Betreff
Förderprogramm "Heimat vor Ort" - aktueller Sachstand des Heimat-Preises 2021
Vorlage
0424/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“

 

Sachdarstellung:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung fördert seit August 2018 mit dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zum Thema ‚Heimat‘ ehrenamtliches Engagement. Das Förderprogramm unterstützt mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen.

 

Jährlich können Kreise, Städte, Kommunen und Gemeinden beim Land Fördergelder für einen eigenen Heimat-Preis beantragen. Auch der Kreis Borken hat sich bisher jedes Jahr um Fördergelder in Höhe von 10.000 Euro für einen Heimat-Preis beworben.

 

 

Verleihung Heimat-Preis 2020

Im Jahr 2020 hatte der Kreis Borken zum zweiten Mal einen Heimat-Preis unter dem Motto „Heimat verbindet“ ausgelobt. Mit dem Preis möchte der Kreis Borken Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken, würdigen. Auf eine geplante feierliche Preisverleihung musste angesichts der Corona-Pandemie im vergangenen Herbst und Winter 2020/2021 verzichtet werden. Diese wurde im kleinen Rahmen am 31. August 2021 nachgeholt: Im Dormitorium in Legden-Asbeck übergab Landrat Dr. Kai Zwicker bei einer kleinen Feierstunde die Urkunden an den Heimatverein Asbeck (Platz 1), die KAB St. Josef, den Bürgerschützenverein und den Heimatverein Ottenstein (Platz 2) sowie den Verein Pro Barlo (Platz 3).

 

Insgesamt 46 Bewerbungen von Vereinen, Gruppen und Initiativen aus der Region hatten sich für den Heimat-Preis 2020 beim Kreis Borken beworben.

 

 

Verleihung Landesheimatpreis 2021

Unter dem Motto „#NRWheimatet“ bewarben sich im Jahr 2020 in 220 Kommunen Projekte und Vereine um die lokalen Heimat-Preise. Aus den jeweiligen Siegerprojekten in den Kommunen und Kreisen, die im Rahmen des Heimatförderprogramms prämiert wurden, wählte eine Fach-Jury des Landes die Preisträger/innen des Landes-Heimat-Preises 2021 aus. Neben Lob und Anerkennung gibt es für die Preisträger/innen in den fünf unterschiedlichen Kategorien jeweils 8.000,- Euro sowie je 4.000,- Euro für zwei Sonderpreise.

 

Die verschiedenen Kategorien des Landes-Heimat-Preises sind:

 

  • Heimat und Kunst
  • Geschichte und Herkunft sichtbar machen
  • Herausragende Wege der Heimatvermittlung
  • Soziale Heimat
  • Natürliche Heimat
  • Beispielhafter Verein

 

In der Kategorie „Heimat und Kunst“ ging die Auszeichnung an den Heimatverein Asbeck e. V. für sein Projekt SkulpTourA. Am 14.10.2021 übergab Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen den Landes-Heimat-Preis 2021 persönlich an die Vertreter/innen des Heimatvereins Asbeck.

 

Der Asbecker Heimatverein hat im Ort ein großes kulturelles Erbe in Szene gesetzt - und zwar über eine Kunst-Route quer durch den Ort. Vorbei an bedeutsamen Orten wie der Stiftsmühle, Kreuzwegstationen und historischen Bildstöcken ist eine Visitenkarte Asbecks entstanden, die den Gästen des im Jahr 1092 gegründeten Ortes seine Identität vor Augen führt, inklusive 600-jähriger Sommerlinde, Ritter Bruno und der „Asbecker Pflaume“. Um den Rundweg noch attraktiver zu gestalten, wird SkulpTourA immer wieder mit (wechselnden) zeitgenössischen Skulpturen bestückt. So gibt es stets neue Möglichkeiten zur Betrachtung und für Reflexion. Darüber hinaus gewährt der Rundweg Ausblicke in die schöne westmünsterländische Kulturlandschaft mit Blühstreifen und überlieferten Anbauformen wie Obstbaumwiesen.

 

Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass die SkulpTourA durch einen abwechslungsreichen Mix aus Kultur und Natur, Neugierde weckt und somit beispielhaft für ein historisch bedeutsames Stück Heimat im Westmünsterland steht. Darüber hinaus ist dies ein Beleg für vielfältiges, lebendiges und ehrenamtliches Engagement.

 

 

Sachstand Heimat-Preis 2021

Auch im Jahre 2021 hat sich der Kreis Borken erfolgreich um die Fördergelder für den Heimat-Preis beim Land beworben. Am 04.03.2021 stimmte der Kreistag der Beantragung des Heimat-Preises mit dem Motto ‚Einfach Heimat‘ beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu.

 

Bis zum 27.08.2021 konnten Bewerbungen eingereicht werden. Insgesamt wurden in diesem Jahr 20 Bewerbungen eingereicht.

 

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • Landrat
  • Ausschussvorsitzender des Fachausschusses Kultur und Sport
  • Kreisheimatpfleger/in
  • Je eine Vertretung der Fraktionen und Gruppen des Kreistages Borken
  • Vertretung der Kulturverwaltung

 

Die Jury tagt am 17.11.2021 und hat die Preisträger einvernehmlich festgelegt. Im Rahmen der Kreistagssitzung werden die Preisträger öffentlich benannt, um die Preisgelder noch in diesem Jahr verausgaben zu können. Vor dem Hintergrund der pandemischem Lage wird die feierliche Verleihung für das Frühjahr 2022 geplant.

 

Die Jury hat im Rahmen ihrer Sitzung angeregt auch im nächsten Jahr die Förderung für die Verleihung eines Heimatpreises zu beantragen. Aufgrund der bewährten Rahmenbedingungen der Vorjahre solle der Wettbewerb und die damit verbundenen Auswahlkriterien wiederholt breit aufgestellt werden.

Der dafür notwendige Kreistagsbeschluss soll im Rahmen der Haushaltsverabschiedung erwirkt werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE