Der Kreis Borken
unterstützt die Weiterführung und den Betrieb der Selbsthilfe-Kontaktstelle mit
jährlich bis zu 15.000 EUR vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch
den Kreistag im Rahmen der Haushaltsverabschiedungen für die Jahre 2022 - 2026.
Die Förderung wird demnach weiterhin auf fünf Jahre zunächst begrenzt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Fördermodalitäten in einer verbindlichen Vereinbarung mit dem
Träger zu regeln..
Rechtsgrundlage:
-
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der
Prävention (PrävG)
-
§ 7 Gesetz über den
öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG)
-
§20h Sozialgesetzbuch,
Fünftes Buch (SGB V)
Sachdarstellung:
Seit 2017 fördern der Kreis Borken und der
Kreis Coesfeld gemeinsam die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband betriebene
Selbsthilfekontaktstelle. Die Förderung wurde seinerzeit für fünf Jahre
vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel bis zum Jahr 2021 beschlossen.
Der
Förderzeitraum läuft aus und der Paritätische Wohlfahrtsverband beantragt mit
Schreiben vom 14.09.2021 die Weiterführung der Förderung für die Jahre 2022 –
2026.
a) Entwicklung im bisherigen Förderzeitraum
Dem Antrag zur
Weiterführung der Förderung ist ein umfassender Bericht zur bisherigen Arbeit
der Selbsthilfekontaktstelle beigefügt (Anlage 1). Zusammengefasst ergeben sich
folgende wichtige Erkenntnisse:
Mit Einrichtung
der gemeinsamen und kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle konnten an den
beiden Standorten in Borken und Coesfeld neue Selbsthilfegruppen in der
Gründung und weiteren Aufbauarbeit erfolgreich begleitet werden. In der Zeit
gab es insgesamt 71 Neugründungen. Dies ist eine Steigerung von ca. 30%. Gerade
in der Gründungsphase brauchen die Gruppen viele Informationen und eine
kontinuierliche und prozesshafte Beratung und Begleitung.
Als ein weiteres
Aufgabengebiet hat sich die Stabilisierung und Förderung bestehender
Selbsthilfegruppen etabliert. Dazu gehört natürlich auch die Vernetzung der
Gruppen untereinander.
Die
Selbsthilfekontaktstelle engagiert sich in verschiedenen relevanten Gremien der
gesundheitlichen- und sozialen Versorgung im Kreis Borken (s. hierzu auch Seite
6 der Anlage).
Die Arbeit der
Selbsthilfekontaktstelle wurde in regelmäßigen jährlichen Arbeitstreffen mit
allen Beteiligten reflektiert und weiterentwickelt. Aus Sicht der Verwaltung
hat sich die Zusammenarbeit mit dem Team der Selbsthilfekontaktstelle bewährt
und daher ist die Arbeit insgesamt als erfolgreich zu bewerten. Aus diesem
Grunde wird eine Fortsetzung vorgeschlagen.
b) Vereinbarung zur Förderung
Aufbauend auf der
bereits bestehenden Vereinbarung für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
zwischen dem Kreis Borken und dem Selbsthilfe-Büro Kreis Borken wird eine
verbindliche Vereinbarung über 5 Jahre fortgeführt, die einen gedeckelten
kommunalen Zuschuss, eine jährliche Spitzabrechnung nach den tatsächlich
entstandenen Kosten, eine kontinuierliche Berichterstattung sowie eine
jährliche gemeinsame inhaltliche Schwerpunktsetzung beinhaltet. Gegenstand
dieser Förderung ist auch eine Weiterentwicklung des Themas Selbsthilfe mit
Blick auf die Etablierung neuer Strukturen in der Pflegeselbsthilfe. Dies ist
zwar ein eigenständiger Förderbereich. Die Selbsthilfekontaktstelle ist
allerdings bestrebt, eine Verzahnung dieser Förderstrukturen zu fördern, um
weitere Synergieeffekte zu erhalten. Diese Schnittstellenarbeit wird mit 0,15
VZÄ ergänzend berücksichtigt.
Finanzierung
Durch Inkrafttreten
des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
(Präventionsgesetzes vom 25.07.2015) wurde die finanzielle Unterstützung der
gesundheitlichen Selbsthilfe um rund 30 Millionen Euro erhöht. Diese
deutliche Erhöhung der Fördersummen soll laut Gesetzlicher Krankenkassen (GKV)
dem hohen Stellenwert der Kontaktstellenarbeit für die Selbsthilfe Rechnung
tragen.
Die Umsetzung einer
gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle wird von Seiten der GKV und des Landes
begrüßt und mit entsprechenden Fördermitteln in Höhe von insgesamt rd. 100.000
EURO finanziert. Der jährliche Finanzierungsbedarf durch die Kreise Borken und
Coesfeld steigt um 5.000 EUR. Steigende Personal- und Sachkosten bilden hier
die Hauptursache ab. Mit einer finanziellen Unterstützung der Kreise Borken und
Coesfeld in Höhe von jeweils 15.000 EUR jährlich ist somit die Weiterführung
und der Betrieb einer gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle gesichert. Ein
gleichlautender Beschluss wird hierzu auch im Kreis Coesfeld gefasst.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche?
Die finanzielle Unterstützung zur Weiterführung einer
Selbsthilfe-Kontaktstelle wird grundsätzlich abgelehnt. In diesem Fall würden
die nach dem Präventionsgesetz möglichen Fördermittel des Landes und der GKV
zur Kontaktstellen-Förderung in Höhe von rd. 100.000 Euro für die beiden Kreise
Borken und Coesfeld nicht abgerufen werden können und eine gemeinsame
Kontaktstelle für die beiden Kreise Coesfeld und Borken mit den damit verbundenen
zusätzlichen Ressourcen wäre nicht möglich.
Die Entscheidungsalternative wird von der Verwaltung ausdrücklich nicht
vorgeschlagen. Die in diesem Fall wegfallenden und tatsächlich nachgefragten
Unterstützungsleistungen durch die Kontaktstellen könnte nicht ohne personelle
Aufstockung in der Kreisverwaltung kompensiert werden und würde zu erheblichem
Mehraufwand führen, für den keine Gegenfinanzierung möglich wäre.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Wenn ja, wofür? –
Voraussichtlich in welcher Höhe?
Der Aufwand von 15.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Bereitstellung
von 15.000 EUR jährlich für die nächsten 5 Jahre
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B.
Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE