663.040,00 Euro anwachsen.

 

Im Rahmen einer Kapitalerhöhung muss § 55 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 GmbHG beachtet werden. Danach hat ein neuer Anteil durch 50,00 Euro teilbar zu sein. Um diesem Kriterium zu genügen, wird der Anteil der Landkreises Emsland auf 102.300,00 Euro erhöht. In diesem Zuge schlägt die Geschäftsführung vor, alle Stammeinlagen gleich zu behandeln und ebenfalls auf einen Betrag, der durch 50,00 Euro teilbar ist, zu erhöhen. Für den Kreis Borken bedeutet dies eine Erhöhung seiner Stammeinlage um 40,00 Euro. Die Finanzierung der Erhöhungsbeiträge für jeden Altgesellschafter erfolgt durch eine Entnahme aus der jeweiligen Kapitalrücklage, die zur Finanzierung der Start- und Landebahn dient und vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.11.2005 beschlossen wurde (Beschlussvorlage Nr. 0258/2005). Nach der Kapitalerhöhung beläuft sich die Gesamtsumme des neuen Stammkapitals 22.663.500,00 Euro. Der Anteil des Kreises Borken entspricht einer Quote von 0,4514 % gegenüber vorher 0,4533 %. Die Verteilung der Stammeinlage auf die einzelnen Gesellschafter kann der Anlage entnommen werden.

 

Mit seinem Beitritt wird der Landkreis Emsland ebenfalls die entsprechende Einlage zur Finanzierung der Start- und Landebahn leisten.

 

Dieses Vorgehen gewährleistet, dass die Gesellschaft ihr volles Kapital zur Finanzierung der Verlängerung der Start- und Landebahn erhält und die Altgesellschafter keine weiteren Mittel zur Finanzierung der Kapitalerhöhung aufbringen müssen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

 

Der Kreis Borken lehnt den Beitritt des neuen Gesellschafters und die Kapitalerhöhung ab. Der Kreis Borken würde dann nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, und sein Stimmrecht würde entsprechend gemindert. Der Beitritt des neuen Gesellschafters und die Kapitalerhöhung kann mit Mehrheit der anderen Gesellschafter beschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

 

Es entsteht kein Aufwand und keine Folgewirkung für den Kreis Borken, da die Erhöhung aus der geleisteten Einlage zur Kapitalrücklage für die Verlängerung der Start- und Ladebahn entnommen wird.

 


Anlagen: