Betreff
Sachstand Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken
Vorlage
0370/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen. 


Sachdarstellung:

Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen.

 

1.      Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation in Deutschland durch das RKI


Das Robert-Koch-Institut (RKI) fasst in wöchentlichen Lageberichten die aktuelle Entwicklung der Corona-Situation zusammen und kommt derzeit zu folgender zusammenfassenden Bewertung der Lage in Deutschland:

·         Seit Ende September zeichnet sich wieder ein deutlich steigender Trend der 7-Tages-Inzidenzen ab, der zuletzt in fast allen Altersgruppen sichtbar wurde

·         Diese Steigerung ist (auch) jahreszeitlich erklärbar mit den für Virus-Übertragungen begünstigenden Rahmenbedingungen. Es ist daher damit zu rechnen, dass sich im weiteren Verlauf des Herbstes und des Winters der Anstieg der Fallzahlen noch beschleunigen wird.

·         Der derzeitige Fallzahlen-Anstieg ist höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

·         Deutliche Anstieg der Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen

·         Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit Krankenhauseinweisung ist bei älteren im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen weiterhin am höchsten

·         Über die letzten Wochen kein wesentlicher Anstieg der Covid-Patienten mit Intensivbehandlung zu verzeichnen

·         Es ist nur noch ein sehr langsamer Anstieg beim Impffortschritt zu verzeichnen

·         Die Wirksamkeit einer vollständigen Impfung wird weiterhin als hoch eingeschätzt, vor allem im Hinblick auf einen schweren Krankheitsverlauf. Dass im Laufe der Zeit vermehrt Impfdurchbrüche zu verzeichnen sind, sei erwartbar, da generell immer mehr Menschen geimpft sind und sich das Corona-Virus wieder vermehrt ausbreitet. Dadurch steigt auch die Wahrscheinlichkeit, als vollständig geimpfte Person mit dem Virus in Kontakt zu kommen. Zugleich ist ein generell höheres Sterberisiko für die Altersgruppe der über 80jährigen – unabhängig von der Wirksamkeit der Impfstoffe – bei der Interpretation der Impfdurchbrüche zu berücksichtigen.

·         Angesichts der deutlich steigenden Fallzahlen sollte unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus das grundsätzliche Infektionsrisiko durch weitere Beachtung der AHA-L-Regeln reduziert werden. Insbesondere sollte man selbst bei leichten Symptomen der Erkrankung – unabhängig vom Impfstatus – enge Kontakte möglichst meiden und zunächst diese Symptome durch den Hausarzt abklären und sich testen lassen.

  (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht)

 

2.      Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken

Die Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken haben sich in den letzten Wochen weitgehend im Bundes- und Landestrend entwickelt und entsprechen den durch das RKI im o.g. Lagebericht beschriebenen Befunden. Nach Wochen stagnierender Inzidenzwerte gewann gegen Ende der Herbstferien das Geschehen deutlich an Dynamik. Die Inzidenz stieg in kurzer Zeit von 35 auf über 80 (27.10.2021). Das Infektionsgeschehen war und ist weniger durch besondere lokale oder einrichtungsbezogene Ausbruchsgeschehen als vielmehr durch eine insgesamt diffuse und heterogene Lage ohne klar abgrenzbare „Pandemietreiber“ und wechselhaften örtlichen Entwicklungen gekennzeichnet. In der überwiegenden Anzahl der Fälle waren Ungeimpfte (bzw. nicht vollständig Immunisierte) von Infektionen betroffen, wobei der Anteil an vollständig Immunisierten unter den Infizierten weiter zunimmt und zuletzt bei knapp unter 50% lag. Der Krankheitsverlauf ist in diesen Fällen aber weiterhin zumeist vergleichsweise milde und kurz. Der Kreis hat hier zuletzt mit ausführlichen Pressediensten die Öffentlichkeit zu diesen Entwicklungen informiert.

Nachdem es über die gesamten Sommermonate nur zu vereinzelten Infektionen gekommen war, waren in den vergangenen Wochen auch im Kreis Borken wieder vermehrt Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe zu verzeichnen.  Dabei waren auch zahlreiche vollständig immunisierte Bewohner/innen und Beschäftigte von Infektionen betroffen, die aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle nur einen milden Krankheitsverlauf erfuhren. In enger Abstimmung zwischen der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt wurden engmaschige Testungen und Schutzmaßnahmen abgestimmt.

Bei den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen Klassen/Gruppen. In der weit überwiegenden Anzahl waren die Infektionsgeschehen auf wenige Einzelfälle in den Einrichtungen reduziert. Für Grund-/Förderschule und Kita/Tagespflege kann diese Erkenntnis auch mit dem seit Anfang März erfolgten umfangreichen Impfangebot für die Beschäftigten in diesen Bereichen sowie die regelmäßigen Antigen-(Selbst-)Tests im Zusammenhang gesehen werden. Die PCR-Lolli-Pool-Testung in den Grund- und Förderschulen wird auch im neuen Schuljahr 2021/22 zunächst fortgesetzt. Allein in der ersten Woche nach den Herbstferien (Stichtag 28.10.2021) wurden aus den Schultestungen insgesamt 64 bestätigte Corona-Fälle übermittelt. Es handelt sich um viele Einzelinfektionen an verschiedenen Schulen im Kreisgebiet ohne erkennbare innerschulische Infektionszusammenhänge. Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird aufmerksam verfolgt.

Die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern – landesweit, aber auch im Kreisgebiet – waren auch mit zuletzt wieder zunehmenden Infektionszahlen noch nicht kritisch ausgelastet. Die Zahlen der in den Krankenhäusern im Kreis behandelten Covid-Patienten bis Ende Oktober im unteren zweistelligen Bereich.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

 

3.      Infektionsmanagement

Kontaktnachverfolgung

Die zuletzt wieder stark steigenden Fallzahlen sowie die nach Wegfall vieler Kontakt- und Reisebeschränkungen große Anzahl individueller Kontakte von Infizierten fordern auch die Kontaktverfolgung zunehmend wieder heraus.

Die Zahl der Beschäftigten in der Kontaktverfolgung entspricht derzeit knapp den Anforderungen an das Infektionsgeschehen. Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen zeichnet sich aber ein steigender Bedarf ab. Der Kreis ist hier gut aufgestellt und kann flexibel auf die Entwicklung reagieren. Das Zusammenwirken der Fachbereiche innerhalb der Kreisverwaltung sowie im Rahmen des Risiko- und Maßnahmenmanagements mit den Schulen und Kitas hat sich gut etabliert.

Seit der letzten Kreistagssitzung haben sich darüber hinaus keine besonderen Entwicklungen ergeben, so dass auf die zuletzt gegebene Berichterstattung verwiesen wird. 

Quarantänemanagement

Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen gut kommuniziert. Das Quarantänemanagement erfolgt aufgrund der Vorgaben im Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen, die immer wieder entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Entwicklungen – etwa in Bezug auf Hochinzidenzgebiete und Reiserückkehrer – angepasst wurden und werden. Grundsätzlich unterliegen vollständig Immunisierte nach der geltenden Test- und Quarantäneverordnung auch als enge Kontaktpersonen zu Infizierten oder in häuslicher Gemeinschaft mit diesen lebende keinen automatischen Test- und Quarantäneverpflichtungen, solange sie selbst keine Krankheitssymptome aufweisen. Sie werden daher besonders für das Risiko einer Infektion sensibilisiert und darauf hingewiesen, dass sie sich bei Auftreten von Symptomen testen lassen müssen und dann von Quarantänemaßnahmen betroffen sind.

Hotline

Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich drei Schichten mit je 3 Mitarbeiter/innen betrieben. Zurzeit sind hier 12 Personen im Einsatz. Die Besetzung und der Umfang werden den aktuellen Entwicklungen flexibel angepasst. Derzeit erreichen den Kreis im Schnitt ca. 250 Anrufe pro Tag.

Abstrichstelle Stadtlohn

Die Arbeit der Abstrichstelle hat sich zur Bestätigung von Verdachtsfällen fest etabliert. Das gute Zusammenspiel zwischen Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster sowie zuletzt auch in Schüttorf hat sich bewährt und konnte alle Testbedarfe absichern. Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 165.000 PCR-Testungen durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen statt.

Entwicklung der Schnelltest-Infrastruktur

Die Entwicklung der Schnelltest-Infrastruktur ist stark abhängig von dem Impffortschritt, den geltenden rechtlichen Testverpflichtungen sowie den finanziellen Rahmenbedingungen des Bundes. Nach Wegfall bzw. starker Reduzierung der kostenlosen Bürgertestungen zum 11.10.2021 hat es zunehmend ein „Ausdünnen“ der seit Anfang März 2021 im Kreis Borken entstandenen flächendeckenden Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen in allen 17 Städten und Gemeinden gegeben. Gab es in der Spitze insgesamt 153 Teststellen (88 private Teststellen, 15 Apotheken und 50 Arztpraxen), die sich an diesen Testungen beteiligten, waren es Ende Oktober noch rd. 100. Eine soweit mögliche aktuelle Übersicht über die Teststellen im Kreisgebiet findet sich auf den Internetseiten des Kreises. Die Inanspruchnahme war über den bisherigen gesamten Zeitraum im landesweiten Vergleich weit überdurchschnittlich und hat in einem großen Maße dazu beigetragen, dass Infektionen – gerade bei symptomlosen infizierten Personen – frühzeitig erkannt und Infektionsketten damit schnell unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests in Schule und Kita sowie den verbindlichen Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber, den Testungen für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe hatte sich damit die Struktur der Bürgerteststellen als weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement des Kreises etabliert.

Seit der Einführung am 10.3.2021 wurden im Kreis mehr als 2,1 Mio. Schnelltestungen durchgeführt, täglich zuletzt rund 11.500 Testungen. Die Inanspruchnahme lag damit rund doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner). Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in den vergangenen Monaten ist im Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der Schnelltestungen zurückzuführen gewesen. Nach dem Wegfall der grundsätzlich kostenlosen Testmöglichkeit für alle waren seit dem 11.10. täglich zuletzt unter 1000 durchgeführten (kostenlosen) Selbsttests sowie unter 500 selbstbezahlten Schnelltests kreisweit durchgeführt worden.

4.      Impffortschritt, Corona-Impfzentrum und mobiles Impfen im Kreis Borken

Über das bisherige Vorgehen des Kreises Borken im engen Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die für den medizinischen Bereich zuständig ist, ist zuletzt wiederholt berichtet worden. Mit einer Gesamtzahl von inzwischen über 500.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand 27.10.2021) hat der Impffortschritt im Kreis Borken in den letzten Monaten eine im landes- und bundesweiten Vergleich sehr gute Entwicklung genommen, allerdings ist auch im Kreis Borken – wie bundesweit – seit einigen Wochen kaum noch eine nennenswerte Steigerung zu verzeichnen. Zeitweise konnten täglich rund 1% der Bevölkerung geimpft werden und im Impfzentrum in der Spitze bei Vollauslastungen rd. 2.400 Impfungen täglich erfolgen. Die Entwicklung der Impfquoten im Kreis Borken (sowohl bezogen auf die Gesamtbevölkerung als auch die differenzierten Impfquoten für einzelne Altersgruppen (12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+ Jahre) ist im Kreis Borken weit überdurchschnittlich gegenüber der bundes- und der landesweiten Entwicklung. Die aktuellen Impfquoten am 27.10.2021 lagen bei vollständig Geimpften bei 74,6 Prozent (ohne die bei Betriebsärzten durchgeführten Impfungen, die nicht kreisweit ausgewiesen werden) – Bund: 66,4%, NRW: 69,8%, wobei das RKI noch von einer Untererfassung von rd. 5% ausgeht und deshalb von „Mindestimpfquoten“ spricht. Die tagesaktuellen Zahlen sind auf den Internetseiten des Kreises (sog. Impfdashboard) veröffentlicht.

Das Impfzentrum des Kreises Borken wurde entsprechend der landesweiten Vorgabe zum 30.09.2021 geschlossen. Mehr als 250.000 Impfungen hat es im Impfzentrum Kreis Borken seit der Eröffnung am 8. Februar gegeben. Hinzu kommen rd. 60.000 Impfungen, die gesteuert von der Koordinierenden Einheit des Impfzentrums mobile Einsatzteams in den Kommunen des Kreisgebiets durchgeführt haben. Die Impftätigkeit geht seit dem 1.10. vollständig auf die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte über, die damit erste Anlaufstelle für Erst-, notwendige Zweit- und weitere Auffrischimpfungen sind. Ergänzend dazu hat der Kreis Borken entsprechend den Landesvorgaben eine sog. „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die sich bis zum 30.04.2022 um Vor-Ort-Impfangebote kümmern, das lokale Impfgeschehen beobachten und erforderlichenfalls auch auf Impfangebote für vulnerable Personen hinwirken.

Die ersten mobilen Impfangebote vor Ort sind inzwischen seit Mitte Oktober flächendeckend in allen 17 Städten und Gemeinden erfolgt. Die Impfungen wurden in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen koordiniert.

„Impfmobile“ machen dazu in den nächsten Wochen in den Kommunen des Kreises Borken Halt. Passend zu jedem Ersttermin gibt es am selben Standort auch einen Folgetermin, der im Internet in der Liste unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen zu finden ist. In den ersten zwei Wochen (bis 24.10.2021) wurden dabei insgesamt 1.649 Impfungen verabreicht.

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Auch erforderliche Zweitimpfungen sind dort möglich. Auffrischungsimpfungen erfolgen grundsätzlich über die niedergelassenen Ärzte – bei Schwierigkeiten kann diese aber auch bei mobilen Impfaktionen erfolgen. Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Als Impfstoff stehen jeweils BioNTech und Johnson & Johnson zur Verfügung.

Das Impfgeschehen konzentriert sich darüber hinaus auch auf die Auffrischimpfungen (sog. „Booster-Impfung“) bei älteren Menschen, insbesondere in den Einrichtungen der Altenpflege. Vor dem Hintergrund der derzeit wieder stark gestiegenen Fallzahlen und damit der Wahrscheinlichkeit infektiöser Kontakte empfiehlt das RKI dringend, die Auffrischimpfung für die Personengruppen entsprechend der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zudem haben Studien gezeigt, dass die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung gerade bei älteren Menschen etwa 6 Monate nach der zweiten Impfung kontinuierlich nachlässt, d.h. sie sind immer noch gut geschützt, aber nicht mehr in dem Maße wie kurz nach der Zweitimpfung. Bis Ende Oktober 2021 werden daher in allen Einrichtungen der Altenpflege im Kreisgebiet den Betroffenen Angebote zur Auffrischimpfung unterbreitet worden sein. Darüber hinaus werden beginnend ab Ende Oktober an alle Bürgerinnen und Bürger - gestaffelt nach den Altersgruppen ab 90 Jahre, ab 80 Jahre und ab 70 Jahre - im Auftrag des Landes Schreiben von Minister Laumann verschickt werden, in denen für eine Auffrischimpfung sensibilisiert geworben wird.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

5.      Rechtliche Entwicklung

Wie bereits in den letzten Berichtsvorlagen beschrieben, ist die Rechtslage für die einschränkenden Pandemiemaßnahmen gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit ständigen Ergänzungen und Änderungen. Akteure sind hier auch im wechselnden Maße

-          der Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung, Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,

-          das Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung, Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Allgemeinverfügungen sowie

-          zwischenzeitlich der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten Allgemeinverfügungen. 

Dies führte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade die Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur „Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.

 

Entscheidungsalternative(n):

 Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE