Betreff
Aktueller Sachstand DigitalPakt Schule
Vorlage
0363/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand zum Digitalpakt Schule zur Kenntnis.


 

Rechtsgrundlage:

Verwaltungsvereinbarung – DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW)

Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm)

Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration) für Schulen in Nordrhein-Westfalen

Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“

Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW

 

Sachdarstellung:

Dem Schulträger Kreis Borken stehen aus dem DigitalPakt Schule NRW Fördermittel in Höhe von insgesamt 5.204.725 € zur Verfügung, um in die IT-Infrastruktur der kreiseigenen Berufskollegs und Förderschulen zu investieren. Grundlage des Förderverfahrens ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen“, welche am 15.09.2019 vom Ministerium für Bildung und Schule veröffentlicht wurde.

Daneben wurde der DigitalPakt Schule NRW mit Runderlassen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 21.07.2020 sowie 28.07.2020 um zwei Sofortausstattungsprogramme erweitert. Zur Beschaffung digitaler Endgeräte für bedürftige Schüler*innen und dienstlicher Endgeräte für Lehrkräfte wurden dem Kreis Borken im November 2020 insgesamt 840,5 T-€ bewilligt.

Mit Runderlass vom 15.10.2021 hat das Ministerium abermals zwei Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, die zum einen besonders belasteten allgemeinbildenden Schulen sowie Förderschulen, zudem aber auch Weiterbildungskollegs und bestimmten Bildungsgängen an den Berufskollegs eine digitale Vollausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten ermöglichen sollen. Bei der Zuteilung der Fördermittel wurden soziale Faktoren, angelehnt an den Sozialindex, zu Grunde gelegt. Dem Kreis Borken stehen aus diesen Programmen rd. 486 T-€ zur Verfügung.

a) DigitalPakt Schule NRW – Umsetzung bewilligter Förderanträge

Mit Zuwendungsbescheid vom 10.07.2020 wurden dem Kreis Borken im Rahmen eines ersten Förderantrages rd. 2,5 Mio. € für die Umsetzung des „Musterraumkonzeptes für die Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken“ beschieden. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Umsetzung tabellarisch dargestellt:

Die dargestellten Gesamtaufwendungen für die IT-Ausstattung werden in Höhe von 90 Prozent gefördert. Die Fertigstellung der Maßnahme wird für den Jahresanfang 2022 prognostiziert.


 

Für die Umsetzung eines Musterklassenraum-Konzeptes und den WLAN-Ausbau an den kreiseigenen Förderschulen wurden mit Bescheiden vom 26. sowie 27.11.2020 Fördermittel i.H.v. 556 T-€ bewilligt. Der Stand der Umsetzung stellt sich wie folgt dar:

Die Förderquote liegt auch hier bei 90 Prozent. Ziel ist es, die Gesamtmaßnahme im Januar 2022 abzuschließen.

Förderfähig über den DigitalPakt Schule NRW sind auch digitale Arbeitsgeräte. Nach Prüfung der angemeldeten Bedarfe der kreiseigenen Berufskollegs hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit sowie ihrer bildungsgangspezifischen Begründungen, wurde in dieser Fördersäule bei einer Förderquote von 90 Prozent ein Förderantrag über 706,5 T-EUR gestellt.

Mit Zuwendungsbescheid vom 17.08.2021 wurde der Antrag über folgende Maßnahmen positiv beschieden:

Die Ausschreibung der Komponenten zur Einrichtung eines Roboter-Labors wird derzeit ausgearbeitet und in Kürze veröffentlicht.

b) Sofortausstattungsprogramme – Umsetzung bewilligter Förderanträge

Über die Umsetzung der Sofortausstattungsprogramme wurde in der Ausschusssitzung vom 07.09.2021 (Sitzungsvorlage 0292/2021) ausführlich berichtet.

Ermöglicht wurde aus den Förderprogrammen die vollständige Ausstattung der Lehrerkollegien der kreiseigenen Berufskollegs und Förderschulen mit dienstlichen Endgeräten, die Ausstattung aller Schulstandorte mit Videotechnikeinheiten sowie die Beschaffung von insgesamt 1.520 Endgeräten für bedürftige Schüler*innen.

Dabei ist anzumerken, dass sich die im Dezember 2020 beauftragte Lieferung von 590 Laptops an die Berufskollegs stark verzögert hat. Inzwischen wurde ein kurzfristiger Liefertermin – noch im November – in Aussicht gestellt.

Für die benannten Anschaffungen sind insgesamt Aufwendungen i.H.v. 1,13 Mio. € entstanden. Demgegenüber stehen Erträge aus Zuwendungen i.H.v. 830 T-€.

c) DigitalPakt Schule NRW – Vorbereitung weiterer Förderanträge

Am 18.10.2021 wurde ein weiterer Förderantrag im Rahmen des DigitalPakt Schule NRW gestellt. Er umfasst die Beschaffung von rd. 85 Tablets inklusive Zubehör (Ladekoffer, Hüllen, Stifte und Funktastaturen) für die Förderschulen des Kreises Borken, so dass zukünftig für alle Schüler*innen ein mobiles Endgerät zur Verfügung stehen würde. Für die Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 68 T-€ wurde eine 90-prozentige Förderung beantragt.

Wie zuletzt in der Ausschusssitzung vom 07.09.2021 (Sitzungsvorlage 0292/2021) berichtet, werden derzeit standortbezogen die Serverstrukturen überprüft. Ziel ist es, leistungsstarke zentrale Serverlösungen, die mit optimierten Wartungs- und Supportaufwand betrieben werden können, zu installieren. Dazu soll ein Colocation-Rechenzentrum genutzt werden. D.h. die neu zu beschaffende IT-Hardware wird extern in einem Rechenzentrum untergebracht, um einerseits von den baulichen Voraussetzungen wie Klimatisierung und Sicherheitstechnik zu profitieren, zugleich aber auch Wartung- und Systembetreuung über das Systemhaus abwickeln zu können. Bis zum Jahresende soll hierüber ein gesonderter Förderantrag im Rahmen des DigitalPakt Schule NRW gestellt werden. Das Kostenvolumen wird derzeit noch ermittelt.

d) Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen des „REACT-EU“

Das Land NRW stellt REACT-EU-Mittel zur Verfügung, um damit Schulen an sozial benachteiligten Standorten in NRW digital auszustatten. Gefördert werden schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks oder Tablets) für Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten sowie Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit ausgewählten Bildungsgängen. Der Schulträger Kreis Borken erhält für Schüler*innen der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an den Berufskollegs ein Förderbudget von insgesamt 166 T-€.

Voraussichtlich werden diese Mittel nicht in Anspruch genommen werden. Da in der an Berufskollegs beschulten Altersklasse bereits viele Schüler*innen über eigene Endgeräte verfügen und Betriebe zunehmend ihre Auszubildenden mit hochwertigen Endgeräten ausstatten, verfahren die kreiseigenen Berufskollegs abgestimmt mit dem Schulträger grundsätzlich nach dem Prinzip „Bring your own Device“. Darüber hinaus verfügen alle Schulstandorte über einen Grundbestand an mobilen Endgeräten, der mindestens die Nachfrage bedürftiger Schüler*innen deckt. Die Bestände wurden zudem über das Sofortausstattungsprogramm umfangreich ergänzt. Ein zusätzlicher spezieller Bedarf für die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge ergibt sich nach aktueller Einschätzung nicht.

e) Förderung von Endgeräten für Schulen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW

Für die kreiseigenen Förderschulen ist im Rahmen dieses zusätzlichen Förderprogramms ein Förderbudget in Höhe von insgesamt 320 T-€ vorgesehen. Ziel des Programms ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schüler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks oder Tablets) zu ermöglichen.

Da durch den aktuellen Förderantrag (vgl. c) über die Beschaffung von Tablets nebst Zubehör bereits eine Vollausstattung an den kreiseigenen Förderschulen erreicht wird, können die zur Verfügung stehenden Mittel nicht förderfähig eingesetzt werden.

 


Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen 2021:

Maßnahme

Kalkulierter Ertrag

Kalkulierter Aufwand

Musterraum BKs

1,76 Mio. €

1,96 Mio. €

Musterraum Förderschulen

325 T-€

361 T-€

Digitale Arbeitsgeräte BKs

45 T-€

50 T-€

Serverstrukturen

450 T-€

500 T-€

Sofortausstattung

600 T-€

789 T-€

Lehrerendgeräte

122 T-€

186 T-€

 

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(Die angeführten Aufwendungen und Erträge für die Musterraumkonzepte und die Überarbeitung der Server an den Berufskollegs und Förderschulen, wie auch die Beschaffung der digitalen Arbeitsgeräte und schließlich auch die Auswirkungen der Sofortausstattungsprogramme sind im Haushaltsentwurf 2021 berücksichtigt.)

Produkt Nr./Bezeichnung: 05.03.03 – Berufskollegs des Kreises Borken, 05.03.02 – Förderschulen des Kreises Borken

Kontengruppe Nr./Bezeichnung: 52810507 - Umsetzung Medienentwicklungsplan (MEP) konsumtiv; I05-000001 – Umsetzung MEP Förderschulen investiv; I05-000007 – Umsetzung MEP Berufskollegs investiv

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(Folgekosten werden im Rahmen von zukünftigen Ersatzbeschaffungen entstehen.)

 

Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE

 


  


 

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