Der Ausschuss für Bildung und Schule nimmt den aktuellen
Sachstand zur Neuausrichtung der Landesförderung der Schulsozialarbeit ab 2022
zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Förderprogramm
„Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage:
Zur Finanzierung sozialer Arbeit an Schulen (Weiterführung der ehem.
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets BuT) hat das Land
NRW im Jahr 2015 erstmals Landesmittel in Höhe von jährlich rd. 47 Mo. €
bereitgestellt. Gefördert werden sollte damit die sozialraumorientierte
Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe aus § 4 i. V. m. § 28 SGB II. Das
Programm war zunächst ist bis Ende 2017 befristet.
Zur Vorbereitung der Weiterleitung der Mittel an die Städte und
Gemeinden wurden diese zunächst um Abgabe einer Interessenbekundung gebeten, um
zu erfragen, welche Stadt/Gemeinde die „BuT-Beratung“ im Sinne der
Landesförderung umsetzen wird und bereit ist, die Antrags-, Berichts- und
Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Förderung zu erfüllen. Im Ergebnis
haben bis auf die Gemeinde Schöppingen alle Kommunen eine entsprechende
Interessenbekundung abgegeben.
Das Landesprogramm wurde in den folgenden Jahren mit gleichbleibenden
Fördermitteln immer wieder verlängert. In der Förderphase 2021 hat sich auch
die Gemeinde Schöppingen erstmals an der Umsetzung beteiligt.
Die administrative Abwicklung des Förderprogrammes „Soziale Arbeit an
Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ erfolgte bislang über das
Kreis-Jobcenter, da ursprünglich die Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepaketes mit den Fördermitteln forciert werden sollte und so eine
Verknüpfung zum Jobcenter gegeben war.
Laut des Fördersteckbriefs des Ministeriums für Arbeit, Integration und
Soziales NRW sollte der Zuwendungszweck durch die Förderung von Personalstellen
erfüllt werden, die Aufgaben der Bildungs- und Teilhabeberatung übernehmen
sollten. Insbesondere sollten die Leistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG
vermittelt werden, die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration
durch Bildung erfolgen und damit Bildungsarmut und soziale Exklusion vermieden
bzw. verringert werden.
Die Zielgruppe der Förderungen sind bedürftige Kinder und Jugendliche in
Nordrhein-Westfalen, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und
gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen. Ein
deutlicher Focus soll auf Kinder und Jugendliche aus von Armut besonders
betroffenen Quartieren gelegt werden. Bei den benachteiligten Kindern und
Jugendlichen sollen die Bereitschaft und die Voraussetzungen zum Lernen
gefördert werden um Fehlzeiten in der Schule zu verringern, den Schulerfolg zu
verbessern und die Abbrecherquote zu reduzieren. Darüber hinaus soll die
Teilhabe an Sport und Kultur gewährleistet werden.
2. Bisherige
Finanzierung:
Für die Umsetzung des Programms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes“ wurden dem Kreis Borken bislang folgende Fördermittel
zur Weiterleitung an die kreisangehörigen Kommunen bewilligt:
Bewilligunszeitraum |
Landesmittel |
01.01.2015 -
31.12.2017 |
898.300,94 € |
01.01.2018 -
31.12.2018 |
442.970,80 € |
01.01.2019 -
31.12.2020 |
884.535,00 € |
01.01.2021 -
31.12.2021 |
449.131,71 € |
Bei der Mittelzuweisung ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine
Anteilsfinanzierung handelt, jede Kommune hat sich mit einem Eigenanteil in
Höhe des Zuwendungsbetrages an der Umsetzung beteiligt.
Die Verteilung der Mittel erfolgte über einen Schlüssel, der auf der
Basis der anteiligen Inanspruchnahme der BuT-Leistungen in der jeweiligen
Kommunen (Anzahl der Kinder, die BuT-Leistungen erhalten haben) berechnet
worden ist.
3. Neuausrichtung
der Förderrichtlinie ab 2022:
Landesebene
Ab 2022 erfolgt eine Neuausrichtung des bisherigen Programmes „Soziale
Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ in ein
Förderprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in NRW“. Diese Richtlinie soll
eine fachliche Stärkung der Schulsozialarbeit in dieser Finanzierungssäule
zusichern. Demnach wird eine langjährige Laufzeit im Sinne einer mehrjährigen
Planbarkeit für die Kommunen und freien Träger in Aussicht gestellt. Die
jährlichen Landesmittel werden um 10 Millionen EUR auf 57,7 Millionen EUR
erhöht. Eine neue Berechnungsgrundlage der Landesmittel mithilfe des sog.
Schulsozialindex ist gegeben und verschiebt die Perspektive eindeutig in
Richtung der Schule.
Verfahrenssicherheit soll hergestellt werden, in dem die bekannte
Grundstruktur des seit 2015 im Rahmen der BuT-Schulsozialarbeit durchgeführten
Antrags- und Zuwendungsverfahrens beibehalten wird. Die Kreise und kreisfreien
Städte bleiben Zuwendungsempfänger.
Umsetzung im Kreis
Borken:
Vor dem Hintergrund der Umsortierung der Fördermittel vom MAGS in den
Verantwortungsbereich des MSB und der Anpassung der Zweckbindung „BuT-Beratung“
in Richtung „Schulsozialarbeit“ wird auch die administrative Abwicklung des
Förderprogramms hausintern vom FB Soziales/Jobcenter in den FB Bildung und Schule
wechseln. Damit können Synergieeffekte unter Berücksichtigung der sonstigen
Formate der Schulsozialarbeit genutzt werden.
Bereits seit 2016 arbeitet im Rahmen des regionalen Bildungsnetzwerks
der Arbeitskreis „Koordination der Schulsozialarbeit“, in dem alle 5
Jugendämter, das Schulamt für den Kreis Borken und die Regionale Schulberatung
vertreten sind. Die Erstellung eines Rahmenkonzepts hat die Grundlagen und das
gemeinsame Verständnis der Schulsozialarbeit grundgelegt. Mittlerweile werden
die Einführungsfortbildungen, Fachtage und das Angebot von Supervisionen
kreisweit entwickelt und den Fachkräften in der Schulsozialarbeit angeboten.
Diese Struktur wird durch die Neuausrichtung der Landesförderung bestätigt und
Stellenanteile können für diese koordinierenden Aufgaben refinanziert werden.
Der neu eingeführte Schulsozialindex
löst den bisherigen Kreissozialindex ab und gilt für alle Grundschulen und
weiterführenden Schulen außer den Förderschulen. Dabei sind die regionale Quote
der Kinder- und Jugendarmut, Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher
Familiensprache, Schüler*innen mit eigenem Zugang aus dem Ausland und
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt LSE als Indikatoren
ausgewertet worden. Jede Schule erhält eine Sozialindexstufe, die in Stufe 1
bis Stufe 9 aufgeteilt worden ist. Künftig wird das MSB auch bei der Versorgung
mit zusätzlichen personellen Ressourcen diesen Schulsozialindex anwenden. Die
schulscharfe Auflistung hat das Ministerium im Bildungsportal NRW veröffentlicht.
Die Schulen im Kreis Borken sind dabei eher in den geringeren Stufen zu finden.
Lediglich in Gronau haben zwei Grundschulen die Indexstufe 6 erreicht, in
Ahaus, Bocholt und Isselburg hat jeweils 1 Schule mit der Stufe 4 festgelegt.
Alle anderen Grund- und weiterführenden Schulen sind in Stufe 1-3.
Der Kreis erhält für das nächste Jahr eine Förderung in Höhe von ca.
742.000 €. Dies ist eine Erhöhung um 292.000 €.
Der Kreis als Zuwendungsempfänger wird für die koordinierenden Aufgaben
eine Refinanzierung eigener Stellenanteile in Höhe von 50.000 € beantragen, die
restlichen Mittel sollen an alle 17 Städte und Gemeinde weitergeleitet werden
mit Hilfe des neuen Berechnungsschlüssels, der auf dem Schulsozialindex des MSB
basiert.
In einem interkommunalen Austauschgespräch am 25.10.2021 sind im
Kreishaus Borken alle Kommunen informiert worden. Dabei stand insbesondere die
Umstellung des Berechnungsschlüssels im Mittelpunkt, da diese zu veränderten
Verteilquoten führt. Die Schulträger mit vielen Schulen erhalten perspektivisch
mehr Anteile, als die Kommunen mit weniger Schulen. Da die Fördersumme des
Landes höher ausfällt, erhalten fast alle Kommunen mindestens Finanzmitteln in
der Höhe des Vorjahres. Durchweg sind aber alle Kommunen einig, dass die
strukturelle Förderung der Schulsozialarbeit der richtige und konsequente Weg
ist, um die Schüler*innen zu erreichen, die besondere Herausforderungen in der
schulischen Laufbahn zu bewältigen haben. Die konkreten Abstimmungen erfolgen
derzeit in bilateralen Gesprächen.
Die Antragsfrist beim Land ist der 30.11.2021.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: 742.000
€
(Fördermittel
werden in 2022 vereinnahmt; in gleicher Höhe stehen Aufwendungen gegenüber)
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(Berücksichtigung in
Haushaltsplanung 2022)
Produkt
Nr./Bezeichnung: 05.01.01 Bildung und Integration
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung: 41* Landeszuwendung / 53* Transferaufwendungen
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(siehe oben)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE