Der
Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der
Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
zur Flüchtlingssituation
1.1.
Zuweisung /
Statistik
Zum 31.12.2021 haben sich im Kreis Borken 17.346
Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 4.003 Personen auf den
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.
Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:
*nur Ausländerbehörde
Kreis Borken
|
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.873 |
2.829 |
2.819 |
2.774 |
2.905 |
2.963 |
2.995 |
Westbalkan |
2.804 |
2.663 |
2.630 |
2.481 |
2.558 |
2.831 |
2.458 |
Afrika* |
1.224 |
1.211 |
1.178 |
1.154 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien* |
6.610 |
6.195 |
5.956 |
5.739 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
4.003 |
3.744 |
3.500 |
3.307 |
2.949 |
2.809 |
507 |
davon Irak |
1.047 |
1.008 |
995 |
951 |
924 |
922 |
262 |
davon Afghanistan |
862 |
730 |
719 |
698 |
697 |
689 |
575 |
Zum Stichtag 31.12.2021 waren im Kreis Borken 1.069 Personen
ausreisepflichtig, hiervon 164 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.069 ausreisepflichtigen Personen
sind 840 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 89 wohnhaft in
Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden
sich 1.152 Personen, hiervon 140 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens
folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig.
Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen
(anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 63 %
(Stand 09.01.2022) erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 %
fehlen rund 2.400 Personen. Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden
und eine Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.
Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden
Asylverfahren liegen kreisweit bei 99 % (Stand 09.01.2022).
Bei Zuweisungen aus Unterkünften des Landes wird durch
organisatorische Maßnahmen und Testungen vor Transfer der Gefahr einer
Infektionsausbreitung Rechnung getragen.
Im Jahr 2021 wurden rund 500 Personen kommunal (ohne Stadt
Bocholt) zugewiesen. Im Wesentlichen erfolgte die Zuweisung im
2. Halbjahr 2021 während des laufenden Asylverfahrens und zu rund 75%
aus den Herkunftstaaten Syrien, Afghanistan, Irak, Türkei und dem Iran. In den
kommenden Monaten ist mit weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits
schutzberechtigten Personen zu rechnen
1.2.
Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen
Im Kreis Borken
sind seit 2017 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|||||
|
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Kreis
Borken |
davon Bocholt |
Abschiebungen |
201 |
36 |
226 |
44 |
121 |
17 |
61 |
1 |
80 |
2 |
erfasste
freiwillige Ausreisen |
321 |
13 |
86 |
15 |
37 |
5 |
53 |
0 |
108 |
4 |
Rückführungen
in Summe |
522 |
49 |
312 |
59 |
158 |
22 |
114 |
1 |
188 |
6 |
Quelle:
Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung
1.3.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag
22.12.2021 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 27 unbegleitete minderjährige
AusländerInnen (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken
liegt bei 47.
In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Von den insgesamt 21 volljährig gewordenen Jugendlichen werden 2 in einer Wohngruppe und 14 in einer Verselbständigungswohnung unterstützt. Außerdem werden 5 junge Volljährige durch eine Erziehungsbeistandschaft ambulant nachbetreut.
Altersverteilung: |
|
Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten: |
||
Stichtag: 22.12.2021 |
|
Stichtag: 22.12.2021 |
||
Alter |
Anzahl |
|
Nationalität |
Anzahl |
10 |
1 |
|
Afghanistan |
2 |
15 |
1 |
|
Albanien |
8 |
16 |
1 |
|
Gambia |
1 |
17 |
3 |
|
Ghana |
1 |
18 |
4 |
|
Guinea |
9 |
19 |
11 |
|
Marokko |
1 |
20 |
6 |
|
Sierra Leone |
2 |
Gesamt |
27 |
|
Somalia |
1 |
|
|
|
Sudan |
2 |
|
|
|
Syrien, Arabische Republik |
0 |
|
|
|
Gesamt |
27 |
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 22.12.2021 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
27 |
47 |
Stadtjugendamt Ahaus |
0 |
11 |
Stadtjugendamt Bocholt |
7 |
20 |
Stadtjugendamt Borken |
4 |
12 |
Stadtjugendamt Gronau |
11 |
14 |
Gesamt |
49 |
104 |
Kostenerstattung
Der Fachbereich
Jugend und Familie hat seit Herbst 2015 bis heute insgesamt 180 UMA betreut. Es
liegen 177 Kostenanerkenntnisse des LWL vor. In keinem Fall wurde die
Kostenerstattung durch den LWL abschließend abgelehnt.
2. Aktueller
Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken
2.1.
Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Beim
Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land
(re-)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).
Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit
des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag
Borken verabschiedeten Integrationskonzept.
Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
2.2.
Fördermittel
KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten
2.2.1.
KOMM-AN I
Es werden
Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und
Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programms KOMM-AN KI NRW durch die KI
gefördert. Das Programm soll in 2022 fortgesetzt werden.
2.2.2.
KOMM-AN II
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von
Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in 2021 fortgesetzt.
Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Das KI ist
zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms.
Insgesamt erhalten zurzeit 24 Institutionen
aus dem gesamten Kreisgebiet Fördergelder um die Integrationsarbeit vor Ort
weiterzuentwickeln und die ehrenamtlich Tätigen in ihrer täglichen Arbeit zu
unterstützen.
Die Förderrichtlinie wird seitens des Landes
für das Förderjahr 2022 überarbeitet und liegt noch nicht vor. Die
Interessensbekundung zur Fortsetzung von KOMM-AN wurde seitens des KI
abgegeben.
2.3.
Sprachmittlerpool
Der durch das
KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche Sprachmittler*innen wird mit steigenden
Zahlen nachgefragt. Die Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von
Beratungsgesprächen bei Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen
sowie weiteren Einrichtungen im Kreis Borken, zum Einsatz. Der
Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI unterstützt. Das KI ist dabei
verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung und Einsatzplanung der
Sprachmittler*innen. Im Sprachmittlerpool sind inzwischen rd. 140
Sprachmittler*innen für 45 Sprachen und Dialekte im Einsatz.
Im Jahr 2021 wurden 873 Anfragen für Präsenz oder alternativ Telefon- und Videokonferenzen an den Sprachmittlerpool gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch. Insgesamt wurden 172 individuelle schriftliche Übersetzungen angefertigt. Dazu gehören insbesondere auch Gespräche und Übersetzungen zur Information bezüglich der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie, wie z.B. Test- und Impfangebote.
Sprachmittlerinnen und Sprachmittler haben in 2021 mehrere offene Impfangebote, u.a. im Impfzentrum in Velen unterstützt. Im Januar 2022 unterstützen sie an vier Donnerstagen die mobilen Impfungen in Bocholt, Ahaus, Gronau und Borken.
2.4. Förderprogramm für Geduldete und Gestattete
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von
speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem
Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27
Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden. Der Kreis
Borken hat die Förderhöchstsumme von 971.722 € in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen beantragt und die Bewilligung für den
Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2022 erhalten. Es handelt sich um eine
Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 80%. Es muss ein
Eigenanteil von 20% übernommen werden, der gemeinsam vom Kreis Borken und den
Kommunen finanziert wird.
Inzwischen wurde die Förderrichtlinie dahingehend geändert, dass der
Durchführungszeitraum bis zum 30.06.2023 verlängert werden kann.
Im Kreis Borken werden 4 Bausteine angeboten. Die Koordination der Angebote und der Austausch mit Kommunen und Trägern liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Es zeigt sich in der praktischen Umsetzung, dass insbesondere die Bausteine 1 und 2 nachgefragt werden.
1. Förderbaustein 1 - Coaching: Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern.
Seit dem 01.03.2021 wird kreisweit das Coaching angeboten. Dabei finden in Bocholt und Ahaus auch besondere Angebote zur beruflichen Integration von jungen Frauen statt. Die Gewinnung von Teilnehmenden findet in enger Abstimmung mit den Kommunen statt.
Bis zum 03.01.2022 nahmen in den vier gebildeten Clustern im Kreis insgesamt 106 Personen aktiv am regelmäßigen Coaching teil:
· Region Ahaus: BBS (36 TN im allgemeinen Coaching, 9 TN im Coaching Frauen)
· Region Bocholt: Ewibo (35 TN im allgemeinen Coaching, 12 TN im Coaching Frauen)
· Region Borken: DRK (19 TN)
· Gronau: GEBA (12 TN)
Insgesamt sind seit Beginn des Coachings 31 Personen wieder ausgeschieden. Dies geschieht in der Regel, weil ein Arbeits- oder Schulplatz oder ein Ausbildungsplatz gefunden wurde.
2. Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.
Im Förderbaustein 2 wurden an den Berufskollegs vier berufsbezogene Sprachförderkurse eingerichtet:
·
Berufskolleg
Borken für die Ausbildung zum/r Sozialassistent/in (schulische Ausbildung), 10
TN
·
Berufskolleg
Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus für die Ausbildung zum/r medizinischen
Fachangestellten, 8TN
·
Berufskolleg
für Technik in Ahaus für die Ausbildung zum Elektroniker, 12TN
·
Berufskolleg
für Technik in Ahaus für die Ausbildung zum Maurer, 2TN.
14 TN erhalten aktuell eine individuelle Einzelförderung im Baustein 2.
3. Förderbaustein 3 - Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Der Baustein soll nach Bedarf in 2022 eingerichtet werden.
4. Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln. Die Durchführung des Bausteins 4 ist vom 17.01.2022 bis zum 08.04.2022 in Ahaus geplant. Umgesetzt wird der Kurs von der BBS Ahaus. Eine Teilnahme von mindestens 6 Personen ist notwendig, damit der Kurs förderfähig ist. Die TN-Zahl wurde mit Stand vom 11.01.2022 erreicht.
2.5.
Landesprogramm
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken
Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030
sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen
wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend
der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins
Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf
Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der
Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer
Integrationsarbeit unterstützen.
Stand der Umsetzung im Kreis
Borken
Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau
des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen
eingerichtet wurden. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle
im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend
aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und
Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu
entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen den Kommunen im
Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den (zunächst)
beteiligten Städten.
Baustein
I
Für den Kreis Borken können bis zu 4,5
koordinierende Stellen eingerichtet werden, davon eine bei der Stadt Bocholt
(mit eigener Ausländerbehörde und eigenem Jugendamt). Die Stelle bei der Stadt
Bocholt wurde zum 15.09.2021 besetzt. Eine koordinierende Stelle wurde im
Kommunalen Integrationszentrum zum 1.11.2021 besetzt. Die Verwaltungsassistenz
wurde zum 01.06.2021 besetzt.
Die beiden koordinierenden Stellen Bocholt
und Kreis Borken arbeiten von Beginn an zusammen.
Baustein
II
Die konkrete Case-Managementaufgabe soll
kommunal verortet werden. Bedarf wird
insbesondere für folgende Zielgruppen gesehen:
- Geduldete, insbesondere mit Blick auf
Erwerbstätigkeit
- Gruppe der über 27jährigen
- Frauen, insbesondere mit Blick auf
Sprache und Erwerbstätigkeit
- Zuzug aus Süd-Ost-Europa
(Arbeitsmigranten, insbesondere die Situation von Frauen)
Für das Jahr 2021 hat der Kreis Borken
fachbezogene Pauschalen für neun Personalstellen zur Umsetzung des Bausteins II
erhalten. Insgesamt wurde von den Kommunen der Bedarf für vier Case Management
Stellen gesehen. Gemäß des Handlungskonzeptes „Kommunales
Integrationsmanagement im Kreis Borken“ und in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen, werden vier Personalstellen zur Umsetzung des Case
Managements an die Freie Wohlfahrt weitergeleitet. Mit Stand vom 01.01.2022
sind folgende Stellen für das Case Management besetzt:
Cluster Gronau: DRK Borken (1,0 Stelle)
Cluster Ahaus: Caritasverband Ahaus-Vreden
(2x 0,5 Stelle)
Cluster Bocholt: AWO (1,0 Stelle)
Cluster Borken: Caritasverband Borken (1,0
Stelle)
Den Case Managerinnen wurden erste Fälle
über die koordinierenden Stellen zugewiesen. Dies geschieht immer in enger
Absprache mit der Ausländerbehörde (Baustein III).
Im Haushaltsentwurf des Landes sind
fachbezogene Pauschalen für das Case Management für 12 Personalstellen für den
Kreis Borken in 2022 vorgesehen.
Baustein
III
Im Baustein drei werden für die
Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – beides Fachabteilung
32.2 - Ausländerwesen) zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der
Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen
Stellenanteile durch das Land finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen
und 2022ff: 2,0 Stellen). Hiermit sollen die für die Umsetzung des
Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuständigen kommunalen
Behörden unterstützt und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der
Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie die Weiterentwicklung der
Ausländerbehörden hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.
Im Stellenplan 2021 wurden für
den Bereich der Ausländerbehörde 1,5 landesfinanzierte Stellen neu
eingerichtet. Eine halbe Stelle im Bereich der Einbürgerungen aufgrund stark
steigender Fallzahlen und eine Stelle zur Umsetzung der Grundidee der positiven
Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin.
Die ersten Erfahrungen der Arbeit der
Integrationslotsin sind durchweg positiv. So wird von vielen Kund:innen,
Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen Begleitern und weiteren in der Flüchtlingsarbeit
engagierten Personen und Gruppen die Funktion und Person der Integrationslotsin
positiv wahrgenommen und als vertrauensvolle Ansprechpartnerin genutzt.
In der konkreten Fallarbeit werden mittels Ziel- und Zug-um-Zug-Vereinbarungen gemeinsam mit integrationswilligen Kund:innen Wege zur (aufenthaltsrechtlichen) Integration vertrauensvoll erarbeitet und verbindlich festgehalten. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den in der Vorlage benannten Strukturen und je nach Fallgestaltung mit weiteren Beteiligten, um den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen. Durch die Besetzung der Casemanagementstellen des Baustein II werden weitere positive Entwicklungen erwartet.
Es ist vom Fördergeber vorgesehen, dass die
Personalstelle mit dem strategischen Overhead (Baustein I) und dem
individuellen Case Management (Baustein II) zusammenarbeitet, um eine
abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten. Intensive
Abstimmungen haben bereits zur Antragstellung stattgefunden und werden
insbesondere bei der Koordinierung der Zugänge zum rechtskreisübergreifenden
Case Management abgestimmt und umgesetzt.
2.6 Integration
von Zugewanderten Menschen aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales (MAGS) hat zur Einreichung von Interessensbekundungen für
„Projektförderung zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von
zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa“
aufgerufen. Auf Grundlage der Arbeitsmarktstatistik unter Berücksichtigung der
arbeitslos gemeldeten Personen aus 19 Staaten kann im Kreis Borken ein Projekt
mit einer Personalstelle gefördert werden. Das Kommunale Integrationszentrum
hat eine Projektskizze gemeinsam mit der Ewibo in Bocholt und der Chance in
Gronau abgestimmt. Im Dezember wurde seitens des MAGS über das Projekt positiv
entschieden und der entsprechende Förderantrag kann gestellt werden.
3. Integration in Bildung und Arbeit
3.1.
Kindertagesstätteneinrichtungen
Die
Brückenprojekte sind aufgrund der zurückgegangenen Zuwanderungszahlen fast
vollständig ausgesetzt. Seit der Corona-Pandemie konnte über weite Zeiträume
keine Betreuung in Brückenprojekten angeboten werden bzw. wurde von den
Familien mit Fluchthintergrund aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen nicht mehr
nachgefragt. Für das Jahr 2022 wurde nur noch ein Förderantrag für 10 Plätze in
Stadtlohn gestellt und bewilligt.
Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund werden nach den zurückgegangenen Zuwanderungszahlen im Regelfall direkt in die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege aufgenommen. Bei einem Anstieg der Neuzuweisungszahlen wird auch kurzfristig die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen.
Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im November des Kindergartenjahres 2021/22 ist für 190 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 114 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind
Herkunftsländer |
Kinder
in Kita-Betreuung |
Syrien |
74 |
Irak |
18 |
Türkei |
16 |
Afghanistan |
14 |
Eritrea |
7 |
Iran |
6 |
weitere Herkunftsstaaten |
52 |
nicht bekannt |
3 |
Gesamt |
190 |
3.2. Landesprogramm
„Integrationschancen für Kinder und Familien“
Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und
Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme
„Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche
Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungskompetenz der Eltern
in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungseinrichtungen
gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von
mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern,
zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern im
Mittelpunkt.
Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von
Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das
Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
(MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens
„Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale
Integrationszentrum. Insgesamt sind durch die Förderung 20 Elternbegleiter*innen
im Einsatz. Kreisweit werden acht Griffbereitgruppen und
zwei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. (Stand: Januar 2022) Das KI
arbeitet in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote
nachhaltig in den Strukturen der Einrichtungen zu etablieren und weitere
Angebote aufzubauen.
Erstmalig wird im Schuljahr 2021/2022 das Programm „Rucksack Schule“ in Kooperation mit der Lindenschule in Gronau umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein Angebot für Eltern mit Migrationshintergrund in der Grundschule ihres Kindes zur Stärkung der Bildungssprache in der Familiensprache und in Deutsch. Im Rahmen des Programms „Rucksack Schule“ wird die Sprachförderung im Unterricht der Klasse und im Herkunftssprachlichen Unterricht mit einem Konzept der Elternbildung verbunden.
3.3. Schulen
Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.
Ein
wesentlicher Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen
bei der Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen
durch die etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis
dreimal pro Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden
schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der
Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.
Für neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache
nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen
Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der
Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen
eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche
Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das
„FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot
erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den
Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag
anzuwenden. Die Sprachlernbegleitungen für FIT werden vom KI für ihre Tätigkeit
qualifiziert.
3.4. Arbeitsmarkt
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Die Entwicklung
der SGB II-Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund stellt sich – im
Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund - wie folgt dar:
Bzgl. der im
Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können folgende
Aktivitäten im Jahr 2021 zusammengefasst werden:
Die Integrationen
in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:
Entscheidungsalternative(n):
./.
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE