Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung im Rahmen der
bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über
die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen.
1. Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation in
Deutschland durch das RKI
Das
Robert-Koch-Institut (RKI) fasst in wöchentlichen Lageberichten die aktuelle
Entwicklung der Corona-Situation zusammen und kommt derzeit zu folgender
zusammenfassenden Bewertung der Lage in Deutschland:
·
Seit
Ende September zeichnet sich wieder ein deutlich steigender Trend der
7-Tages-Inzidenzen ab, der zuletzt in fast allen Altersgruppen sichtbar wurde
·
Diese
Steigerung ist (auch) jahreszeitlich erklärbar mit den für Virus-Übertragungen
begünstigenden Rahmenbedingungen. Es ist daher damit zu rechnen, dass sich im
weiteren Verlauf des Herbstes und des Winters der Anstieg der Fallzahlen noch
beschleunigen wird.
·
Der
derzeitige Fallzahlen-Anstieg ist höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
·
Deutliche
Anstieg der Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen sowie in Alten- und
Pflegeheimen
·
Das
Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit Krankenhauseinweisung ist bei
älteren im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen weiterhin am höchsten
·
Über
die letzten Wochen kein wesentlicher Anstieg der Covid-Patienten mit
Intensivbehandlung zu verzeichnen
·
Es
ist nur noch ein sehr langsamer Anstieg beim Impffortschritt zu verzeichnen
·
Die
Wirksamkeit einer vollständigen Impfung wird weiterhin als hoch eingeschätzt,
vor allem im Hinblick auf einen schweren Krankheitsverlauf. Dass im Laufe der
Zeit vermehrt Impfdurchbrüche zu verzeichnen sind, sei erwartbar, da generell
immer mehr Menschen geimpft sind und sich das Corona-Virus wieder vermehrt
ausbreitet. Dadurch steigt auch die Wahrscheinlichkeit, als vollständig
geimpfte Person mit dem Virus in Kontakt zu kommen. Zugleich ist ein generell
höheres Sterberisiko für die Altersgruppe der über 80jährigen – unabhängig von
der Wirksamkeit der Impfstoffe – bei der Interpretation der Impfdurchbrüche zu
berücksichtigen.
·
Angesichts
der deutlich steigenden Fallzahlen sollte unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder
Teststatus das grundsätzliche Infektionsrisiko durch weitere Beachtung der
AHA-L-Regeln reduziert werden. Insbesondere sollte man selbst bei leichten
Symptomen der Erkrankung – unabhängig vom Impfstatus – enge Kontakte möglichst
meiden und zunächst diese Symptome durch den Hausarzt abklären und sich testen
lassen.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht)
2. Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen im Kreis
Borken
Die Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken
haben sich in den letzten Wochen weitgehend im Bundes- und Landestrend entwickelt
und entsprechen den durch das RKI im o.g. Lagebericht beschriebenen Befunden.
Nach Wochen stagnierender Inzidenzwerte gewann gegen Ende der Herbstferien das
Geschehen deutlich an Dynamik. Die Inzidenz stieg in kurzer Zeit von 35 auf
über 80 (27.10.2021). Das Infektionsgeschehen war und ist weniger durch
besondere lokale oder einrichtungsbezogene Ausbruchsgeschehen als vielmehr
durch eine insgesamt diffuse und heterogene Lage ohne klar abgrenzbare
„Pandemietreiber“ und wechselhaften örtlichen Entwicklungen gekennzeichnet. In
der überwiegenden Anzahl der Fälle waren Ungeimpfte (bzw. nicht vollständig
Immunisierte) von Infektionen betroffen, wobei der Anteil an vollständig
Immunisierten unter den Infizierten weiter zunimmt und zuletzt bei knapp unter
50% lag. Der Krankheitsverlauf ist in diesen Fällen aber weiterhin zumeist
vergleichsweise milde und kurz. Der Kreis hat hier zuletzt mit ausführlichen
Pressediensten die Öffentlichkeit zu diesen Entwicklungen informiert.
Nachdem es über die gesamten Sommermonate nur zu
vereinzelten Infektionen gekommen war, waren in den vergangenen Wochen auch im
Kreis Borken wieder vermehrt Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der
Altenpflege und Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Dabei waren auch zahlreiche vollständig immunisierte
Bewohner/innen und Beschäftigte von Infektionen betroffen, die aber in der
überwiegenden Anzahl der Fälle nur einen milden Krankheitsverlauf erfuhren. In
enger Abstimmung zwischen der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt wurden
engmaschige Testungen und Schutzmaßnahmen abgestimmt.
Bei
den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind in den vergangenen Monaten
eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext
Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes
risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen
Klassen/Gruppen. In der weit überwiegenden Anzahl waren die Infektionsgeschehen
auf wenige Einzelfälle in den Einrichtungen reduziert. Für Grund-/Förderschule
und Kita/Tagespflege kann diese Erkenntnis auch mit dem seit Anfang März
erfolgten umfangreichen Impfangebot für die Beschäftigten in diesen Bereichen
sowie die regelmäßigen Antigen-(Selbst-)Tests im Zusammenhang gesehen werden.
Die PCR-Lolli-Pool-Testung in den Grund- und Förderschulen wird auch im neuen
Schuljahr 2021/22 zunächst fortgesetzt. Allein in der ersten Woche nach den
Herbstferien (Stichtag 28.10.2021) wurden aus den Schultestungen insgesamt 64
bestätigte Corona-Fälle übermittelt. Es handelt sich um viele Einzelinfektionen
an verschiedenen Schulen im Kreisgebiet ohne erkennbare innerschulische
Infektionszusammenhänge. Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird
aufmerksam verfolgt.
Die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den
Krankenhäusern – landesweit, aber auch im Kreisgebiet – waren auch mit zuletzt
wieder zunehmenden Infektionszahlen noch nicht kritisch ausgelastet. Die Zahlen
der in den Krankenhäusern im Kreis behandelten Covid-Patienten bis Ende Oktober
im unteren zweistelligen Bereich.
In der Sitzung
wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
3. Infektionsmanagement
Kontaktnachverfolgung
Die zuletzt wieder stark steigenden Fallzahlen
sowie die nach Wegfall vieler Kontakt- und Reisebeschränkungen große Anzahl
individueller Kontakte von Infizierten fordern auch die Kontaktverfolgung
zunehmend wieder heraus.
Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung
entspricht derzeit knapp den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Aufgrund
der stark steigenden Fallzahlen zeichnet sich aber ein steigender Bedarf ab.
Der Kreis ist hier gut aufgestellt und kann flexibel auf die Entwicklung
reagieren. Das Zusammenwirken der Fachbereiche innerhalb der Kreisverwaltung
sowie im Rahmen des Risiko- und Maßnahmenmanagements mit den Schulen und Kitas
hat sich gut etabliert.
Seit der letzten Kreistagssitzung haben sich
darüber hinaus keine besonderen Entwicklungen ergeben, so dass auf die zuletzt
gegebene Berichterstattung verwiesen wird.
Quarantänemanagement
Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den
Kommunen gut kommuniziert. Das Quarantänemanagement erfolgt aufgrund der
Vorgaben im Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen, die immer
wieder entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer
Entwicklungen – etwa in Bezug auf Hochinzidenzgebiete und Reiserückkehrer –
angepasst wurden und werden. Grundsätzlich unterliegen vollständig Immunisierte
nach der geltenden Test- und Quarantäneverordnung auch als enge Kontaktpersonen
zu Infizierten oder in häuslicher Gemeinschaft mit diesen lebende keinen
automatischen Test- und Quarantäneverpflichtungen, solange sie selbst keine
Krankheitssymptome aufweisen. Sie werden daher besonders für das Risiko einer
Infektion sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass sie sich bei Auftreten
von Symptomen testen lassen müssen und dann von Quarantänemaßnahmen betroffen
sind.
Hotline
Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein
in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im Pandemiegeschehen
und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen gibt es
hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu Quarantänefragen,
Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen
Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und
Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich
drei Schichten mit je 3 Mitarbeiter/innen betrieben. Zurzeit sind hier 12
Personen im Einsatz. Die Besetzung und der Umfang werden den aktuellen
Entwicklungen flexibel angepasst. Derzeit erreichen den Kreis im Schnitt ca.
250 Anrufe pro Tag.
Abstrichstelle Stadtlohn
Die Arbeit der Abstrichstelle hat sich zur
Bestätigung von Verdachtsfällen fest etabliert. Das gute Zusammenspiel zwischen
Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster sowie zuletzt auch
in Schüttorf hat sich bewährt und konnte alle Testbedarfe absichern.
Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 165.000 PCR-Testungen
durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas,
Schulen und anderen Einrichtungen statt.
Entwicklung
der Schnelltest-Infrastruktur
Die Entwicklung der
Schnelltest-Infrastruktur ist stark abhängig von dem Impffortschritt, den
geltenden rechtlichen Testverpflichtungen sowie den finanziellen
Rahmenbedingungen des Bundes. Nach Wegfall bzw. starker Reduzierung der
kostenlosen Bürgertestungen zum 11.10.2021 hat es zunehmend ein „Ausdünnen“ der
seit Anfang März 2021 im Kreis Borken entstandenen flächendeckenden
Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen in allen 17 Städten und
Gemeinden gegeben. Gab es in der Spitze insgesamt 153 Teststellen (88 private
Teststellen, 15 Apotheken und 50 Arztpraxen), die sich an diesen Testungen
beteiligten, waren es Ende Oktober noch rd. 100. Eine soweit mögliche aktuelle
Übersicht über die Teststellen im Kreisgebiet findet sich auf den
Internetseiten des Kreises. Die Inanspruchnahme war über den bisherigen
gesamten Zeitraum im landesweiten Vergleich weit überdurchschnittlich und hat
in einem großen Maße dazu beigetragen, dass Infektionen – gerade bei
symptomlosen infizierten Personen – frühzeitig erkannt und Infektionsketten
damit schnell unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests in Schule und Kita
sowie den verbindlichen Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre
Arbeitgeber, den Testungen für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege
und der Eingliederungshilfe hatte sich damit die Struktur der Bürgerteststellen
als weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement des Kreises etabliert.
Seit der Einführung
am 10.3.2021 wurden im Kreis mehr als 2,1 Mio. Schnelltestungen durchgeführt,
täglich zuletzt rund 11.500 Testungen. Die Inanspruchnahme lag damit rund
doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner).
Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in den vergangenen Monaten ist im
Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der Schnelltestungen zurückzuführen
gewesen. Nach dem Wegfall der grundsätzlich kostenlosen Testmöglichkeit für
alle waren seit dem 11.10. täglich zuletzt unter 1000 durchgeführten
(kostenlosen) Selbsttests sowie unter 500 selbstbezahlten Schnelltests
kreisweit durchgeführt worden.
4.
Impffortschritt, Corona-Impfzentrum und mobiles Impfen im
Kreis Borken
Über das bisherige Vorgehen des Kreises
Borken im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe (KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig ist, ist
zuletzt wiederholt berichtet worden. Mit einer Gesamtzahl von inzwischen über
500.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand 27.10.2021) hat der
Impffortschritt im Kreis Borken in den letzten Monaten eine im landes- und
bundesweiten Vergleich sehr gute Entwicklung genommen, allerdings ist auch im
Kreis Borken – wie bundesweit – seit einigen Wochen kaum noch eine nennenswerte
Steigerung zu verzeichnen. Zeitweise konnten täglich rund 1% der Bevölkerung
geimpft werden und im Impfzentrum in der Spitze bei Vollauslastungen rd. 2.400
Impfungen täglich erfolgen. Die Entwicklung der Impfquoten im Kreis Borken
(sowohl bezogen auf die Gesamtbevölkerung als auch die differenzierten
Impfquoten für einzelne Altersgruppen (12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+
Jahre) ist im Kreis Borken weit überdurchschnittlich gegenüber der bundes- und
der landesweiten Entwicklung. Die aktuellen Impfquoten am 27.10.2021 lagen bei
vollständig Geimpften bei 74,6 Prozent (ohne die bei Betriebsärzten
durchgeführten Impfungen, die nicht kreisweit ausgewiesen werden) – Bund:
66,4%, NRW: 69,8%, wobei das RKI noch von einer Untererfassung von rd. 5%
ausgeht und deshalb von „Mindestimpfquoten“ spricht. Die tagesaktuellen Zahlen
sind auf den Internetseiten des Kreises (sog. Impfdashboard) veröffentlicht.
Das Impfzentrum des Kreises Borken wurde entsprechend der landesweiten Vorgabe zum 30.09.2021 geschlossen. Mehr als 250.000 Impfungen hat es im Impfzentrum Kreis Borken seit der Eröffnung am 8. Februar gegeben. Hinzu kommen rd. 60.000 Impfungen, die gesteuert von der Koordinierenden Einheit des Impfzentrums mobile Einsatzteams in den Kommunen des Kreisgebiets durchgeführt haben. Die Impftätigkeit geht seit dem 1.10. vollständig auf die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte über, die damit erste Anlaufstelle für Erst-, notwendige Zweit- und weitere Auffrischimpfungen sind. Ergänzend dazu hat der Kreis Borken entsprechend den Landesvorgaben eine sog. „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die sich bis zum 30.04.2022 um Vor-Ort-Impfangebote kümmern, das lokale Impfgeschehen beobachten und erforderlichenfalls auch auf Impfangebote für vulnerable Personen hinwirken.
Die ersten mobilen Impfangebote vor Ort sind inzwischen seit Mitte Oktober flächendeckend in allen 17 Städten und Gemeinden erfolgt. Die Impfungen wurden in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen koordiniert.
„Impfmobile“ machen dazu in den nächsten Wochen in den Kommunen des Kreises Borken Halt. Passend zu jedem Ersttermin gibt es am selben Standort auch einen Folgetermin, der im Internet in der Liste unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen zu finden ist. In den ersten zwei Wochen (bis 24.10.2021) wurden dabei insgesamt 1.649 Impfungen verabreicht.
Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Auch erforderliche Zweitimpfungen sind dort möglich. Auffrischungsimpfungen erfolgen grundsätzlich über die niedergelassenen Ärzte – bei Schwierigkeiten kann diese aber auch bei mobilen Impfaktionen erfolgen. Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Als Impfstoff stehen jeweils BioNTech und Johnson & Johnson zur Verfügung.
Das Impfgeschehen konzentriert sich darüber hinaus auch auf die Auffrischimpfungen (sog. „Booster-Impfung“) bei älteren Menschen, insbesondere in den Einrichtungen der Altenpflege. Vor dem Hintergrund der derzeit wieder stark gestiegenen Fallzahlen und damit der Wahrscheinlichkeit infektiöser Kontakte empfiehlt das RKI dringend, die Auffrischimpfung für die Personengruppen entsprechend der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zudem haben Studien gezeigt, dass die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung gerade bei älteren Menschen etwa 6 Monate nach der zweiten Impfung kontinuierlich nachlässt, d.h. sie sind immer noch gut geschützt, aber nicht mehr in dem Maße wie kurz nach der Zweitimpfung. Bis Ende Oktober 2021 werden daher in allen Einrichtungen der Altenpflege im Kreisgebiet den Betroffenen Angebote zur Auffrischimpfung unterbreitet worden sein. Darüber hinaus werden beginnend ab Ende Oktober an alle Bürgerinnen und Bürger - gestaffelt nach den Altersgruppen ab 90 Jahre, ab 80 Jahre und ab 70 Jahre - im Auftrag des Landes Schreiben von Minister Laumann verschickt werden, in denen für eine Auffrischimpfung sensibilisiert geworben wird.
In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
5.
Rechtliche
Entwicklung
Wie bereits in den letzten
Berichtsvorlagen beschrieben, ist die Rechtslage für die einschränkenden
Pandemiemaßnahmen gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit
ständigen Ergänzungen und Änderungen. Akteure sind hier auch im wechselnden
Maße
-
der
Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung,
Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,
-
das
Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO),
Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung,
Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Allgemeinverfügungen sowie
-
zwischenzeitlich
der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten
Allgemeinverfügungen.
Dies führte in der Vergangenheit in
einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade die
Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer
möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die
für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen
örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in
ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter
Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur
„Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE