Der Ausschuss nimmt den Jahresbericht der Regionalen
Schulberatung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Vertrag
zwischen dem Land NRW und dem Kreis Borken zur schulpsychologischen Versorgung
im Kreis Borken vom 10.09.2012
Erlass Schulministerium Land NRW: „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 08.01.2007
Sachdarstellung:
Der neue
Leiter der Regionalen Schulberatungsstelle (RSB), Dr. Sascha Borchers stellt
den Jahresbericht 2020 des schulpsychologischen Dienstes vor. 2020 war auch für
die Regionale Schulberatungsstelle durch die pandemiebedingten Einschränkungen
ein besonderes Jahr. Die Beratungsstelle hat nach kurzer Anlaufzeit auf
alternative Beratungs- und Unterstützungsformate umgestellt. Trotz der
Kontaktbeschränkungen konnten so zahlreiche Individualberatung wahrgenommen werden.
Viele Fragen beschäftigten sich mit der jeweils aktuellen Situation in der
Pandemie und den Auswirkungen auf Schule und Elternhaus.
Im Bereich der Systemberatung führte die Beratungsstelle zahlreiche Supervisionen und Fortbildungen für Lehrkräfte durch. Schwerpunkt war die Unterstützung der innerschulischen Beratung, sowie Prävention und Intervention schulischer Krisen.
Leistungen waren u.a.:
- Individuelle schulpsychologische Beratung zur Unterstützung der schulischen Förderung
- Fortführung und Beginn eines neuen einjährigen Zertifikatskurses für Beratungslehrkräfte
- Schulung von Mitgliedern schulischer Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention. Als neues Konzept wurden hier zudem flächendeckend die Grundschulen im Kreis fortgebildet.
- Veranstaltung zur Gesundheitsförderung von Lehrkräften
- Mitarbeit bei der Clearingstelle im Kreis Borken
- Herausgabe neuer Handreichungen
Personal- und Stellenausstattung:
- Die RSB wuchs im Jahr 2020. So standen Ende 2020 insgesamt 8,5 Planstellen für Schulpsycholog*innen (5,5 Landesstellen, 3,0
Kreisstellen) zur Verfügung. Das Land stockte die Beratungsstelle 2020 um
1,0, der Kreis um 0,5 Stellen auf.
- Die Kreisstellen waren zum Jahresende alle
besetzt. Auf Landesseite waren zum 31.12.2020 insgesamt 2,9 Stellen offen.
Die Stellenbesetzungen erfolgten hier im Jahr 2021.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle
Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im laufenden Haushalt
erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Produkt Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE