1.
Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und
Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des
Benehmensverfahrens eingegangenen Stellung-nahmen der Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken, der Stadt
Gronau und der Gemeinde Reken [mit
folgenden Änderungen und Ergänzungen] an.
2. Die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 15.12.2021 unter Berücksichtigung
- der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1),
- der Änderung des Stellenplans (Anlage 2) sowie
- mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der Antragsliste (Anlage 3)
mit einem Hebesatz der Kreisumlage von ___ Prozent und der Jugendamtsumlage von 26,6 Prozent der endgültigen Umlagegrundlagen 2022 verabschiedet.
.
Rechtsgrundlage:
§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sachdarstellung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das
Jahr 2022 wurde am 16.12.2021 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren
Vorberatung an die Fachausschüsse verwiesen. Die Auslegung des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2022 wurde im Amtsblatt für den Kreis Borken, Ausgabe 36/2021
vom 17.12.2021, bekanntgemacht. Einwendungen
von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gem. § 54 KrO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
2022 mit An-
lagen sind innerhalb der
festgelegten Frist bis zum 14.01.2022 nicht erhoben worden.
Das nach § 55 KrO NRW vorgesehene Verfahren
zur Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 leitete der Kreis
Borken am 25.10.2021 ein. Stellungnahmen sind daraufhin von der
Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordneten im
Kreis Borken, der Stadt Gronau und der Gemeinde Reken eingegangen. Im Einzelnen
wird hierzu auf Punkt 4 verwiesen.
Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über Einwendungen der Städte
und Gemeinden in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
1. Veränderungen
des Haushaltsplanentwurfs 2022
1.1.
Änderungsliste der Verwaltung
Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf
ergeben sich im Ergebnisplan ergebnisrelevante
Änderungsvorschläge der Verwaltung,
die mit einer kurzen Begründung in der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt sind. Insgesamt
verbessert sich der allgemeine Haushalt dabei um 1,78 Mio. Euro.
Die wesentlichen ergebnisrelevanten
Abweichungen im Ergebnisplan werden nachfolgend kurz erläutert:
Im Budget
01 – Soziales ergeben sich im Produkt
01.02.01 Hilfen bei Behinderung Verbesserungen, da der Kreis Borken für das
Schuljahr 2021/2022 als Inklusionspauschale insgesamt ca. 840 T-Euro erhält,
die in Höhe von 575 T-Euro (statt 483 T-Euro) im Budget 01 veranschlagt werden.
Eine gravierende Verbesserung erfolgt im Produkt 01.01.03. Durch das
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz-GVWG (Pflegereform) zahlt die
Pflegeversicherung ab 01.01.2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten
Leistungsbetrag einen Zuschlag, der mit der Dauer der Pflege steigt. So trägt
die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten
einrichtungsbezogenen Eigenanteils (EEE) im 1. Jahr, 25 Prozent im 2. Jahr, 45 Prozent
im 3. Jahr und danach 70 Prozent. Da zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung keine
Informationen über die Dauer der Pflege der einzelnen Leistungsbeziehenden
vorlagen, basierte die Ansatzkalkulation ausschließlich auf eigene
Grobschätzungen mit einem insgesamt prognostizierten Minderaufwand von bislang
2,7 Mio. Euro im Vergleich der Haushaltsansätze
2021/2022. Seit Mitte Dezember 2021 übermitteln die Pflegekassen jetzt sukzessive
Informationen über die Leistungszuschläge im jeweiligen Einzelfall. Aktuelle eigene Auswertungen auf Grundlage von bereits
verarbeiteten Pflegekasseninformationen (Stand: 03.02.2022) verdeutlichen, dass
eine weitaus größere Personenzahl als vermutet länger als drei Jahre in einer
Pflegeeinrichtung lebt und damit den höchsten Leistungszuschlag erhält. In der
Gesamtbetrachtung von Fallzahlen, -kosten und aufwandsmindernden
Leistungszuschlägen der Pflegekassen wird mit einem Minderaufwand von weiteren
2,38 Mio. Euro kalkuliert. Hierbei bestehen allerdings weiterhin
Unsicherheiten.
Das Produkt
01.04.01 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (kommunalfinanziert)
verschlechtert sich wegen einer prognostizierten verminderten Landesleistung
aus der Umsetzung des SGB II (Wohngeldersparnis) um im Saldo 75 T‑Euro.
Insgesamt verbessert sich das Budget 01 – Soziales um 2,34 Mio. Euro.
Im Budget
07 Verkehr verbessert sich das Produkt
07.02.02. – ÖPNV um 400 T-Euro,
da für den bereits einkalkulierten Nettoaufwand für den Probebetrieb des
Baumwollexpress X80 nunmehr Finanzmittel in gleicher Höhe aus dem dem Kreis
Borken zugeordneten ZVM-Teilraumkonto beim Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
einkalkuliert werden.
Im Budget
08 Bauen, Wohnen und Immissionsschutz kann eine Verbesserung bei den
Verwaltungsgebühren im Produkt 08.04.01
Anlagenbezogener Immissionsschutz durch die in dieser Höhe nicht erwartete
Abrechnung eines investitionsträchtigen Bauvorhabens realisiert werden.
Im Budget
11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste wird im Produkt 11.04.02 – Personal bei
den auf die einzelnen Budgets zu verteilenden Personalaufwendungen ein
Mehraufwand von insgesamt 665 T-Euro vorgesehen.
Durch das vorgesehene Gesetz zur Anpassung
der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 soll die zeit- und wirkungsgleiche
Übertragung des Tarifabschlusses der Länder 2021 auf die Beamtinnen/ Beamten
(insb. 2,8 Prozent ab 01.12.2022) erfolgen. Nach dem vorgesehenen Gesetz zur
Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften soll neben weiteren Änderungen zusätzlich zum
Familien-zuschlag der Stufen 2 und 3 ("Anspruch auf Kindergeld") ein
regionaler Ergänzungszuschlag gewährt werden. Zudem soll durch das vorgesehene
Corona-Sonderzahlungsgesetz auch für Beamtinnen/ Beamten eine einmalige
Corona-Sonderprämie – vergleichbar mit dem Tarifabschluss der Länder – gewährt
werden. Vorsorglich wurde bereits im Haushaltsentwurf 2022 eine
Besoldungssteigerung von 2,5 Prozent ab 01.01.2022 eingeplant. Die jetzigen
Gesetzesvorhaben verursachen weitere Mehraufwendungen von 565 T-Euro bei den
Personalkosten.
Nach dem vorgesehenen Gesetz zur Anpassung
der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften soll die von der Beihilfekasse jährlich einbehaltene
Kostendämpfungspauschale gem. § 12a Beihilfeverordnung NRW für alle
Besoldungsgruppen aller Besoldungsordnungen vollständig abgeschafft werden, so
dass sich die Erstattung gegenüber der Beihilfekasse erhöht (Mehraufwand 70
T-Euro). Schließlich ist ein erhöhter Aufwand von 30 T-Euro für zunehmende
Stellenausschreibungen zu kalkulieren.
Im Budget 12 –
Straßen, Gebäude, Grünflächen fallen insbesondere für die Sanierung der
Gräftemauer Süd und des Herrenhauses des Schlosses Ahaus nach den aktuellen
Ausschreibungsergebnissen höhere Aufwendungen von 165 T-Euro an. Im Kreishaus
Borken sollen durch die Fertigstellung des Ergänzungsgebäudes die freiwerdenden
Räume im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes bedarfsgerecht umgestaltet werden
(Mehraufwand 2022: 300 T-Euro). Die Renovierungsmaßnahmen sollen in den Jahren
2022 und 2023 durchgeführt werden.
Im getrennt zu betrachtenden Budget 02 –
Jugend und Familie ergeben sich folgende Veränderungen: Um den gestiegenen
Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen,
Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, sollen die
Träger von Kindertageseinrichtungen erneut eine finanzielle Unterstützung
erhalten. Die Leistungen sollen der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte
dienen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt deshalb Billigkeitsleistungen als
freiwillige Zahlung zur Minderung der wirtschaftlichen und personellen
Belastung durch die Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der
Betreuungsinfrastruktur in Kindestageseinrichtungen aufgrund von § 53 LHO für
die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 (Aufwand = Ertrag = 1,4 Mio. Euro).
Für das Schuljahr 2021/2022 erhält der Kreis
Borken zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische
Inklusion (Inklusionspauschale) insgesamt ca. 840 T-Euro. Davon werden 265
T-Euro (statt 215 T-Euro) im Budget 02 veranschlagt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben
sich im Haushaltsplan 2022 zwangsläufig Änderungen in den auf Budget- und
Produktebene zusammengefassten Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Zudem sind
auf der Grundlage der beschriebenen Änderungsvorschläge Anpassungen der
Erläuterungen und weitere Folgeänderungen erforderlich. Diese in den
beigefügten Anlagen nicht näher beschriebenen Anpassungen werden ohne
Veränderungen der Ergebnisse des Haushaltsplans von der Kreisverwaltung
vorgenommen.
Innerhalb der Budgets bzw. Produkte können
darüber hinaus noch Verschiebungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen und den internen Leistungsverrechnungen entstehen. Die
Gesamtaufwendungen verändern sich dadurch jedoch nicht.
Bei Bedarf wurde auch die mittelfristige Ergebnisplanung der
aufgeführten Haushaltspositionen angepasst.
Schließlich soll die Nebenrechnung gem. § 4 NKF-CIG (siehe auch Vorbericht S. 48-52)
wegen der für Beamtinnen/ Beamten vorgesehenen einmaligen Corona-Sonderprämie
aktualisiert werden. Dadurch, dass die erhöhte KdU-Bundesentlastung, die seit
2020 anlässlich der COVID-19-Pandemie gewährt wird, dem coronabedingten Schäden
gegengerechnet werden kann, ist weiterhin für den Kreishaushalt 2022 bilanziell
kein coronabedingter Schaden im
Sinne des § 4 NKF-CIG zu isolieren.
1.2
Veränderungen im Stellenplan
Nach der Einbringung des Haushalts 2022 konnten einige
Stellenbewertungsverfahren für Führungskräfte zum Abschluss gebracht werden.
Die Bewertungen basieren dabei überwiegend auf Bewertungsgutachten, die von der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erstellt
wurden. Die Änderungen der Stellenwerte sind in den beigefügten Auszügen aus
dem Stellenplan (Anlage 2) grau
hinterlegt.
1.3
Antragsliste der Fraktionen
Änderungen können sich darüber hinaus auch aus den Änderungsanträgen der
Kreistagsfraktionen ergeben. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird
die Liste der Änderungsanträge (Anlage
3) zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages vorgelegt.
Mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge werden dann als
Änderung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt.
2.
Prognostiziertes Jahresergebnis 2021
Noch vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2022 sollte eine
überschlägige Hochrechnung zum Jahresabschluss 2021 vorgenommen werden. Zum Stand 14.02.2022 ist nunmehr diese
Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2021 auf Grundlage der bis dahin
erfolgten Buchungen erfolgt. Da jedoch das reine Buchungsgeschäft für 2021 noch
nicht vollständig abgeschlossen ist, kann es sich hierbei nur um eine erste
überschlägige Hochrechnung der bisher gebuchten Sachverhalte handeln. Außerdem
bleibt zu beachten, dass sich noch bis zum 31.03.2022
(„Wertaufhellungsprinzip“) für den Jahresabschluss 2021 relevante Sachverhalte,
die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Haushaltsjahr beziehen, ergeben
können, die dann ebenfalls noch gebucht und damit ggf. ergebniswirksam werden.
Derzeit absehbare Veränderungen bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen
sind in die Hochrechnung schon weitgehend eingeflossen.
Nicht jedoch berücksichtigt ist der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den
Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger, da
die hierfür erforderliche HEUBECK-Berechnung noch nicht vorliegt. Auch kann es
beispielsweise bei der noch anstehenden Betriebskostenabrechnung 2021 in der
kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst zu nicht unerheblichen
Ergebnisveränderungen kommen.
Bei der jetzigen überschlägigen Hochrechnung zum Jahresabschluss 2021 zeichnet sich ab, dass das geplante Defizit von rund 7,53 Mio. Euro
nicht eintreten wird. Es wird derzeit vielmehr ein Jahresfehlbetrag von ca.
1,82 Mio. Euro, somit eine Verbesserung
gegenüber der seinerzeitigen Planung von ca.
5,71 Mio. Euro prognostiziert. Im Entwurf des Kreishaushalts 2022 wurde
schon eine mögliche Verbesserung von ca.
3,53 Mio. Euro auf Grundlage des 2. Controllingberichts zum 30.09.2021
einkalkuliert. Eine detaillierte Analyse des Plan-Ist-Vergleichs zur
Ergebnisrechnung 2021 wird im Lagebericht zum Jahresab-schluss 2021 erfolgen.
3.
Kreis- und Jugendamtsumlage
Der Entwurf des Kreishaushalts 2022 wurde im Ergebnisplan mit einem
Finanzierungsbedarf von 142,49 Mio. Euro geplant. Unter Berücksichtigung eines
geplanten Defizits von 3,93 Mio. Euro bleibt ein durch die
Kreisumlage zu deckender Betrag von 138,56 Mio. Euro. Dies entspricht einem
Umlagehebesatz von 23,5 Prozent.
Zum jetzigen Planungsstand würde sich nunmehr auf Grund der
Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1)
eine Verbesserung des Ergebnisplans um ca. 1,78 Mio. Euro ergeben.
Nach aktueller überschlägiger Hochrechnung wird für das vergangene
Haushaltsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag von ca. 1,82 Mio. Euro
prognostiziert. Dem Entwurf des Kreishaushalts 2022 lag noch ein
prognostizierter Jahresfehlbetrag von ca. 4,0 Mio. Euro aus dem 2.
Controllingbericht 30.09.2021 zu Grunde. Damit zeichnet sich gegenüber der
ursprünglichen Haushaltsplanung eine weitere Verbesserung des
Vorjahresergebnisses um 2,18 Mio. Euro ab.
Wegen des gegenüber dem Haushaltsentwurfs 2022 geringeren
Finanzierungsbedarfs (ohne Kreisumlage) von 1,78 Mio. Euro (siehe
Änderungsliste der Verwaltung) und des nach aktueller Hochrechnung weiter
verbesserten voraussichtlichen Jahresergebnisses 2021 (Plan 2021:
Jahresfehlbetrag -7,53 Mio. Euro; 2. CB 2021: Jahresfehlbetrag -4,0 Mio. Euro;
Hochrechnung 2/2022: Jahresfehlbetrag ca. -1,82 Mio. Euro) mit Verbesserungen
von jetzt voraussichtlich ca. 5,71 Mio. Euro
schlägt die Kreisverwaltung vor, den Hebesatz
der Kreisumlage auf nunmehr 22,9 Prozent zu senken. Dabei soll aus Gründen
der Rücksichtnahme auf die Städte und Gemeinden eine Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage von jetzt ca. 5,71 Mio. Euro - also in Höhe der Verbesserung
des Jahresergebnisses 2021 - erfolgen.
Die dann verbleibende Ausgleichsrücklage Ende 2022 von voraussichtlich
ca. 14,14 Mio. Euro kann dann sowohl für unterjährige, unerwartete
Mehrbelastungen 2022 insbesondere aufgrund der aktuell noch fortbestehenden
COVID-19-Pandemie, als auch kreisumlage-mindernd für kommende voraussichtlich
schwierige Haushaltsjahre der Städte und Gemeinden genutzt werden. So zeichnet
sich für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2023 nach der mittelfristigen Ergebnisplanung
bei einem originär ausgeglichenen Haushalt schon eine deutliche Erhöhung auf
voraussichtlich 155,4 Mio. Euro ab. Neben vielen geringfügigeren Änderungen
werden bei vier gewichtigen Positionen bereits jetzt erhebliche
Verschlechterungen erwartet. So prognostiziert der LWL für die
Landschaftsumlage 2023 eine erhebliche Steigerung, die sich mit zusätzlichen
Belastungen von über 6,7 Mio. Euro auf den Kreishaushalt auswirken wird. Das
Land NRW rechnet insgesamt mit geringeren kommunalen GFG-Zuweisungen 2023; für
den Kreishaushalt 2023 werden demzufolge 1,9 Mio. Euro weniger
Kreisschlüsselzuweisungen eingeplant. Erhebliche Mehraufwendungen werden zudem
bei den Hilfen zur Pflege im Budget 01 von ca. 2,8 Mio. Euro trotz Pflegereform
und bei den Personal- und Versorgungskosten von ca. 2,0 Mio. Euro erwartet
Die nachstehende Übersicht zeigt die Berechnung der Kreisumlage zum
Haushaltsentwurf mit einem Hebesatz von 23,5
Prozent und von 22,9 Prozent
wegen der Auswirkungen aus der Änderungsliste der Verwaltung sowie einer
geplanten höheren Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des
niedrigeren Jahresfehlbetrages 2021 von voraussichtlich ca. 1,82 Mio. Euro
statt 7,53 Mio. Euro.
Kreisumlage 2022 |
||
|
Plan 2022 in
Mio. Euro Entwurf |
Plan 2022 in
Mio. Euro unter
Berücksichtigung der Änderungsliste der Verwaltung aber ohne
mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge |
Defizit ohne Kreisumlage |
142,49 |
140,71 |
Geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage |
3,93 |
5,71 |
Kreisumlagebedarf |
138,56 |
135,00 |
Umlagegrundlagen |
589,63 |
589,63 |
Hebesatz
Kreisumlage in % |
23,5 |
22,9 |
Voraussichtlicher Bestand der Ausgleichsrücklage
zum 31.12.2021 |
17,68 |
19,86 |
Voraussichtlicher
Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2022 |
13,74 |
14,14 |
Eine Senkung des Hebesatzes
der Kreisumlage um weitere 0,1 Prozentpunkte würde eine weitere geplante Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage von 589.643 Euro bedeuten.
Im Budget 02 – Jugend und Familie
ergeben sich insgesamt keine gravierenden ergebnisrelevanten Veränderungen, so
dass der Hebesatz für die Jugendamtsumlage entsprechend dem
Haushaltsentwurf 2022 unverändert 26,6
Prozent beträgt.
4. Ausführungen
der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
Nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Mit den Eckpunkten zum
Entwurf des Kreishaushalts 2022 leitete der Kreis Borken am 25.10.2021 das
vorgesehene Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr
2022 ein. Hierbei wurde auch schon auf die Gelegenheit hingewiesen, in
öffentlicher Sitzung im Kreisausschuss am 03.03.2022 vor Beratung und
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung angehört zu werden. Das
„Eckpunktepapier“ wurde zeitgleich auch den Kreistagsmitgliedern zugesandt.
Über diese Eckpunkte wurden die Städte und Gemeinden vorab in zwei
Sitzungen der Haushaltskommission am 23.09. und 04.10.2021 sowie in einer
(digitalen) Bürgermeister-konferenz am 24.11.2021 informiert.
Im Rahmen des Benehmensverfahrens sind anschließend folgende
Stellungnahmen eingegangen:
·
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken vom
02.12.2021
·
Stellungnahme der Stadt Gronau vom 12.11.2021
·
Stellungnahme der
Gemeinde Reken vom 25.11.2021
Diese Stellungnahmen wurden noch vor
Aufstellung des Haushaltsentwurfs von der Kreisverwaltung bewertet und dem
Kreistag mit der Zuleitung des Haushaltsentwurfs zur Kenntnis gegeben (siehe
auch Sitzungsvorlage 0401/2021/KREIS).
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen,
Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken hebt in ihrer Stellungnahme
vom 02.12.2021 das transparente Vorgehen der Haushaltsaufstellung ausdrücklich
positiv hervor und spricht zur geplanten Festsetzung der Kreisumlage das
Benehmen aus, bewertet aber den gesunkenen Hebesatz von 23,5 Prozent unter
Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Umlagegrundlagen und den damit
verbundenen deutlich steigenden Zahllasten der Städte und Gemeinden. Ein
wesentlicher Einflussfaktor auf den Kreishaushalt sei die Landschaftsumlage,
die seit Jahren ansteige. Ein Grund liege in dessen enormen Stellenzuwächsen.
Den Stellenzuwachs beim Kreis Borken durch Aufgabenzuschreibungen des Landes
und Aufgabenzuwächse halte die Arbeitsgemeinschaft für grundsätzlich
nachvollziehbar dargestellt. Dennoch bestehe in der Gesamtschau die große Sorge
eines zunehmenden Fachkräftemangels und damit verbunden eine sich verschärfende
Konkurrenzsituation im Wettbewerb um die Fachkräfte im öffentlichen Dienst.
Daher appelliert die Arbeitsgemeinschaft an die Bundes- und Landesgesetzgebung,
durch eine echte Entbürokratisierung zu Kompensationen zu kommen, um die
kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Die Stadt Gronau hat mit Schreiben vom 12.11.2021 ohne ergänzende Stellungnahme ihr Benehmen zur geplanten Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes erteilt.
Die Gemeinde Reken wies mit Stellungnahme vom 25.11.2021 darauf hin, dass gestiegene Umlagegrundlagen maßgeblich die Umlagehebesätze 2022 beeinflussten. Höchst fraglich sei es, ob die Steuereinnahmen auf dem Niveau der abgelaufenen Referenzperiode verblieben. Ein Absinken der Umlagegrundlagen und weitere Defizitsteigerungen führten unweigerlich zu künftig steigenden Hebesätzen. Daher sollte auf allen Ebenen eine stetige Aufgabenkritik unterlegt werden und neue, vor allem dauerhaft implementierte Kostenblöcke kritisch hinterfragt werden. Als zusätzliche besondere Belastung der Kreisumlage für die nächsten Jahre werde der geplante Baumwollexpress X80 wahrgenommen. Hier erwartet die Gemeinde Reken, bereits bei der Einführung des Probebetriebes Zielkennzahlen festzulegen, die eine spätere objektive Beurteilung der Einrichtung einer dauerhaften Linie ermöglichten.
Der Kreis Borken
begrüßt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und
Beigeordneten, die Stadt Gronau und die Gemeinde Reken keine Einwendungen gegen
den im Haushaltsentwurf 2022 geplanten Hebesatz der Kreisumlage erheben. Die
Sorge um mögliche niedrigere Umlagegrundlagen und damit verbundene höhere Kreisumlagehebesätze
in Haushaltsfolgejahren wird geteilt. Daher ist es umso wichtiger, dass eine
angemessene Höhe der Ausgleichsrücklage für kommende, schwierigere kommunale
Haushaltsjahre einsetzbar bleibt. Stellenplanveränderungen unterliegen beim
Kreis Borken grundsätzlich einer organisatorischen und aufgabenkritischen
Betrachtung. Neue Stellen werden nur in dem Umfang eingerichtet, wie sie für
unabwendbar, wirtschaftlich oder sinnvoll gehalten werden. Zum geplanten
Baumwollexpress X80 schlägt die Kreisverwaltung dem Kreistag vor, dessen
Wirtschaftlichkeit durch ein externes Gutachten über eine Fahrgastzählung und
–befragung bewerten zu lassen. Dieses Gutachten soll dann Grundlage für die
Entscheidung sein, ob und in welchem Umfang der Linienbetrieb X80 nach dem
31.08.2024 weitergeführt wird. Insgesamt konnten im Benehmensverfahren gute und
zielorientierte Gespräche mit den Kommunen geführt und – wie die Stellungnahmen
zeigen – zur Festsetzung der Höhe des Kreisumlagehebesatzes Übereinstimmung
erzielt werden. Gleiches gilt für den Hebesatz der Jugendamtsumlage.
Der Kreistag hat
nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über Einwendungen der Städte und Gemeinden in
öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und
dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz
4 KrO NRW mitzuteilen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag sich den
Ausführungen der Verwaltung anschließt.
Entscheidungsalternative(n):
Der Hebesatz der
Kreisumlage verändert sich in Abhängigkeit von der geplanten Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage.