Betreff
Neuausrichtung der Landesförderung der Schulsozialarbeit
Vorlage
0396/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen Sachstand zur Neuausrichtung der Landesförderung der Schulsozialarbeit ab 2022 zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

Förderprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage:

Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen (Weiterführung der ehem. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets BuT) hat das Land NRW im Jahr 2015 erstmals Landesmittel in Höhe von jährlich rd. 47 Mo. € bereitgestellt. Gefördert werden sollte damit die sozialraumorientierte Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe aus § 4 i. V. m. § 28 SGB II. Das Programm war zunächst ist bis Ende 2017 befristet.

Zur Vorbereitung der Weiterleitung der Mittel an die Städte und Gemeinden wurden diese zunächst um Abgabe einer Interessenbekundung gebeten, um zu erfragen, welche Stadt/Gemeinde die „BuT-Beratung“ im Sinne der Landesförderung umsetzen wird und bereit ist, die Antrags-, Berichts- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Förderung zu erfüllen. Im Ergebnis haben bis auf die Gemeinde Schöppingen alle Kommunen eine entsprechende Interessenbekundung abgegeben.

Das Landesprogramm wurde in den folgenden Jahren mit gleichbleibenden Fördermitteln immer wieder verlängert. In der Förderphase 2021 hat sich auch die Gemeinde Schöppingen erstmals an der Umsetzung beteiligt.

Die administrative Abwicklung des Förderprogrammes „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ erfolgte bislang über das Kreis-Jobcenter, da ursprünglich die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes mit den Fördermitteln forciert werden sollte und so eine Verknüpfung zum Jobcenter gegeben war.

Laut des Fördersteckbriefs des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW sollte der Zuwendungszweck durch die Förderung von Personalstellen erfüllt werden, die Aufgaben der Bildungs- und Teilhabeberatung übernehmen sollten. Insbesondere sollten die Leistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG vermittelt werden, die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung erfolgen und damit Bildungsarmut und soziale Exklusion vermieden bzw. verringert werden.

Die Zielgruppe der Förderungen sind bedürftige Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen. Ein deutlicher Focus soll auf Kinder und Jugendliche aus von Armut besonders betroffenen Quartieren gelegt werden. Bei den benachteiligten Kindern und Jugendlichen sollen die Bereitschaft und die Voraussetzungen zum Lernen gefördert werden um Fehlzeiten in der Schule zu verringern, den Schulerfolg zu verbessern und die Abbrecherquote zu reduzieren. Darüber hinaus soll die Teilhabe an Sport und Kultur gewährleistet werden.

 

 

2. Bisherige Finanzierung:

 

Für die Umsetzung des Programms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ wurden dem Kreis Borken bislang folgende Fördermittel zur Weiterleitung an die kreisangehörigen Kommunen bewilligt:

 

Bewilligunszeitraum

Landesmittel

01.01.2015 - 31.12.2017

898.300,94 €

01.01.2018 - 31.12.2018

442.970,80 €

01.01.2019 - 31.12.2020

884.535,00 €

01.01.2021 - 31.12.2021

449.131,71 €

 

Bei der Mittelzuweisung ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Anteilsfinanzierung handelt, jede Kommune hat sich mit einem Eigenanteil in Höhe des Zuwendungsbetrages an der Umsetzung beteiligt.

Die Verteilung der Mittel erfolgte über einen Schlüssel, der auf der Basis der anteiligen Inanspruchnahme der BuT-Leistungen in der jeweiligen Kommunen (Anzahl der Kinder, die BuT-Leistungen erhalten haben) berechnet worden ist.

 

 

3. Neuausrichtung der Förderrichtlinie ab 2022:

 

Landesebene

Ab 2022 erfolgt eine Neuausrichtung des bisherigen Programmes „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ in ein Förderprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“. Diese Richtlinie soll eine fachliche Stärkung der Schulsozialarbeit in dieser Finanzierungssäule zusichern. Demnach wird eine langjährige Laufzeit im Sinne einer mehrjährigen Planbarkeit für die Kommunen und freien Träger in Aussicht gestellt. Die jährlichen Landesmittel werden um 10 Millionen EUR auf 57,7 Millionen EUR erhöht. Eine neue Berechnungsgrundlage der Landesmittel mithilfe des sog. Schulsozialindex ist gegeben und verschiebt die Perspektive eindeutig in Richtung der Schule.

Verfahrenssicherheit soll hergestellt werden, in dem die bekannte Grundstruktur des seit 2015 im Rahmen der BuT-Schulsozialarbeit durchgeführten Antrags- und Zuwendungsverfahrens beibehalten wird. Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben Zuwendungsempfänger.

 

Umsetzung im Kreis Borken:

Vor dem Hintergrund der Umsortierung der Fördermittel vom MAGS in den Verantwortungsbereich des MSB und der Anpassung der Zweckbindung „BuT-Beratung“ in Richtung „Schulsozialarbeit“ wird auch die administrative Abwicklung des Förderprogramms hausintern vom FB Soziales/Jobcenter in den FB Bildung und Schule wechseln. Damit können Synergieeffekte unter Berücksichtigung der sonstigen Formate der Schulsozialarbeit genutzt werden.

Bereits seit 2016 arbeitet im Rahmen des regionalen Bildungsnetzwerks der Arbeitskreis „Koordination der Schulsozialarbeit“, in dem alle 5 Jugendämter, das Schulamt für den Kreis Borken und die Regionale Schulberatung vertreten sind. Die Erstellung eines Rahmenkonzepts hat die Grundlagen und das gemeinsame Verständnis der Schulsozialarbeit grundgelegt. Mittlerweile werden die Einführungsfortbildungen, Fachtage und das Angebot von Supervisionen kreisweit entwickelt und den Fachkräften in der Schulsozialarbeit angeboten. Diese Struktur wird durch die Neuausrichtung der Landesförderung bestätigt und Stellenanteile können für diese koordinierenden Aufgaben refinanziert werden.

Der neu eingeführte Schulsozialindex löst den bisherigen Kreissozialindex ab und gilt für alle Grundschulen und weiterführenden Schulen außer den Förderschulen. Dabei sind die regionale Quote der Kinder- und Jugendarmut, Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache, Schüler*innen mit eigenem Zugang aus dem Ausland und Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt LSE als Indikatoren ausgewertet worden. Jede Schule erhält eine Sozialindexstufe, die in Stufe 1 bis Stufe 9 aufgeteilt worden ist. Künftig wird das MSB auch bei der Versorgung mit zusätzlichen personellen Ressourcen diesen Schulsozialindex anwenden. Die schulscharfe Auflistung hat das Ministerium im Bildungsportal NRW veröffentlicht. Die Schulen im Kreis Borken sind dabei eher in den geringeren Stufen zu finden. Lediglich in Gronau haben zwei Grundschulen die Indexstufe 6 erreicht, in Ahaus, Bocholt und Isselburg hat jeweils 1 Schule mit der Stufe 4 festgelegt. Alle anderen Grund- und weiterführenden Schulen sind in Stufe 1-3.

Der Kreis erhält für das nächste Jahr eine Förderung in Höhe von ca. 742.000 €. Dies ist eine Erhöhung um 292.000 €.

Der Kreis als Zuwendungsempfänger wird für die koordinierenden Aufgaben eine Refinanzierung eigener Stellenanteile in Höhe von 50.000 € beantragen, die restlichen Mittel sollen an alle 17 Städte und Gemeinde weitergeleitet werden mit Hilfe des neuen Berechnungsschlüssels, der auf dem Schulsozialindex des MSB basiert.

In einem interkommunalen Austauschgespräch am 25.10.2021 sind im Kreishaus Borken alle Kommunen informiert worden. Dabei stand insbesondere die Umstellung des Berechnungsschlüssels im Mittelpunkt, da diese zu veränderten Verteilquoten führt. Die Schulträger mit vielen Schulen erhalten perspektivisch mehr Anteile, als die Kommunen mit weniger Schulen. Da die Fördersumme des Landes höher ausfällt, erhalten fast alle Kommunen mindestens Finanzmitteln in der Höhe des Vorjahres. Durchweg sind aber alle Kommunen einig, dass die strukturelle Förderung der Schulsozialarbeit der richtige und konsequente Weg ist, um die Schüler*innen zu erreichen, die besondere Herausforderungen in der schulischen Laufbahn zu bewältigen haben. Die konkreten Abstimmungen erfolgen derzeit in bilateralen Gesprächen.

Die Antragsfrist beim Land ist der 30.11.2021.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                    742.000 €

(Fördermittel werden in 2022 vereinnahmt; in gleicher Höhe stehen Aufwendungen gegenüber)

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(Berücksichtigung in Haushaltsplanung 2022)

Produkt Nr./Bezeichnung: 05.01.01 Bildung und Integration

Kontengruppe Nr./Bezeichnung: 41* Landeszuwendung / 53* Transferaufwendungen

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(siehe oben)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE