1. Der Kreistag beschließt, das Fahrplanangebot der Schnellbuslinie S 75 und der Taxisbuslinie T 75 gemäß dem in der Anlage beigefügten Liniensteckbriefen und Fahrplänen anzupassen. Die angepassten Liniensteckbriefe und der im Fahrplan zur S 75 abgebildete Linienverlauf werden Bestandteil des 3. Nahverkehrsplan des Kreises Borken.

 

  1. Der Kreistag beschließt für den Zeitraum von 09.01.2024 bis zum 09.01.2028 die      C 75 in Rhede als Zu- und Abbringverkehr zur Linie S 75 nach dem beigefügten Liniensteckbrief und Fahrplan einzurichten und die Linie dem Linienbündel BOR 2 zuzuordnen. Der Liniensteckbrief, der im Fahrplan abgebildete Linienverlauf sowie die Zuordnung zum Linienbündel BOR 2 werden Bestandteil des 3. Nahverkehrsplans.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das wettbewerbliche Verfahren des Linienbündels BOR 2 einzuleiten.

 


Rechtsgrundlage:

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW);

3. Nahverkehrsplan Kreis Borken

 

Sachdarstellung:

Die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung für das Linienbündel BOR 2 endet am 08.01.2024. Der Kreis Borken beabsichtigt die Verkehrsleistungen des Linienbündels BOR 2 in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben. Als Ende des Linienbetriebs ist der 11.01.2032 vorgesehen.

 

Der Kreis Borken ist gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW ist er zugleich zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (VO 1370/2007).

 

Als Aufgabenträger des ÖPNV obliegt es dem Kreis im Rahmen seiner freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe, im Interesse der Daseinsvorsorge für eine den öffentlichen Verkehrsinteressen angemessene Verkehrsbedienung zu sorgen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 ÖPNVG NRW). Soweit eine solche angemessene Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich, d. h. ohne öffentliche Ausgleichsleistungen möglich ist, sind gemäß § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Befugnisse des Kreises Borken als zuständige Behörde nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW eröffnet. Hierzu gehört die Sicherstellung der für die angemessene Verkehrsbedienung erforderlichen Verkehrsleistungen durch öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007.

 

Bevor der Kreis Borken ein Vergabeverfahren durchführt, hat er eine Vorabbekanntmachung über seine beabsichtigte Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens zu veröffentlichen.

Nach der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung haben interessierte Verkehrsunternehmen 3 Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der mit der Vorabbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen bei der Bezirksregierung einzureichen.

 

Die Schnellbuslinie S 75 läuft als grenzüberschreitende Linie durch die Gebiete anderer Aufgabenträger, nämlich die Stadt Bocholt, den Kreis Coesfeld und die Stadt Münster.

 

Die Vergabezuständigkeit für den Betrieb der auf ihrem Kreisgebiet verlaufenden Linien wird über Delegationsvereinbarungen auf den Kreis Borken übertragen.

 

 

A.    Fahrplanangebot Schnellbuslinie S 75

 

Das Linienbündel BOR 2 betrifft hauptsächlich das Angebot der Schnellbuslinie S 75 auf dem Verkehrskorridor Bocholt-Borken-Münster.

Die Taxibuslinie T 75 bindet die Gemeinde Velen an die Haltestelle Maria Veen der Schnellbuslinie S 75 an. Weitere Taxibuslinien, welche Zubringerfunktionen zur Haltestelle Maria Veen haben, werden von der RVM betrieben. Die T 18 bindet Reken während des gesamtes Bedienungszeitraums an die Haltestelle Maria Veen und die T 19 bindet Heiden in der Hauptverkehrszeit an die Haltestelle Velen Ramsdorf  an. Die Kommunen Reken, Velen und Heiden haben daneben über die Linie R 74 Anschluss an die S 75 am Borkener Hauptbahnhof.

 

Der Kreis Borken hat durch das Planungsbüro plan:mobil über eine Echtzeitbefahrung der Linie S 75 untersuchen lassen, welche Faktoren zu Verspätungen der Linie S 75 führen und welche Maßnahmen sich positiv auf die Reisezeit dieser Buslinie auswirken können.

Nach dem aktuellen Fahrplan hat die Buslinie S 75 eine Reisezeit von 1:35 h. Gerade nachmittags während der Hauptverkehrszeit treten nicht selten Verspätungen bis zu 20 min. auf dieser Linie auf.

 

Hauptursache ist der Stadtverkehr in Münster, gefolgt vom Stadtverkehr in Bocholt und Borken. Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesautobahn und Bundesstraße sind dagegen eher selten ursächlich für Verspätungen. Aufgrund der aktuellen Streckenführung und dem engen Fahrplan können auf dieser Strecke aktuell kaum die Verspätungen aufgefangen werden.

 

Eine mögliche Gegenmaßnahme kann eine Verlegung des Linienverlaufs sein, durch die die Reisezeiten der Buslinie S 75 verkürzt wird. Dafür bietet sich der Linienabschnitt in Rhede an. Die Schnellbuslinie verlässt aktuell in Rhede den direkten Fahrtweg und fährt die im Innenstadtbereich gelegene Haltestelle Str. Gudulakirche an. Bei einer direkten Linienführung über die Südstr. und den Dännendick ist mit einer um bis zu 3 min verkürzten Fahrtzeit zu rechnen. Damit könnte auch die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die aktuell genutzten Straßen im Innenstadtbereich von Rhede sind für die Befahrung von Doppeldeckerbussen nicht ausgelegt. Das führt immer wieder zu Konfliktsituationen mit Fußgängern und Radfahrern und auch zu Straßenschäden. Bereits im 3. Nahverkehrsplan wurde dem Kreis Borken daher der Auftrag erteilt, die Verlegung der Buslinie S 75 zu prüfen.

 

Der Bedienungsstand der Schnellbuslinie orientiert sich dabei am Standard einer Hauptverbindung. Zusätzlich werden die 2 Fahrtenpaare in den Fahrplan integriert, die über die NWL Schnellbusförderung eingeführt und finanziert werden.

 

 

B. Einrichtung eines Zu- und Abbringverkehrs zur Linie S 75 in Rhede

 

Bei einer direkten Linienführung fährt die S 75 in Rhede die Haltestelle an der Ludgerusschule und der Otto-Hahn Straße an. Die innenstadtnahe Haltestelle Ludgerusschule ist 15 Gehminuten vom Zentrum in Rhede entfernt. Damit ist bei einer direkten Linienführung der S 75, anders als derzeit, die Innenstadt von Rhede aus nicht gut zu erreichen. Im Zentrum von Rhede liegen das St. Vinzenz Krankenhaus und die Akademie Klausenhof. Beide Einrichtungen wurden gebeten zu einer möglichen Linienverlegung Stellung zu nehmen. Beide haben sich deutlich für die weitere Anbindung der Innenstadt mit der Haltestelle St. Gudulakirche an die Schnellbuslinie ausgesprochen. Viele ihrer Kund*innen kämen von außerhalb und nutzten den ÖPNV. Dies zeigt sich auch darin, dass die Haltestelle St. Gudulakirche nach Fahrgastauswertungen eine wichtige Zu- und Einstiegsstellen der S 75 ist.

 

Um die Maßnahme der Fahrzeitverkürzung für die Kundinnen und Kunden in Rhede zu kompensieren, wird vorgeschlagen, die Haltestelle St. Gudulakirche montags bis freitags über einen Zu- und Abbringerverkehr an die S 75 in der Zeit von 6-19 Uhr anzubinden. Die Linie könnte nach dem als Anlage beigefügten Fahrplan die Haltestellen Ludgerusschule. Otto-Hahn-Str. und St. Gudulakirche anfahren.

Das Planungsbüro hat hierfür einen kleinen Linienbus Kosten von 146.000 €/Jahr berechnet.

 

Alternativ wäre die Anbindung der Haltestelle St. Gudulakirche über eine Taxibusverbindung denkbar. Die Kosten für eine Taxibuslinie werden mit 80.000 €/Jahr bei einer 50% Auslastung veranschlagt. Eine Taxibuslinie kommt im Kreisgebiet immer auf den Linienabschnitten zum Einsatz, auf denen eine geringe Inanspruchnahme des ÖPNV erwartet wird. Der Linienabschnitt zur St. Gudulakirche wird aber seit jeher durch den Linienverkehr bedient und hat eine gute Fahrgastnachfrage. Den Fahrgästen der S 75 mit Zielort der St. Gudulakirche in Rhede würde mit einer Taxibuslinie kein qualitativ gleichwertiger Ersatz zur Regionallinie angeboten. 

 

Die Stadt Rhede plant u.a. im Rahmen des laufenden Mobilitätskonzeptes die Errichtung einer Mobilstation, welche näher am Innenstadtbereich aber weiterhin auf dem direkten Linienweg der S 75 liegt. In diesem Zusammenhang wird auch ein Konzept für die innerörtliche Erschließung ggf. unter Ausweitung der Fahrten nach Bocholt entwickelt. Perspektivisch würde dann die Stadt Rhede die Anbindung an die S 75 ermöglichen. 

 

Der Zu- und Abbringerverkehr das Kreises Borken soll daher für einen Übergangszeitraum von vier Jahren vorgehalten werden, damit die Stadt Rhede ausreichend Zeit hat, Ihre Planungen und Baumaßnahmen umzusetzen.

 

C. Weitere Entwicklung

 

Die B 67 wird aktuell von Straßen NRW zu einer durchgehenden Kraftfahrstraße ausgebaut. Die Baumaßnahme wird während des Betriebs des Linienbündels BOR 2 fertiggestellt werden. Das Planungsbüro plan;mobil rechnet mit einer Fahrtzeitverkürzung von 4 min. und rät diese Zeit für die Stabilisierung des aktuellen Fahrplans zu nutzen. Nach dem Umbau der B 67 ist folgender Fahrplan auf der S 75 vorgesehen (Anlage 2).

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind die entsprechenden Verfahren einzuleiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Vorerst wird das wettbewerbliche Verfahren eingeleitet. Die Einrichtung des Zu- und Abbringverkehrs zur Linie S 75 in Rhede würde weitere Kosten von ca. 80 bis 146 T-Euro generieren.

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE