Betreff
Aktueller Stand der Integrationsarbeit und der Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Vorlage
0448/2021/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Integrationsarbeit und zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird zur Kenntnis genommen. 

 


Sachdarstellung:

 

 

1.      Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation

 

1.1.            Zuweisung / Statistik

 

Zum 31.12.2021 haben sich im Kreis Borken 17.346 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Hiervon entfallen 4.003 Personen auf den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Bocholt.


Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

*nur Ausländerbehörde Kreis Borken

 

                       

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2013

Türkei

2.873

2.829

2.819

2.774

2.905

2.963

2.995

Westbalkan

2.804

2.663

2.630

2.481

2.558

2.831

2.458

Afrika*

1.224

1.211

1.178

1.154

1.120

1.108

350

Asien*

6.610

6.195

5.956

5.739

5.587

5.664

2.251

davon Syrien

4.003

3.744

3.500

3.307

2.949

2.809

507

davon Irak

1.047

1.008

995

951

924

922

262

davon Afghanistan

862

730

719

698

697

689

575

Zum Stichtag 31.12.2021 waren im Kreis Borken 1.069 Personen ausreisepflichtig, hiervon 164 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Bocholt. Von den 1.069 ausreisepflichtigen Personen sind 840 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist (hiervon 89 wohnhaft in Bocholt). Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.152 Personen, hiervon 140 aus Bocholt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die Ausländerbehörden zuständig.

Die Zuweisungsquoten von schutzberechtigten Personen (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte) werden kreisweit zu 63 % (Stand 09.01.2022) erfüllt. Zur Erreichung einer Erfüllungsquote von 100 % fehlen rund 2.400 Personen. Personen, die als Asylbewerber zugewiesen wurden und eine Schutzberechtigung erhalten, werden auf die Quote angerechnet.

Die Zuweisungsquoten von Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren liegen kreisweit bei 99 % (Stand 09.01.2022).

Bei Zuweisungen aus Unterkünften des Landes wird durch organisatorische Maßnahmen und Testungen vor Transfer der Gefahr einer Infektionsausbreitung Rechnung getragen.

 

Im Jahr 2021 wurden rund 500 Personen kommunal (ohne Stadt Bocholt) zugewiesen. Im Wesentlichen erfolgte die Zuweisung im 2. Halbjahr 2021 während des laufenden Asylverfahrens und zu rund 75% aus den Herkunftstaaten Syrien, Afghanistan, Irak, Türkei und dem Iran. In den kommenden Monaten ist mit weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen zu rechnen

 

 

1.2.            Abschiebungen und freiwillige Ausreisen

 

Im Kreis Borken sind seit 2017 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

 

2017

2018

2019

2020

2021

 

Kreis Borken

davon

Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Kreis Borken

davon Bocholt

Abschiebungen

201

36

226

44

121

17

61

1

80

2

erfasste freiwillige Ausreisen

321

13

86

15

37

5

53

0

108

4

Rückführungen in Summe

522

49

312

59

158

22

114

1

188

6

Quelle: Ausländerbehörde Kreis Borken, Stadt Bocholt FB Öffentliche Ordnung

 

1.3.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

Zum Stichtag 22.12.2021 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 27 unbegleitete minderjährige AusländerInnen (UMA) betreut. Die Aufnahmequote für das Kreisjugendamt Borken liegt bei 47.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Von den insgesamt 21 volljährig gewordenen Jugendlichen werden 2 in einer Wohngruppe und 14 in einer Verselbständigungswohnung unterstützt. Außerdem werden 5 junge Volljährige durch eine Erziehungsbeistandschaft ambulant nachbetreut.

 


Altersverteilung:

 

Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten:

Stichtag: 22.12.2021

 

Stichtag: 22.12.2021

Alter

Anzahl

 

Nationalität

Anzahl

10

1

 

Afghanistan

2

15

1

 

Albanien

8

16

1

 

Gambia

1

17

3

 

Ghana

1

18

4

 

Guinea

9

19

11

 

Marokko

1

20

6

 

Sierra Leone

2

Gesamt

27

 

Somalia

1

 

 

 

Sudan

2

 

 

 

Syrien, Arabische Republik

0

 

 

 

Gesamt

27

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 22.12.2021 insgesamt betreut:

 

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

27

47

Stadtjugendamt Ahaus

0

11

Stadtjugendamt Bocholt

7

20

Stadtjugendamt Borken

4

12

Stadtjugendamt Gronau

11

14

Gesamt

49

104

 

 

Kostenerstattung

Der Fachbereich Jugend und Familie hat seit Herbst 2015 bis heute insgesamt 180 UMA betreut. Es liegen 177 Kostenanerkenntnisse des LWL vor. In keinem Fall wurde die Kostenerstattung durch den LWL abschließend abgelehnt.


 

2.      Aktueller Sachstand der Integrationsarbeit im Kreis Borken

 

2.1.            Kommunales Integrationszentrum (KI)

 

Beim Kreis sind insgesamt 5,8 Stellen eingerichtet worden, die größtenteils vom Land
(re-)finanziert werden (3,5 Lehrerressource zusätzlich).

Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums orientieren sich an dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept.

Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:

      Zugang zu formeller und informeller Bildung

      Erfüllung der Schulpflicht

      Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen

      Sprache und Integration

      Interkulturelle Kompetenz

      Gesellschaftliche Teilhabe

 

 

2.2.            Fördermittel KOMM-AN NRW - Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten

 

2.2.1.                  KOMM-AN I

Es werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programms KOMM-AN KI NRW durch die KI gefördert. Das Programm soll in 2022 fortgesetzt werden.

 

2.2.2.      KOMM-AN II

Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des MKFFI NRW wird in 2021 fortgesetzt. Die jährliche Fördersumme liegt für den Kreis Borken bei 161.100 €. Das KI ist zuständig für die Gesamtbeantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms.

Insgesamt erhalten zurzeit 24 Institutionen aus dem gesamten Kreisgebiet Fördergelder um die Integrationsarbeit vor Ort weiterzuentwickeln und die ehrenamtlich Tätigen in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

 

Die Förderrichtlinie wird seitens des Landes für das Förderjahr 2022 überarbeitet und liegt noch nicht vor. Die Interessensbekundung zur Fortsetzung von KOMM-AN wurde seitens des KI abgegeben.

 

 

2.3.            Sprachmittlerpool

 

Der durch das KI aufgebaute Pool für ehrenamtliche Sprachmittler*innen wird mit steigenden Zahlen nachgefragt. Die Sprachmittler*innen kommen bei der Übersetzung von Beratungs­gesprächen bei Städten und Gemeinden, Kindertagesstätten, Schulen sowie weiteren Einrichtungen im Kreis Borken, zum Einsatz. Der Sprachmittlerpool wird durch das MKFFI unterstützt. Das KI ist dabei verantwortlich für die Auswahl, Qualifizierung und Einsatzplanung der Sprachmittler*innen. Im Sprachmittlerpool sind inzwischen rd. 140 Sprachmittler*innen für 45 Sprachen und Dialekte im Einsatz.

Im Jahr 2021 wurden 873 Anfragen für Präsenz oder alternativ Telefon- und Videokonferenzen an den Sprachmittlerpool gestellt. Auch der Bedarf an schriftlichen Übersetzungen ist weiterhin hoch. Insgesamt wurden 172 individuelle schriftliche Übersetzungen angefertigt. Dazu gehören insbesondere auch Gespräche und Übersetzungen zur Information bezüglich der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie, wie z.B. Test- und Impfangebote.

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler haben in 2021 mehrere offene Impfangebote, u.a. im Impfzentrum in Velen unterstützt. Im Januar 2022 unterstützen sie an vier Donnerstagen die mobilen Impfungen in Bocholt, Ahaus, Gronau und Borken.

 

 

2.4.  Förderprogramm für Geduldete und Gestattete „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe von speziellen Förderangeboten sollen Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf, insbesondere junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren, bei ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden. Der Kreis Borken hat die Förderhöchstsumme von 971.722 € in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen beantragt und die Bewilligung für den Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2022 erhalten. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 80%. Es muss ein Eigenanteil von 20% übernommen werden, der gemeinsam vom Kreis Borken und den Kommunen finanziert wird.

Inzwischen wurde die Förderrichtlinie dahingehend geändert, dass der Durchführungs­zeitraum bis zum 30.06.2023 verlängert werden kann.

Im Kreis Borken werden 4 Bausteine angeboten. Die Koordination der Angebote und der Austausch mit Kommunen und Trägern liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Es zeigt sich in der praktischen Umsetzung, dass insbesondere die Bausteine 1 und 2 nachgefragt werden.

1.       Förderbaustein 1 - Coaching: Die Beratung und Betreuung der Teilnehmenden im Coaching hat zum Ziel, die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu verbessern. 

 

Seit dem 01.03.2021 wird kreisweit das Coaching angeboten. Dabei finden in Bocholt und Ahaus auch besondere Angebote zur beruflichen Integration von jungen Frauen statt. Die Gewinnung von Teilnehmenden findet in enger Abstimmung mit den Kommunen statt.

 

Bis zum 03.01.2022 nahmen in den vier gebildeten Clustern im Kreis insgesamt 106 Personen aktiv am regelmäßigen Coaching teil:

·         Region Ahaus: BBS (36 TN im allgemeinen Coaching, 9 TN im Coaching Frauen)

·         Region Bocholt: Ewibo (35 TN im allgemeinen Coaching, 12 TN im Coaching Frauen)

·         Region Borken: DRK (19 TN)

·         Gronau: GEBA (12 TN)

 

Insgesamt sind seit Beginn des Coachings 31 Personen wieder ausgeschieden. Dies geschieht in der Regel, weil ein Arbeits- oder Schulplatz oder ein Ausbildungsplatz gefunden wurde.

 

2.       Förderbaustein 2 - Berufsbegleitende Qualifizierung: Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung über den Arbeitgeber soll die beruflichen und sprachlichen Kompetenzen des Arbeitnehmers in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit verbessern und damit die Ausbildung und Beschäftigung stabilisieren und festigen.

Im Förderbaustein 2 wurden an den Berufskollegs vier berufsbezogene Sprach­förderkurse eingerichtet:

·         Berufskolleg Borken für die Ausbildung zum/r Sozialassistent/in (schulische Ausbildung), 10 TN

·         Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus für die Ausbildung zum/r medizinischen Fachangestellten, 8TN

·         Berufskolleg für Technik in Ahaus für die Ausbildung zum Elektroniker, 12TN

·         Berufskolleg für Technik in Ahaus für die Ausbildung zum Maurer, 2TN.

 

14 TN erhalten aktuell eine individuelle Einzelförderung im Baustein 2.

 

3.       Förderbaustein 3 - Nachholen des Hauptschulabschlusses: Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprachförderung und mit Kursen zur Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – hat zum Ziel, den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Der Baustein soll nach Bedarf in 2022 eingerichtet werden.

 

4.       Förderbaustein 4 - Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugend­integrationskurse: Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse stellen die Schul- bzw. Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wieder her. Dazu gehören Jugendintegrationskurse, die bereits angeboten werden, aber für die Zielgruppe nicht zugänglich sind sowie Kurse, die Elemente der Deutschförderung und beruflichen Orientierung enthalten und darüber hinaus zum Beispiel Kenntnisse in Englisch und Mathematik vermitteln. Die Durchführung des Bausteins 4 ist vom 17.01.2022 bis zum 08.04.2022 in Ahaus geplant. Umgesetzt wird der Kurs von der BBS Ahaus. Eine Teilnahme von mindestens 6 Personen ist notwendig, damit der Kurs förderfähig ist. Die TN-Zahl wurde mit Stand vom 11.01.2022 erreicht.

 

 

2.5.            Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Borken

 

Die nordrhein-westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 sieht u.a. die Förderung und Stärkung der intra- und interkommunalen Zusammenarbeit bei der Erstintegration von Neuzugewanderten vor. Im Zuge dessen wurde das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) entsprechend der Aufgabenstellung des § 1 Nr. 8 Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW ins Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Integration fördernde Struktur auf Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln. Mit der Einführung des KIM will die Landesregierung die Kommunen in ihrer Integrationsarbeit unterstützen.

 

 

Stand der Umsetzung im Kreis Borken

Grundsätzlich ist ein stufenweiser Aufbau des KIM vorgesehen, so dass zu Beginn nicht alle maximal möglichen Stellen eingerichtet wurden. Grundidee des KIM im Kreis Borken ist es, komplexe Fälle im Bereich der Integrationsarbeit durch Fallkonferenzen rechtskreis­übergreifend aufzuarbeiten und das Case-Management mit der konkreten Bearbeitung und Begleitung zu beauftragen, um den Prozess der Integration konstruktiv weiter zu entwickeln. Der Kreis übernimmt den Wissenstransfer zwischen den Kommunen im Kreis über die Erkenntnisse aus dem Case-Management in den (zunächst) beteiligten Städten.

 

Baustein I

Für den Kreis Borken können bis zu 4,5 koordinierende Stellen eingerichtet werden, davon eine bei der Stadt Bocholt (mit eigener Ausländerbehörde und eigenem Jugendamt). Die Stelle bei der Stadt Bocholt wurde zum 15.09.2021 besetzt. Eine koordinierende Stelle wurde im Kommunalen Integrationszentrum zum 1.11.2021 besetzt. Die Verwaltungs­assistenz wurde zum 01.06.2021 besetzt.

Die beiden koordinierenden Stellen Bocholt und Kreis Borken arbeiten von Beginn an zusammen.

 

Baustein II

Die konkrete Case-Managementaufgabe soll kommunal verortet werden.  Bedarf wird insbesondere für folgende Zielgruppen gesehen:

  • Geduldete, insbesondere mit Blick auf Erwerbstätigkeit
  • Gruppe der über 27jährigen
  • Frauen, insbesondere mit Blick auf Sprache und Erwerbstätigkeit
  • Zuzug aus Süd-Ost-Europa (Arbeitsmigranten, insbesondere die Situation von Frauen)

 

Für das Jahr 2021 hat der Kreis Borken fachbezogene Pauschalen für neun Personalstellen zur Umsetzung des Bausteins II erhalten. Insgesamt wurde von den Kommunen der Bedarf für vier Case Management Stellen gesehen. Gemäß des Handlungskonzeptes „Kommunales Integrationsmanagement im Kreis Borken“ und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, werden vier Personalstellen zur Umsetzung des Case Managements an die Freie Wohlfahrt weitergeleitet. Mit Stand vom 01.01.2022 sind folgende Stellen für das Case Management besetzt:

Cluster Gronau: DRK Borken (1,0 Stelle)

Cluster Ahaus: Caritasverband Ahaus-Vreden (2x 0,5 Stelle)

Cluster Bocholt:  AWO (1,0 Stelle)

Cluster Borken: Caritasverband Borken (1,0 Stelle)

 

Den Case Managerinnen wurden erste Fälle über die koordinierenden Stellen zugewiesen. Dies geschieht immer in enger Absprache mit der Ausländerbehörde (Baustein III).

 

Im Haushaltsentwurf des Landes sind fachbezogene Pauschalen für das Case Management für 12 Personalstellen für den Kreis Borken in 2022 vorgesehen.

 

Baustein III

Im Baustein drei werden für die Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH – beides Fachabteilung 32.2 - Ausländerwesen) zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen Stellenanteile durch das Land finanziert (2020: 1,0 Stellen, 2021: 1,5 Stellen und 2022ff: 2,0 Stellen). Hiermit sollen die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes zuständigen kommunalen Behörden unterstützt und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der Integrationsverwaltung ebenso gefördert werden wie die Weiterentwicklung der Ausländerbehörden hin zu einem Akteur des Integrationsmanagements.

 

Im Stellenplan 2021 wurden für den Bereich der Ausländerbehörde 1,5 landesfinanzierte Stellen neu eingerichtet. Eine halbe Stelle im Bereich der Einbürgerungen aufgrund stark steigender Fallzahlen und eine Stelle zur Umsetzung der Grundidee der positiven Fallarbeit, die Stelle der Integrationslotsin.

 

Die ersten Erfahrungen der Arbeit der Integrationslotsin sind durchweg positiv. So wird von vielen Kund:innen, Flüchtlingsberatungsstellen, ehrenamtlichen Begleitern und weiteren in der Flüchtlingsarbeit engagierten Personen und Gruppen die Funktion und Person der Integrationslotsin positiv wahrgenommen und als vertrauensvolle Ansprechpartnerin genutzt.

 


 

In der konkreten Fallarbeit werden mittels Ziel- und Zug-um-Zug-Vereinbarungen gemeinsam mit integrationswilligen Kund:innen Wege zur (aufenthaltsrechtlichen) Integration vertrauensvoll erarbeitet und verbindlich festgehalten. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den in der Vorlage benannten Strukturen und je nach Fallgestaltung mit weiteren Beteiligten, um den Personen eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und aufenthaltsrechtliche Integration zu ermöglichen. Durch die Besetzung der Casemanage­mentstellen des Baustein II werden weitere positive Entwicklungen erwartet.

 

 

Es ist vom Fördergeber vorgesehen, dass die Personalstelle mit dem strategischen Overhead (Baustein I) und dem individuellen Case Management (Baustein II) zusammen­arbeitet, um eine abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten. Intensive Abstimmungen haben bereits zur Antragstellung stattgefunden und werden insbesondere bei der Koordinierung der Zugänge zum rechtskreisübergreifenden Case Management abgestimmt und umgesetzt.

 

 

2.6       Integration von Zugewanderten Menschen aus Südosteuropa, Mittel- und     Osteuropa

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat zur Einreichung von Interessensbekundungen für „Projektförderung zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa“ aufgerufen. Auf Grundlage der Arbeitsmarktstatistik unter Berücksichtigung der arbeitslos gemeldeten Personen aus 19 Staaten kann im Kreis Borken ein Projekt mit einer Personalstelle gefördert werden. Das Kommunale Integrationszentrum hat eine Projektskizze gemeinsam mit der Ewibo in Bocholt und der Chance in Gronau abgestimmt. Im Dezember wurde seitens des MAGS über das Projekt positiv entschieden und der entsprechende Förderantrag kann gestellt werden.

 

 

 

3.      Integration in Bildung und Arbeit

 

3.1. Kindertagesstätteneinrichtungen

 

Die Brückenprojekte sind aufgrund der zurückgegangenen Zuwanderungszahlen fast vollständig ausgesetzt. Seit der Corona-Pandemie konnte über weite Zeiträume keine Betreuung in Brückenprojekten angeboten werden bzw. wurde von den Familien mit Fluchthintergrund aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen nicht mehr nachgefragt. Für das Jahr 2022 wurde nur noch ein Förderantrag für 10 Plätze in Stadtlohn gestellt und bewilligt.

Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund werden nach den zurückgegangenen Zuwanderungszahlen im Regelfall direkt in die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege aufgenommen. Bei einem Anstieg der Neuzuweisungszahlen wird auch kurzfristig die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen.

Die Kitas erfassen über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Im November des Kindergartenjahres 2021/22 ist für 190 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 114 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind


 



Herkunftsländer

Kinder in Kita-Betreuung

Syrien

74

Irak

18

Türkei

16

Afghanistan

14

Eritrea

7

Iran

6

weitere Herkunftsstaaten

52

nicht bekannt

3

Gesamt

190

 

 

3.2. Landesprogramm „Integrationschancen für Kinder und Familien“

 

Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten nutzt das KI die landesweit umgesetzten Programme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche Bildung, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Erziehungs­kompetenz der Eltern in Kindertagesstätten, Migrantenorganisationen und Bildungs­einrichtungen gefördert. Bei diesen Programmen steht zum einen die Umsetzung von mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern, zum anderen Angebote für Eltern von drei bis sechsjährigen Kindern im Mittelpunkt.

Das KI hat Elternbegleiter*innen sowie Erzieher*innen von Kindertagesstätten für die Begleitung beider Programme ausgebildet. Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) fördert seit 2018 die Umsetzung der Programme im Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für Kinder und Familien“ (IfKuF) über das Kommunale Integrationszentrum. Insgesamt sind durch die Förderung 20 Elternbe­gleiter*innen im Einsatz. Kreisweit werden acht Griffbereitgruppen und zwei Rucksack-KiTa-Angebote umgesetzt. (Stand: Januar 2022) Das KI arbeitet in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungen daran, die Angebote nachhaltig in den Strukturen der Einrichtungen zu etablieren und weitere Angebote aufzubauen.

Erstmalig wird im Schuljahr 2021/2022 das Programm „Rucksack Schule“ in Kooperation mit der Lindenschule in Gronau umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein Angebot für Eltern mit Migrationshintergrund in der Grundschule ihres Kindes zur Stärkung der Bildungssprache in der Familiensprache und in Deutsch. Im Rahmen des Programms „Rucksack Schule“ wird die Sprachförderung im Unterricht der Klasse und im Herkunftssprachlichen Unterricht mit einem Konzept der Elternbildung verbunden.


 

3.3. Schulen

 

 

Die Daten der Schüler*innen beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Erstförderung erhalten nicht nur Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund, sondern beispielsweise auch zugewanderte Kinder und Jugendliche aus dem europäischen Ausland mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Schulen erfolgt über die Beratungsstellen für den Seiteneinstieg des Schulamtes bzw. des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken. Die Beratungsstellen verfolgen einen einheitlichen Ansatz und stimmen sich regelmäßig mit dem Schulamt für den Kreis Borken ab.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des KI bleibt weiterhin die Unterstützung der Schulen bei der Beschulung von zugewanderten Schüler*innen. Dies erfolgt zum einen durch die etablierte Struktur der sogenannten DaZ-Netzwerke, die zwei- bis dreimal pro Schulhalbjahr in drei regionalen Bezirken tagen. Die Treffen finden schulformübergreifend statt, um besonders auch die Herausforderungen der Übergänge zwischen den Schulformen kontinuierlich in den Blick zu nehmen.

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die Sprachlernbegleitungen für FIT werden vom KI für ihre Tätigkeit qualifiziert.

 

 

3.4. Arbeitsmarkt

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund stellt sich – im Vergleich zu den Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund - wie folgt dar:

 

 

Bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Menschen mit Fluchthintergrund können folgende Aktivitäten im Jahr 2021 zusammengefasst werden:

 


 

Die Integrationen in sv-pflichtige Beschäftigung können wie folgt differenziert werden:

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

./.

 


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE