Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Weiterführung der gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Kreise Borken und Coesfeld durch den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Vorlage
0400/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreis Borken unterstützt die Weiterführung und den Betrieb der Selbsthilfe-Kontaktstelle mit jährlich bis zu 15.000 EUR vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag im Rahmen der Haushaltsverabschiedungen für die Jahre 2022 - 2026. Die Förderung wird demnach weiterhin auf fünf Jahre zunächst begrenzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermodalitäten in einer verbindlichen Vereinbarung mit dem Träger zu regeln..


Rechtsgrundlage:

-     Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG)

-      § 7 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG)

-      §20h Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V)

Sachdarstellung:

Seit 2017 fördern der Kreis Borken und der Kreis Coesfeld gemeinsam die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband betriebene Selbsthilfekontaktstelle. Die Förderung wurde seinerzeit für fünf Jahre vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel bis zum Jahr 2021 beschlossen.

Der Förderzeitraum läuft aus und der Paritätische Wohlfahrtsverband beantragt mit Schreiben vom 14.09.2021 die Weiterführung der Förderung für die Jahre 2022 – 2026.

a) Entwicklung im bisherigen Förderzeitraum

Dem Antrag zur Weiterführung der Förderung ist ein umfassender Bericht zur bisherigen Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle beigefügt (Anlage 1). Zusammengefasst ergeben sich folgende wichtige Erkenntnisse:

Mit Einrichtung der gemeinsamen und kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle konnten an den beiden Standorten in Borken und Coesfeld neue Selbsthilfegruppen in der Gründung und weiteren Aufbauarbeit erfolgreich begleitet werden. In der Zeit gab es insgesamt 71 Neugründungen. Dies ist eine Steigerung von ca. 30%. Gerade in der Gründungsphase brauchen die Gruppen viele Informationen und eine kontinuierliche und prozesshafte Beratung und Begleitung.

Als ein weiteres Aufgabengebiet hat sich die Stabilisierung und Förderung bestehender Selbsthilfegruppen etabliert. Dazu gehört natürlich auch die Vernetzung der Gruppen untereinander.

Die Selbsthilfekontaktstelle engagiert sich in verschiedenen relevanten Gremien der gesundheitlichen- und sozialen Versorgung im Kreis Borken (s. hierzu auch Seite 6 der Anlage).

Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle wurde in regelmäßigen jährlichen Arbeitstreffen mit allen Beteiligten reflektiert und weiterentwickelt. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Zusammenarbeit mit dem Team der Selbsthilfekontaktstelle bewährt und daher ist die Arbeit insgesamt als erfolgreich zu bewerten. Aus diesem Grunde wird eine Fortsetzung vorgeschlagen.

b) Vereinbarung zur Förderung

Aufbauend auf der bereits bestehenden Vereinbarung für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken und dem Selbsthilfe-Büro Kreis Borken wird eine verbindliche Vereinbarung über 5 Jahre fortgeführt, die einen gedeckelten kommunalen Zuschuss, eine jährliche Spitzabrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten, eine kontinuierliche Berichterstattung sowie eine jährliche gemeinsame inhaltliche Schwerpunktsetzung beinhaltet. Gegenstand dieser Förderung ist auch eine Weiterentwicklung des Themas Selbsthilfe mit Blick auf die Etablierung neuer Strukturen in der Pflegeselbsthilfe. Dies ist zwar ein eigenständiger Förderbereich. Die Selbsthilfekontaktstelle ist allerdings bestrebt, eine Verzahnung dieser Förderstrukturen zu fördern, um weitere Synergieeffekte zu erhalten. Diese Schnittstellenarbeit wird mit 0,15 VZÄ ergänzend berücksichtigt.

Finanzierung

Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetzes vom 25.07.2015) wurde die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe um rund 30 Millionen Euro erhöht. Diese deutliche Erhöhung der Fördersummen soll laut Gesetzlicher Krankenkassen (GKV) dem hohen Stellenwert der Kontaktstellenarbeit für die Selbsthilfe Rechnung tragen.

Die Umsetzung einer gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle wird von Seiten der GKV und des Landes begrüßt und mit entsprechenden Fördermitteln in Höhe von insgesamt rd. 100.000 EURO finanziert. Der jährliche Finanzierungsbedarf durch die Kreise Borken und Coesfeld steigt um 5.000 EUR. Steigende Personal- und Sachkosten bilden hier die Hauptursache ab. Mit einer finanziellen Unterstützung der Kreise Borken und Coesfeld in Höhe von jeweils 15.000 EUR jährlich ist somit die Weiterführung und der Betrieb einer gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle gesichert. Ein gleichlautender Beschluss wird hierzu auch im Kreis Coesfeld gefasst.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche?

Die finanzielle Unterstützung zur Weiterführung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle wird grundsätzlich abgelehnt. In diesem Fall würden die nach dem Präventionsgesetz möglichen Fördermittel des Landes und der GKV zur Kontaktstellen-Förderung in Höhe von rd. 100.000 Euro für die beiden Kreise Borken und Coesfeld nicht abgerufen werden können und eine gemeinsame Kontaktstelle für die beiden Kreise Coesfeld und Borken mit den damit verbundenen zusätzlichen Ressourcen wäre nicht möglich.

Die Entscheidungsalternative wird von der Verwaltung ausdrücklich nicht vorgeschlagen. Die in diesem Fall wegfallenden und tatsächlich nachgefragten Unterstützungsleistungen durch die Kontaktstellen könnte nicht ohne personelle Aufstockung in der Kreisverwaltung kompensiert werden und würde zu erheblichem Mehraufwand führen, für den keine Gegenfinanzierung möglich wäre.


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Wenn ja, wofür? – Voraussichtlich in welcher Höhe?

Der Aufwand von 15.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                         Ja       

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Bereitstellung von 15.000 EUR jährlich für die nächsten 5 Jahre


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE