Betreff
Kleine private Denkmalpflege und Verleihung Felix-Sümmermann-Preis
Vorlage
0426/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Fachausschuss stimmt der Bezuschussung der beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Denkmalpflege zu.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Verleihung des Felix-Sümmermann-Preises zur Kenntnis.

 


Rechtsgrundlage:

Richtlinien des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege

 

Sachdarstellung:

Die Förderung von kleinen, privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll Privatleuten den Erhalt von Denkmälern in ihrem Eigentum erleichtern. Für die kleine private Denkmalpflege stehen in 2021 insgesamt Fördermittel i. H. v. 40.000 Euro zur Verfügung. Davon werden 50 % vom Land NRW als Landesförderung refinanziert.

 

Laut „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung kleiner privater Denkmalpflegemaßnahmen“ kann der Kreiszuschuss maximal in Höhe des kommunalen Zuschusses bewilligt werden. Voraussetzung für die Bewilligung eines Kreiszuschusses ist die Zuschussgewährung durch die Kommune. Für das Jahr 2021 wurden neun Förderanträge beim Kreis Borken eingereicht, darüber hinaus hat die Stadt Gronau sieben förderfähige Projekte als Sammelantrag vorgelegt und damit einen Bedarf in Höhe von 15.000 Euro beim Kreis Borken beantragt. Die Stadt Gronau hat ihrerseits eine eigene Förderung in Höhe von 20.000 Euro über ihre Untere Denkmalbehörde zur Verfügung gestellt.

 

Laut der „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege“ (gültig ab 01.01.1998, aktualisiert bzw. Stand 01.01.2002) berät der Kulturausschuss Förderanträge mit einem möglichen Förderbetrag von über 1.250 Euro. Förderbeträge unter 1.250 Euro kann die Verwaltung in eigener Zuständigkeit bewilligen. Zudem bemisst sich der jeweilige Förderungsbetrag höchstens auf 1/3 der Kosten für die denkmalpflegerisch notwendigen Aufwendungen - vorausgesetzt, die Gemeinde beteiligt sich mit einem Betrag in gleicher Höhe und der Eigentümer stellt die Restfinanzierung sicher.

In der Anlage ist zu entnehmen, welche Anträge aus welchen Orten eingegangen sind.

 

Die Anträge Nr. 1 aus Ahaus und Nr. 4 aus Heek liegen jeweils unter dem Schwellenwert von 1.250€, somit konnten diese nach Prüfung der Verwaltung direkt bewilligt werden.

 

Die Anträge Nr. 2 aus Ahaus, Nr. 6 und 7 aus Legden, Nr. 8 aus Rhede und Nr. 9 aus Südlohn beantragen eine Förderung im Rahmen der Richtlinie. Der Förderbetrag entspricht zum einen ca. 1/3 der Kosten für die denkmalpflegerisch notwendigen Aufwendungen zum anderen beteiligt sich die jeweilige Kommune mit mindestens dem gleichen Betrag Die Restfinanzierung sichert der/die Eigentümer/in zu.

 

Bei den Anträgen aus Bocholt (Nr.3) und Heek (Nr.5) wird nur ein Bruchteil der veranschlagten Kosten beantragt. Die Restkosten werden von den Antragstellern übernommen. Die Förderung von Seiten des Kreises ist in gleicher Höhe veranschlagt wie die Kommune sie zusichert.

 

Gronau fördert in diesem Jahr ihre sieben Anträge Nr. 10 – 16 mit einer Festfinanzierung von 20.000 €, das Antragsvolumen liegt allerdings bei über 100.000 €. Somit teilt Gronau seine Gelder prozentual anteilig auf alle Anträge auf.

 

Vorgehen der Kreisverwaltung:  

Die zur Verfügung stehenden 40.000 € reichen aus, um alle Anträge von Nr.1 bis Nr.9 im Rahmen der Richtlinien des Kreises Borken zu berücksichtigen. Es bleibt eine Restsumme von 16.475 € über. Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, diese Mittel für die gebündelten Anträge der Stadt Gronau zu verwenden und die Mittel prozentual anteilig gemäß den kommunalen Regelungen zu bewilligen.

Die genauen Fördersummen sind in der Tabelle der Anlage aufgeführt.

 

 

Verleihung des Felix-Sümmermann-Preises 2021

Im Kreis Borken gibt es zahlreiche Baudenkmäler, für deren Erhalt, Erforschung und Pflege sich viele Bürger*innen des Kreises einsetzen. Um dieses Engagement zu würdigen, schrieb 2021 der Kreis Borken zum inzwischen achten Mal den „Felix-Sümmermann-Preis für Verdienste um die Denkmalpflege im Kreis Borken“ aus.

 

Die Ausschreibung begann am 1. Juni 2021 und endete am 31.07.2021. Insgesamt wurden 14 Bewerbungen eingereicht. Die fachkundige Jury beriet sich am 08.10.2021 über die eingegangenen Vorschläge und legte die Preisträger fest. In der Jury, deren Vorsitz Landrat Dr. Zwicker innehatte, waren Frau Breloh vom LWL - Amt für Denkmalpflege, die Kreisheimatpflegerin Christel Höink, der stellvertretende Kulturausschussvorsitzende Volker Himmel, Franz-Josef Franzbach als Vertreter der Bürgermeisterkonferenz und Markus Thesing als Vertreter der Sparkasse Westmünsterland vertreten. Die Jury wurde zudem beraten durch den Architekten Helmut Schiermann aus Legden, der sehr erfahren in der Denkmalpflege ist.

 

Die Verleihung des „Felix-Sümmermann-Preises“ fand am 25.10.2021 im Kreishaus statt. Die ersten drei Preisträger erhielten eine von dem Vredener Künstler Walter Wittek gestalte bronzene Ehrenplakette. Die Preisgelder und Anerkennungen wurden von der Sparkasse Westmünsterland zur Verfügung gestellt

 

Der 1. Preis wurde an den Heimatverein Werth 1986 e.V. für sein jahrzehntelanges Engagement und die vorbildliche Erhaltung, Restaurierung und touristische Erschließung des Baudenkmals „Turmwindmühle Werth“ verliehen. Der Verein freute sich über das Preisgeld in Höhe von 2.500 €.

 

Der 2. Preis wurde an die Familien Hetkamp und Michaelis für die vorbildliche Erhaltung und Restaurierung des Baudenkmals „Villa Grüter“ in Borken verliehen. Die Familien erhielten ein Preisgeld in Höhe von 1.500 €.

 

Der 3. Preis wurde an die Eheleute Petra und Stefan Hegemanns für die Erhaltung und Restaurierung des Baudenkmals „Villa Lühl“ in Borken-Gemen verliehen. Ein Preisgeld in Höhe von 1.000 € wurde zugesagt.

 

Der Sonderpreis des Landrates wurde an die Evangelische Kirchengemeinde Gronau mit Kantor Dr. Tamás Szöcs für die vorbildliche Translozierung und Nutzung des beweglichen Baudenkmals „Wilhelm-Sauer-Orgel, Opus 915 von 1904 III/P“ von Dortmund-Dorstfeld in der Evangelischen Kirche in Gronau verliehen. Die Kirchengemeinde konnte sich über eine Anerkennung in Höhe von 500 € freuen.

 

Alle zehn weiteren Bewerber bekamen als Anerkennung eine Urkunde sowie 100 €.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche? Der Kreis Borken stellt keine Fördermittel zur Bezuschussung der beschriebenen Maßnahmen für die kleine private Denkmalpflege zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:  40.000 €

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE