Betreff
Verabschiedung einer Resolution zum Bleiberecht für seit langem in Deutschland lebende Flüchtlinge Antrag der SPD-Fraktion vom 08.04.2006
Vorlage
0081/2006
Art
Antrag SPD-Fraktion

1.    Der Kreistag Borken fordert die Innenministerkonferenz auf, für Flüchtlinge bei denen ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland vorliegt, ein Bleiberecht und ein Arbeitsrecht auf den Weg zu bringen. 
Voraussetzungen für dieses Recht sollten eine wirtschaftliche und soziale Integration sowie ausreichende Sprachkenntnisse sein.

 

2.    Falls eine Einung darüber in der Innenministerkonferenz nicht erreicht werden kann, fordert der Kreistag Borken von der Landesregierung eine Überprüfung des § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes hinsichtlich eines Bleiberechtes aus humanitären Gründen. Dieser Paragraph wird in den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein und Mecklenburg- Vorpommern schon so ausgelegt, dass für den angesprochenen Personenkreis eine Bleiberecht möglich ist.

 

3.    Der Kreistag Borken fordert die Innenministerkonferenz auf, ein eigenständiges Bleiberecht für junge erwachsene AusländerInnen zu schaffen. Voraussetzungen dafür sollten u.a. eine soziale Integration und gute Sprachkenntnisse sein.


Sachdarstellung:

Nach dem neuen Zuwanderungsrecht sollte es ursprünglich nur noch die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis geben. Die Duldung, die dann später wieder in das Verfahren eingeführt wurde, sollte nur die Ausnahme darstellen.

Kettenduldungen sollten abgeschafft werden.

Die Ausländerämter weisen inzwischen daraufhin, dass die Duldung keineswegs die Ausnahme darstellt, sondern dass es eine Vielzahl von Geduldeten in allen Bundesländern gibt, die 15 Jahre und länger hier lebt.

Etwa die Hälfte der Flüchtlinge mit einem Duldungsstatus darf nicht arbeiten. In der Beschäftigungsverordnung heißt es, „geduldeten Ausländern darf die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden, wenn bei diesen Ausländern aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können.“ Zu diesen selbstverschuldeten Abschiebehindernissen zählt, dass diese Ausländer sich nicht um gültige Identitätspapiere bemühen. Viele von ihnen haben auch gar nicht die Möglichkeit dies zu tun, da die Botschaften nicht mitwirken. Auch den Ausländerbehörden gelingt die Beschaffung von Passersatzpapieren nicht.

Dies führt dazu, dass Ausländer, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht ausreisen können oder auch wollen, obwohl sie seit Jahren gearbeitet und ihren Lebensunterhalt selbst verdient haben, künftig keine Arbeitserlaubnis mehr bekommen und damit der staatlichen Fürsorge anheim fallen So werden durch das Zuwanderungsgesetz und die begleitenden Verordnungen vollerwerbstätige Ausländer zu Sozialhilfeempfängern, was neben menschlichen Härten auch zu erheblichen Belastungen der Sozialsysteme und der kommunalen Haushalte führt.

Noch ungleich dramatischer stellt sich die Situation für die Kinder hier geduldeter Menschen dar. Sie sind oft hier geboren, oder hier aufgewachsen, gehören den örtlichen Sportvereinen an, sprechen gut deutsch bzw. nur deutsch, sind also recht gut integriert. Ihre Heimat ist Deutschland. Diese Jugendlichen bekommen dann keinen Ausbildungsplatz , weil ihre Eltern fiktiv ausreisepflichtig sind.

So haben wir die Situation, dass die Kinder in unserem Schul- bzw. Bildungssystem Förderunterricht erhalten, wenn sie aber dann einen guten Schulabschluss erreicht haben, werden sie in die berufliche und persönliche Perspektivlosigkeit entlassen. Neben den menschlichen Härten für die betroffenen Jugendlichen ist ein solches Vorgehen auch als Verschwendung von Volksvermögen anzusehen.

Es zeigt sich in der letzten Zeit, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken die Abschiebung von Familien, die in unsere Gesellschaft integriert sind, ablehnen. Diese Familien leisten im übrigen einen wichtigen Beitrag für das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern. Die Abschiebung von Familien mit Kindern ist auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels mehr als fragwürdig. Die Frage, ob es mit unseren Werten vereinbar ist, diese lange bei uns lebenden Menschen in ein absolutes Elend abzuschieben, muss in diesem Zusammenhang gestellt werden. Auch der Caritasverband Ahaus und Vreden e.V. fordert ein Bleiberecht für Menschen, die lange bei uns leben. Gleichzeitig hat  NRW Landesinnenminister Wolf eine Bleiberechtsregelung gefordert. Die Kritik an der herrschenden Abschiebpraxis wird immer stärker und dies bekommen die kommunalen Ausländerbehörden zu spüren, die letztlich nur ausführendes Organ sind. Aber die Menschen leben im Kreis Borken ,wir tragen daher für sie eine gewisse Verantwortung. Es macht daher Sinn, wenn vom Kreistag Borken ein Bleiberecht für die betroffenen Familien gefordert wird und damit die bereits bestehenden Initiativen unterstützt werden.