Betreff
Umsetzung SGB II im Kreis Borken – aktueller Sachstand
Vorlage
0399/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt den SGB II-Sachstandsbericht zum 31.10.2021 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

SGB II, SGB III

Sachdarstellung:

1.      Aktuelle Entwicklung

1.1       Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt

Im Oktober waren im Kreis Borken 227 Menschen weniger arbeitslos als noch im Vormonat. Damit sind aktuell 7.116 Personen arbeitslos gemeldet. Gleichzeitig sind es 1.604 weniger als noch vor einem Jahr zu diesem Zeitpunkt. Die Arbeitslosenquote ist im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,3% gesunken – das sind 0,7 Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr und entspricht aktuell dem Stand aus der Zeit vor der Pandemie.

Es ist zu erwarten, dass sich die Situation im kommenden Monat noch weiter entspannen könnte, da die Arbeitgeber in der Region weiter intensiv nach neuen Mitarbeitenden suchen. So meldeten sie allein im Oktober 697 freie Stellen bei der Arbeitsagentur; insgesamt sind damit derzeit 4.906 freie Stellen bei der Arbeitsagentur gemeldet.

Betrachtet man nur die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (als Teil der Arbeitslosen insgesamt), ist die Zahl gegenüber dem Vormonat erneut, wenn auch weniger stark gesunken (-53). Im Oktober waren damit insgesamt 4.458 SGB II-Leistungsbeziehende als arbeitslos registriert (-196 Personen im Vergleich zu 10/2020).

Der Trend aus dem Vormonat setzt sich somit erfreulicherweise fort. Der lokale Arbeitsmarkt zeigt sich damit trotz andauernder Risiken auch für den SGB II-Rechtskreis bislang stabil und aufnahmefähig.

Die SGB II-Arbeitslosenquote ist aufgrund des beschriebenen Rückgangs auf einen Wert von 2,0% gesunken.

Zu berücksichtigen ist, dass es innerhalb der Gruppe der Arbeitslosen einen Personenkreis gibt, der aufgrund längerer Arbeitslosigkeit bisher nicht von der positiven Entwicklung profitieren konnte. Diese sog. „Langzeitarbeitslosen“ konkurrieren aktuell im Wettbewerb am Arbeitsmarkt verstärkt mit Personen, die erst kürzlich ihren Arbeitsplatz verloren haben und daher höhere Beschäftigungschancen aufweisen.

1.2       Hilfebedarf im Rechtskreis SGB II

Der SGB II-Hilfebedarf ist im Oktober weiter gesunken (-101 BG). Die eLb-Zahl ist um 140 Personen zurückgegangen. Insgesamt haben damit im Juli 9.037 eLb in 6.623 BG´s SGB II-Leistungen erhalten. Das sind 499 BG´s und 627 eLb´s weniger als im Oktober 2020.

Insgesamt stellt sich die Entwicklung bis dato wie folgt dar:

2.      Leistungsbereich

2.1    Leistungsberechtigte im SGB II

Im Oktober 2021 erhielten 13.070 Personen Leistungen nach dem SGB II; darunter 2.751 Menschen mit Fluchthintergrund.

¢  Insgesamt 9.037 der Leistungsberechtigten gelten als erwerbsfähig; der Anteil der Männer beträgt 45%, der Anteil der Frauen 55 %.

¢  Mit Blick auf die Altersstruktur bildet die Altersgruppe „25-39 Jahre“ mit rd. 34% den größten Anteil. Der Anteil der Altersgruppe „unter 25 Jahren“ liegt bei rd. 18%.


2.2      Rechtliche Neuregelungen/Änderungen im SGB II:

  Regelbedarfe zum 1.1.2022:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im SGB II/SGB XII zum 1.1.2022 beschlossen. Danach sollen die Regelbedarfe um 0,76 % steigen. Darüber hinaus ist eine Fortschreibung der Werte für den persönlichen Schulbedarf im Rahmen des Bildungspakets auf 104 € für das erste und 52 € für das zweite Schulhalbjahr vorgesehen.

  Erleichterter Zugang zum SGB II/SGB XII Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Bundestagsfraktionen der SPD, von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der FDP haben sich darauf verständigt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht über den 24.11.2021 hinaus verlängert werden soll. Die in § 28a IfSG vorgesehenen eingriffsintensiven Maßnahmen können damit nicht mehr verordnet werden.

Für weniger eingriffsintensive Maßnahmen soll es aber eine bis zum 20.03.2022 geltende Rechtsgrundlage geben.

Auch der erleichterte Zugang zum SGB II/SGB XII soll bis zum 20.03.2022 verlängert werden. Somit werden bis dahin u.a. weiterhin nur erhebliches Vermögen berücksichtigt und für einen Zeitraum von 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft als angemessen akzeptiert.

3.      Aktivitäten in den örtlichen Jobcentern

Zum aktuellen Sachstand der (Beratungs-)Situation in den örtlichen Jobcentern wird folgendes berichtet:

§  Die persönliche Beratung nimmt mehr und mehr zu. Je nach Öffnungsstrategie der Rathäuser ist z.T. ein offener Zugang möglich oder der Zugang wird über Termine gesteuert. Inzwischen ist in jedem örtlichen Jobcenter wieder persönliche Beratung möglich.

§  Es ist feststellbar, dass Kund/innen wieder vermehrt ins Jobcenter kommen und das persönliche Gespräch den alternativen Formaten deutlich vorziehen.

3.1    Maßnahmen und Angebote

Der aktuelle Sachstand lässt sich anhand folgender Eckpunkte beschreiben:

§  Potential für Maßnahmeteilnahmen:
Grundsätzlich ist feststellbar, dass das Potential für Maßnahmeteilnahmen geringer wird. In welchem Umfang hier noch Corona-Auswirkungen maßgeblich sind oder überwiegend der weiterhin sinkende Fallbestand, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Deutlich wird allerdings bereits jetzt, dass die Unterstützungsbedarfe immer individueller werden.

§  Finanzierung von Corona-Testkosten:
Lt. Corona-Schutzverordnung kann bei Bildungsangeboten das bestehende Testerfordernis durch einen gemeinsam beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Bei Veranstaltungen an mehreren aufeinander folgenden Tagen mit einem festen Personenkreis genügt dabei ein mindestens zweimal wöchentlicher Test.

Sofern die v.g. Selbsttests genutzt werden, können die Kosten der Selbsttests den Bildungsträgern als Maßnahmekosten auf Antrag erstattet werden, sofern es sich um Maßnahmen handelt, bei denen das Jobcenter Kostenträger ist.


Die Entwicklung der Maßnahme-Teilnahmen stellt sich zum 31.10.2021 wie folgt dar:

¢  Zum Vergleich „Stand 31.12.2020“: 1.375 TN, davon 577 TN mit Fluchthintergrund.

Aufgeteilt nach einzelnen Förderbereichen ergibt sich folgendes Bild:

Bei den Daten zu den Maßnahmeteilnahmen, insbesondere den Sprachangeboten, ist zu berücksichtigen, dass die Angebote während der Lockdown-Phasen „pausiert“ haben, die gemeldeten Personen aber weiterhin als Teilnehmende gelten.

Angebote zur Förderung der Beschäftigung wurden bislang wie folgt in Anspruch genommen:


3.2      Integrationen in den Arbeitsmarkt

Zum Stichtag 31.10.2021 wurden bislang nachfolgende Integrationen in den Arbeitsmarkt erfasst:[1]

¢  Zum Vergleich „Stand 31.12.2020“:

-        1.738 sv-pflichtige Beschäftigungen, darunter 434 Personen mit Fluchthintergrund;

-        838 geringfügige Beschäftigungen, darunter 189 Personen mit Fluchthintergrund.

Im Vergleich zum Ergebnis 2020 können die Integrationsdaten wie folgt differenziert werden:

Entscheidungsalternative(n):

Nein



[1] Diese Zahlen können sich im Verlauf der nächsten Monate noch ändern, da insbesondere Integrationsdaten mit zeitlichem Versatz eingepflegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE