1.        Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellung-nahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken, der Stadt Gronau und der Gemeinde Reken [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen] an.

2.        Die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 15.12.2021 unter Berücksichtigung

-       der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1),

-       der Änderung des Stellenplans (Anlage 2) sowie

-       mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage 3)

mit einem Hebesatz der Kreisumlage von ___ Prozent und der Jugendamtsumlage von 26,6 Prozent der endgültigen Umlagegrundlagen 2022 verabschiedet.

.


Rechtsgrundlage:

§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Sachdarstellung:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde am 16.12.2021 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Vorberatung an die Fachausschüsse verwiesen. Die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 wurde im Amtsblatt für den Kreis Borken, Ausgabe 36/2021 vom 17.12.2021, bekanntgemacht. Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gem. § 54 KrO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit An-
lagen sind innerhalb der festgelegten Frist bis zum 14.01.2022 nicht erhoben worden.

Das nach § 55 KrO NRW vorgesehene Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 leitete der Kreis Borken am 25.10.2021 ein. Stellungnahmen sind daraufhin von der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken, der Stadt Gronau und der Gemeinde Reken eingegangen. Im Einzelnen wird hierzu auf Punkt 4 verwiesen. Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über Einwendungen der Städte und Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

1. Veränderungen des Haushaltsplanentwurfs 2022

1.1. Änderungsliste der Verwaltung

Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf ergeben sich im Ergebnisplan ergebnisrelevante Änderungsvorschläge der Verwaltung, die mit einer kurzen Begründung in der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt sind. Insgesamt verbessert sich der allgemeine Haushalt dabei um 1,78 Mio. Euro.

Die wesentlichen ergebnisrelevanten Abweichungen im Ergebnisplan werden nachfolgend kurz erläutert:

Im Budget 01 – Soziales ergeben sich im Produkt 01.02.01 Hilfen bei Behinderung Verbesserungen, da der Kreis Borken für das Schuljahr 2021/2022 als Inklusionspauschale insgesamt ca. 840 T-Euro erhält, die in Höhe von 575 T-Euro (statt 483 T-Euro) im Budget 01 veranschlagt werden.

Eine gravierende Verbesserung erfolgt im Produkt 01.01.03. Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz-GVWG (Pflegereform) zahlt die Pflegeversicherung ab 01.01.2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag, der mit der Dauer der Pflege steigt. So trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten einrichtungsbezogenen Eigenanteils (EEE) im 1. Jahr, 25 Prozent im 2. Jahr, 45 Prozent im 3. Jahr und danach 70 Prozent. Da zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung keine Informationen über die Dauer der Pflege der einzelnen Leistungsbeziehenden vorlagen, basierte die Ansatzkalkulation ausschließlich auf eigene Grobschätzungen mit einem insgesamt prognostizierten Minderaufwand von bislang 2,7 Mio. Euro im Vergleich der Haushaltsansätze 2021/2022. Seit Mitte Dezember 2021 übermitteln die Pflegekassen jetzt sukzessive Informationen über die Leistungszuschläge im jeweiligen Einzelfall. Aktuelle eigene Auswertungen auf Grundlage von bereits verarbeiteten Pflegekasseninformationen (Stand: 03.02.2022) verdeutlichen, dass eine weitaus größere Personenzahl als vermutet länger als drei Jahre in einer Pflegeeinrichtung lebt und damit den höchsten Leistungszuschlag erhält. In der Gesamtbetrachtung von Fallzahlen, -kosten und aufwandsmindernden Leistungszuschlägen der Pflegekassen wird mit einem Minderaufwand von weiteren 2,38 Mio. Euro kalkuliert. Hierbei bestehen allerdings weiterhin Unsicherheiten.

Das Produkt 01.04.01 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (kommunalfinanziert) verschlechtert sich wegen einer prognostizierten verminderten Landesleistung aus der Umsetzung des SGB II (Wohngeldersparnis) um im Saldo 75 T‑Euro. Insgesamt verbessert sich das Budget 01 – Soziales um 2,34 Mio. Euro.

Im Budget 07 Verkehr verbessert sich das Produkt 07.02.02. – ÖPNV um 400 T-Euro, da für den bereits einkalkulierten Nettoaufwand für den Probebetrieb des Baumwollexpress X80 nunmehr Finanzmittel in gleicher Höhe aus dem dem Kreis Borken zugeordneten ZVM-Teilraumkonto beim Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) einkalkuliert werden.

Im Budget 08 Bauen, Wohnen und Immissionsschutz kann eine Verbesserung bei den Verwaltungsgebühren im Produkt 08.04.01 Anlagenbezogener Immissionsschutz durch die in dieser Höhe nicht erwartete Abrechnung eines investitionsträchtigen Bauvorhabens realisiert werden.

Im Budget 11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste wird im Produkt 11.04.02 – Personal bei den auf die einzelnen Budgets zu verteilenden Personalaufwendungen ein Mehraufwand von insgesamt 665 T-Euro vorgesehen.

Durch das vorgesehene Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 soll die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Länder 2021 auf die Beamtinnen/ Beamten (insb. 2,8 Prozent ab 01.12.2022) erfolgen. Nach dem vorgesehenen Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften soll neben weiteren Änderungen zusätzlich zum Familien-zuschlag der Stufen 2 und 3 ("Anspruch auf Kindergeld") ein regionaler Ergänzungszuschlag gewährt werden. Zudem soll durch das vorgesehene Corona-Sonderzahlungsgesetz auch für Beamtinnen/ Beamten eine einmalige Corona-Sonderprämie – vergleichbar mit dem Tarifabschluss der Länder – gewährt werden. Vorsorglich wurde bereits im Haushaltsentwurf 2022 eine Besoldungssteigerung von 2,5 Prozent ab 01.01.2022 eingeplant. Die jetzigen Gesetzesvorhaben verursachen weitere Mehraufwendungen von 565 T-Euro bei den Personalkosten.

Nach dem vorgesehenen Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften soll die von der Beihilfekasse jährlich einbehaltene Kostendämpfungspauschale gem. § 12a Beihilfeverordnung NRW für alle Besoldungsgruppen aller Besoldungsordnungen vollständig abgeschafft werden, so dass sich die Erstattung gegenüber der Beihilfekasse erhöht (Mehraufwand 70 T-Euro). Schließlich ist ein erhöhter Aufwand von 30 T-Euro für zunehmende Stellenausschreibungen zu kalkulieren.

Im Budget 12 – Straßen, Gebäude, Grünflächen fallen insbesondere für die Sanierung der Gräftemauer Süd und des Herrenhauses des Schlosses Ahaus nach den aktuellen Ausschreibungsergebnissen höhere Aufwendungen von 165 T-Euro an. Im Kreishaus Borken sollen durch die Fertigstellung des Ergänzungsgebäudes die freiwerdenden Räume im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes bedarfsgerecht umgestaltet werden (Mehraufwand 2022: 300 T-Euro). Die Renovierungsmaßnahmen sollen in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt werden.

Im getrennt zu betrachtenden Budget 02 – Jugend und Familie ergeben sich folgende Veränderungen: Um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, sollen die Träger von Kindertageseinrichtungen erneut eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Leistungen sollen der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte dienen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt deshalb Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der wirtschaftlichen und personellen Belastung durch die Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur in Kindestageseinrichtungen aufgrund von § 53 LHO für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 (Aufwand = Ertrag = 1,4 Mio. Euro).

Für das Schuljahr 2021/2022 erhält der Kreis Borken zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Inklusionspauschale) insgesamt ca. 840 T-Euro. Davon werden 265 T-Euro (statt 215 T-Euro) im Budget 02 veranschlagt.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich im Haushaltsplan 2022 zwangsläufig Änderungen in den auf Budget- und Produktebene zusammengefassten Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Zudem sind auf der Grundlage der beschriebenen Änderungsvorschläge Anpassungen der Erläuterungen und weitere Folgeänderungen erforderlich. Diese in den beigefügten Anlagen nicht näher beschriebenen Anpassungen werden ohne Veränderungen der Ergebnisse des Haushaltsplans von der Kreisverwaltung vorgenommen.

Innerhalb der Budgets bzw. Produkte können darüber hinaus noch Verschiebungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen und den internen Leistungsverrechnungen entstehen. Die Gesamtaufwendungen verändern sich dadurch jedoch nicht.

Bei Bedarf wurde auch die mittelfristige Ergebnisplanung der aufgeführten Haushaltspositionen angepasst.

Schließlich soll die Nebenrechnung gem. § 4 NKF-CIG (siehe auch Vorbericht S. 48-52) wegen der für Beamtinnen/ Beamten vorgesehenen einmaligen Corona-Sonderprämie aktualisiert werden. Dadurch, dass die erhöhte KdU-Bundesentlastung, die seit 2020 anlässlich der COVID-19-Pandemie gewährt wird, dem coronabedingten Schäden gegengerechnet werden kann, ist weiterhin für den Kreishaushalt 2022 bilanziell kein coronabedingter Schaden im Sinne des § 4 NKF-CIG zu isolieren.

1.2 Veränderungen im Stellenplan

Nach der Einbringung des Haushalts 2022 konnten einige Stellenbewertungsverfahren für Führungskräfte zum Abschluss gebracht werden. Die Bewertungen basieren dabei überwiegend auf Bewertungsgutachten, die von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erstellt wurden. Die Änderungen der Stellenwerte sind in den beigefügten Auszügen aus dem Stellenplan (Anlage 2) grau hinterlegt.

1.3 Antragsliste der Fraktionen

Änderungen können sich darüber hinaus auch aus den Änderungsanträgen der Kreistagsfraktionen ergeben. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird die Liste der Änderungsanträge (Anlage 3) zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages vorgelegt. Mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge werden dann als Änderung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt.

2. Prognostiziertes Jahresergebnis 2021

Noch vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2022 sollte eine überschlägige Hochrechnung zum Jahresabschluss 2021 vorgenommen werden. Zum Stand 14.02.2022 ist nunmehr diese Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2021 auf Grundlage der bis dahin erfolgten Buchungen erfolgt. Da jedoch das reine Buchungsgeschäft für 2021 noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann es sich hierbei nur um eine erste überschlägige Hochrechnung der bisher gebuchten Sachverhalte handeln. Außerdem bleibt zu beachten, dass sich noch bis zum 31.03.2022 („Wertaufhellungsprinzip“) für den Jahresabschluss 2021 relevante Sachverhalte, die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Haushaltsjahr beziehen, ergeben können, die dann ebenfalls noch gebucht und damit ggf. ergebniswirksam werden. Derzeit absehbare Veränderungen bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen sind in die Hochrechnung schon weitgehend eingeflossen.

Nicht jedoch berücksichtigt ist der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger, da die hierfür erforderliche HEUBECK-Berechnung noch nicht vorliegt. Auch kann es beispielsweise bei der noch anstehenden Betriebskostenabrechnung 2021 in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst zu nicht unerheblichen Ergebnisveränderungen kommen.

Bei der jetzigen überschlägigen Hochrechnung zum Jahresabschluss 2021 zeichnet sich ab, dass das geplante Defizit von rund 7,53 Mio. Euro nicht eintreten wird. Es wird derzeit vielmehr ein Jahresfehlbetrag von ca. 1,82 Mio. Euro, somit eine Verbesserung gegenüber der seinerzeitigen Planung von ca. 5,71 Mio. Euro prognostiziert. Im Entwurf des Kreishaushalts 2022 wurde schon eine mögliche Verbesserung von ca. 3,53 Mio. Euro auf Grundlage des 2. Controllingberichts zum 30.09.2021 einkalkuliert. Eine detaillierte Analyse des Plan-Ist-Vergleichs zur Ergebnisrechnung 2021 wird im Lagebericht zum Jahresab-schluss 2021 erfolgen.

3. Kreis- und Jugendamtsumlage

Der Entwurf des Kreishaushalts 2022 wurde im Ergebnisplan mit einem Finanzierungsbedarf von 142,49 Mio. Euro geplant. Unter Berücksichtigung eines geplanten Defizits von 3,93 Mio. Euro bleibt ein durch die Kreisumlage zu deckender Betrag von 138,56 Mio. Euro. Dies entspricht einem Umlagehebesatz von 23,5 Prozent.

Zum jetzigen Planungsstand würde sich nunmehr auf Grund der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) eine Verbesserung des Ergebnisplans um ca. 1,78 Mio. Euro ergeben.

Nach aktueller überschlägiger Hochrechnung wird für das vergangene Haushaltsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag von ca. 1,82 Mio. Euro prognostiziert. Dem Entwurf des Kreishaushalts 2022 lag noch ein prognostizierter Jahresfehlbetrag von ca. 4,0 Mio. Euro aus dem 2. Controllingbericht 30.09.2021 zu Grunde. Damit zeichnet sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung eine weitere Verbesserung des Vorjahresergebnisses um 2,18 Mio. Euro ab.

Wegen des gegenüber dem Haushaltsentwurfs 2022 geringeren Finanzierungsbedarfs (ohne Kreisumlage) von 1,78 Mio. Euro (siehe Änderungsliste der Verwaltung) und des nach aktueller Hochrechnung weiter verbesserten voraussichtlichen Jahresergebnisses 2021 (Plan 2021: Jahresfehlbetrag -7,53 Mio. Euro; 2. CB 2021: Jahresfehlbetrag -4,0 Mio. Euro; Hochrechnung 2/2022: Jahresfehlbetrag ca. -1,82 Mio. Euro) mit Verbesserungen von jetzt  voraussichtlich ca. 5,71 Mio. Euro schlägt die Kreisverwaltung vor, den Hebesatz der Kreisumlage auf nunmehr 22,9 Prozent zu senken. Dabei soll aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Städte und Gemeinden eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von jetzt ca. 5,71 Mio. Euro - also in Höhe der Verbesserung des Jahresergebnisses 2021 - erfolgen.

Die dann verbleibende Ausgleichsrücklage Ende 2022 von voraussichtlich ca. 14,14 Mio. Euro kann dann sowohl für unterjährige, unerwartete Mehrbelastungen 2022 insbesondere aufgrund der aktuell noch fortbestehenden COVID-19-Pandemie, als auch kreisumlage-mindernd für kommende voraussichtlich schwierige Haushaltsjahre der Städte und Gemeinden genutzt werden. So zeichnet sich für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2023 nach der mittelfristigen Ergebnisplanung bei einem originär ausgeglichenen Haushalt schon eine deutliche Erhöhung auf voraussichtlich 155,4 Mio. Euro ab. Neben vielen geringfügigeren Änderungen werden bei vier gewichtigen Positionen bereits jetzt erhebliche Verschlechterungen erwartet. So prognostiziert der LWL für die Landschaftsumlage 2023 eine erhebliche Steigerung, die sich mit zusätzlichen Belastungen von über 6,7 Mio. Euro auf den Kreishaushalt auswirken wird. Das Land NRW rechnet insgesamt mit geringeren kommunalen GFG-Zuweisungen 2023; für den Kreishaushalt 2023 werden demzufolge 1,9 Mio. Euro weniger Kreisschlüsselzuweisungen eingeplant. Erhebliche Mehraufwendungen werden zudem bei den Hilfen zur Pflege im Budget 01 von ca. 2,8 Mio. Euro trotz Pflegereform und bei den Personal- und Versorgungskosten von ca. 2,0 Mio. Euro erwartet

Die nachstehende Übersicht zeigt die Berechnung der Kreisumlage zum Haushaltsentwurf mit einem Hebesatz von 23,5 Prozent und von 22,9 Prozent wegen der Auswirkungen aus der Änderungsliste der Verwaltung sowie einer geplanten höheren Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des niedrigeren Jahresfehlbetrages 2021 von voraussichtlich ca. 1,82 Mio. Euro statt 7,53 Mio. Euro.



Kreisumlage 2022

Plan 2022

in Mio. Euro

Entwurf

Plan 2022

in Mio. Euro

unter Berücksichtigung der Änderungsliste der Verwaltung aber ohne mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge

Defizit ohne Kreisumlage

142,49

140,71

Geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

3,93

5,71

Kreisumlagebedarf

138,56

135,00

Umlagegrundlagen

589,63

589,63

Hebesatz Kreisumlage in %

23,5

22,9

Voraussichtlicher Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2021

17,68

19,86

Voraussichtlicher Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2022

13,74

14,14

Eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um weitere 0,1 Prozentpunkte würde eine weitere geplante Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage von 589.643 Euro bedeuten.

Im Budget 02 – Jugend und Familie ergeben sich insgesamt keine gravierenden ergebnisrelevanten Veränderungen, so dass der Hebesatz für die Jugendamtsumlage entsprechend dem Haushaltsentwurf 2022 unverändert 26,6 Prozent beträgt.

4. Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen

Nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Mit den Eckpunkten zum Entwurf des Kreishaushalts 2022 leitete der Kreis Borken am 25.10.2021 das vorgesehene Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 ein. Hierbei wurde auch schon auf die Gelegenheit hingewiesen, in öffentlicher Sitzung im Kreisausschuss am 03.03.2022 vor Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung angehört zu werden. Das „Eckpunktepapier“ wurde zeitgleich auch den Kreistagsmitgliedern zugesandt.

Über diese Eckpunkte wurden die Städte und Gemeinden vorab in zwei Sitzungen der Haushaltskommission am 23.09. und 04.10.2021 sowie in einer (digitalen) Bürgermeister-konferenz am 24.11.2021 informiert.

Im Rahmen des Benehmensverfahrens sind anschließend folgende Stellungnahmen eingegangen:

·        Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken vom 02.12.2021

·        Stellungnahme der Stadt Gronau vom 12.11.2021

·        Stellungnahme der Gemeinde Reken vom 25.11.2021

Diese Stellungnahmen wurden noch vor Aufstellung des Haushaltsentwurfs von der Kreisverwaltung bewertet und dem Kreistag mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfs zur Kenntnis gegeben (siehe auch Sitzungsvorlage 0401/2021/KREIS).

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken hebt in ihrer Stellungnahme vom 02.12.2021 das transparente Vorgehen der Haushaltsaufstellung ausdrücklich positiv hervor und spricht zur geplanten Festsetzung der Kreisumlage das Benehmen aus, bewertet aber den gesunkenen Hebesatz von 23,5 Prozent unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Umlagegrundlagen und den damit verbundenen deutlich steigenden Zahllasten der Städte und Gemeinden. Ein wesentlicher Einflussfaktor auf den Kreishaushalt sei die Landschaftsumlage, die seit Jahren ansteige. Ein Grund liege in dessen enormen Stellenzuwächsen. Den Stellenzuwachs beim Kreis Borken durch Aufgabenzuschreibungen des Landes und Aufgabenzuwächse halte die Arbeitsgemeinschaft für grundsätzlich nachvollziehbar dargestellt. Dennoch bestehe in der Gesamtschau die große Sorge eines zunehmenden Fachkräftemangels und damit verbunden eine sich verschärfende Konkurrenzsituation im Wettbewerb um die Fachkräfte im öffentlichen Dienst. Daher appelliert die Arbeitsgemeinschaft an die Bundes- und Landesgesetzgebung, durch eine echte Entbürokratisierung zu Kompensationen zu kommen, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Die Stadt Gronau hat mit Schreiben vom 12.11.2021 ohne ergänzende Stellungnahme ihr Benehmen zur geplanten Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes erteilt.

Die Gemeinde Reken wies mit Stellungnahme vom 25.11.2021 darauf hin, dass gestiegene Umlagegrundlagen maßgeblich die Umlagehebesätze 2022 beeinflussten. Höchst fraglich sei es, ob die Steuereinnahmen auf dem Niveau der abgelaufenen Referenzperiode verblieben. Ein Absinken der Umlagegrundlagen und weitere Defizitsteigerungen führten unweigerlich zu künftig steigenden Hebesätzen. Daher sollte auf allen Ebenen eine stetige Aufgabenkritik unterlegt werden und neue, vor allem dauerhaft implementierte Kostenblöcke kritisch hinterfragt werden. Als zusätzliche besondere Belastung der Kreisumlage für die nächsten Jahre werde der geplante Baumwollexpress X80 wahrgenommen. Hier erwartet die Gemeinde Reken, bereits bei der Einführung des Probebetriebes Zielkennzahlen festzulegen, die eine spätere objektive Beurteilung der Einrichtung einer dauerhaften Linie ermöglichten.

Der Kreis Borken begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten, die Stadt Gronau und die Gemeinde Reken keine Einwendungen gegen den im Haushaltsentwurf 2022 geplanten Hebesatz der Kreisumlage erheben. Die Sorge um mögliche niedrigere Umlagegrundlagen und damit verbundene höhere Kreisumlagehebesätze in Haushaltsfolgejahren wird geteilt. Daher ist es umso wichtiger, dass eine angemessene Höhe der Ausgleichsrücklage für kommende, schwierigere kommunale Haushaltsjahre einsetzbar bleibt. Stellenplanveränderungen unterliegen beim Kreis Borken grundsätzlich einer organisatorischen und aufgabenkritischen Betrachtung. Neue Stellen werden nur in dem Umfang eingerichtet, wie sie für unabwendbar, wirtschaftlich oder sinnvoll gehalten werden. Zum geplanten Baumwollexpress X80 schlägt die Kreisverwaltung dem Kreistag vor, dessen Wirtschaftlichkeit durch ein externes Gutachten über eine Fahrgastzählung und –befragung bewerten zu lassen. Dieses Gutachten soll dann Grundlage für die Entscheidung sein, ob und in welchem Umfang der Linienbetrieb X80 nach dem 31.08.2024 weitergeführt wird. Insgesamt konnten im Benehmensverfahren gute und zielorientierte Gespräche mit den Kommunen geführt und – wie die Stellungnahmen zeigen – zur Festsetzung der Höhe des Kreisumlagehebesatzes Übereinstimmung erzielt werden. Gleiches gilt für den Hebesatz der Jugendamtsumlage.

Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über Einwendungen der Städte und Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW mitzuteilen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag sich den Ausführungen der Verwaltung anschließt.

Entscheidungsalternative(n):

Der Hebesatz der Kreisumlage verändert sich in Abhängigkeit von der geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.


Finanzielle Auswirkungen:            Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich