Betreff
Jahresbericht 2020 der Regionalen Schulberatung des Kreises Borken
Vorlage
0404/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Jahresbericht der Regionalen Schulberatung zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

Vertrag zwischen dem Land NRW und dem Kreis Borken zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Borken vom 10.09.2012

Erlass Schulministerium Land NRW: „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 08.01.2007

Sachdarstellung:

Der neue Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle (RSB), Dr. Sascha Borchers stellt den Jahresbericht 2020 des schulpsychologischen Dienstes vor. 2020 war auch für die Regionale Schulberatungsstelle durch die pandemiebedingten Einschränkungen ein besonderes Jahr. Die Beratungsstelle hat nach kurzer Anlaufzeit auf alternative Beratungs- und Unterstützungsformate umgestellt. Trotz der Kontaktbeschränkungen konnten so zahlreiche Individualberatung wahrgenommen werden. Viele Fragen beschäftigten sich mit der jeweils aktuellen Situation in der Pandemie und den Auswirkungen auf Schule und Elternhaus. 

Im Bereich der Systemberatung führte die Beratungsstelle zahlreiche Supervisionen und Fortbildungen für Lehrkräfte durch. Schwerpunkt war die Unterstützung der innerschulischen Beratung, sowie Prävention und Intervention schulischer Krisen.


Leistungen waren u.a.:

  • Individuelle schulpsychologische Beratung zur Unterstützung der schulischen Förderung
  • Fortführung und Beginn eines neuen einjährigen Zertifikatskurses für Beratungslehrkräfte
  • Schulung von Mitgliedern schulischer Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention. Als neues Konzept wurden hier zudem flächendeckend die Grundschulen im Kreis fortgebildet.
  • Veranstaltung zur Gesundheitsförderung von Lehrkräften
  • Mitarbeit bei der Clearingstelle im Kreis Borken
  • Herausgabe neuer Handreichungen

Personal- und Stellenausstattung:

  • Die RSB wuchs im Jahr 2020. So standen Ende 2020 insgesamt 8,5 Planstellen für Schulpsycholog*innen (5,5 Landesstellen, 3,0 Kreisstellen) zur Verfügung. Das Land stockte die Beratungsstelle 2020 um 1,0, der Kreis um 0,5 Stellen auf.
  • Die Kreisstellen waren zum Jahresende alle besetzt. Auf Landesseite waren zum 31.12.2020 insgesamt 2,9 Stellen offen. Die Stellenbesetzungen erfolgten hier im Jahr 2021.

 


Entscheidungsalternative(n):

Nein

Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE