Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen v. 20.10.2021
Sachdarstellung:
Wir sehen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft als Bereicherung für
unseren Kreis. Gleichzeitig ist es für uns ein Gebot der Menschlichkeit,
Menschen auch ein Zuhause und eine Perspektive an dem Ort zu geben, an dem sie
leben. Wir würden insgesamt gerne wissen, was der Kreis tut, um die Situation
der Geduldeten zu verbessern, denn an ungewissen Bleibeperspektiven scheitert
Integration und das Risiko steigt, dass Menschen sich in ihrer Perspektiv- und
Hoffnungslosigkeit radikalen Gruppierungen zuwenden, in Kriminalität und Gewalt
abgleiten oder Süchte entwickeln.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen hat im März 2019 einen Erlass veröffentlicht, der
die Situation geduldeter Menschen in NRW absichern kann und die einzelnen
Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25b AufenthG –
unter Nutzung der ausländerrechtlichen Spielräume im Rahmen des geltenden
Rechts – erläutert und konkretisiert. Für die Erteilung eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG wegen nachhaltiger Integration
müssen geduldete Menschen regelmäßig folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Duldungsstatus
• Bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland
• Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
Grundkenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
• Lebensunterhalt ist (in Zukunft) gesichert
• Deutschkenntnisse
• Schulbesuch der Kinder
• Keine Versagungsgründe
• Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
Nach der
Gesetzbegründung bedeutet die Formulierung, dass bestimmte Voraussetzungen
„regelmäßig“
erfüllt sein müssen, dass besondere Integrationsleistungen zur Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG führen können, auch wenn die
Voraussetzungen im Einzelfall nicht alle erfüllt sind. Zum Beispiel kann ein
besonderes soziales Engagement dazu führen, dass die Aufenthaltserlaubnis
erteilt wird, auch wenn die Voraussetzungen bezüglich der Lebensunterhaltssicherung,
der Aufenthaltsdauer oder der Deutschkenntnisse noch nicht vollständig erfüllt
sind. Es ist alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die
Verwaltung die Beantwortung der folgenden Fragen in der kommenden Sitzung des
Ausschusses für Sicherheit und Ordnung:
1. Wie viele Eingaben
bezüglich des Bleiberechts für geflüchtete Menschen sind aus dem Kreis Borken
seit 2015 an die Härtefallkommission gestellt worden? Wie vielen positiven
Empfehlungen der Härtefallkommission ist der Kreis Borken seit 2015 gefolgt und
wie viele tatsächliche Aufenthaltstitel sind vergeben worden? (§ 23a AufenthG)
2. Wie vielen
geduldeten Menschen ist seit März 2019 ein Bleiberecht oder eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis erteilt worden?
3. Für wie viele
Familienangehörige konnte über die Regelungen des § 25b AufenthG ein
Aufenthaltstitel ermöglicht werden?
4. Inwieweit sind
Menschen mit einem Duldungsstatus über den Erlass des MKFFI im Kreis Borken
informiert worden und haben so die Möglichkeit erhalten, die eigene
Bleiberechtsperspektive zu verbessern?
5. Wie viele Anträge
auf Erteilung eine Aufenthaltserlaubnis sind seit März 2019 von Menschen mit
Duldungsstatus gestellt worden?
6. Wie vielen
geduldeten Menschen im Kreis Borken ist eine Aufenthaltserlaubnis seit März
2019 verweigert worden? Welche Erteilungsvoraussetzungen nach § 25b AufenthG
waren für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung am häufigsten nicht erfüllt?
Mit
freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Monika Logermann