Der Fachausschuss
stimmt der Bezuschussung der beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der
Denkmalpflege zu.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Verleihung des Felix-Sümmermann-Preises zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Richtlinien des Kreises Borken zur Förderung der
Denkmalpflege
Sachdarstellung:
Die Förderung von kleinen,
privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll Privatleuten den Erhalt von Denkmälern in
ihrem Eigentum erleichtern. Für die kleine private Denkmalpflege stehen in 2021
insgesamt Fördermittel i. H. v. 40.000 Euro zur Verfügung. Davon werden 50 %
vom Land NRW als Landesförderung refinanziert.
Laut „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung kleiner privater Denkmalpflegemaßnahmen“ kann der Kreiszuschuss maximal in Höhe des kommunalen Zuschusses bewilligt werden. Voraussetzung für die Bewilligung eines Kreiszuschusses ist die Zuschussgewährung durch die Kommune. Für das Jahr 2021 wurden neun Förderanträge beim Kreis Borken eingereicht, darüber hinaus hat die Stadt Gronau sieben förderfähige Projekte als Sammelantrag vorgelegt und damit einen Bedarf in Höhe von 15.000 Euro beim Kreis Borken beantragt. Die Stadt Gronau hat ihrerseits eine eigene Förderung in Höhe von 20.000 Euro über ihre Untere Denkmalbehörde zur Verfügung gestellt.
Laut der „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege“ (gültig ab 01.01.1998, aktualisiert bzw. Stand 01.01.2002) berät der Kulturausschuss Förderanträge mit einem möglichen Förderbetrag von über 1.250 Euro. Förderbeträge unter 1.250 Euro kann die Verwaltung in eigener Zuständigkeit bewilligen. Zudem bemisst sich der jeweilige Förderungsbetrag höchstens auf 1/3 der Kosten für die denkmalpflegerisch notwendigen Aufwendungen - vorausgesetzt, die Gemeinde beteiligt sich mit einem Betrag in gleicher Höhe und der Eigentümer stellt die Restfinanzierung sicher.
In der Anlage ist zu entnehmen, welche Anträge aus welchen Orten eingegangen sind.
Die Anträge Nr. 1 aus Ahaus und Nr. 4 aus Heek liegen jeweils unter dem Schwellenwert von 1.250€, somit konnten diese nach Prüfung der Verwaltung direkt bewilligt werden.
Die Anträge Nr. 2 aus Ahaus, Nr. 6 und 7 aus Legden, Nr. 8 aus Rhede und Nr. 9 aus Südlohn beantragen eine Förderung im Rahmen der Richtlinie. Der Förderbetrag entspricht zum einen ca. 1/3 der Kosten für die denkmalpflegerisch notwendigen Aufwendungen zum anderen beteiligt sich die jeweilige Kommune mit mindestens dem gleichen Betrag Die Restfinanzierung sichert der/die Eigentümer/in zu.
Bei den Anträgen aus Bocholt
(Nr.3) und Heek (Nr.5) wird nur ein Bruchteil der
veranschlagten Kosten beantragt. Die Restkosten werden von den Antragstellern
übernommen. Die Förderung von Seiten des Kreises ist in gleicher Höhe
veranschlagt wie die Kommune sie zusichert.
Gronau fördert in diesem
Jahr ihre sieben Anträge Nr. 10 – 16
mit einer Festfinanzierung von 20.000 €, das Antragsvolumen liegt allerdings
bei über 100.000 €. Somit teilt Gronau seine Gelder prozentual anteilig auf
alle Anträge auf.
Vorgehen der
Kreisverwaltung:
Die zur Verfügung stehenden
40.000 € reichen aus, um alle Anträge von Nr.1
bis Nr.9 im Rahmen der Richtlinien des Kreises Borken zu berücksichtigen. Es bleibt eine
Restsumme von 16.475 € über. Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor,
diese Mittel für die gebündelten Anträge der Stadt Gronau zu verwenden und die
Mittel prozentual anteilig gemäß den kommunalen Regelungen zu bewilligen.
Die genauen Fördersummen sind in der Tabelle
der Anlage aufgeführt.
Verleihung des Felix-Sümmermann-Preises 2021
Im Kreis Borken gibt es zahlreiche
Baudenkmäler, für deren Erhalt, Erforschung und Pflege sich viele Bürger*innen
des Kreises einsetzen. Um dieses Engagement zu würdigen, schrieb 2021 der Kreis
Borken zum inzwischen achten Mal den „Felix-Sümmermann-Preis für Verdienste um
die Denkmalpflege im Kreis Borken“ aus.
Die Ausschreibung begann am 1. Juni 2021 und
endete am 31.07.2021. Insgesamt wurden 14 Bewerbungen eingereicht. Die
fachkundige Jury beriet sich am 08.10.2021 über die eingegangenen Vorschläge
und legte die Preisträger fest. In der Jury, deren Vorsitz Landrat Dr. Zwicker
innehatte, waren Frau Breloh vom LWL - Amt für Denkmalpflege, die
Kreisheimatpflegerin Christel Höink, der stellvertretende
Kulturausschussvorsitzende Volker Himmel, Franz-Josef Franzbach als Vertreter
der Bürgermeisterkonferenz und Markus Thesing als Vertreter der Sparkasse
Westmünsterland vertreten. Die Jury wurde zudem beraten durch den Architekten
Helmut Schiermann aus Legden, der sehr erfahren in der Denkmalpflege ist.
Die Verleihung des
„Felix-Sümmermann-Preises“ fand am 25.10.2021 im Kreishaus statt. Die ersten
drei Preisträger erhielten eine von dem Vredener Künstler Walter Wittek
gestalte bronzene Ehrenplakette. Die Preisgelder und Anerkennungen wurden von
der Sparkasse Westmünsterland zur Verfügung gestellt
Der 1. Preis wurde an den Heimatverein Werth 1986 e.V. für sein
jahrzehntelanges Engagement und die vorbildliche Erhaltung, Restaurierung und
touristische Erschließung des Baudenkmals „Turmwindmühle Werth“ verliehen. Der
Verein freute sich über das Preisgeld in Höhe von 2.500 €.
Der 2. Preis
wurde an die Familien Hetkamp und
Michaelis für die vorbildliche Erhaltung und Restaurierung des Baudenkmals
„Villa Grüter“ in Borken verliehen. Die Familien erhielten ein Preisgeld in
Höhe von 1.500 €.
Der 3. Preis
wurde an die Eheleute Petra und Stefan
Hegemanns für die Erhaltung und Restaurierung des Baudenkmals „Villa Lühl“
in Borken-Gemen verliehen. Ein Preisgeld in Höhe von 1.000 € wurde zugesagt.
Der Sonderpreis
des Landrates wurde an die Evangelische
Kirchengemeinde Gronau mit Kantor Dr. Tamás Szöcs für die vorbildliche
Translozierung und Nutzung des beweglichen Baudenkmals „Wilhelm-Sauer-Orgel,
Opus 915 von 1904 III/P“ von Dortmund-Dorstfeld in der Evangelischen Kirche in
Gronau verliehen. Die Kirchengemeinde konnte sich über eine Anerkennung in Höhe
von 500 € freuen.
Alle zehn weiteren Bewerber bekamen als Anerkennung eine Urkunde sowie
100 €.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche? Der Kreis Borken
stellt keine Fördermittel zur Bezuschussung der beschriebenen Maßnahmen für die
kleine private Denkmalpflege zur Verfügung.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE