Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand zum Digitalpakt Schule zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsvereinbarung – DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW)
Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen
(Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis
2024 - Sofortausstattungsprogramm)
Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte
an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung
zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Administration)
für Schulen in Nordrhein-Westfalen
Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in
Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“
Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in
Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen
in NRW
Sachdarstellung:
Dem Schulträger Kreis Borken stehen aus dem DigitalPakt Schule NRW
Fördermittel in Höhe von insgesamt 5.204.725 € zur Verfügung, um in die
IT-Infrastruktur der kreiseigenen Berufskollegs und Förderschulen zu
investieren. Grundlage des Förderverfahrens ist die „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen“, welche am 15.09.2019 vom Ministerium für Bildung und
Schule veröffentlicht wurde.
Daneben wurde der DigitalPakt Schule NRW mit Runderlassen des
Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 21.07.2020 sowie 28.07.2020 um zwei
Sofortausstattungsprogramme erweitert. Zur Beschaffung digitaler Endgeräte für
bedürftige Schüler*innen und dienstlicher Endgeräte für Lehrkräfte wurden dem
Kreis Borken im November 2020 insgesamt 840,5 T-€ bewilligt.
Mit Runderlass vom 15.10.2021 hat das Ministerium abermals zwei
Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, die zum einen besonders belasteten
allgemeinbildenden Schulen sowie Förderschulen, zudem aber auch
Weiterbildungskollegs und bestimmten Bildungsgängen an den Berufskollegs eine
digitale Vollausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten ermöglichen sollen.
Bei der Zuteilung der Fördermittel wurden soziale Faktoren, angelehnt an den
Sozialindex, zu Grunde gelegt. Dem Kreis Borken stehen aus diesen Programmen
rd. 486 T-€ zur Verfügung.
a) DigitalPakt
Schule NRW – Umsetzung bewilligter Förderanträge
Mit Zuwendungsbescheid vom 10.07.2020 wurden dem Kreis Borken im Rahmen
eines ersten Förderantrages rd. 2,5 Mio. € für die Umsetzung des
„Musterraumkonzeptes für die Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken“
beschieden. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Umsetzung tabellarisch
dargestellt:
Die dargestellten Gesamtaufwendungen für die IT-Ausstattung werden in Höhe
von 90 Prozent gefördert. Die Fertigstellung der Maßnahme wird für den
Jahresanfang 2022 prognostiziert.
Für die Umsetzung eines Musterklassenraum-Konzeptes und den WLAN-Ausbau
an den kreiseigenen Förderschulen wurden mit Bescheiden vom 26. sowie 27.11.2020
Fördermittel i.H.v. 556 T-€ bewilligt. Der Stand der Umsetzung stellt sich wie
folgt dar:
Die Förderquote liegt auch hier bei 90 Prozent. Ziel ist es, die
Gesamtmaßnahme im Januar 2022 abzuschließen.
Förderfähig über den DigitalPakt Schule NRW sind auch digitale
Arbeitsgeräte. Nach Prüfung der angemeldeten Bedarfe der kreiseigenen
Berufskollegs hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit sowie ihrer
bildungsgangspezifischen Begründungen, wurde in dieser Fördersäule bei einer
Förderquote von 90 Prozent ein Förderantrag über 706,5 T-EUR gestellt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 17.08.2021 wurde der Antrag über folgende
Maßnahmen positiv beschieden:
Die Ausschreibung der Komponenten zur Einrichtung eines Roboter-Labors
wird derzeit ausgearbeitet und in Kürze veröffentlicht.
b)
Sofortausstattungsprogramme – Umsetzung bewilligter Förderanträge
Über die Umsetzung der Sofortausstattungsprogramme wurde in der
Ausschusssitzung vom 07.09.2021 (Sitzungsvorlage 0292/2021) ausführlich
berichtet.
Ermöglicht wurde aus den Förderprogrammen die vollständige Ausstattung
der Lehrerkollegien der kreiseigenen Berufskollegs und Förderschulen mit
dienstlichen Endgeräten, die Ausstattung aller Schulstandorte mit
Videotechnikeinheiten sowie die Beschaffung von insgesamt 1.520 Endgeräten für
bedürftige Schüler*innen.
Dabei ist anzumerken, dass sich die im Dezember 2020 beauftragte
Lieferung von 590 Laptops an die Berufskollegs stark verzögert hat. Inzwischen
wurde ein kurzfristiger Liefertermin – noch im November – in Aussicht gestellt.
Für die benannten Anschaffungen sind insgesamt Aufwendungen i.H.v. 1,13
Mio. € entstanden. Demgegenüber stehen Erträge aus Zuwendungen i.H.v. 830 T-€.
c) DigitalPakt
Schule NRW – Vorbereitung weiterer Förderanträge
Am 18.10.2021 wurde ein weiterer Förderantrag im Rahmen des DigitalPakt
Schule NRW gestellt. Er umfasst die Beschaffung von rd. 85 Tablets inklusive
Zubehör (Ladekoffer, Hüllen, Stifte und Funktastaturen) für die Förderschulen
des Kreises Borken, so dass zukünftig für alle Schüler*innen ein mobiles
Endgerät zur Verfügung stehen würde. Für die Ausgaben in Höhe von
voraussichtlich 68 T-€ wurde eine 90-prozentige Förderung beantragt.
Wie zuletzt in der Ausschusssitzung vom 07.09.2021 (Sitzungsvorlage
0292/2021) berichtet, werden derzeit standortbezogen die Serverstrukturen
überprüft. Ziel ist es, leistungsstarke zentrale Serverlösungen, die mit
optimierten Wartungs- und Supportaufwand betrieben werden können, zu
installieren. Dazu soll ein Colocation-Rechenzentrum genutzt werden. D.h. die
neu zu beschaffende IT-Hardware wird extern in einem Rechenzentrum
untergebracht, um einerseits von den baulichen Voraussetzungen wie
Klimatisierung und Sicherheitstechnik zu profitieren, zugleich aber auch
Wartung- und Systembetreuung über das Systemhaus abwickeln zu können. Bis zum
Jahresende soll hierüber ein gesonderter Förderantrag im Rahmen des DigitalPakt
Schule NRW gestellt werden. Das Kostenvolumen wird derzeit noch ermittelt.
d) Förderung von
Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen des „REACT-EU“
Das Land NRW stellt REACT-EU-Mittel zur Verfügung, um damit Schulen an
sozial benachteiligten Standorten in NRW digital auszustatten. Gefördert werden
schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks oder Tablets) für
Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten
Standorten sowie Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit ausgewählten
Bildungsgängen. Der Schulträger Kreis Borken erhält für Schüler*innen der
ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an den Berufskollegs ein Förderbudget
von insgesamt 166 T-€.
Voraussichtlich werden diese Mittel nicht in Anspruch genommen werden.
Da in der an Berufskollegs beschulten Altersklasse bereits viele Schüler*innen
über eigene Endgeräte verfügen und Betriebe zunehmend ihre Auszubildenden mit
hochwertigen Endgeräten ausstatten, verfahren die kreiseigenen Berufskollegs
abgestimmt mit dem Schulträger grundsätzlich nach dem Prinzip „Bring your own
Device“. Darüber hinaus verfügen alle Schulstandorte über einen Grundbestand an
mobilen Endgeräten, der mindestens die Nachfrage bedürftiger Schüler*innen
deckt. Die Bestände wurden zudem über das Sofortausstattungsprogramm
umfangreich ergänzt. Ein zusätzlicher spezieller Bedarf für die
ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge ergibt sich nach aktueller Einschätzung
nicht.
e) Förderung von
Endgeräten für Schulen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für
Schulen in NRW
Für die kreiseigenen Förderschulen ist im Rahmen dieses zusätzlichen
Förderprogramms ein Förderbudget in Höhe von insgesamt 320 T-€ vorgesehen. Ziel
des Programms ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller
Schüler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen
Endgeräten (Laptops, Notebooks oder Tablets) zu ermöglichen.
Da durch den aktuellen Förderantrag (vgl. c) über die Beschaffung von
Tablets nebst Zubehör bereits eine Vollausstattung an den kreiseigenen Förderschulen
erreicht wird, können die zur Verfügung stehenden Mittel nicht förderfähig
eingesetzt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der finanziellen Auswirkungen 2021:
Maßnahme |
Kalkulierter Ertrag |
Kalkulierter Aufwand |
Musterraum BKs |
1,76 Mio. € |
1,96 Mio. € |
Musterraum Förderschulen |
325 T-€ |
361 T-€ |
Digitale Arbeitsgeräte BKs |
45 T-€ |
50 T-€ |
Serverstrukturen |
450 T-€ |
500 T-€ |
Sofortausstattung |
600 T-€ |
789 T-€ |
Lehrerendgeräte |
122 T-€ |
186 T-€ |
Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(Die angeführten Aufwendungen und Erträge für die Musterraumkonzepte und
die Überarbeitung der Server an den Berufskollegs und Förderschulen, wie auch die
Beschaffung der digitalen Arbeitsgeräte und schließlich auch die Auswirkungen
der Sofortausstattungsprogramme sind im Haushaltsentwurf 2021 berücksichtigt.)
Produkt Nr./Bezeichnung: 05.03.03 – Berufskollegs des Kreises Borken,
05.03.02 – Förderschulen des Kreises Borken
Kontengruppe Nr./Bezeichnung: 52810507 - Umsetzung Medienentwicklungsplan (MEP) konsumtiv; I05-000001 – Umsetzung MEP Förderschulen investiv; I05-000007 – Umsetzung MEP Berufskollegs investiv
Finanzierungsbeteiligung Dritter: Ja Nein
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(Folgekosten werden im Rahmen von zukünftigen Ersatzbeschaffungen entstehen.)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE
.