Der
Sachstandsbericht der Integrationsarbeit wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Förderung
Kommunales Integrationszentrum (KI)
Beim
Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land
(re)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit
des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag
Borken verabschiedeten Integrationskonzept.
Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
Seit
Gründung der KI wurde die inhaltliche Arbeit durch die Landesweite
Koordinierungsstelle (LaKI) begleitet. Die LaKI wurde in 2021 aufgelöst und der
Schwerpunkt „schulische Integration“ wird durch die LaSI (Landesweite
Koordinierungsstelle für Schulische Integration) begleitet. Die Begleitung der
Querschnittsthemen erfolgt durch zwei neu eingerichtete Referate im Ministerium
für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
2.
KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und
Neuzugewanderten
2.1 KOMM-AN I
Es werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für
die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des
Programms KOMM-AN KI NRW durch die KI gefördert. Diese Mittel werden
eingesetzt, um die im Förderjahr 2020 begonnene Fortbildungsreihe für
Ehrenamtliche in 2021 fortzuführen.
Im Rahmen der Interkulturellen Woche war das
KI u.a. Kooperationspartner bei „Vreden ist bunt“ am 19.09.2021.
Am 27.09.2021 fand in Kooperation mit dem
Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland ein Vortrag mit Diskussion zum Thema
„Wozu Rassismus?“ mit Aladin El-Mafaalani statt.
2.2 KOMM-AN
II
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von
Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in 2021 fortgesetzt.
Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Das KI ist
zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms.
Insgesamt erhalten zurzeit 23 Institutionen
aus dem gesamten Kreisgebiet Fördergelder um die Integrationsarbeit vor Ort
weiterzuentwickeln und die ehrenamtlich Tätigen in ihrer täglichen Arbeit zu
unterstützen. Gefördert werden unter anderem:
- die
Renovierung, die Ausstattung (zum Beispiel Materialien und
Möbel) und der Betrieb (Miete und Nebenkosten) von Ankommenstreffpunkten
- die
Begleitung von Geflüchteten und regelmäßige Angebote (zum Beispiel
Lese- und Sprachgruppe, Freizeit- und Sportgruppe) durch Erstattung der
Sachkosten
- das Erstellen
von Materialien (etwa zur Orientierung im Stadtteil, in der Gesamtstadt
oder auch zu Integrationsangeboten) als Print- oder Internetangebot oder
die Übersetzung von Informationsmaterialien und
- die
Qualifizierung und der Austausch von Ehrenamtlichen
3.
Sprachmittlerpool
Der durch das
KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche Sprachmittler*innen wird mit steigenden
Zahlen nachgefragt. Die Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von
Beratungsgesprächen bei Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen
sowie weiteren Einrichtungen im Kreis Borken, zum Einsatz. Der
Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI unterstützt. Das KI ist dabei
verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung und Einsatzplanung der
Sprachmittler*innen. Im Sprachmittlerpool sind inzwischen rd. 140
Sprachmittler*innen für 45 Sprachen und Dialekte im Einsatz.
Bis Ende Oktober 2021 wurden bereits 592 Anfragen für Präsenz oder alternativ Telefon- und Videokonferenzen an den Sprachmittlerpool gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch. Insgesamt wurden 141 individuelle schriftliche Übersetzungen angefertigt. Dazu gehören insbesondere auch Gespräche und Übersetzungen zur Information bezüglich der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie, wie z.B. Test- und Impfangebote.
Die Sprachmittler*innen begleiteten z.B. mehrsprachige Aktionstage im Impfzentrum in Velen und in der St. Jesaja Gemeinde in Gronau. Zwei Sprachmittlerinnen haben durch diese Tätigkeit eine berufliche Perspektive entwickeln können und sind befristet beim Impfmobil im Kreis Borken tätig.
4. Förderprogramm für Geduldete und Gestattete
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von
speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem
Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27
Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden. Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme
von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen beantragt und die
Bewilligung für den Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2022 erhalten.
Inzwischen wurde die Förderrichtlinie geändert und der Durchführungszeitraum
bis zum 30.06.2021 verlängert. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung der
zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 80%. Es muss ein Eigenanteil von 20%
übernommen werden, der gemeinsam vom Kreis Borken und den Kommunen finanziert
wird.
Im Kreis Borken werden folgende 4 Bausteine angeboten. Die Koordination der Angebote und der Austausch mit Kommunen und Trägern liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. 4 TN sind über konkrete Anfragen der Betriebe bzw. über Kontaktaufnahme zu den Betrieben in das Projekt eingemündet.
Es zeigt sich in der praktischen Umsetzung, dass insbesondere die Bausteine 1 und 2 nachgefragt werden.
1. Förderbaustein 1 – Coaching: Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Seit dem 01.03.2021 wird kreisweit das Coaching angeboten. Dabei finden in Bocholt und Ahaus auch besondere Angebote zur beruflichen Integration von jungen Frauen statt. Die Gewinnung von Teilnehmenden findet in enger Abstimmung mit den Kommunen statt.
Zum 21.10.2021 nahmen in den vier gebildeten Clustern im Kreis insgesamt 66 Personen aktiv am regelmäßigen Coaching teil:
· Region Ahaus: BBS (13 TN im allgemeinen Coaching, 6 TN im Coaching Frauen)
· Region Bocholt: Ewibo (17 TN im allgemeinen Coaching, 10 TN im Coaching Frauen)
· Region Borken: DRK (11 TN)
· Gronau: GEBA (9 TN)
Insgesamt sind seit Beginn des Coachings 13 Personen wieder ausgeschieden. Dies geschieht in der Regel, weil ein Arbeits- oder Schulplatz oder ein Ausbildungsplatz gefunden wurde.
2. Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.
Im Förderbaustein 2 wurden an den Berufskollegs vier berufsbezogene Sprachförderkurse eingerichtet:
·
Berufskolleg
Borken für die Ausbildung zum/r Sozialassistent/in (schulische Ausbildung), 6TN
·
Berufskolleg
Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus für die Ausbildung zum/r medizinischen
Fachangestellten, 8TN
·
Berufskolleg
für Technik in Ahaus für die Ausbildung zum Elektroniker, 11TN
·
Berufskolleg
für Technik in Ahaus für die Ausbildung zum Maurer, 2TN.
6 TN erhalten aktuell eine individuelle Einzelförderung im Baustein 2.
3. Förderbaustein 3 - Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Der Baustein soll nach Bedarf in 2022 eingerichtet werden.
4. Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln. Der Baustein 4 kann bei genügend TN bei der BBS umgesetzt werden.
5. Landesprogramm Kommunales
Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken
Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030
sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen
wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend
der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins
Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf
Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der
Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer
Integrationsarbeit unterstützen.
Das Programm soll flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien
Städten in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Dabei sollen bis Ende 2022
folgende Bausteine realisiert werden:
·
In Baustein I wird die Implementierung eines strategischen
Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen mit
Kommunalen Integrationszentren (KI) umgesetzt.
·
In Baustein II wird ein rechtskreisübergreifendes individuelles
Case Management / Fallmanagement für die die operative Basis des KIM
eingerichtet.
·
Baustein III
fokussiert die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen
mit besonderen Integrationsleistungen in den Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden
Vorgehen im Kreis Borken
Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau
des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen
eingerichtet werden sollen. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe
Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen
rechtskreisübergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten
Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration
konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer
zwischen den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in
den (zunächst) beteiligten Städten.
Baustein I
Zur Umsetzung des Baustein 1 soll in 2021
das Konzept dahingehend entwickelt werden, dass bei der Kreisverwaltung im
ersten Jahr mit 1,0 Stellen der Koordinierung sowie der 0,5 Stelle der
Verwaltungsassistenz gestartet werden kann. Der mögliche weitere Aufbau ergibt
sich je nach der Weiterentwicklung des Projektes. Für den Kreis Borken können
bis zu 4,5 koordinierende Stellen eingerichtet werden, davon eine bei der Stadt
Bocholt (mit eigener Ausländerbehörde und eigenem Jugendamt. Die Stelle wurde
zum 15.09.2021 besetzt.
Eine Koordinierende Stelle beim KI des
Kreises Borken ist zum 01.11.2021 besetzt, die Verwaltungsassistenz wurde zum
01.06.2021.
Baustein II
Die konkrete Case-Managementaufgabe soll
kommunal verortet werden. Bedarf wird
insbesondere für folgende Zielgruppen gesehen:
- Geduldete, insbesondere mit Blick auf
Erwerbstätigkeit
- Gruppe der über 27jährigen
- Frauen, insbesondere mit Blick auf
Sprache und Erwerbstätigkeit
- Zuzug aus Süd-Ost-Europa
(Arbeitsmigranten, insbesondere die Situation von Frauen)
Für das Jahr 2021 hat der Kreis Borken
fachbezogene Pauschalen für neun Personalstellen zur Umsetzung des Bausteins II
erhalten. Insgesamt wird von den Kommunen der Bedarf für vier Case Management
Stellen gesehen. Gemäß des Handlungskonzeptes „Kommunales Integrationsmanagement
im Kreis Borken“ und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, sollen
vier Personalstellen zur Umsetzung des Case Managements an die Freie Wohlfahrt
weitergeleitet werden. Die ersten Case Management Stellen werden zum 01.12.2021
besetzt.
Im Haushaltsentwurf des Landes sind
fachbezogene Pauschalen für 12 Personalstellen für den Kreis Borken in 2022
vorgesehen.
Baustein III
In diesem Baustein werden für die
Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – beides Fachabteilung
32.2 - Ausländerwesen) zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der
Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen
Stellenanteile durch das Land finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen
und 2022ff: 2,0 Stellen). Hiermit sollen die für die Umsetzung des
Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuständigen kommunalen
Behörden unterstützt und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der
Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie die Weiterentwicklung der
Ausländerbehörden hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.
Im Stellenplan 2021 wurden für
den Bereich der Ausländerbehörde 1,5 landesfinanzierte Stellen neu
eingerichtet. Eine halbe Stelle im Bereich der Einbürgerungen aufgrund stark
steigender Fallzahlen und eine Stelle zur Umsetzung der Grundidee der positiven
Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin.
Die ersten Erfahrungen der Arbeit der
Integrationslotsin sind durchweg positiv. So wird von vielen Kund:innen,
Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen Begleitern und weiteren in der
Flüchtlingsarbeit engagierten Personen und Gruppen die Funktion und Person der
Integrationslotsin positiv wahrgenommen und als vertrauensvolle
Ansprechpartnerin genutzt.
In der konkreten Fallarbeit werden mittels Ziel- und Zug-um-Zug-Vereinbarungen gemeinsam mit integrationswilligen Kund:innen Wege zur (aufenthaltsrechtlichen) Integration vertrauensvoll erarbeitet und verbindlich festgehalten. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den in der Vorlage benannten Strukturen und je nach Fallgestaltung mit weiteren Beteiligten, um den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen. Durch die Besetzung der Casemanagementstellen des Baustein II werden weitere positive Entwicklungen erwartet.
Es ist vom Fördergeber vorgesehen, dass die
Personalstelle mit dem strategischen Overhead (Baustein I) und dem
individuellen Case Management (Baustein II) zusammenarbeitet, um eine
abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten. Intensive
Abstimmungen haben bereits zur Antragstellung stattgefunden und sind
insbesondere bei der Koordinierung der Zugänge zum rechtskreisübergreifenden
Case Management vorgesehen.
Das Kommunale Integrationszentrum hat eine
Antragsskizze in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen der
Kreisverwaltung erstellt und den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung
gestellt. Auch das Interkulturelle Netzwerk Kreis Borken, in dem die
Wohlfahrtsverbände vertreten sind, wurden über die wesentlichen Eckpunkte
informiert.
Der Antrag wurde am 26.02.2021 gestellt. Die
Bewilligung für den Zeitraum vom 06.05.2021 bis 31.12.2021 liegt vor. Der
Folgeantrag für 2022 wurde gestellt.
Von allen 17 Bürgermeister und
Bürgermeisterinnen wurde im Juni eine umfassende Kooperationsvereinbarung zur
Umsetzung von KIM im Kreis Borken unterzeichnet.
6.
Integration
von Zugewanderten Menschen aus Südosteuropa
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales hat zur Einreichung von Interessensbekundungen für „Projektförderung
zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen
insbesondere aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa“ aufgerufen. Auf Grundlage
der Arbeitsmarktstatistik unter Berücksichtigung der arbeitslos gemeldeten
Personen aus 19 Staaten kann im Kreis Borken ein Projekt mit einer
Personalstelle gefördert werden. Das Kommunale Integrationszentrum ist in
Abstimmung einer gemeinsamen Projektskizze mit der Ewibo in Bocholt und der
Chance in Gronau.
7.
Landesprogramm
„Integrationschancen für Kinder und Familien“
Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit geförderten Programme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“. Damit werden die durchgängige sprachliche Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungskompetenz der Eltern in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungseinrichtungen gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern (Griffbereit), zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern (Rucksack Kita) im Mittelpunkt.
Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale Integrationszentrum. Kreisweit werden aktuell elf Griffbereitgruppen und zwei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. Die Gruppen finden in Bocholt, Borken, Gronau, Raesfeld, Stadtlohn, Südlohn und Vreden statt. Das KI arbeitet in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote nachhaltig in den Strukturen der Einrichtungen zu etablieren und weitere Angebote aufzubauen.
Erstmalig wird im
Schuljahr 2021/2022 das Programm „Rucksack Schule“ in Kooperation mit der
Lindenschule in Gronau umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein Angebot für
Eltern mit Migrationshintergrund in der Grundschule ihres Kindes zur Stärkung
der Bildungssprache in der Familiensprache und in Deutsch. Im Rahmen des
Programms „Rucksack Schule“ wird die Sprachförderung im Unterricht der Klasse
und im Herkunftssprachlichen Unterricht mit einem Konzept der Elternbildung
verbunden. Interessierte Eltern werden im Rahmen der Elternbildung für die
Lernentwicklung ihrer Kinder sensibilisiert und darüber hinaus in ihrer
Elternrolle und Erziehungskompetenz gestärkt. Bei einem wöchentlichen Treffen
werden sie durch speziell dafür ausgebildete Elternbegleiter angeleitet.
Insgesamt
sind durch die Förderung 24 Elternbegleiter*innen im Einsatz. Dabei zeichnet
sich ab, dass sich durch die Tätigkeit als Elternbegleiterin häufig für Frauen
mit Zuwanderungshintergrund eine erste berufliche Perspektive bietet, die durch
das KI mit Schulungen, Reflexionstreffen und Fortbildungsangeboten begleitet
wird. Für 6 (ehemalige) Elternbegleiterinnen ergaben sich weitere berufliche
Möglichkeiten. Sie sind jetzt z.B. in der Ausbildung zur Konditorin, in der
Altenpflege, als Kita-Helferin oder Schulbegleiterin tätig.
8.
Integration
in Schule
Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.
Ein wesentlicher
Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen bei der
Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen durch die
etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis dreimal pro
Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden
schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der
Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.
Passgenaue Fortbildungsangebote werden seitens des KI bedarfsgerecht mit und
für die Mitglieder der DaZ-Netzwerke entwickelt und angeboten.
Einen Schwerpunkt
im Bereich „Integration durch Bildung“ hat das KI in der Entwicklung von Sprachförderkonzepten
für den Naturwissenschaftlichen Unterricht gesetzt. So unterstützt das KI die
Sprachförderung im PhänomexX-Schülerlabor mit sprachsensiblen
Forschermaterialien und Workshops.
Für neu
zugewanderte Schüler*innen ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur
eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg,
zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für
eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine
kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche
Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das
„FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot
erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den
Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag
anzuwenden. In den Sommerferien 2021 wurde FIT in Gronau von der VHS umgesetzt.
In den Herbstferien fanden zwei Gruppen in Vreden und jeweils eine Gruppe in
Rhede und Heek statt. Träger waren jeweils die Kommunen. Das Kommunale
Integrationszentrum hat pro Gruppe jeweils zwei Sprachlernbegleitungen
geschult, die dann im FerienIntensivTraining die teilnehmenden Schüler*innen
begleitet haben.
Entscheidungsalternative(n):
./.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE