Betreff
Sachstand Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken
Vorlage
0015/2022/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Corona-Krisenmanagement des Kreises Borken wird zur Kenntnis genommen. 

 


Sachdarstellung:

Auf die Berichterstattung im Rahmen der bisherigen Sitzungsvorlagen sowie die täglichen aktuellen Informationen über die Medien und die Internetseiten des Kreises wird Bezug genommen.

 

 

1.      Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Situation in Deutschland durch das RKI


Das Robert-Koch-Institut (RKI) fasst in wöchentlichen Lageberichten die aktuelle Entwicklung der Corona-Situation zusammen und kommt derzeit zu folgender zusammenfassenden Bewertung der Lage in Deutschland:

·         Nach dem im Dezember vorübergehenden Rückgang der Fallzahlen, der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle hat in Deutschland spätestens ab dem Jahreswechsel mit der dominanten Zirkulation der Omikron-Variante die 5. Welle begonnen. Dies führte zu bundesweit feststellbaren deutlich steigenden 7-Tages-Inzidenzen und täglichen neuen Rekord-Höchstständen an Neuinfektionen.

·         Betroffen von diesem Infektionsdruck sind alle Altersgruppen, besonders dynamisch entwickelt sich die Inzidenz vor allem in der Altersgruppe 15-34 Jahre.

·         Anstieg der Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen

·         Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit Krankenhauseinweisung ist bei älteren im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen weiterhin am höchsten.

·         Über die letzten Wochen kein wesentlicher Anstieg der Covid-Patienten mit Intensivbehandlung zu verzeichnen. Insgesamt ist die Hospitalisierungstendenz eher (noch) stagnierend.

·         Es ist nur noch ein sehr langsamer Anstieg beim Impffortschritt zu verzeichnen.

·         Alle Impfstoffe, die zurzeit in Deutschland zur Verfügung stehen, schützen nach derzeitigem Erkenntnisstand bei vollständiger Impfung und insbesondere nach Auffrischimpfung die allermeisten Personen wirksam vor einer schweren Erkrankung. Dass im Laufe der Zeit vermehrt Impfdurchbrüche zu verzeichnen sind, sei erwartbar, da generell immer mehr Menschen geimpft sind und sich das Corona-Virus – gerade im Zusammenhang mit der hochansteckenden Omikron-Variante, die auch bei Geimpften und Genesenen leichter übertragbar ist – wieder vermehrt ausbreitet. Dadurch steigt auch die Wahrscheinlichkeit, als vollständig geimpfte Person mit dem Virus in Kontakt zu kommen. Erste Studien deuten darauf hin, dass es einen geringeren Anteil an Hospitalisierten gibt als im Vergleich zu Infektionen mit der Delta-Variante bei Infizierten mit vollständiger Impfung bzw. Auffrischimpfung. Daher wird die Infektionsgefährdung für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die Gruppe der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung, sog. „Booster“) als moderat eingeschätzt. Die Risikobewertung wird vom RKI ständig an die aktuellen Erkenntnisse angepasst.

·         Angesichts der deutlich steigenden Fallzahlen sollte unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus das grundsätzliche Infektionsrisiko durch weitere Beachtung der AHA-L-Regeln und Vermeidung aller nicht notwendigen Kontakte reduziert werden. Insbesondere sollte man selbst bei leichten Symptomen der Erkrankung – unabhängig vom Impfstatus – enge Kontakte möglichst meiden und zunächst diese Symptome durch den Hausarzt abklären und sich testen lassen. Vor Kontakt zu besonders gefährdeten Personen sollte unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus ein tagesaktueller Test gemacht werden.

  (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht)

 

 

2.      Entwicklungen der Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken

 

Die Fallzahlen und Infektionen im Kreis Borken haben sich in den letzten Wochen weitgehend im Bundes- und Landestrend entwickelt und entsprechen den durch das RKI im o.g. Lagebericht beschriebenen Befunden. Seit dem Jahreswechsel, vor allem nach dem Ende der Weihnachtsferien, steigt im Kreis Borken die Zahl an Neuinfektionen in hoher Dynamik an. Auch die Quote sowie die absolute Anzahl an positiven Schnelltestergebnissen ist sprunghaft gestiegen, allein bei den Bürgerteststellen waren Mitte Januar täglich über 400 positive Befunde zu verzeichnen. In der Meldeverwaltung des Gesundheitsamtes sind täglich bis über 1.000 Laborbefunde (Neuinfektionen, Sequenzierungen, Bestätigungstestungen, Freitestungen) individuell zu bewerten und datentechnisch zu verarbeiten. Zur Zeit wird alles daran gesetzt, möglichst keinen langen Bearbeitungsrückstand und damit Meldeverzug bei den Neuinfektionen aufwachsen zu lassen. Deshalb wurde kurzfristig mit weiterer Personalaufstockung und Verlagerung aus anderen Aufgabenbereichen auf diese sprunghafte Entwicklung reagiert.

Das Infektionsgeschehen selbst war und ist weniger durch besondere lokale oder einrichtungsbezogene Ausbruchsgeschehen als vielmehr durch eine insgesamt diffuse und heterogene Lage ohne klar abgrenzbare „Pandemietreiber“ und wechselhaften örtlichen Entwicklungen gekennzeichnet. Der Krankheitsverlauf ist nach den hiesigen Erkenntnissen gerade bei vollständig Geimpften und Infizierten mit Auffrischimpfung aber weiterhin zumeist vergleichsweise milde und kurz. Der Kreis hat hier zuletzt mit ausführlichen Pressediensten die Öffentlichkeit zu diesen Entwicklungen informiert.

Nachdem es über die gesamten Sommermonate nur zu vereinzelten Infektionen gekommen war, waren in den vergangenen Wochen auch im Kreis Borken wieder vermehrt Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Dabei waren auch vermehrt vollständig immunisierte Bewohner/innen und vor allem Beschäftigte von Infektionen betroffen, die aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle nur einen milden Krankheitsverlauf erfuhren. In enger Abstimmung zwischen der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt wurden engmaschige Testungen und Schutzmaßnahmen abgestimmt. Der hohe Infektionsdruck unter den Beschäftigten stellt zunehmend die Einrichtungsträger vor Herausforderungen, die für die Pflege, Behandlung und Betreuung erforderliche Personalausstattung ausreichend sicherzustellen. Gleiches gilt für die Unternehmen und Einrichtungen der sog. kritischen Infrastruktur (KRITIS), die etwa die Versorgung mit Wasser, Gas, Strom, Lebensmitteln, medizinischen Gütern oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherstellen. Angesichts eines möglicherweise weiteren massiven Personalausfalls aufgrund der Omikron-Variante werden die Pandemieplanungen aktuell überprüft und ggf. überarbeitet.

Bei den kreisweit rund 230 Kitas und 120 Schulen sind seit Ende der Weihnachtsferien im Rahmen der verpflichtenden engmaschigen Testung der Kinder und Jugendlichen sowie des Betreuungspersonals und der Lehrer (erwartungsgemäß angesichts der allgemeinen Infektionsentwicklung) ebenfalls eine Vielzahl von Corona-Fällen aufgetreten. Sobald eine Infektion im Kontext Schule oder Kita festgestellt wurde, erfolgte ein abgestimmtes risikoorientiertes Test- und Quarantänemanagement in den betroffenen Klassen/Gruppen. Die PCR-Lolli-Pool-Testung in den Grund- und Förderschulen wird landesweit weiter fortgesetzt. Dieses Verfahren hat angesichts der hohen Inanspruchnahme von Laborkapazitäten und der stark vermehrt erforderlichen Auflösung positiver Pools gerade unmittelbar nach Schulbeginn zu Verzögerungen bei der Auswertung und Information und damit zu großen Verunsicherungen bei den betroffenen Schulen und Familien geführt.

Allein seit Schulbeginn nach den Weihnachtsferien (Stichtag 18.01.2022) wurden aus den Schultestungen an den weiterführenden Schulen insgesamt 235 positive Selbsttests übermittelt, von denen bisher 74 durch einen PCR-Test bestätigt worden sind. In Grund- und Förderschulen, die Lolli-Pool-Tests durchführen (s.o.), sind 40 positive Indexfälle ermittelt worden. Derzeit sind 12 Klassen kreisweit aufgrund von Häufungen im Klassenverband für wenige Tage im Distanzunterricht. Vor dem Hintergrund der dynamischen Infektionslage wird das Geschehen in Schule sehr aufmerksam verfolgt. Für die Schulen ist täglich die Corona-Hotline im Fachbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport erreichbar.

Die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern – landesweit, aber auch im Kreisgebiet – waren auch mit zuletzt wieder zunehmenden Infektionszahlen noch nicht kritisch ausgelastet. Die Zahlen der in den Krankenhäusern im Kreis behandelten Covid-Patienten bis Ende Januar im unteren zweistelligen Bereich, die Zahl der Covid-Intensivpatienten sogar überwiegend im einstelligen Bereich.

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

 

 

3.      Infektionsmanagement

 

Kontaktnachverfolgung

Die zuletzt rapide steigenden Fallzahlen sowie die nach Wegfall vieler Kontakt- und Reisebeschränkungen große Anzahl individueller Kontakte von Infizierten haben bei der Kontaktverfolgung einen kritischen Punkt überschritten. Die Aufgaben der Kontaktnachverfolgung wurden auf die Information der Infizierten und Übermittlung der Bescheinigungen für den Arbeitgeber priorisiert. Mit der Ausweitung von digitalen Angeboten zur Übermittlung von Testnachweisen und Kontaktdaten setzt der Kreis verstärkt auf das eigenverantwortliche Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger bei der Pandemie. Entsprechende Formulare werden auf den Internetseiten ständig aktualisiert zur Verfügung gestellt und wurden bereits in den ersten Tagen nach der Einführung sehr umfangreich abgerufen und eingesetzt.

Das Zusammenwirken der Fachbereiche innerhalb der Kreisverwaltung sowie im Rahmen des Risiko- und Maßnahmenmanagements mit den Schulen und Kitas hat sich gut etabliert.

Seit der letzten Kreistagssitzung haben sich darüber hinaus keine besonderen Entwicklungen ergeben, so dass auf die zuletzt gegebene Berichterstattung verwiesen wird. 

Quarantänemanagement

Die Fallbearbeitung ist etabliert und mit den Kommunen gut kommuniziert. Das Quarantänemanagement erfolgt aufgrund der Vorgaben im Rahmen der bundes- und der landesrechtlichen Regelungen, die immer wieder entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Entwicklungen – etwa in Bezug auf die Test- und Quarantäneerfordernisse bei Infektionen mit der Omikron-Variante sowie auf Hochinzidenzgebiete und Reiserückkehrer – angepasst wurden und werden. Insbesondere infolge der Bund-Länder-Beschlüsse zum veränderten Test- und Quarantänemanagement Mitte Januar hat zu zahlreichen Änderungen der Verwaltungspraxis innerhalb weniger Tage geführt, einhergehend mit einer hohen Inanspruchnahme der Hotline und der Fallbearbeitung.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Seit Beginn der Pandemie werden die Medien und unmittelbar auch die Bevölkerung durch die Kreispressestelle (für die Medien ansprechbar „rund um die Uhr“) intensiv über die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die getroffenen Maßnahmen informiert. Dies erfolgt

·         im Rahmen von Pressemitteilungen (auch mit Hintergrundinformationen beispielsweise zur Arbeit des Krisenstabes; der Kontaktermittler usw.), die erforderlichenfalls auch an den Wochenenden veröffentlicht werden – die jährliche Gesamtzahl der Pressemitteilungen des Kreises hat sich gegenüber der „Vor-Corona-Zeit“ verdoppelt,

·         durch Beantwortung der zahlreichen Presseanfragen (auch von überörtlichen Medien, wie etwa „Spiegel“ und „Welt“)

·         durch Radio- und TV-O-Töne bzw. -Interviews insbesondere der Verwaltungsleitung

·         über die Website des Kreises Borken https://kreis-borken.de mit der speziellen Rubrik „Informationen zum Coronavirus“, in die u. a. fortlaufend zur Entlastung des Kreisgesundheitsamtes wichtige online-Formulare eingepflegt werden (z. B. Übermittlung eines positiven PCR-Testergebnisses zur Entlastung der Kontaktverfolgung oder Übermittlung eines negativen Testergebnisses zur Quarantäneverkürzung bzw. Freitestung) sowie

·         über die vom Kreis eingesetzten, täglich „bespielten“ Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, Twitter und Youtube). Diese Infos insbesondere zu „häufig gestellten Fragen“ dienen auch zur Entlastung der Telefon-Hotline des Kreises. Besonderes Gewicht haben dabei kurze Videoclips, in denen sich insbesondere der Landrat mit wichtigen Informationen und Botschaften direkt an die Bürgerinnen und Bürger wendet.

 

Wie groß das Interesse der Bevölkerung an den Informationen des Kreises ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Abonnenten der vom Kreis genutzten Social-Media-Kanäle seit Beginn der Pandemie:

·         Facebook: von rund 5.000 vor der Krise auf jetzt deutlich fast 24.000 – „erreichte Personen“ bei den Beiträgen und häufig mehrmals wöchentlichen Landrats-Videos bis über 30.000

·         Instagram: Von 2.500 auf mehr als 14.000 Abonnenten angestiegen mit zum Teil großer Resonanz auf hinterlegte Links zu z. B. Formularen etc.

·         Twitter: dreistellig auf knapp 1.900

Eine wichtige Aufgabe kommt der fortwährenden Medienbeobachtung (Print und Social Media) zu, um zeitnah auf Kommentare, Anfragen und Diskussionen „im Netz“ reagieren zu können. Zudem werden auch – insbesondere über den Facebook-Messenger und die Instagram Direct Messages hereinkommende – Bürgeranfragen durch die Pressestelle beantwortet.

Hotline

Die Hotline ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Kommunikationsarbeit des Kreises. Je nach Entwicklung im Pandemiegeschehen und der zum Teil täglich neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen gibt es hier einen regen bis starken Zuspruch. Neben Anliegen zu Quarantänefragen, Infektionszusammenhängen, Kontaktnachmeldungen und sozialen Härtefallkonstellationen wird mit sämtlichen Auskünften zum Impf- und Testgeschehen unterstützt. Bis auf weiteres wird die Hotline weiter mit täglich drei Schichten mit je 3 Mitarbeiter/innen betrieben. Zurzeit sind hier 12 Personen im Einsatz. Die Besetzung und der Umfang werden den aktuellen Entwicklungen flexibel angepasst. Derzeit erreichen den Kreis im Schnitt ca. 250 Anrufe pro Tag.

Abstrichstelle Stadtlohn

Die Arbeit der Abstrichstelle hat sich zur Bestätigung von Verdachtsfällen fest etabliert. Das gute Zusammenspiel zwischen Kreis, DRK-Abstrichstelle und dem Labor des CVUA in Münster sowie zuletzt auch in Schüttorf hat sich bewährt und konnte alle Testbedarfe absichern. Mittlerweile hat die Abstrichstelle mehr als 185.000 PCR-Testungen durchgeführt. Bei Bedarf finden weitere mobile Testungen des DRK in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen statt.

Entwicklung der Schnelltest-Infrastruktur

Die Entwicklung der Schnelltest-Infrastruktur ist stark abhängig von dem Impffortschritt, den geltenden rechtlichen Testverpflichtungen sowie den finanziellen Rahmenbedingungen des Bundes. Nach Wegfall bzw. starker Reduzierung der kostenlosen Bürgertestungen zum 11.10.2021 hatte es zunächst ein „Ausdünnen“ der seit Anfang März 2021 im Kreis Borken entstandenen flächendeckenden Infrastruktur von Teststellen für sog. Bürgertestungen in allen 17 Städten und Gemeinden gegeben. Inzwischen ist die Testinfrastruktur seit Anfang Dezember um weitere 43 Teststellen auf insgesamt nun 185 Teststellen (126 private Teststellen, sowie weitere Apotheken und Arztpraxen) angewachsen, die sich an diesen Testungen beteiligten. Eine soweit mögliche aktuelle Übersicht über die Teststellen im Kreisgebiet findet sich auf den Internetseiten des Kreises. Die Inanspruchnahme war über den bisherigen gesamten Zeitraum im landesweiten Vergleich weit überdurchschnittlich und hat in einem großen Maße dazu beigetragen, dass Infektionen – gerade bei symptomlosen infizierten Personen – frühzeitig erkannt und Infektionsketten damit schnell unterbrochen wurden. Neben den Selbsttests in Schule und Kita sowie den verbindlichen Schnelltest-Angeboten für Beschäftigte durch ihre Arbeitgeber, den Testungen für Besucher/innen in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe hatte sich damit die Struktur der Bürgerteststellen als weitere wichtige Säule im Infektionsmanagement des Kreises etabliert.

Seit der Einführung am 10.3.2021 wurden im Kreis mehr als 4,4 Mio. Schnelltestungen durchgeführt, täglich zuletzt bis über 44.000 Testungen. Die Inanspruchnahme lag damit rund doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt (Anzahl Tests je 1000 Einwohner). Eine große Anzahl bestätigter Infektionsfälle in den vergangenen Monaten ist im Kreis Borken auf die hohe Inanspruchnahme der Schnelltestungen zurückzuführen gewesen.

 

4.      Impffortschritt, Corona-Impfzentrum und mobiles Impfen im Kreis Borken

 

Mit einer Gesamtzahl von inzwischen deutlich über 500.000 durchgeführten Erst- und Zweitimpfungen (Stand 21.01.2022) hat der Impffortschritt im Kreis Borken in den letzten Monaten eine im landes- und bundesweiten Vergleich sehr gute Entwicklung genommen, allerdings ist auch im Kreis Borken – wie bundesweit – seit einigen Wochen kaum noch eine nennenswerte Steigerung zu verzeichnen. Ende Dezember wurde mit der Impfung der 5-11jährigen Kinder flächendeckend im Kreisgebiet begonnen, so dass in dieser Altersgruppe im Februar ein größerer Anstieg der Anzahl an vollständig Geimpften zu erwarten ist. Die Entwicklung der Impfquoten im Kreis Borken (sowohl bezogen auf die Gesamtbevölkerung als auch die differenzierten Impfquoten für einzelne Altersgruppen (12-17 Jahre, 18-59 Jahre sowie 60+ Jahre) ist im Kreis Borken weit überdurchschnittlich gegenüber der bundes- und der landesweiten Entwicklung. Ende Januar lag der Anteil vollständig Geimpften an der Gesamtbevölkerung des Kreises Borken bei über 80 Prozent (ohne die bei Betriebsärzten durchgeführten Impfungen, die nicht kreisweit ausgewiesen werden; wobei das RKI noch von einer Untererfassung von rd. 5% ausgeht und deshalb von „Mindestimpfquoten“ spricht), wovon über 72 Prozent ihren vollständigen Impfschutz bereits aufgefrischt haben. Die tagesaktuellen Zahlen sind auf den Internetseiten des Kreises (sog. Impfdashboard) veröffentlicht.

Das Impfzentrum des Kreises Borken wurde entsprechend der landesweiten Vorgabe zum 30.09.2021 geschlossen. Mehr als 250.000 Impfungen hat es im Impfzentrum Kreis Borken seit der Eröffnung am 08.02.2021 gegeben. Hinzu kommen rd. 60.000 Impfungen, die gesteuert von der Koordinierenden Einheit des Impfzentrums mobile Einsatzteams in den Kommunen des Kreisgebiets durchgeführt haben. Die Impftätigkeit ist seit dem 01.10.2021 auf die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte übergegangen, die damit erste Anlaufstelle für Erst-, notwendige Zweit- und weitere Auffrischimpfungen sind. Ergänzend dazu hat der Kreis Borken entsprechend den Landesvorgaben eine sog. „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet, die sich in enger Abstimmung mit den Kommunen voraussichtlich das ganze Jahr 2022 über noch um ergänzende Vor-Ort-Impfangebote kümmern, das lokale Impfgeschehen beobachten und erforderlichenfalls auch auf Impfangebote für vulnerable Personen hinwirken.

Die Impfangebote vor Ort sind inzwischen seit Mitte Oktober flächendeckend in allen 17 Städten und Gemeinden erfolgt. Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage bieten seit Anfang Dezember einzelne Kommunen und Hilfsorganisationen, teils als Beauftragte des Kreises, Impfungen vor Ort an. Die KoCI bietet seit Dezember Impfungen in den vier Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau an.

Die Impfangebote und -termine sind im Internet in der Liste unter www.kreis-borken.de/mobileimpfungen zu finden. Für die Organisation von Impfangeboten für Kinder unter 12 Jahren hat sich in den letzten Wochen grundsätzlich wegen der besonderen Impfstofflogistik bewährt, für diese Altersgruppe gesonderte Impfangebote bei den kommunal koordinierten Impfterminen vorzusehen.

Abgesehen von der Kinderimpfung konzentriert sich das übrige Impfgeschehen – gerade vor dem Hintergrund der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante – aktuell auf die Auffrischimpfungen (sog. „Booster-Impfung“), die von der Stiko inzwischen für alle vollständig Geimpften ab 12 Jahren nach 3 Monaten empfohlen wird. Bis Mitte Januar wurden von den mobilen Teams der KoCI und der von ihr beauftragten Kommunen und Hilfsorganisationen bereits mehr als 58.000 Impfungen durchgeführt. 

In der Sitzung wird ergänzend der dann aktuelle Sachstand mündlich dargestellt.

 

 

5.      Rechtliche Entwicklung

 

Wie bereits in den letzten Berichtsvorlagen beschrieben, ist die Rechtslage für die einschränkenden Pandemiemaßnahmen gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Regelungen mit ständigen Ergänzungen und Änderungen, zuletzt insbesondere in Bezug auf die Verkürzung der Quarantäne-Fristen (mit und ohne Freitestung) sowie die Befreiung von Geimpften mit Auffrischimpfung und frisch Zweifach-Geimpften sowie frisch Genesenen von den Test- und Quarantäneerfordernissen.

Akteure sind hier auch im wechselnden Maße

-          der Bund, u.a. mit Infektionsschutzgesetz (IfSchG), Coronavirus-Impfverordnung, Coronavirus-Einreiseverordnung, Coronavirus-Testverordnung, Coronaschutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung,

-          das Land, u.a. mit Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Corona-Teststrukturverordnung, Corona-Test- und Quarantäneverordnung, Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Allgemeinverfügungen sowie

-          zwischenzeitlich der Kreis und die Kommunen mit verschiedenen zeitlich befristeten Allgemeinverfügungen. 

Dies führte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Einzelfällen zu Auslegungsfragen, die gerade bei der Hotline des Kreises zu einer Vielzahl von Anrufen führten sowie die Ordnungsämter im Alltag vor komplexe Fragestellungen stellt. Zur Wahrung einer möglichst kreisweit einheitlichen Handhabung stehen die Kreisverwaltung und die für die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen vor Ort letztlich zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden seit Beginn der Pandemie auch diesbezüglich in ständiger enger Abstimmung. Innerhalb der Kreisverwaltung ist dazu unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche eine Arbeitsstruktur „Corona-Rechtsfragen“ etabliert worden.

 

 

6.      Einrichtungsbezogene Impfpflicht

 

Ab dem 16.03.2022 gilt insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine gesetzliche einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Personal, das regelmäßig mit besonders vulnerablen Gruppen in Kontakt ist. Die von der Impfpflicht nach § 20a IfSG betroffenen Beschäftigten müssen bis zum 15.03.2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen. Die Nachweispflichten gelten u.a. in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, (Zahn-)Arztpraxen, Rettungsdienste, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchen durchgeführt werden, voll- und teilstationäre Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Aufzählung nicht abschließend). Auch wenn viele Detailfragen zur Zuständigkeit, zur Auslegung und zur konkreten Umsetzung noch offen sind, ist davon auszugehen, dass ab dem 16.03.2022 diese neue Aufgabenerledigung kurzfristig einen weiteren Arbeitsschwerpunkt des Gesundheitsamtes mit derzeit nicht kalkulierbarem Fallaufkommen und Verfahrensablauf bedeutet. Vor diesem Hintergrund steht die Kreisverwaltung in ständigem Austausch mit dem Land und dem Landkreistag zur rechtzeitigen Vorbereitung der erforderlichen Arbeitsschritte.  

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein


Finanzielle Auswirkungen:             Ja   Nein

Höhe der finanziellen Auswirkungen:                                                                            

Anpassung im laufenden Haushalt erforderlich:                     Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Produkt Nr./Bezeichnung:

Kontengruppe Nr./Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung Dritter:                                            Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren:                              Ja                Nein      

(ggf. weitere Erläuterungen)

 


  


Klimafolgenabschätzung:

Klimafolgen, die sich aus dem Beschluss ergeben, sind

 positiv

 nicht zu erwarten / sind nicht ersichtlich

 nicht wesentlich (z.B. in Folge von Geringfügigkeit, fehlender Unmittelbarkeit, sich weitgehend neutralisierender Wechselwirkungen)

 negativ – Klimaschonendere Alternativen

 kommen aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht (bei Bedarf Ausführungen durch FE), weil…

 werden von der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht vorgeschlagen

(z.B. Wirtschaftlichkeit, Kosten, technische Risiken, Verlässlichkeit, etc.): Ausführungen durch FE