Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt
den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.10.2021 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
SGB II, SGB III
Sachdarstellung:
1. Aktuelle Entwicklung
1.1 Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt
Im Oktober
waren im Kreis Borken 227 Menschen weniger arbeitslos als noch im Vormonat.
Damit sind aktuell 7.116 Personen arbeitslos gemeldet. Gleichzeitig sind es
1.604 weniger als noch vor einem Jahr zu diesem Zeitpunkt. Die
Arbeitslosenquote ist im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,3%
gesunken – das sind 0,7 Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr und entspricht
aktuell dem Stand aus der Zeit vor der Pandemie.
Es ist zu
erwarten, dass sich die Situation im kommenden Monat noch weiter entspannen
könnte, da die Arbeitgeber in der Region weiter intensiv nach neuen
Mitarbeitenden suchen. So meldeten sie allein im Oktober 697 freie Stellen bei
der Arbeitsagentur; insgesamt sind damit derzeit 4.906 freie Stellen bei der
Arbeitsagentur gemeldet.
Betrachtet man nur die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (als
Teil der Arbeitslosen insgesamt), ist die Zahl gegenüber dem Vormonat erneut,
wenn auch weniger stark gesunken (-53). Im Oktober waren damit insgesamt 4.458
SGB II-Leistungsbeziehende als arbeitslos registriert (-196 Personen im
Vergleich zu 10/2020).
Der Trend aus
dem Vormonat setzt sich somit erfreulicherweise fort. Der lokale Arbeitsmarkt
zeigt sich damit trotz andauernder Risiken auch für den SGB II-Rechtskreis
bislang stabil und aufnahmefähig.
Die SGB
II-Arbeitslosenquote ist aufgrund des beschriebenen Rückgangs auf einen Wert
von 2,0% gesunken.
Zu berücksichtigen ist, dass es
innerhalb der Gruppe der Arbeitslosen einen Personenkreis gibt, der aufgrund
längerer Arbeitslosigkeit bisher nicht von der positiven Entwicklung
profitieren konnte. Diese sog. „Langzeitarbeitslosen“ konkurrieren aktuell im
Wettbewerb am Arbeitsmarkt verstärkt mit Personen, die erst kürzlich ihren
Arbeitsplatz verloren haben und daher höhere Beschäftigungschancen aufweisen.
1.2 Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II
Der SGB
II-Hilfebedarf ist im Oktober weiter gesunken (-101 BG). Die eLb-Zahl ist um
140 Personen zurückgegangen. Insgesamt haben damit im Juli 9.037 eLb in 6.623
BG´s SGB II-Leistungen erhalten. Das sind 499 BG´s und 627 eLb´s weniger als im
Oktober 2020.
Insgesamt
stellt sich die Entwicklung bis dato wie folgt dar:
2. Leistungsbereich
2.1 Leistungsberechtigte im SGB II
Im Oktober 2021 erhielten 13.070 Personen Leistungen nach dem SGB II;
darunter 2.751 Menschen mit Fluchthintergrund.
¢ Insgesamt 9.037 der
Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt
45%, der Anteil der Frauen 55 %.
¢ Mit Blick auf die
Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten
Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 18%.
2.2 Rechtliche Neuregelungen/Änderungen im SGB
II:
Regelbedarfe zum
1.1.2022:
Das Bundeskabinett hat den
Entwurf für die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im SGB
II/SGB XII zum 1.1.2022 beschlossen. Danach sollen die Regelbedarfe um 0,76 %
steigen. Darüber hinaus ist eine Fortschreibung der Werte für den persönlichen
Schulbedarf im Rahmen des Bildungspakets auf 104 € für das erste und 52 € für
das zweite Schulhalbjahr vorgesehen.
Erleichterter Zugang
zum SGB II/SGB XII Beendigung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Die Bundestagsfraktionen
der SPD, von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der FDP haben sich darauf verständigt,
dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht über den 24.11.2021
hinaus verlängert werden soll. Die in § 28a IfSG vorgesehenen
eingriffsintensiven Maßnahmen können damit nicht mehr verordnet werden.
Für weniger
eingriffsintensive Maßnahmen soll es aber eine bis zum 20.03.2022 geltende
Rechtsgrundlage geben.
Auch der erleichterte
Zugang zum SGB II/SGB XII soll bis zum 20.03.2022 verlängert werden. Somit werden bis dahin
u.a. weiterhin nur erhebliches Vermögen berücksichtigt und für einen Zeitraum
von 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als angemessen
akzeptiert.
3. Aktivitäten in den örtlichen Jobcentern
Zum aktuellen Sachstand der (Beratungs-)Situation in den örtlichen Jobcentern wird folgendes berichtet:
§ Die persönliche
Beratung nimmt mehr und mehr zu. Je nach Öffnungsstrategie der Rathäuser ist
z.T. ein offener Zugang möglich oder der Zugang wird über Termine gesteuert.
Inzwischen ist in jedem örtlichen Jobcenter wieder persönliche Beratung
möglich.
§ Es ist feststellbar,
dass Kund/innen wieder vermehrt ins Jobcenter kommen und das persönliche
Gespräch den alternativen Formaten deutlich vorziehen.
3.1 Maßnahmen und Angebote
Der aktuelle
Sachstand lässt sich anhand folgender Eckpunkte beschreiben:
§
Potential für Maßnahmeteilnahmen:
Grundsätzlich ist feststellbar, dass das Potential für Maßnahmeteilnahmen
geringer wird. In welchem Umfang hier noch Corona-Auswirkungen maßgeblich sind
oder überwiegend der weiterhin sinkende Fallbestand, kann noch nicht
abschließend beurteilt werden. Deutlich wird allerdings bereits jetzt, dass die
Unterstützungsbedarfe immer individueller werden.
§
Finanzierung von Corona-Testkosten:
Lt. Corona-Schutzverordnung kann bei Bildungsangeboten das bestehende
Testerfordernis durch einen gemeinsam beaufsichtigten Selbsttest erfüllt
werden. Bei Veranstaltungen an mehreren aufeinander folgenden Tagen mit einem
festen Personenkreis genügt dabei ein mindestens zweimal wöchentlicher Test.
Sofern die v.g. Selbsttests
genutzt werden, können die Kosten der Selbsttests den Bildungsträgern als
Maßnahmekosten auf Antrag erstattet werden, sofern es sich um Maßnahmen
handelt, bei denen das Jobcenter Kostenträger ist.
Die Entwicklung der
Maßnahme-Teilnahmen stellt sich zum 31.10.2021 wie folgt dar:
¢ Zum Vergleich „Stand
31.12.2020“: 1.375 TN, davon 577 TN mit Fluchthintergrund.
Aufgeteilt nach einzelnen
Förderbereichen ergibt sich folgendes Bild:
Bei
den Daten zu den Maßnahmeteilnahmen, insbesondere den Sprachangeboten, ist zu
berücksichtigen, dass die Angebote während der Lockdown-Phasen „pausiert“
haben, die gemeldeten Personen aber weiterhin als Teilnehmende gelten.
Angebote zur Förderung der
Beschäftigung wurden bislang wie folgt in Anspruch genommen:
3.2 Integrationen in den Arbeitsmarkt
Zum Stichtag 31.10.2021 wurden bislang nachfolgende
Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]
¢
Zum Vergleich „Stand 31.12.2020“:
-
1.738 sv-pflichtige Beschäftigungen, darunter 434 Personen mit
Fluchthintergrund;
-
838 geringfügige Beschäftigungen, darunter 189 Personen mit Fluchthintergrund.
Im Vergleich zum Ergebnis 2020 können die
Integrationsdaten wie folgt differenziert werden:
Entscheidungsalternative(n):
Nein
[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE