- Der
Kreistag beschließt, das Fahrplanangebot der Schnellbuslinie S 75 und der
Taxisbuslinie T 75 gemäß dem in der Anlage beigefügten Liniensteckbriefen
und Fahrplänen anzupassen. Die angepassten Liniensteckbriefe und der im
Fahrplan zur S 75 abgebildete Linienverlauf werden Bestandteil des 3.
Nahverkehrsplan des Kreises Borken.
- Der
Kreistag beschließt für den Zeitraum von 09.01.2024 bis zum 09.01.2028
die C 75 in Rhede als Zu- und
Abbringverkehr zur Linie S 75 nach dem beigefügten Liniensteckbrief und
Fahrplan einzurichten und die Linie dem Linienbündel BOR 2 zuzuordnen. Der
Liniensteckbrief, der im Fahrplan abgebildete Linienverlauf sowie die
Zuordnung zum Linienbündel BOR 2 werden Bestandteil des 3.
Nahverkehrsplans.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das wettbewerbliche
Verfahren des Linienbündels BOR 2 einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
(ÖPNVG NRW);
3. Nahverkehrsplan Kreis Borken
Sachdarstellung:
Die personenbeförderungsrechtliche
Genehmigung für das Linienbündel BOR 2 endet am 08.01.2024. Der Kreis Borken
beabsichtigt die Verkehrsleistungen des Linienbündels BOR 2 in einem
wettbewerblichen Verfahren zu vergeben. Als Ende des Linienbetriebs ist der
11.01.2032 vorgesehen.
Der Kreis Borken ist gemäß § 3 Abs. 1 des
Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG
NRW) Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Gemäß § 3
Abs. 2 ÖPNVG NRW ist er zugleich zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr.
1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über
öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung
der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (VO
1370/2007).
Als Aufgabenträger des ÖPNV obliegt es dem
Kreis im Rahmen seiner freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe, im Interesse der
Daseinsvorsorge für eine den öffentlichen Verkehrsinteressen angemessene
Verkehrsbedienung zu sorgen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 ÖPNVG NRW). Soweit eine
solche angemessene Verkehrsbedienung nicht eigenwirtschaftlich, d. h. ohne
öffentliche Ausgleichsleistungen möglich ist, sind gemäß § 8a Abs. 1
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Befugnisse des Kreises Borken als
zuständige Behörde nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW eröffnet. Hierzu gehört die
Sicherstellung der für die angemessene Verkehrsbedienung erforderlichen
Verkehrsleistungen durch öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) nach Art. 3
Abs. 1 VO 1370/2007.
Bevor der Kreis Borken ein Vergabeverfahren
durchführt, hat er eine Vorabbekanntmachung über seine beabsichtigte Einleitung
eines wettbewerblichen Verfahrens zu veröffentlichen.
Nach der Veröffentlichung der
Vorabbekanntmachung haben interessierte Verkehrsunternehmen 3 Monate Zeit,
eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der mit der Vorabbekanntmachung
veröffentlichten Unterlagen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Die Schnellbuslinie S 75 läuft als
grenzüberschreitende Linie durch die Gebiete anderer Aufgabenträger, nämlich
die Stadt Bocholt, den Kreis Coesfeld und die Stadt Münster.
Die Vergabezuständigkeit für den Betrieb der
auf ihrem Kreisgebiet verlaufenden Linien wird über Delegationsvereinbarungen
auf den Kreis Borken übertragen.
A. Fahrplanangebot
Schnellbuslinie S 75
Das Linienbündel BOR 2 betrifft
hauptsächlich das Angebot der Schnellbuslinie S 75 auf dem Verkehrskorridor
Bocholt-Borken-Münster.
Die Taxibuslinie T 75 bindet die Gemeinde
Velen an die Haltestelle Maria Veen der Schnellbuslinie S 75 an. Weitere
Taxibuslinien, welche Zubringerfunktionen zur Haltestelle Maria Veen haben,
werden von der RVM betrieben. Die T 18 bindet Reken während des gesamtes
Bedienungszeitraums an die Haltestelle Maria Veen und die T 19 bindet Heiden in
der Hauptverkehrszeit an die Haltestelle Velen Ramsdorf an. Die Kommunen Reken, Velen und Heiden
haben daneben über die Linie R 74 Anschluss an die S 75 am Borkener
Hauptbahnhof.
Der Kreis Borken hat durch das Planungsbüro
plan:mobil über eine Echtzeitbefahrung der Linie S 75 untersuchen lassen,
welche Faktoren zu Verspätungen der Linie S 75 führen und welche Maßnahmen sich
positiv auf die Reisezeit dieser Buslinie auswirken können.
Nach dem aktuellen Fahrplan hat die Buslinie
S 75 eine Reisezeit von 1:35 h. Gerade nachmittags während der
Hauptverkehrszeit treten nicht selten Verspätungen bis zu 20 min. auf dieser
Linie auf.
Hauptursache ist der Stadtverkehr in
Münster, gefolgt vom Stadtverkehr in Bocholt und Borken. Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesautobahn und Bundesstraße sind dagegen eher selten ursächlich
für Verspätungen. Aufgrund der aktuellen Streckenführung und dem engen Fahrplan
können auf dieser Strecke aktuell kaum die Verspätungen aufgefangen werden.
Eine mögliche Gegenmaßnahme kann eine
Verlegung des Linienverlaufs sein, durch die die Reisezeiten der Buslinie S 75
verkürzt wird. Dafür bietet sich der Linienabschnitt in Rhede an. Die
Schnellbuslinie verlässt aktuell in Rhede den direkten Fahrtweg und fährt die
im Innenstadtbereich gelegene Haltestelle Str. Gudulakirche an. Bei einer
direkten Linienführung über die Südstr. und den Dännendick ist mit einer um bis
zu 3 min verkürzten Fahrtzeit zu rechnen. Damit könnte auch die
Verkehrssicherheit verbessert werden. Die aktuell genutzten Straßen im
Innenstadtbereich von Rhede sind für die Befahrung von Doppeldeckerbussen nicht
ausgelegt. Das führt immer wieder zu Konfliktsituationen mit Fußgängern und
Radfahrern und auch zu Straßenschäden. Bereits im 3. Nahverkehrsplan wurde dem
Kreis Borken daher der Auftrag erteilt, die Verlegung der Buslinie S 75 zu
prüfen.
Der Bedienungsstand der Schnellbuslinie
orientiert sich dabei am Standard einer Hauptverbindung. Zusätzlich werden die
2 Fahrtenpaare in den Fahrplan integriert, die über die NWL Schnellbusförderung
eingeführt und finanziert werden.
B.
Einrichtung eines Zu- und Abbringverkehrs zur Linie S 75 in Rhede
Bei einer direkten Linienführung fährt die S
75 in Rhede die Haltestelle an der Ludgerusschule und der Otto-Hahn Straße an.
Die innenstadtnahe Haltestelle Ludgerusschule ist 15 Gehminuten vom Zentrum in
Rhede entfernt. Damit ist bei einer direkten Linienführung der S 75, anders als
derzeit, die Innenstadt von Rhede aus nicht gut zu erreichen. Im Zentrum von
Rhede liegen das St. Vinzenz Krankenhaus und die Akademie Klausenhof. Beide
Einrichtungen wurden gebeten zu einer möglichen Linienverlegung Stellung zu
nehmen. Beide haben sich deutlich für die weitere Anbindung der Innenstadt mit
der Haltestelle St. Gudulakirche an die Schnellbuslinie ausgesprochen. Viele
ihrer Kund*innen kämen von außerhalb und nutzten den ÖPNV. Dies zeigt sich auch
darin, dass die Haltestelle St. Gudulakirche nach Fahrgastauswertungen eine
wichtige Zu- und Einstiegsstellen der S 75 ist.
Um die Maßnahme der Fahrzeitverkürzung für
die Kundinnen und Kunden in Rhede zu kompensieren, wird vorgeschlagen, die
Haltestelle St. Gudulakirche montags bis freitags über einen Zu- und
Abbringerverkehr an die S 75 in der Zeit von 6-19 Uhr anzubinden. Die Linie
könnte nach dem als Anlage beigefügten Fahrplan die Haltestellen
Ludgerusschule. Otto-Hahn-Str. und St. Gudulakirche anfahren.
Das Planungsbüro hat hierfür einen kleinen
Linienbus Kosten von 146.000 €/Jahr berechnet.
Alternativ wäre die Anbindung der
Haltestelle St. Gudulakirche über eine Taxibusverbindung denkbar. Die Kosten
für eine Taxibuslinie werden mit 80.000 €/Jahr bei einer 50% Auslastung
veranschlagt. Eine Taxibuslinie kommt im Kreisgebiet immer auf den
Linienabschnitten zum Einsatz, auf denen eine geringe Inanspruchnahme des ÖPNV
erwartet wird. Der Linienabschnitt zur St. Gudulakirche wird aber seit jeher
durch den Linienverkehr bedient und hat eine gute Fahrgastnachfrage. Den
Fahrgästen der S 75 mit Zielort der St. Gudulakirche in Rhede würde mit einer Taxibuslinie
kein qualitativ gleichwertiger Ersatz zur Regionallinie angeboten.
Die Stadt Rhede plant u.a. im Rahmen des
laufenden Mobilitätskonzeptes die Errichtung einer Mobilstation, welche näher
am Innenstadtbereich aber weiterhin auf dem direkten Linienweg der S 75 liegt.
In diesem Zusammenhang wird auch ein Konzept für die innerörtliche Erschließung
ggf. unter Ausweitung der Fahrten nach Bocholt entwickelt. Perspektivisch würde
dann die Stadt Rhede die Anbindung an die S 75 ermöglichen.
Der Zu- und Abbringerverkehr das Kreises
Borken soll daher für einen Übergangszeitraum von vier Jahren vorgehalten
werden, damit die Stadt Rhede ausreichend Zeit hat, Ihre Planungen und
Baumaßnahmen umzusetzen.
C.
Weitere Entwicklung
Die B 67 wird aktuell von Straßen NRW zu
einer durchgehenden Kraftfahrstraße ausgebaut. Die Baumaßnahme wird während des
Betriebs des Linienbündels BOR 2 fertiggestellt werden. Das Planungsbüro
plan;mobil rechnet mit einer Fahrtzeitverkürzung von 4 min. und rät diese Zeit
für die Stabilisierung des aktuellen Fahrplans zu nutzen. Nach dem Umbau der B
67 ist folgender Fahrplan auf der S 75 vorgesehen (Anlage 2).
Entscheidungsalternative(n):
Nein.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind die entsprechenden Verfahren einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen: Vorerst wird das wettbewerbliche Verfahren eingeleitet. Die Einrichtung
des Zu- und Abbringverkehrs zur Linie S 75 in Rhede würde weitere Kosten von
ca. 80 bis 146 T-Euro generieren.
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE