Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement
des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie
die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten
des Kreises wird Bezug genommen.
1. Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation in
Deutschland durch das RKI
Das
Robert-Koch-Institut (RKI) fasst in wöchentlichen Lageberichten die aktuelle
Entwicklung der Corona-Situation zusammen und kommt derzeit zu folgender
zusammenfassenden Bewertung der Lage in Deutschland:
·
Nach
dem im Dezember vorübergehenden Rückgang der Fallzahlen, der schweren
Krankheitsverläufe und der Todesfälle hat in Deutschland spätestens ab dem
Jahreswechsel mit der dominanten Zirkulation der Omikron-Variante die 5. Welle
begonnen. Dies führte zu bundesweit feststellbaren deutlich steigenden
7-Tages-Inzidenzen und täglichen neuen Rekord-Höchstständen an Neuinfektionen.
·
Betroffen
von diesem Infektionsdruck sind alle Altersgruppen, besonders dynamisch
entwickelt sich die Inzidenz vor allem in der Altersgruppe 15-34 Jahre.
·
Anstieg
der Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen
·
Das
Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit Krankenhauseinweisung ist bei
älteren im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen weiterhin am höchsten.
·
Über
die letzten Wochen kein wesentlicher Anstieg der Covid-Patienten mit
Intensivbehandlung zu verzeichnen. Insgesamt ist die Hospitalisierungstendenz
eher (noch) stagnierend.
·
Es
ist nur noch ein sehr langsamer Anstieg beim Impffortschritt zu verzeichnen.
·
Alle
Impfstoffe, die zurzeit in Deutschland zur Verfügung stehen, schützen nach
derzeitigem Erkenntnisstand bei vollständiger Impfung und insbesondere nach
Auffrischimpfung die allermeisten Personen wirksam vor einer schweren
Erkrankung. Dass im Laufe der Zeit vermehrt Impfdurchbrüche zu verzeichnen
sind, sei erwartbar, da generell immer mehr Menschen geimpft sind und sich das
Corona-Virus – gerade im Zusammenhang mit der hochansteckenden
Omikron-Variante, die auch bei Geimpften und Genesenen leichter übertragbar ist
– wieder vermehrt ausbreitet. Dadurch steigt auch die Wahrscheinlichkeit, als
vollständig geimpfte Person mit dem Virus in Kontakt zu kommen. Erste Studien
deuten darauf hin, dass es einen geringeren Anteil an Hospitalisierten gibt als
im Vergleich zu Infektionen mit der Delta-Variante bei Infizierten mit
vollständiger Impfung bzw. Auffrischimpfung. Daher wird die
Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die
Gruppe der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung)
als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige
Impfung, sog. „Booster“) als moderat eingeschätzt. Die Risikobewertung wird vom
RKI ständig an die aktuellen Erkenntnisse angepasst.
·
Angesichts
der deutlich steigenden Fallzahlen sollte unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder
Teststatus das grundsätzliche Infektionsrisiko durch weitere Beachtung der
AHA-L-Regeln und Vermeidung aller nicht notwendigen Kontakte reduziert werden.
Insbesondere sollte man selbst bei leichten Symptomen der Erkrankung –
unabhängig vom Impfstatus – enge Kontakte möglichst meiden und zunächst diese
Symptome durch den Hausarzt abklären und sich testen lassen. Vor Kontakt zu
besonders gefährdeten Personen sollte unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus
ein tagesaktueller Test gemacht werden.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht)
2. Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen im Kreis
Borken
Die Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken
haben sich in den letzten Wochen weitgehend im Bundes- und Landestrend
entwickelt und entsprechen den durch das RKI im o.g. Lagebericht beschriebenen
Befunden. Seit dem Jahreswechsel, vor allem nach dem Ende der Weihnachtsferien,
steigt im Kreis Borken die Zahl an Neuinfektionen in hoher Dynamik an. Auch die
Quote sowie die absolute Anzahl an positiven Schnelltestergebnissen ist
sprunghaft gestiegen, allein bei den Bürgerteststellen waren Mitte Januar
täglich über 400 positive Befunde zu verzeichnen. In der Meldeverwaltung des
Gesundheitsamtes sind täglich bis über 1.000 Laborbefunde (Neuinfektionen,
Sequenzierungen, Bestätigungstestungen, Freitestungen) individuell zu bewerten
und datentechnisch zu verarbeiten. Zur Zeit wird alles daran gesetzt, möglichst
keinen langen Bearbeitungsrückstand und damit Meldeverzug bei den
Neuinfektionen aufwachsen zu lassen. Deshalb wurde kurzfristig mit weiterer
Personalaufstockung und Verlagerung aus anderen Aufgabenbereichen auf diese
sprunghafte Entwicklung reagiert.
Das Infektionsgeschehen selbst war und ist weniger
durch besondere lokale oder einrichtungsbezogene Ausbruchsgeschehen als
vielmehr durch eine insgesamt diffuse und heterogene Lage ohne klar abgrenzbare
„Pandemietreiber“ und wechselhaften örtlichen Entwicklungen gekennzeichnet. Der
Krankheitsverlauf ist nach den hiesigen Erkenntnissen gerade bei vollständig
Geimpften und Infizierten mit Auffrischimpfung aber weiterhin zumeist
vergleichsweise milde und kurz. Der Kreis hat hier zuletzt mit ausführlichen
Pressediensten die Öffentlichkeit zu diesen Entwicklungen informiert.
Nachdem es über die gesamten Sommermonate nur zu
vereinzelten Infektionen gekommen war, waren in den vergangenen Wochen auch im
Kreis Borken wieder vermehrt Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der
Altenpflege und Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Dabei waren auch vermehrt
vollständig immunisierte Bewohner/innen und vor allem Beschäftigte von
Infektionen betroffen, die aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle nur einen
milden Krankheitsverlauf erfuhren. In enger Abstimmung zwischen der
Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt wurden engmaschige Testungen und
Schutzmaßnahmen abgestimmt. Der hohe Infektionsdruck unter den Beschäftigten
stellt zunehmend die Einrichtungsträger vor Herausforderungen, die für die
Pflege, Behandlung und Betreuung erforderliche Personalausstattung ausreichend
sicherzustellen. Gleiches gilt für die Unternehmen und Einrichtungen der sog.
kritischen Infrastruktur (KRITIS), die etwa die Versorgung mit Wasser, Gas,
Strom, Lebensmitteln, medizinischen Gütern oder die öffentliche Sicherheit und
Ordnung sicherstellen. Angesichts eines möglicherweise weiteren massiven
Personalausfalls aufgrund der Omikron-Variante werden die Pandemieplanungen
aktuell überprüft und ggf. überarbeitet.
Bei
den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind seit Ende der
Weihnachtsferien im Rahmen der verpflichtenden engmaschigen Testung der Kinder
und Jugendlichen sowie des Betreuungspersonals und der Lehrer (erwartungsgemäß
angesichts der allgemeinen Infektionsentwicklung) ebenfalls eine Vielzahl von
Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext Schule oder Kita
festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes risikoorientiertes Test- und
Quarantänemanagement in den betroffenen Klassen/Gruppen. Die
PCR-Lolli-Pool-Testung in den Grund- und Förderschulen wird landesweit weiter
fortgesetzt. Dieses Verfahren hat angesichts der hohen Inanspruchnahme von
Laborkapazitäten und der stark vermehrt erforderlichen Auflösung positiver
Pools gerade unmittelbar nach Schulbeginn zu Verzögerungen bei der Auswertung
und Information und damit zu großen Verunsicherungen bei den betroffenen
Schulen und Familien geführt.
Allein
seit Schulbeginn nach den Weihnachtsferien (Stichtag 18.01.2022) wurden aus den
Schultestungen an den weiterführenden Schulen insgesamt 235 positive
Selbsttests übermittelt, von denen bisher 74 durch einen PCR-Test bestätigt
worden sind. In Grund- und Förderschulen, die Lolli-Pool-Tests durchführen
(s.o.), sind 40 positive Indexfälle ermittelt worden. Derzeit sind 12 Klassen
kreisweit aufgrund von Häufungen im Klassenverband für wenige Tage im
Distanzunterricht. Vor dem Hintergrund der dynamischen Infektionslage wird das
Geschehen in Schule sehr aufmerksam verfolgt. Für die Schulen ist täglich die
Corona-Hotline im Fachbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport erreichbar.
Die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den
Krankenhäusern – landesweit, aber auch im Kreisgebiet – waren auch mit zuletzt
wieder zunehmenden Infektionszahlen noch nicht kritisch ausgelastet. Die Zahlen
der in den Krankenhäusern im Kreis behandelten Covid-Patienten bis Ende Januar
im unteren zweistelligen Bereich, die Zahl der Covid-Intensivpatienten sogar
überwiegend im einstelligen Bereich.
In der Sitzung
wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
3. Infektionsmanagement
Kontaktnachverfolgung
Die zuletzt rapide steigenden Fallzahlen sowie die
nach Wegfall vieler Kontakt- und Reisebeschränkungen große Anzahl individueller
Kontakte von Infizierten haben bei der Kontaktverfolgung einen kritischen Punkt
überschritten. Die Aufgaben der Kontaktnachverfolgung wurden auf die
Information der Infizierten und Übermittlung der Bescheinigungen für den
Arbeitgeber priorisiert. Mit der Ausweitung von digitalen Angeboten zur
Übermittlung von Testnachweisen und Kontaktdaten setzt der Kreis verstärkt auf
das eigenverantwortliche Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger bei der Pandemie.
Entsprechende Formulare werden auf den Internetseiten ständig aktualisiert zur
Verfügung gestellt und wurden bereits in den ersten Tagen nach der Einführung
sehr umfangreich abgerufen und eingesetzt.
Das Zusammenwirken der Fachbereiche innerhalb der
Kreisverwaltung sowie im Rahmen des Risiko- und Maßnahmenmanagements mit den
Schulen und Kitas hat sich gut etabliert.
Seit der letzten Kreistagssitzung haben sich
darüber hinaus keine besonderen Entwicklungen ergeben, so dass auf die zuletzt
gegebene Berichterstattung verwiesen wird.
Quarantänemanagement
Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den
Kommunen gut kommuniziert. Das Quarantänemanagement erfolgt aufgrund der
Vorgaben im Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen, die immer
wieder entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer
Entwicklungen – etwa in Bezug auf die Test- und Quarantäneerfordernisse bei
Infektionen mit der Omikron-Variante sowie auf Hochinzidenzgebiete und
Reiserückkehrer – angepasst wurden und werden. Insbesondere infolge der
Bund-Länder-Beschlüsse zum veränderten Test- und Quarantänemanagement Mitte
Januar hat zu zahlreichen Änderungen der Verwaltungspraxis innerhalb weniger
Tage geführt, einhergehend mit einer hohen Inanspruchnahme der Hotline und der
Fallbearbeitung.
Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Seit Beginn der Pandemie werden die Medien und unmittelbar
auch die Bevölkerung durch die Kreispressestelle (für die Medien ansprechbar
„rund um die Uhr“) intensiv über die Entwicklung des Infektionsgeschehens und
die getroffenen Maßnahmen informiert. Dies erfolgt
·
im Rahmen von Pressemitteilungen (auch mit
Hintergrundinformationen beispielsweise zur Arbeit des Krisenstabes; der
Kontaktermittler usw.), die erforderlichenfalls auch an den Wochenenden
veröffentlicht werden – die jährliche Gesamtzahl der Pressemitteilungen des
Kreises hat sich gegenüber der „Vor-Corona-Zeit“ verdoppelt,
·
durch Beantwortung der zahlreichen Presseanfragen (auch von
überörtlichen Medien, wie etwa „Spiegel“ und „Welt“)
·
durch Radio- und TV-O-Töne bzw. -Interviews insbesondere der
Verwaltungsleitung
·
über die Website des Kreises Borken https://kreis-borken.de mit
der speziellen Rubrik „Informationen zum Coronavirus“, in die u. a. fortlaufend
zur Entlastung des Kreisgesundheitsamtes wichtige online-Formulare eingepflegt
werden (z. B. Übermittlung eines positiven PCR-Testergebnisses zur Entlastung
der Kontaktverfolgung oder Übermittlung eines negativen Testergebnisses zur
Quarantäneverkürzung bzw. Freitestung) sowie
·
über die vom Kreis eingesetzten, täglich „bespielten“
Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, Twitter und Youtube). Diese Infos
insbesondere zu „häufig gestellten Fragen“ dienen auch zur Entlastung der
Telefon-Hotline des Kreises. Besonderes Gewicht haben dabei kurze Videoclips, in
denen sich insbesondere der Landrat mit wichtigen Informationen und Botschaften
direkt an die Bürgerinnen und Bürger wendet.
Wie groß das Interesse der Bevölkerung an den Informationen
des Kreises ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Abonnenten der vom Kreis
genutzten Social-Media-Kanäle seit Beginn der Pandemie:
·
Facebook: von rund 5.000 vor der Krise auf jetzt deutlich fast
24.000 – „erreichte Personen“ bei den Beiträgen und häufig mehrmals
wöchentlichen Landrats-Videos bis über 30.000
·
Instagram: Von 2.500 auf mehr als 14.000 Abonnenten angestiegen
mit zum Teil großer Resonanz auf hinterlegte Links zu z. B. Formularen etc.
·
Twitter: dreistellig auf knapp 1.900
Eine wichtige
Aufgabe kommt der fortwährenden Medienbeobachtung (Print und Social Media) zu,
um zeitnah auf Kommentare, Anfragen und Diskussionen „im Netz“ reagieren zu
können. Zudem werden auch – insbesondere über den Facebook-Messenger und die
Instagram Direct Messages hereinkommende – Bürgeranfragen durch die
Pressestelle beantwortet.
Hotline
Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein
in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im
Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen
Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu
Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen
Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und
Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich
drei Schichten mit je 3 Mitarbeiter/innen betrieben. Zurzeit sind hier 12
Personen im Einsatz. Die Besetzung und der Umfang werden den aktuellen
Entwicklungen flexibel angepasst. Derzeit erreichen den Kreis im Schnitt ca.
250 Anrufe pro Tag.
Abstrichstelle Stadtlohn
Die Arbeit der Abstrichstelle hat sich zur
Bestätigung von Verdachtsfällen fest etabliert. Das gute Zusammenspiel zwischen
Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster sowie zuletzt auch
in Schüttorf hat sich bewährt und konnte alle Testbedarfe absichern.
Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 185.000 PCR-Testungen
durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas,
Schulen und anderen Einrichtungen statt.
Entwicklung der
Schnelltest-Infrastruktur
Die Entwicklung der
Schnelltest-Infrastruktur ist stark abhängig von dem Impffortschritt, den
geltenden rechtlichen Testverpflichtungen sowie den finanziellen
Rahmenbedingungen des Bundes. Nach Wegfall bzw. starker Reduzierung der
kostenlosen Bürgertestungen zum 11.10.2021 hatte es zunächst ein „Ausdünnen“
der seit Anfang März 2021 im Kreis Borken entstandenen flächendeckenden
Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen in allen 17 Städten und
Gemeinden gegeben. Inzwischen ist die Testinfrastruktur seit Anfang Dezember um
weitere 43 Teststellen auf insgesamt nun 185 Teststellen (126 private
Teststellen, sowie weitere Apotheken und Arztpraxen) angewachsen, die sich an
diesen Testungen beteiligten. Eine soweit mögliche aktuelle Übersicht über die
Teststellen im Kreisgebiet findet sich auf den Internetseiten des Kreises. Die
Inanspruchnahme war über den bisherigen gesamten Zeitraum im landesweiten
Vergleich weit überdurchschnittlich und hat in einem großen Maße dazu
beigetragen, dass Infektionen – gerade bei symptomlosen infizierten Personen –
frühzeitig erkannt und Infektionsketten damit schnell unterbrochen wurden.
Neben den Selbsttests in Schule und Kita sowie den verbindlichen
Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber, den Testungen
für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
hatte sich damit die Struktur der Bürgerteststellen als weitere wichtige Säule
im Infektionsmanagement des Kreises etabliert.
Seit der Einführung
am 10.3.2021 wurden im Kreis mehr als 4,4 Mio. Schnelltestungen durchgeführt,
täglich zuletzt bis über 44.000 Testungen. Die Inanspruchnahme lag damit rund
doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner).
Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in den vergangenen Monaten ist im
Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der Schnelltestungen zurückzuführen
gewesen.
4.
Impffortschritt, Corona-Impfzentrum und mobiles Impfen im
Kreis Borken
Mit einer Gesamtzahl von inzwischen
deutlich über 500.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand
21.01.2022) hat der Impffortschritt im Kreis Borken in den letzten Monaten eine
im landes- und bundesweiten Vergleich sehr gute Entwicklung genommen,
allerdings ist auch im Kreis Borken – wie bundesweit – seit einigen Wochen kaum
noch eine nennenswerte Steigerung zu verzeichnen. Ende Dezember wurde mit der
Impfung der 5-11jährigen Kinder flächendeckend im Kreisgebiet begonnen, so dass
in dieser Altersgruppe im Februar ein größerer Anstieg der Anzahl an
vollständig Geimpften zu erwarten ist. Die Entwicklung der Impfquoten im Kreis
Borken (sowohl bezogen auf die Gesamtbevölkerung als auch die differenzierten
Impfquoten für einzelne Altersgruppen (12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+ Jahre)
ist im Kreis Borken weit überdurchschnittlich gegenüber der bundes- und der
landesweiten Entwicklung. Ende Januar lag der Anteil vollständig Geimpften an
der Gesamtbevölkerung des Kreises Borken bei über 80 Prozent (ohne die bei
Betriebsärzten durchgeführten Impfungen, die nicht kreisweit ausgewiesen
werden; wobei das RKI noch von einer Untererfassung von rd. 5% ausgeht und
deshalb von „Mindestimpfquoten“ spricht), wovon über 72 Prozent ihren
vollständigen Impfschutz bereits aufgefrischt haben. Die tagesaktuellen Zahlen
sind auf den Internetseiten des Kreises (sog. Impfdashboard) veröffentlicht.
Das Impfzentrum des Kreises Borken wurde entsprechend der landesweiten Vorgabe zum 30.09.2021 geschlossen. Mehr als 250.000 Impfungen hat es im Impfzentrum Kreis Borken seit der Eröffnung am 08.02.2021 gegeben. Hinzu kommen rd. 60.000 Impfungen, die gesteuert von der Koordinierenden Einheit des Impfzentrums mobile Einsatzteams in den Kommunen des Kreisgebiets durchgeführt haben. Die Impftätigkeit ist seit dem 01.10.2021 auf die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte übergegangen, die damit erste Anlaufstelle für Erst-, notwendige Zweit- und weitere Auffrischimpfungen sind. Ergänzend dazu hat der Kreis Borken entsprechend den Landesvorgaben eine sog. „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die sich in enger Abstimmung mit den Kommunen voraussichtlich das ganze Jahr 2022 über noch um ergänzende Vor-Ort-Impfangebote kümmern, das lokale Impfgeschehen beobachten und erforderlichenfalls auch auf Impfangebote für vulnerable Personen hinwirken.
Die Impfangebote vor Ort sind inzwischen seit Mitte Oktober flächendeckend in allen 17 Städten und Gemeinden erfolgt. Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage bieten seit Anfang Dezember einzelne Kommunen und Hilfsorganisationen, teils als Beauftragte des Kreises, Impfungen vor Ort an. Die KoCI bietet seit Dezember Impfungen in den vier Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau an.
Die Impfangebote und -termine sind im Internet in der Liste unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen zu finden. Für die Organisation von Impfangeboten für Kinder unter 12 Jahren hat sich in den letzten Wochen grundsätzlich wegen der besonderen Impfstofflogistik bewährt, für diese Altersgruppe gesonderte Impfangebote bei den kommunal koordinierten Impfterminen vorzusehen.
Abgesehen von der Kinderimpfung konzentriert sich das übrige Impfgeschehen – gerade vor dem Hintergrund der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante – aktuell auf die Auffrischimpfungen (sog. „Booster-Impfung“), die von der Stiko inzwischen für alle vollständig Geimpften ab 12 Jahren nach 3 Monaten empfohlen wird. Bis Mitte Januar wurden von den mobilen Teams der KoCI und der von ihr beauftragten Kommunen und Hilfsorganisationen bereits mehr als 58.000 Impfungen durchgeführt.
In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.
5. Rechtliche Entwicklung
Wie bereits in den letzten Berichtsvorlagen beschrieben, ist die Rechtslage für die einschränkenden Pandemiemaßnahmen gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit ständigen Ergänzungen und Änderungen, zuletzt insbesondere in Bezug auf die Verkürzung der Quarantäne-Fristen (mit und ohne Freitestung) sowie die Befreiung von Geimpften mit Auffrischimpfung und frisch Zweifach-Geimpften sowie frisch Genesenen von den Test- und Quarantäneerfordernissen.
Akteure sind hier auch im wechselnden
Maße
-
der
Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung,
Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung,
Coronaschutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung,
-
das
Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Corona-Teststrukturverordnung,
Corona-Test- und Quarantäneverordnung, Corona-Betreuungsverordnung
(CoronaBetrVO), Allgemeinverfügungen sowie
-
zwischenzeitlich
der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten
Allgemeinverfügungen.
Dies führte in
der Vergangenheit in einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die
gerade bei der Hotline des Kreises zu einer Vielzahl von Anrufen führten sowie
die Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung
einer möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung
und die für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich
zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch
diesbezüglich in ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist
dazu unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur
„Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.
6. Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab
dem 16.03.2022 gilt insbesondere in medizinischen und pflegerischen
Einrichtungen eine gesetzliche einrichtungsbezogene Impfpflicht für das
Personal, das regelmäßig mit besonders vulnerablen Gruppen in Kontakt ist. Die
von der Impfpflicht nach § 20a IfSG betroffenen Beschäftigten müssen bis zum
15.03.2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung,
einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht
geimpft werden können. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu
informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder
Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen.
Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den
Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen. Die
Nachweispflichten gelten u.a. in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes
Operieren, Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, (Zahn-)Arztpraxen, Rettungsdienste,
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische
Untersuchen durchgeführt werden, voll- und teilstationäre Pflegeheime sowie
ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Aufzählung
nicht abschließend). Auch wenn viele Detailfragen zur Zuständigkeit, zur
Auslegung und zur konkreten Umsetzung noch offen sind, ist davon auszugehen,
dass ab dem 16.03.2022 diese neue Aufgabenerledigung kurzfristig einen weiteren
Arbeitsschwerpunkt des Gesundheitsamtes mit derzeit nicht kalkulierbarem
Fallaufkommen und Verfahrensablauf bedeutet. Vor diesem Hintergrund steht die
Kreisverwaltung in ständigem Austausch mit dem Land und dem Landkreistag zur
rechtzeitigen Vorbereitung der erforderlichen Arbeitsschritte.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Nein
Höhe der
finanziellen Auswirkungen: €
Anpassung im
laufenden Haushalt erforderlich: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Produkt
Nr./Bezeichnung:
Kontengruppe
Nr./Bezeichnung:
Finanzierungsbeteiligung
Dritter: Ja Nein
(ggf. weitere
Erläuterungen)
Finanzielle
Auswirkungen in Folgejahren: Ja Nein
(ggf. weitere Erläuterungen)
Klimafolgenabschätzung:
Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind
positiv
nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich
nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)
negativ – Klimaschonendere Alternativen
kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…
werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen
(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten,
technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen
durch FE